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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 17.03.19, 23:52 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Welche Menschenversuche fanden statt auf deutschem Boden zwischen 1945 und 1975 ??
Konzentrieren wir uns, was diese Menschenversuche betrifft, dann jetzt hier mal auf das Bundesland Niedersachsen :
QUELLE: NDR.de - NACHRICHTEN - NIEDERSACHSEN @ www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Medikamentenversuche-Ausmass-groesser-als-angenommen,medikamentenversuche168.html :
Zitat:
. Stand: [Donnerstag] 14.03.2019 19:45 Uhr - Lesezeit: ca. 3 Min.
Medikamentenversuche: Ausmaß größer als angenommen
von Holger Bock
Wie groß ist das Ausmaß an Arzneimittel- und Impfversuchen in niedersächsischen Kinderheimen? Nachdem NDR Recherchen [ Siehe »Wie Kinder zu Versuchsobjekten wurden« @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Wie-Kinder-zu-Versuchsobjekten-wurden,medikamente326.html#page=0&anim=slide ] vor zwei Jahren aufdeckten, dass es bis in die 1970er-Jahre hinein entsprechende Tests gab, hat das Sozialministerium eine entsprechende medizinhistorische Studie in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung wurden an diesem Donnerstag vorgestellt. Demnach konnten die Forscher insgesamt 18 Versuchsreihen an Heimkindern belegen. Wie viele Kinder in den 1950-er, 60-er und 70-er Jahren betroffen waren, bleibt allerdings weiter unklar. Dazu hätte eine größere Zahl an Einzelfallakten gesichtet werden müssen, schreiben die mit der Untersuchung beauftragten Wissenschaftler des Instituts für die Geschichte der Medizin bei der Robert-Bosch-Stiftung (IGM) in Stuttgart.
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Medikamentenversuche: Studie beschreibt Ausmaß
Hallo Niedersachsen - 14.03.2019 19:30 Uhr – Video Länge: 2 Min. und 36 Sek.
Bis in die 70er-Jahre wurden Medikamentenversuche an Heimkindern durchgeführt. Das Gesundheitsministerium hat nun eine Studie vorgelegt, die das Ausmaß der Versuche zeigt.
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Psychopharmaka und Impfstoffe wurden getestet
Im Vordergrund der Versuche an Heimkindern standen demnach neue Psychopharmaka-Substanzen, die teilweise noch gar nicht in der Apotheke erhältlich waren oder die nach den Tests auch nie auf den Markt gebracht worden sind. Auch die Erprobung von Impfstoffen konnten die IGM-Forscher belegen: Nachgewiesen werden könne dies beispielsweise in der Göttinger Universitäts-Kinderklinik, in der dortigen psychiatrischen Kinderklinik und auch in einem Säuglingsheim des Deutschen Roten Kreuzes in Göttingen. Bei diesen Impfversuchen hätten Säuglinge Fieber bekommen und seien isoliert worden.
Einwilligung der Eltern oder des Jugendamtes unklar
Ob die Eltern oder das Jugendamt den Tests zugestimmt hatten, sei mindestens fraglich, schreiben die Wissenschaftler. In zahlreichen Fällen von Arzneimittelversuchen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wunstorf [ Siehe »Medizintests: Heimkinder leiden noch heute« (15.01.2019) @ www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Medizintests-Heimkinder-leiden-noch-heute,medikamentenversuche150.html ] habe das Jugendamt Hannover zu allen erforderlichen medizinischen Maßnahmen lediglich pauschale Einwilligungen erteilt. Es sei fraglich, ob eine solche pauschale Einwilligung damals zulässig gewesen sei, hieß es.
Ethische und fachliche Standards verletzt
Die IGM-Forscher kommen zu einem klaren Urteil: In dem betroffenen Zeitraum sei gegen ethische und fachliche Standards verstoßen worden, die Selbstkontrolle der Ärzte und der Pharmakonzerne sei wirkungslos geblieben und die damaligen Jugendämter hätten gesetzliche Vorgaben nicht eingefordert.
Folgeforschung soll weitere Fragen klären
Zudem seien die Missstände selbst Mitarbeitern im Sozialministerium bekannt gewesen. Warum diese dann aber nicht abgestellt worden sind, gehe aus den bisher gesichteten Akten nicht hervor. Darum sollen die IGM-Wissenschaftler nun weiter forschen. Die Rolle der Jugendämter, die des Ministeriums und die Sichtung von Einzelfallakten sollen dabei im Vordergrund stehen.
WEITERE INFORMATIONEN
VIDEO-LINK mit FOTO: Eine Frau steht vor einem Rednerpult und redet vor einem Publikum. Tests an Heimkindern: Zahl der Betroffenen unklar 14.03.2019 18:00 Uhr NDR Fernsehen In den 1950er- und 60er-Jahren wurden in Niedersachsen Medikamente und Impfstoffe an Heimkindern getestet. Ärzte verstießen bei den Studien gegen ethische und fachliche Standards. Video (01:21 min) : www.ndr.de/fernsehen/Tests-an-Heimkindern-Zahl-der-Betroffenen-unklar,ndsmag30042.html
LINK mit FOTO: Kinderabteilung der Rotenburger Anstalten 1952. © Klaus Brünjes Foto: Klaus Brünjes Medikamententests: Leiterin entschuldigt sich In den Rotenburger Werken sind bis in die 70er-Jahre illegal Medikamente an Bewohnern getestet worden. Nun hat sich die Geschäftsführerin dafür entschuldigt. (05.06.2018) MEHR : www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Medikamententests-Leiterin-entschuldigt-sich,rotenburg256.html
LINK mit FOTO: Heim für psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Medizintests: Land will Heimkinder entschädigen Kinder und Jugendliche, an denen in den 70er-Jahren Medikamente getestet wurden, sollen vom Land Niedersachsen entschädigt werden. Der NDR hatte die Arzneimitteltests aufgedeckt. (08.02.2018) MEHR : www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Medizintests-Land-will-Heimkinder-entschaedigen,medikamentenversuche156.html
LINK mit FOTO: Eine Außenansicht der heutigen Klinik in Wunstorf. © NDR Foto: Holger Bock Medizintests: Heimkinder leiden noch heute Missbrauch in der Kinder-Psychiatrie Wunstorf: Vor einem Jahr werden Medikamententests aus den 1970er-Jahren bekannt. Nun kommt der Vorwurf fragwürdiger Untersuchungsmethoden dazu. (15.01.2018) MEHR : www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Medizintests-Heimkinder-leiden-noch-heute,medikamentenversuche150.html
VIDEO-LINK mit FOTO: Eine große Menge verschiedener Pillen in einer Plastiktüte. Arzneimittel: Heimkinder als Versuchskaninchen 14.01.2018 19:30 Uhr Hallo Niedersachsen In der Wunstorfer Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde in den 60er- und 70er-Jahren an mindestens 286 Heimkindern mit Medikamenten geforscht - offenbar ohne Einwilligung der Eltern. Video (07:09 min) : www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Arzneimittel-Heimkinder-als-Versuchskaninchen,hallonds42202.html . |
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
Gast
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Erstellt: 18.03.19, 08:09 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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Zitat:
. PZ - PHARMAZEUTISCHE ZEITUNG
[ QUELLE: www.pharmazeutische-zeitung.de/heimkinder-jahrzehntelang-fuer-arzneimittelstudien-missbraucht/ sowohl wie auch www.aerzteblatt.de/nachrichten/101675/Studie-zeigt-Ausmass-von-Medikamentenversuchen-an-Heimkindern-in-Niedersachsen?fbclid=IwAR1ZKYNXS2TTqKPIgwsvbx7syLmcwkatg8RQPxIPGjoc4BnkXb3rkYkeAgQ ] :
Aufarbeitung
Heimkinder jahrzehntelang für Arzneimittelstudien missbraucht
Für Arzneimittelstudien gab es in den Nachkriegsjahrzehnten wenig verbindliche Regeln. Medikamente und Impfstoffe wurden vielerorts an Heimkindern getestet. Eine neue Studie beschreibt das Ausmaß.
dpa --- 15.03.2019
[ FOTO: „Der Bericht stellt fest, dass Minderjährige unwissentlich an Studien für Medikamente teilgenommen haben, von denen sie voraussichtlich keinen Nutzen haben konnten. / Foto: Fotolia/Angelika Bentin“ ]
Kinder und Jugendliche aus niedersächsischen Heimen sind in der Nachkriegszeit für Medikamentenversuche benutzt worden. Das belegt eine Studie im Auftrag des Sozialministeriums, die am Donnerstag in Hannover vorgestellt wurde. Demnach wurden zwischen 1945 und 1978 an den kinderpsychiatrischen Abteilungen des Psychiatrischen Krankenhauses Wunstorf und der Universität Göttingen, in der Kinderklinik der Universität Göttingen, den Rothenburger Anstalten und im heilpädagogischen Kinder- und Jugendheim Brunnenhof in Rehburg-Loccum Medizintests und Impfversuche durchgeführt. Neben Psychopharmaka wurden zum Beispiel Polio-Impfstoffe an Heimkindern getestet. In vielen Fällen handelte es sich um noch nicht zugelassene Arzneimittel.
Die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen konnte die Studie nicht klären. Für den knapp 170 Seiten langen Bericht werteten die Wissenschaftlerinnen Sylvelyn Hähner-Rombach und Christine Hartig unter anderem Veröffentlichungen zu Arzneimittel- und Impfstudien, Dokumente aus Firmenarchiven und Akten aus staatlichen Einrichtungen des Landes Niedersachsen aus. Die Historikerinnen arbeiteten für das Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung, Hähner-Rombach ist nach Angaben der Einrichtung im Januar gestorben.
Die Studie legt nahe, dass die Sorgeberechtigten der betroffenen Jungen und Mädchen nicht immer angemessen über die Versuche aufgeklärt wurden. Mitunter fehlte die Einverständniserklärung. Als problematisch beschreiben die Wissenschaftlerinnen zudem, dass Tests durchgeführt wurden, obwohl für die Minderjährigen keine positiven Auswirkungen erwartbar waren. Demnach ist möglich, dass beruhigende Medikamente gegeben wurden, um die Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu erleichtern. «Bei den Studien wurde gegen ethische und fachliche Standards verstoßen, für die Impfstudien ist zudem von Rechtsverstößen auszugehen», heißt es in dem Bericht, der auch die Rolle der öffentlichen Verwaltung untersucht hat.
Demnach hat das Sozialministerium im Fall der Impfungen von den Rechts- und Normverletzungen gewusst. «In mehreren Fällen wurde es unterlassen, das Einhalten von Rechtsvorschriften für Impfungen und Impfversuche einzufordern», schreiben die Wissenschaftlerinnen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätten einzelne Mitarbeiter des Ministeriums auch von den Arzneimittelstudien gewusst. Möglich sei zudem, dass Angestellte von Jugendämtern Kenntnisse von den Tests mit nicht zugelassenen Medikamenten hatten. Es könne sein, dass die enge Verbindung von Heimaufsicht, Psychiatrie und praktischer Jugendfürsorge bestimmte Arzneimittelstudien erleichtert habe.
[ Die niedersächsische ] Sozialministerin Carola Reiman (SPD) nannte die Aufarbeitung der Vergangenheit wichtig. «Der Blick auf diese noch gar nicht so lang vergangenen Vorfälle gibt Anlass, auch heutige Schutzsysteme für Menschen in Obhut von öffentlicher Verwaltung und die Dynamik von Arzneimittelforschung kritisch zu hinterfragen», sagte sie. Auch für die Betroffenen sei es wichtig, die damaligen Vorgänge transparent und vollständig aufzuklären.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Anja Piel, sagte, die Ergebnisse zeigten ein erschreckendes Bild des jahrzehntelangen Unrechts an Kindern und Jugendlichen. «Die erlittenen Qualen und das anhaltende Leid der Betroffenen sind durch nichts wieder gut zu machen. Umso wichtiger ist es, dass Täter, Mitwisser und beteiligte Pharmaunternehmen identifiziert und nach Möglichkeit zur Verantwortung gezogen werden.» Opfer müssten unbürokratisch und zügig die ihnen zustehenden Entschädigungen erhalten.
Das Ministerium verwies darauf, dass das Feld der Arzneimittelforschung in der Bundesrepublik bis Ende der 1970er-Jahre weitgehend der Selbstkontrolle der Ärzteschaft und Pharmaindustrie überlassen war. Demnach wurde der Schutz der Probanden erst durch die Neufassung des Arzneimittelgesetzes explizit geregelt, die im Jahr 1978 in Kraft trat. Um die Medikamenten- und Impfversuche in Niedersachsen vertiefend zu untersuchen, hat das Sozialministerium ein weiteres Forschungsprojekt beauftragt. Dieses soll die Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Rolle der öffentlichen Verwaltung in den Fokus nehmen. . |
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 21.03.19, 02:30 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. re Aufgezwungene Menschenversuche / Humanexperimente ohne Einwilligung der Probanden / Verbrechen am Menschen / Menschenverbrechen
Präzedenzfall / Präzedenzfälle wo die Bundesrepublik Deutschland in Fällen von Medikamentenversuchen / Menschenversuchen / Menschenverbrechen vollwertige und angemessene Entschädigung an Betroffene zahlte, in den frühen 1960er Jahren; und das ging damals ohne dass von den Betroffenen irgendwelche diesbezüglichen Gerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik angestrengt werden mußten:
DISSERTATION
QUELLE: publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/54418/Dissertation%20Forschung%20am%20Menschen%20Timo%20Ziegler%20Endfassung.pdf?sequence=1 ( DIGITALE LÄNGE INSGESAMT: 156 SEITEN ) :
AUF DEN ANFÄNGLICHEN IN DER DRUCKVERSION DIESER DISSERTATION NICHT NUMERIERTEN SEITEN WIRD DIESE WIE FOLGT VORGESTELLT:
Zitat:
. Aus dem Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen Direktor: Professor Dr. Dr. U. Wiesing
Das Humanexperiment in der medizinischen Forschung in der Diskussion der verfassten Ärzteschaft der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel des Deutschen Ärzteblatts von 1949-1978
Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls Universität zu Tübingen
vorgelegt von Timo Michael Ziegler aus Stuttgart - 2014
Dekan: Professor Dr. I. B. Autenrieth
- Berichterstatter: Professor Dr. Dr. U. Wiesing
- Berichterstatter: Professor Dr. D. Luft
[ DESWEITEREN HEIST ES AUF DEN FOLGENDEN SEITEN: SEITE I, SEITE II: INHALTSVERZEICHNIS; und SEITE 65, SEITE 66, SEITE 67, SEITE 68 und SEITE 69: DISSERTATION-TEXT ] :
[ SEITE 65: ] 3.4.2 Entschädigung für die Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente
Die verdrängende Haltung der deutschen Ärzteschaft im Hinblick auf ihre NS-Vergangenheit hatte auch gravierende Folgen für die Anerkennung und Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche. 222 Zum einen trug das Schweigen deutscher Ärzte entscheidend dazu bei, dass ihre Aufarbeitung lange Zeit behindert wurde. Andererseits verwehrten deutsche Ärzte in ihrer Rolle als medizinische Gutachter aus Loyalität gegenüber ärztlichen Kollegen, die an nationalsozialistischen Medizinverbrechen beteiligt waren, Betroffenen die Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche mit entsprechenden Konsequenzen für deren Entschädigungsansprüche. Wie im Fall von Otto Bickenbach, der im KZ Natzweiler-Struthof Giftgasversuche an Häftlingen durchgeführt hatte, sahen sich die Opfer schlimmstenfalls ehemaligen Tätern gegenüber gestellt.223 Bickenbach hatte Versuche mit Phosgengas durchgeführt, denen mindestens vier Häftlinge zum Opfer fielen. 1947 war er verhaftet und 1952 zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bereits 1955 wurde er jedoch freigesprochen und arbeitete anschließend als niedergelassener Internist in einer Praxis in Siegburg. In dieser Funktion wurde Bickenbach mit der Begutachtung von Opfern von Menschenversuchen beauftragt.224 Während den Betroffenen vielfach die Anerkennung als Opfer verwehrt blieb, wurden die ehemaligen Täter rasch rehabilitiert. Die Universität Bonn bescheinigte Bickenbach, dass er durch sein gewissenhaftes Mitwirken an der Versuchsreihe im Konzentrationslager Natzweiler verhindert habe, dass noch mehr Häftlinge zu Tode kamen. Honoriert wurde sein Verhalten durch eine Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft.225
In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob, in welcher Form und mit welchen Argumenten sich die Diskussion um die Anerkennung und Entschädi- [ SEITE 66: ] gung von Opfern nationalsozialistischer Menschenversuche im Deutschen Ärzteblatt wiederfindet. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wurden die Betroffenen nationalsozialistischer Menschenversuche als „Opfer“ anerkannt? Wie wurden die geleisteten Entschädigungen bewertet? Welche Bedeutung wurde den Humanexperimenten des „Dritten Reichs“ hinsichtlich ihres wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns für die medizinische Forschung beigemessen?
Im Untersuchungszeitraum der vorliegenden Arbeit von 1949-1978 erschienen lediglich drei Kurzmitteilungen über die Entschädigungspraxis nationalsozialistischer Menschenversuche. Bei allen Artikeln handelte es sich um kommentarlose Kurzmitteilungen, die über die jeweiligen Entschädigungssummen informierten. Eine genauere Erläuterung der Hintergründe der durchgeführten Versuche oder Begutachtungsverfahren erfolgte nicht. Beim ersten Bericht aus dem Jahr 1959 unter der Überschrift „35 000 Dollar für Opfer von KZ-Experimenten“ handelte es sich um den Abdruck einer Meldung der deutschen Presseagentur. Darin hieß es:
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in den USA hat dem privaten amerikanischen ‚Ravensbrück-Lapins-Ausschuß‘ einen Betrag von 35 000 Dollar (147 000 DM) übergeben, der für die ärztliche Behandlung von 35 Polinnen bestimmt ist, die Opfer von Experimenten in deutschen Konzentrationslagern geworden sind.223
Darüber hinaus habe die deutsche Botschaft in den USA angekündigt, „daß die Bundesregierung weitergehende Hilfsmaßnahmen prüft“.227 Den Hintergrund dieser Pressemeldung bildete die Reise von 35 polnischen Frauen im Dezember 1958 in die USA, die als Häftlinge des Konzentrationslagers Ravensbrück Opfer von Phlegmone- und Knochentransplantationsversuchen geworden waren und bislang vergeblich auf Entschädigungsleistungen durch die Bundesrepublik gepocht hatten. Die medial wirksame Zurschaustellung des erfahrenen Leids der "Ravensbrück Lapins" und ihres Kampfes um Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente mobilisierte die amerikanische Öffentlichkeit in ungeahnter Weise und führte zu Verstimmungen im deutsch- [ SEITE 67: ] amerikanischen Verhältnis. Um weiteren außenpolitischen Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden, wies die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Washington an, den 35 polnischen Frauen jeweils einen Betrag von 1000 Dollar als Einmalzahlung zukommen zu lassen. Die Frauen lehnten jedoch ab, mit dem Argument, dass die Bundesrepublik mit der Leistung einer Einmalzahlung ihre Pflicht zur Wiedergutmachung als erfüllt betrachten könnte. Den Organisatoren der Unterstützerkampagne der "Ravensbrück Lapins" gelang es, die leidvollen Erfahrungen der polnischen Frauen über einen Zeitraum von rund zwei Jahren – von 1958 bis 1960 – in der amerikanischen und internationalen Öffentlichkeit zu halten, was nicht zuletzt zu einer ernsthaften Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen führte, die für die Bundesrepublik vor dem Hintergrund des „Kalten Krieges“ von essentieller Bedeutung waren. Angesichts des zunehmenden internationalen politischen Drucks lenkte die Bundesregierung 1960 schließlich ein. In seiner Sitzung vom 5. Mai 1960 stimmte der Bundestag einem Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion zu, wonach die polnischen Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche dem ihnen zugefügten Leid entsprechend entschädigt werden sollten. Diese Entscheidung wurde durch einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 22. Juni 1960 ergänzt, der vorsah, allen osteuropäischen Opfern von Menschenversuchen unter Vermittlung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) angemessene Entschädigungsleistungen zu gewähren.228 Über die Umsetzung dieses Kabinettsbeschlusses berichtete die Redaktion des Deutschen Ärzteblatts in einer Kurzmitteilung vom 2. Dezember 1961 unter der Überschrift „Wiedergutmachung an Versuchsopfer“.229 Demnach habe die Bundesregierung 4,5 Millionen DM an das Internationale Rote Kreuz in Genf überwiesen, „die als Wiedergutmachungsleistung an überlebende Opfer von Menschenversuchen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern an das Polnische und das Ungarische Rote Kreuz weitergeleitet werden sollen“.230 [ SEITE 68: ] Zum letzten Mal im Untersuchungszeitraum der vorliegenden Arbeit [von 1949-1978] beschäftigte sich die Standeszeitschrift 1967 – erneut in Form einer Kurzmitteilung – mit der Leistung von Entschädigungszahlungen der Bundesrepublik an ehemalige Versuchsopfer. Es wurde darüber informiert, dass die Bundesregierung 17,5 Millionen DM für die „Opfer pseudomedizinischer Versuche“ bereitgestellt habe.231 Auffällig ist die Verwendung der Begrifflichkeit „pseudomedizinisch“. Sie steht exemplarisch für die opportunistische Haltung der deutschen Ärzteschaft, aus Standesinteressen über die Vergangenheit zu schweigen und die Aufklärung von Medizinverbrechen zu behindern. Mit der Einführung des Begriffs der „Pseudowissenschaft“ sollte eine klare Trennlinie zur „wahren“, seriösen medi-zinischen Forschungspraxis gezogen werden. Es sollte deutlich gemacht werden, dass es sich bei den in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern durchgeführten Humanexperimenten um unwissenschaftliche oder zumindest wissenschaftlich überholte Versuche handelte. Dabei sind die Versuche, laut Volker Roelcke, nicht pauschal als unwissenschaftlich einzustufen, auch wenn ihr Erkenntnisgewinn in Teilen als nur gering anzusehen ist. So konnte der Medizinhistoriker für die Versuche zum Nachweis der Wirksamkeit von Sulfonamiden in der Versorgung großflächiger Wunden anhand historischer Dokumente zeigen, dass die den Versuchen zugrunde liegende Fragestellung und die vorgesehene Versuchsanordnung zum Zeitpunkt ihrer Durchführung sehr wohl dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprachen.232
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Wiedergutmachung von Versuchsopfern im Deutschen Ärzteblatt nicht finden lässt. Lediglich drei redaktionelle Kurzberichte informierten über die Leistung von Entschädigungszahlungen seitens der Bundesrepublik an Betroffene. Interessant ist jedoch die Verwendung des Begriffs der „Pseudowissenschaft“ für die Humanexperimente in den Konzentrationslagern. Mit dieser semantischen Grenzziehung gegenüber der „wahren“ Wissenschaft und der Gegenüberstellung von sogenannten „Pseudowissenschaftlern“ und verantwortlich handelnden Ärzten und Forschern sollte eine klare Trennlinie [ SEITE 69: ] zu den Medizinverbrechen gezogen werden. Es sollte das Signal ausgesandt werden, dass der Patient der medizinischen Forschung und ihren Akteuren nach dem Krieg wieder vertrauen könne. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
222 Ausführliche Darstellungen zum Themenkomplex „Nationalsozialistische Verbrechen und ihre Wiedergutmachung“ finden sich u.a. bei Hockerts/Moisel/Winstel (2006), Goschler (2005) und Brunner/Goschler/Frei (2011). Zur Anerkennung und Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche vgl. insbesondere Baumann (2009). 223 Vgl. Baumann (2009), S. 46. 224 Vgl. ebd., S. 23. 225 Vgl. ebd., S. 85 f. 226 dpa (1959), ÄM, H. 23, S. 757. 227 Ebd. 228 Vgl. Baumann (2009), S. 112 ff. 229 ÄM (1961), ÄM, H. 44, S. 2491. 230 Ebd. 231 Ohne Verfasserangabe (1967), DÄ, H. 5, S. 218. 232 Vgl. Roelcke (2009), S. 42-60. . |
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 22.03.19, 03:21 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Klare Anzeichen der Ideologie und Denkweise westdeutscher Doktoren und der westdeutschen Pharma-Industrie zu Medikamententests und Menschenversuchen über den Zeitraum von ungefähr 1949 bis ungefähr 1978.
Und das macht, meines Erachtens, auch deutlich warum solche Medikamententests und Menschenversuche auch vielfach in Heimen und Anstalten an nicht einwilligungsfähigen Schutzbefohlenen durchgeführt wurden.
Man war also erst garnicht daran interessiert eine Einwilligung einzuholen.
All solche Medikamententests und Menschenversuche an der Bevölkerung, im »„Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland«, ob an Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, sollten weitgehend heimlich durchgeführt werden.
Sehr, sehr, sehr langer und aufschlußreicher Artikel zu diesem Thema im
SPIEGEL-ONLINE
DER SPIEGEL 37/1978
11.09.1978
( Am besten wäre es natürlich wenn man eines gedruckten Exemplars habhaft werden könnte und daraus Photokopien des Artikels machen könnte. )
QUELLE: www.spiegel.de/spiegel/print/d-40605566.html :
Zitat:
. DER SPIEGEL
11.09.1978
Menschenversuche in deutschen Krankenhäusern
Experiment gelungen, Patienten tot
Mit Millionenaufwand läßt die westdeutsche Pharma-Industrie, exportstärkste der Welt, an Patienten neue Medikamente ausprobieren -- zuweilen mit tödlichem Ausgang und oft ohne Nutzen für die Arzneimittel-Sicherheit. Die Versuchspersonen sind über die Risiken der Tests, die Kranke noch kranker machen können, nur selten vollständig informiert; Forschungsberichte lesen sich oft, als hätten Frankensteins Schüler sie verfaßt. Jetzt beschuldigt ein Rechtsprofessor die Experimentatoren krimineller Handlungen. Sein Urteil: „Vorsätzliche Tötung“.
Drei Jahre lang entschied in 31 bundesdeutschen Krankenhäusern der Kalender mit über Leben und Tod Tausender von Patienten.
Norddeutsche, die an einem ungeraden Tag mit einem Verletzungsschock in die Klinik gebracht wurden, waren doppelt vom Pech verfolgt: Ihnen -- insgesamt 1909 Patienten -- wurde ein erfolgversprechendes, vielfach lebensrettendes neues Medikament bewußt vorenthalten.
Wer dagegen an einem geraden Tag eingeliefert wurde, hatte Glück im Unglück: Diesen Schock-Patienten insgesamt 1962 Personen -- wurde nicht nur Sauerstoff und Blutersatz gegeben, sondern obendrein "Trasylol", eine Arznei mit dem Wirkstoff Aprotinin, der die Eiweißzersetzung unterdrückt.
Die "Feldstudie über den therapeutischen Wert von Aprotinin beim traumatischen Schock" betrieben Professor Berthold Schneider vom Institut für Biometrie und Dokumentation sowie Professor Harald Tscherne von der Unfallchirurgischen Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover -- obgleich zu jenem Zeitpunkt über den Wert dieses Arzneimittels kaum mehr Zweifel bestehen konnten. Wie Schneider einräumt, war das Medikament bereits in Vorversuchen erprobt, bei denen die Sterblichkeitsquote um mehr als die Hälfte gesenkt werden konnte.
Der norddeutsche Großversuch, der von 1971 bis 1973 währte, hatte vor allem einen Nutzen: Das Experiment verschaffte dem mitveranstaltenden Wuppertaler "Pharma-Forschungszentrum" des Leverkusener Arzneimittelgiganten Bayer eine "Übersicht über den therapeutischen Wert" des Bayer-Produktes Trasylol, diesmal unter den, wie Professor Schneider den Versuchszweck formulierte, "vielseitigen Bedingungen der Praxis in verschiedenen Krankenhäusern".
Dieser Nachweis lieferte Medizin-Wissenschaftlern kaum neue Erkenntnisse, wohl aber dem Leverkusener Konzern zusätzliche Werbeargumente.
Denn am norddeutschen "Krankenout" (Schneider) erwies sich, was zu erwarten war: daß "auch bei breiter klinischer Anwendung" von Trasylol eine deutliche "Reduktion der Letalität" erzielt werden kann -- und daß Vorenthalten dieser Arznei mithin das Todesrisiko mit ebensolcher Deutlichkeit erhöht.
In der Gruppe jener Patienten, die binnen 30 Minuten nach dem Unfall behandelt wurden, mußten an ungeraden Tagen, an denen den Verletzten Trasylol verweigert wurde, 14,5 Prozent der Versuchspersonen sterben,. An geraden Tagen, an denen es Trasylol gab, kamen nur 10,6 Prozent dieser Verletzten ums Leben.
In dieser Teilstichprobe (ohne Trasylol: 91 Verstorbene bei 627 Verletzten; mit Trasylol: 72 Verstorbene bei 682 Verletzten) ist der Unterschied zwischen den beiden Todesraten mehr als zufallsbedingt: Er ist, wie Experten urteilen, "statistisch signifikant".
Menschenopfer und Menschenversuche sind alltägliche Praxis in Universitätskliniken und Krankenhäusern der Bundesrepublik. Verursacht wird die Test-Wut durch den Karrieredrang und die wissenschaftliche Neugierde von Medizin-Technokraten, die alles Menschliche, Erkrankung wie Gesundung. für meßbar und für machbar hatten. Forciert wird der Versuchsbetrieb von Bürokraten in den Krankenkassen und im Bundesgesundheitsamt, die durch immer neue Medikamenten-Tests die Arzneimittelsicherheit fördern zu können glauben.
Obendrein aber sind die Versuche für Ärzte und Arzneimittelproduzenten ein einträgliches Geschäft. Mediziner, denen in den letzten Jahren ein Gutteil ihrer Nebeneinkünfte aus Privatstationen gestrichen worden ist, mögen der finanziellen Versuchung nicht widerstehen, die von den Testhonoraren der Pharma-Firmen ausgeht. Manches Unternehmen läßt sich einen Medikamentenversuch bis zu einer Million Mark kosten und zeigt sich seinen Geschäftsfreunden im weißen Kittel gelegentlich auch mit Präsenten, bis hin zu "Kongreßfahrten" in Form von Weltreisen. erkenntlich.
Denn Westdeutschlands Pharma-Industrie, die exportstärkste der Welt, sieht sich darauf angewiesen, dem sogenannten Arzneimittelschatz der Nation (derzeit mehr als 50 000 Spezialitäten) stets neue Präparate hinzuzufügen und alte Anwendungsgebiete zu erweitern, um Angebotslücken besetzen und Konkurrenten bedrängen zu können. Die "Marktgängigkeit" (Branchenjargon) von Arzneien aber läßt sich am eindrucksvollsten erhöhen, die Zulassung eines Medikaments im In- oder Ausland am leichtesten erwirken, wenn für die Ware möglichst breit angelegte klinische Tests nachgewiesen werden können.
Versuchsperson zu werden, kann jedem Patienten, insbesondere jedem der elf Millionen Menschen widerfahren, die jährlich in bundesdeutsche Krankenhäuser kommen. Gefährdet sind häufig, aber keineswegs ausschließlich Kassenpatienten in Großkliniken. Besonders "bei den bislang schwer heilbaren Krankheiten wie Krebs und Rheuma", warnte bereits vor Jahren der Münchner Professor Walter Trummert, toben sich die Narren aus.
Über das Ausmaß der Menschenversuche liegt nur unvollständiges Zahlenmaterial vor. Vieles spricht dafür, daß die Ärzteschaft auch anderswo ähnlich testfreudig ist wie im Land Bremen. wo bei einer Umfrage des mißtrauisch gewordenen Gesundheitssenators Herbert Brückner jüngst 19 von 49 Chefs kommunaler Krankenhäuser angaben, während der letzten drei Jahre dieses Geschäft betrieben zu haben. Acht der Prüfärzte gestanden ein, ihre Patienten -- in insgesamt 590 Fällen -- nur unzureichend oder gar nicht informiert zu haben.
Den freiwillig-unfreiwilligen Probanden droht regelmäßig zweierlei Pein. Wer in einen "kontrollierten klinischen Versuch" aufgenommen wird, muß damit rechnen, mit lästigen apparativen Untersuchungen traktiert zu werden. die außerhalb des Tests nicht vorgenommen werden. Und er kann nicht erwarten, daß sich der Arzt im üblichen Maße um ihn bemüht: denn der Versuchsplan erschwert häufig individuell gebotenes Eingreifen.
Wer bei einem kontrollierten klinischen Versuch einer Gruppe zugeteilt wird, die mit einem Scheinpräparat abgespeist wird oder eine andere nicht optimale Behandlung erfährt, ist einem erhöhten Risiko -- im Extremfall, wie bei der Trasylol-Studie, erhöhter Lebensgefahr -- ausgesetzt.
Testberichte in medizinischen Fachblättern lesen sich oft, als hätten Urankensteins Schüler sie verfaßt: Da werden ohne offensichtliche therapeutische Notwendigkeit radioaktive Substanzen injiziert, Venenentzündungen provoziert, Leberschädigungen mißachtet, Lungenentzündungen bewußt nicht bekämpft, Herzkranke tagelang katheterisiert, ja sogar Schwangere und selbst Kinder im Mutterleib mit Antibiotika "vollgepumpt".
In der medizinischen Literatur finden sich Berichte über Diabetiker, deren Blutzuckerspiegel zu Versuchszwecken künstlich erhöht wurde. Herzkranken verpaßten Ärzte bis zur Vergiftung Überdosen von Digitalis, um die unterschiedliche Verträglichkeit zu testen. In die Armvenen von Kindern wurden Hohlnadeln eingeführt, deren Spitzen bis in die Herzkammern vorgetrieben wurden: dann mußten die Patienten auf einem Ergometer 15 Kilometer radeln. . |
Dies ist bei Weitem noch nicht einmal ein Sechstel des genauen Wortlauts dieses überaus wichtigen aufschlußreichen SPIEGEL-Artikels aus dem Jahr 1978.
ALSO, BITTE, WEITERLESEN IM ORIGINAL @ www.spiegel.de/spiegel/print/d-40605566.html .
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 25.03.19, 02:28 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Höhere Mathematik mag vielleicht nicht aller Leute Stärke sein. Wir können aber alle noch abzählen und einfache Rechenaufgaben bewältigen oder bewerkstelligen, denke ich, oder nicht?
Kurz und bündig und sicherlich für alle durchaus verständlich:
In den frühen 1960er Jahren – wie ich Euch alle ja schon darauf aufmerksam gemacht habe in den letzten paar Tagen – hat die deutsche Bundesregierung / das Bundesparlament / der Bundestag / die Bundesrepublik Deutschland / das deutsche Volk die tatsächliche Entschädigung von mindestens 35 Missbrauchopfern genemehmigt und ausgezahlt.
Zuvor hatte man in der Bundesrepublik Deutschland (in den späten 1950er Jahren) – wie man gerade jetzt (2011 bis 2019) in der Bundesrepublik Deutschland auch die Ehemaligen Heimkinder, Behinderten-Opfer und Psychiatrie-Opfer abspeist – versucht diese 35 Missbrauchsopfer mit je 1.000 Dollar (US) abzuspeisen.
Diese 35 Personen waren Missbrauchsopfer von Menschenversuchen ( d.h. Opfer von Menschenverbrechen ! ) in deutschen Konzentrationslagern unter dem Handwerk deutscher Ärzte; ohne ihre Zustimmung medizinischen Experimenten ausgeliefert.
Jede dieser 35 Personen erhielt mindestens 500.000 Mark (in Worten: fünfhundert-tausend Mark) Entschädigung in Bargeld, ohne Bestimmungen oder Anweisungen an die Betroffenen wie dieses Geld von ihnen auszugeben oder anzuwenden wäre.
Die erhaltene Deutsche Mark wurde dann von den Betroffenen selbst in ihre eigenen Wärungen (hinter dem eisernen Vorhang) umgetauscht.
Nicht eine einzige dieser 35 Personen hatte dafür vor einem Gericht klagen müssen.
Es wurde öffentlich von ihnen gefordert und ihrerseits öffentlich verhandelt und nach einer Weile hat die Bundesregierung eingelenkt und gezahlt. So einfach war das.
Die Gesamtsumme, die an diese 35 geschädigten Personen ausgezahlt wurde, betrug 17.5 Millionen Mark.
Und, wie sich jeder vorstellen kann, das war sehr viel Geld in den 1960er Jahren.
BEDIENT EUCH EURES EIGENEN VERSTANDES.
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 26.03.19, 22:26 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Alle noch lebenden OPFER VON MENSCHENVERSUCHEN IN WESTDEUTSCHLAND müssen, meines Erachtens, angemessen entschädigt werden.
. Ein Beispiel wirklich angemessener Entschädigung im Vergleich zu einer völligen Verweigerung von Entschädigung :
. ENTSCHÄDIGUNG FÜR HUMANEXPERIMENTE
Die Bundesrepublik Deutschland leistete angemessene individuelle Entschädigungszahlungen an GESCHÄDIGTE von medizinischen Versuchen und Medikamentenversuchen im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes schon in den 1950er Jahren, und auf Druck von US-amerikanischen Medien, 1961, auch an GESCHÄDIGTE, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Ende des Dritten Reiches in ihre Heimatländer hinter dem Eisernen Vorhang zurückgekehrt waren.
Für die vom westdeutschen Staat durch Medikamentenversuche und medizinische Versuche (ca 1949 bis ca 1978) in ihren Institutionenen GESCHÄDIGTEN MITGLIEDER IHRER EIGENEN BEVÖLKERUNG sieht der deutsche Staat (d.h. die Bundesrepublik Deutschland) jedoch bisher keinen Handlungsbedarf DIESE GESCHÄDIGTEN angemessen zu entschädigen.
Relevanter kurzer AUSZUG zu diesem Thema "ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG" aus:
Jüdische Ärztinnen und Ärzte im Nationalsozialismus: Entrechtung, Vertreibung, Ermordung (413 Seiten) [ Jewish Doctors During the National Socialist Era: Disenfranchisement, Expulsion, and Murder (413 pages) ]
edited by Thomas Beddies, Susanne Doetz, Christoph Kopke
Published by Walter de Gruyter GmbH & Co KG
eBook (PDF); Publication Date: October 2014; ISBN 978-3-11-030605-7
VORGESTELLT (in Englisch) @ www.degruyter.com/view/product/203954
Auch, seit 26. Juni 2017, als 424-seitiges Taschenbuch erhältlich. Siehe @ www.amazon.de/J%C3%BCdische-%C3%84rztinnen-Nationalsozialismus-Europ%C3%A4isch-j%C3%BCdische-Studien/dp/3110554003
AUSZUG @ books.google.com.au/books?id=GtHmBQAAQBAJ&pg=PA315&lpg=PA315&dq=%2235+polnische+Frauen%22%2B%22Wiedergutmachung%22&source=bl&ots=pOBDycTXCm&sig=ACfU3U1mbs58ta4-IegVdZbn-SdiW59kbQ&hl=en&sa=X&ved=2ahUKEwiXh6bbjp7hAhUTU30KHRwnApUQ6AEwAHoECAEQAQ#v=onepage&q=%2235%20polnische%20Frauen%22%2B%22Wiedergutmachung%22&f=false :
Zitat:
. [ KAPITEL: ] Entschädigung von Verfolgten des Nationalsozialismus Sabine Schleiermacher
[ SEITE 314 : ]
Globalabkommen
[ ……… ]
Ergänzend leistete die BRD individuelle Entschädigungsleistungen im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes an deutsch-jüdischen Emigranten.104
Im Verfolg der Bemühungen der Bundesregierung um die Beendigungs des Besatzungsstatus und die Westintegration schloss sie zwischen 1959 und 1964 mit elf westeuropäischen Regierungen sogenannte „Globalabkommen“ ab.105 Nach ihnen erhielten die jeweiligen Länder von der Bundesrepublik einen festen Betrag, den sie „zugunsten der aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen Staatsangehörigen, [ SEITE 315: ] die durch diese Verfolgungsmaßnahmen Freiheitsschäden oder Gesundheitsschädigungen erlitten haben, sowie besonders auch zugunsten der Hinterbliebenen der infolge dieser Verfolgungsmaßnahmen Umgekommenen“, nach ihren eigenen Kriterien verteilen konnten,106 womit sie gleichzeitig die Verantwortung für die Zuerkennung und Verteilung von sich weg verlagerte. Der Zugang zu individuellen Entschädigungsleistungen war somit so gut wie abgeschlossen.
Als im Jahr 1958 35 polnische Frauen, an denen im KZ Ravensbrück medizinische Versuche vorgenommen worden waren, in die USA eingeladen worden waren, um die Folgen dieser Versuche kostenfrei zu behandeln, wofür sie sich mehrere Monate in den USA aufhielten, kam es in den USA zu einer öffentlichen Debatte über die Wiedergutmachungspolitik der BRD. Diese verwehrte den Frauen gemäß ihrer Gesetzgebung Entschädigungsleistungen, da die Frauen in Polen lebten, einem Land, mit dem die BRD keine diplomatischen Beziehungen unterhielt. Die New York Times forderte die Bundesregierung jedoch auf, Wiedergutmachungszahlungen für die Opfer medizinischer Versuche zu leisten. Erst auf diesen Druck aus der US-amerikanischen Öffentlichkeit hin fand sich die BRD zum Globalabkommen Entschädigung von Opfern pseudomedizinischer Versuche, das an eine spezielle Opfergruppe gerichtet war, mit einzelnen Ländern bereit.107
Mit Polen und der Sowietunion, also jenen Ländern, deren Bevölkerung die nationalsozialistische Expasions- und Vernichtungspolitik am stärksten zu erleiden hatte, wurden keine Globalabkommen abgeschlossen. Seit 1955 bestanden zwar diplomatische Beziehungen mit der Sowietunion und seit 1972 mit Polen. Die Fragen der Wiedergutmachung wurden aber erst 1991 mit dem Einigungsvertrag geregelt.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
104 Im Gegensatz zu anderen Ländern mit denen Globalabkommen geschlossen wurden, war eine individuelle Entschädigung für in Israel lebende NS-Verfolgte möglich, da Israel „als Staat erst 1948 gegründet und somit kein ehemaliger Kriegsgegner Deutschlands“ war. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Entschaedigung_node.htm (abgefragt 18.07.2013 [Jetzt nicht mehr aktuell.)].
105 1959 mit Luxemburg, Norwegen und Dänemark, 1960 mit Griechenland, Niederlande, Frankreich, Belgien, 1961 Jugoslawien, Italien, Schweiz und Österreich sowie 1964 Großbritanien und Schweden. Bundesministerium für Finanzen, Kalendarium S. 9-11.
106 Vgl. hierzu die einzelnen Darstellungen in Hockerts, Hans Günter [u.a.] (Hrsg.): Grenzen.
107 Diese Globalabkommen wurden mit der Tschechoslowakai 1969, Ungarn 1971 und Polen 1972 geschlossen. Bundesministerium für Financen: Kalendarium, S. 11; Baumann, Stefanie: Opfer von Menschenversuchen als Sonderfall der Wiedergutmachung. In: Grenzen, S. 147-194; 170-177. Baumann, Stefanie: Menschenversuche und Wiedergutmachung. Der lange Streit um Entschädigung und Anerkennung der Opfer nationalsozialischer Humanexperimente. München 2009. . |
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 28.03.19, 06:28 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Alle noch lebenden OPFER VON MENSCHENVERSUCHEN IN WESTDEUTSCHLAND müssen, meines Erachtens, ebenso angemessen entschädigt werden.
. Die einzigen zwei Bücher in deutscher Sprache, die ich im Internet habe aufspüren können, die sich u.a. auch mit den „angemessenen individuellen Entschädigungszahlungen“ – ENTSCHÄDIGUNG FÜR HUMANEXPERIMENTE – befassen, sind die folgenden zwei Werke:
ERSTENS:
QUELLEN: collections.ushmm.org/search/catalog/bib118016 und @ www.amazon.de/Wiedergutmachung-Die-Entsch%C3%A4digung-NS-Verfolgte-Osteuropa-1945-2000/dp/3835300059 :
"Grenzen der Wiedergutmachung: die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945-2000"
Dieses erstmalig am 1. Juli 2006 erschienene Buch umfasst insgesamt 876 Seiten.
Herausgegeben von Hans Günter Hockerts, Claudia Moisel und Tobias Winstel.
Zitat:
. "Das Grundlagenwerk zur Entschädigung ausländischer Verfolgter des NS-Regimes in europäischer Perspektive. Warum rückte die Entschädigung am Ende des 20. Jahrhunderts ins Rampenlicht der Weltöffentlichkeit? Die Entschädigungsansprüche der ausländischen Verfolgten des NS-Regimes galten zunächst als Teil der Reparationspolitik. Diese Ansprüche waren aber durch das Londoner Schuldenabkommen (1953) blockiert, das die Regelung der Reparationen bis zum Abschluss eines Friedensvertrags mit Deutschland aufschob. Welche Initiativen durchbrachen diesen Ausschluss? Wie beeinflussten die Bedingungen der Westintegration und des Kalten Krieges die Entschädigungsdiplomatie? Wie wurden die Entschädigungsgelder verteilt? Dieses grundlegende Werk erschliesst die Internationalität der Entschädigungsgeschichte mit Fallstudien über 15 west- und osteuropäische Staaten. Mit Beiträgen von: Urs Altermatt/Christina Späti (Schweiz), Stefanie Baumann (»Opfer von Menschenversuchen als Sonderfall der Wiedergutmachung«), Hagen Fleischer/Despina Konstantinakou (Griechenland), Hans Otto Frøland (Norwegen), Constantin Goschler (Bundesrepublik Deutschland seit 1966), Peter Helmberger (Benelux), Hans Günter Hockerts (Einleitung), Zoran Janjetovic (Jugoslawien), Tomá JelíneK/Jaroslav Kucera (Tschechoslowakei), Lutz Klinkhammer/Filippo Focardi (Italien), Claudia Moisel (Frankreich), Krysztof Ruchniewicz (Polen), Susanna Schrafstetter (Grossbritannien), Harm G. Schröter (Dänemark und Schweden), Krisztián Ungváry (Ungarn), Tobias Winstel (Bundesrepublik Deutschland bis 1965)" . |
Weiteres dazu @ www.amazon.de/Wiedergutmachung-Die-Entsch%C3%A4digung-NS-Verfolgte-Osteuropa-1945-2000/dp/3835300059 .
ZWEITENS:
BUCHTITEL UND QUELLEN: "Menschenversuche und Wiedergutmachung - Der lange Streit um Entschädigung und Anerkennung der Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente" Von Stefanie Michaela Baumann Titel, Autor und Inhaltsverzeichnis auf insgesamt 3 Seiten @ doc1.bibliothek.li/aaw/FLMA166542.pdf .
Dieses erstmalig am 1. Mai 2009 erschienene Buch umfasst insgesamt 220 Seiten.
Weiteres dazu @ www.amazon.com/Menschenversuche-Wiedergutmachung-Nationalsozialistischer-Humanexperimente-Vierteljahrshefte/dp/3486589512 :
Zitat:
. "Jahrzehntelang kämpften Opfer von KZ-Menschenversuchen auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs um Entschädigung und Anerkennung. Dabei blieben die osteuropäischen Überlebenden anders als ihre westeuropäischen Leidensgenossen lange Zeit von allen Leistungen ausgegrenzt. Dies änderte sich erst durch die internationale Aufmerksamkeit für das Verfolgungsschicksal der Gruppe polnischer Frauen, die als Ravensbrück Lapins bekannt wurden. Ihr Fall trug maßgeblich dazu bei, dass die radikale Ausgrenzung osteuropäischer NS-Verfolgter allmählich aufweichte. Die Studie untersucht am Beispiel der Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente die Bedeutung des Ost-West-Konflikts und medialer Inszenierungen für die Politik der Wiedergutmachung." . |
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 09.04.19, 13:34 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Jetzt hier in Bezug auf das Bundesland Niedersachsen.
. Alle noch lebenden OPFER VON MENSCHENVERSUCHEN IN WESTDEUTSCHLAND müssen, meines Erachtens, ebenso angemessen entschädigt werden.
. Das folgende Dokument umfasst anscheinend ingesamt 169 Seiten; sichtbare Nummerierung jedoch beginnt erst mit SEITE 5 und endet mit SEITE 168.
QUELLE: PDF-Dokument – 1.15 MB – aufgerufen im Internet von Martin MITCHELL in Australien am 9. April 2019 über eine GOOGLE-Suche mit dem Suchstrang: "Humanexperimente"+"Menschenversuche"+"Medizinversuche"+"Medikamententests" ( Resultiert in einem GOOGLE-Index in dem nur fünf zutreffende Dokumente angezeigt werden --- eins dieser fünf Dokumente ist der folgende „Abschlussbericht“ ˅˅˅ ). ( Wer Zeit und Lust hat kann sich natürlich auch mal die anderen vier Suchresultate etwas genauer ansehen. )
Zitat:
. Institut für Geschichte der Medizin Robert Bosch Stiftung
Medikamentenversuche an Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Heimerziehung in Niedersachsen zwischen 1945 und 1978
Forschungsprojekt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Abschlussbericht Modul 1 und 2 vorgelegt von Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach und Dr. des. Christine Hartig
8. Januar 2019
Kurzzusammenfassung der Ergebnisse
[ Die „Ergebnisse“ selbst umfassen ungefähr 160 Seiten ! ]
Im Rahmen des Forschungsauftrags wurden bisher 18 Arzneimittel- und Impfstudien identifiziert, die erstens an einer (kinder-)psychiatrischen Einrichtung des Landes oder an Kindern in Heimunterbringung durchgeführt wurden und die zweitens entweder mit noch nicht im Verkehr befindlichen Substanzen stattfanden oder sich Fragestellungen widmeten, die heutzutage Teil klinischer Prüfungen sind. Der Forschungsschwerpunkt lag auf psychotropen Arzneistoffen. Ferner wurde gezielt nach Studien von Prof. Dr. Hans Heinze sen. oder Dr. Hans Heinze jun. recherchiert. Da nach Auswertung von Fachpublikationen, Studienunterlagen von Pharmaunternehmen und administrativer Überlieferung aus öffentlichen Einrichtungen des Landes einige der Forschungsfragen nicht oder nur teilweise beantwortet werden konnten, sollte in einer weiteren Studie eine Analyse von Einzelfallakten erfolgen. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die von den Versuchen betroffen waren, ließ sich nicht ermitteln, da nicht alle Studien identifiziert werden konnten. Die Studien wurden in Kliniken des Landes, in sogenannten Fürsorgeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und mindestens einem Säuglingsheim durchgeführt. Nicht immer konnte der Name der Einrichtung recherchiert werden. Es existieren keine Hinweise darauf, dass an den Kliniken Heimkinder systematisch für Arzneimittelstudien ausgewählt wurden.
Im Untersuchungszeitraum wurden Neuroleptika, Antidepressiva, Bromverbindungen, Barbiturate, Antiandrogene, Antiepileptika und sonstige Arzneistoffe, hier vor allem Vitaminderivate, erprobt. In deutlich mehr als einem Drittel der aufgefundenen Arzneimittelstudien waren die Arzneistoffe noch nicht auf dem Markt. Ob es sich um Heilversuche handelte, kann nur auf der Basis von Einzelfallakten analysiert werden. Es wurde gezeigt, dass auf Grundlage der Hypothese, dass auffälliges Verhalten bei Kindern vorwiegend organisch bedingt sei, die Anwendungsgebiete von Neuroleptika und Antidepressiva im Untersuchungszeitraum erweitert wurden. Vor diesem Hintergrund erfolgten ebenso Studien zur Anwendung von Sedativa in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Damit stellt sich die Frage, ob Arzneimittelstudien auch mit dem Ziel erfolgten, die Betreuung von Minderjährigen in den Einrichtungen zu erleichtern, und damit der für Heilversuche zwingend vorgeschriebene potentielle therapeutische Nutzen für Erkrankte nicht angestrebt wurde. Über mögliche Schädigungen von Kindern durch die Studien kann auf der bisherigen Quellengrundlage keine Aussage getroffen werden. Die Fachpublikationen berichteten in vier Fällen über reversible Nebenwirkungen. Ethische Erwägungen über die Information und Zustimmung zu den Versuchen sowie über die Durchführung von Arzneimittelstudien an Minderjährigen wurden in den Fachpublikationen nicht thematisiert.
Bei den Studien wurde gegen ethische und fachliche Standards verstoßen, für die Impfstudien ist zudem von Rechtsverstößen auszugehen, da hier, wie auch bei Impfungen, die Information und Zustimmung von Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern obligatorisch war.
Über Pneumenzephalographien wurde nicht immer entsprechend der gesetzlichen Vorschriften aufgeklärt. Zumeist wurde aber das Einverständnis der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter eingeholt. Das Landesjugendamt Hannover unterließ es seit 1965 durch eine pauschale Einverständniserklärung, die Notwendigkeit des Eingriffs im Einzelfall zu prüfen. Über die Rechts- und Normverletzungen besaß man im Fall der Impfungen ebenso Kenntnis im Sozialministerium wie über die ungeklärte Rechtslage bei den Impfstudien. In mehreren Fällen wurde es unterlassen, das Einhalten von Rechtsvorschriften für Impfungen und Impfversuche einzufordern. Durch Personalunionen waren mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Arzneimittelstudien bei einzelnen Angehörigen des Sozialministeriums bekannt. Ferner konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern in Einzelfällen über Behandlungen an der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wunstorf mit nicht zugelassenen Arzneistoffen Kenntnis haben. Eine enge Verbindung von Heimaufsicht, Psychiatrie und praktischer Jugendfürsorge erleichterte es möglicherweise, dass Psychiater wie Heinze jun. Arzneimittelstudien in Kinderheimen durchführen konnten.
Es wurden auch in Göttingen durchgeführte stereotaktische Operationen untersucht. In mindestens fünf, eventuell in sieben Fällen wurden Minderjährige in Niedersachsen einer stereotaktischen Operation unterzogen. In mindestens einem Fall war ein niedersächsisches Jugendamt involviert, das sein Einverständnis zu der Operation erteilte. . |
Dem folgt ein detailliertes Inhaltverzeichnis auf der nicht numerierten SEITE 3 und der nicht numerierten SEITE 4 dieses 169-seitigen Abschlussberichts.
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 13.04.19, 04:20 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Und hier jetzt das Inhaltsverzeichnis des von mir im unmittelbar vorhergenden Beitrag hier in diesem Thread erwähnten 169-seitigen „Abschlussbericht“ :
Institut für Geschichte der Medizin Robert Bosch Stiftung
Medikamentenversuche an Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Heimerziehung in Niedersachsen zwischen 1945 und 1978
Forschungsprojekt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Abschlussbericht Modul 1 und 2 vorgelegt von Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach und Dr. des. Christine Hartig
8. Januar 2019
Zitat:
. Inhalt 1
1. Einleitung ................................................................................................................. 5 1.1 Fragestellung und Forschungsstand .................................................................................. 5 1.2 Quellen ................................................................................................................... 10 1.2.1 Publikationen zu Arzneimittel- und Impfstudien in Fachzeitschriften........................................ 10 1.2.2 Überlieferung aus Firmenarchiven ................................................................................. 12 1.2.3 Überlieferung zum Handeln des Staates........................................................................... 15 1.2.4 Krankenakten.......................................................................................................... 17 1.2.5 Einzelfallakten in Heimen ........................................................................................... 20 1.2.6 Fürsorgeakten ......................................................................................................... 23 2. Arzneimittelstudien an Einrichtungen des Landes Niedersachsen............................................. 24 2.1 Arzneimittelgesetzgebung in der Bundesrepublik................................................................... 24 2.1.1 Das Arzneimittelgesetz von 1961.................................................................................... 26 2.1.2 Zweites Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes von 1964............................................. 27 2.1.3 Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts von 1976 ...................................................... 28 2.2 Umfang, Ausmaß und Durchführung von Arzneimittelstudien in Niedersachsen ............................... 31 2.2.1 Umfang von Arzneimittelstudien ................................................................................... 32 2.2.2 Studienorte............................................................................................................. 35 2.2.3 Status der geprüften Arzneistoffe.................................................................................. 38 2.2.4 Indikationsbereiche................................................................................................... 40 2.2.5 Minderjährige als spezifische Patientengruppe .................................................................. 44 2.2.6. Durchführung von Arzneimittelstudien............................................................................ 48 2.2.6.1 Richtlinien für die klinische Prüfung von Arzneimitteln von 1965 .......................................... 49 2.2.6.2 Aussagekraft von Einzelfallakten und Fachpublikationen .................................................... 51 2.2.7 Gesundheitliche Folgen der Teilnahme an Arzneimittelstudien ............................................... 53 2.2.8 Zusammenarbeit der Ärztinnen/der Ärzte mit der Pharmaindustrie.......................................... 55 2.3 Ethische, fachliche und rechtliche Standards über die Informations- und Zustimmungspflicht von Probandinnen und Probanden ..................................................................................................................... 56 2.3.1 Der Nürnberger Kodex 1947.......................................................................................... 56 2.3.2 Deklaration von Helsinki 1964........................................................................................ 57 2.3.3 Die Deklaration von Tokio 1975 und die Deklaration von Hawaii 1977......................................... 59 2.3.4 Haltung der deutschen Ärzteschaft.................................................................................. 61 2.3.5 Rechtliche Bestimmungen über die Informations- und Zustimmungspflicht................................... 62 2.3.6 Kriterien zur Beurteilung der Legalität und Legitimität von Arzneimittelstudien ........................... 66 2.4 Fallbeispiel: Die Encephabol-Studie an der KJP Wunstorf.......................................................... 67 2.4.1 Einordnung der Wunstorfer Erprobung in die Gesamtstudie .................................................... 68 2.4.2 Indikation................................................................................................................ 69 2.4.3 Finanzierung der Prüfung und der Publikation..................................................................... 70 2.4.4 Durchführung der Studie .............................................................................................. 71 2.4.5 Aufklärung und Einverständnis....................................................................................... 74 3. Impfungen bzw. Impfversuche an Säuglingen und Kindern...................................................... 77 3.1 Rechtliche Bestimmungen sowie ethische und berufsständische Diskurse....................................... 77 3.2 Entwicklung der Polio-Impfstoffe...................................................................................... 80 3.3 Fallbeispiel Polio-Impfungen bei Heimkindern unter Leitung von Gerhard Joppich ........................... 82 3.4 Fallbeispiel Fünffachimpfstoff bei Heimkindern unter der Leitung von Spiess und Wolf ......................83 3.5 Orte der Impfversuche................................................................................................... 85 4. Psychochirurgische Eingriffe an Minderjährigen des Göttinger Arztes Prof. Fritz Douglas Röder........................................................................................................................... 88 4.1 Zur Person ................................................................................................................ 88 4.2 Hirnchirurgische Eingriffe............................................................................................... 90 4.3 Fritz Douglas Röder und das „Göttinger Stereotaktische Team“.................................................. 91 5. Öffentliche Verantwortung, Wissen und Einflussnahme des Landes Niedersachsen................................................................................................................ 96 5.1. Heim als Rechtsraum.................................................................................................... 96 5.1.1 Rechtliche Grundlagen der Heimeinweisung...................................................................... 97 5.1.2 Aufgaben der Jugendbehörden ..................................................................................... 98 5.1.3 Elterliche Sorge ...................................................................................................... 100 5.1.4 Personelle Grenzen der Aufsicht................................................................................... 101 5.2 Pneumenzephalographien............................................................................................. 103 5.2.1 Einsatzgebiet ......................................................................................................... 103 5.2.2 Schätzungen zum Anteil der durchgeführten Pneumenzephalographien ................................... 108 5.2.3 Haltung des Landesjugendamts Hannover ....................................................................... 109 5.2.4 Aufklärung und Einholen der Zustimmung bei den Eltern ..................................................... 110 5.3 Staatliches Handeln bei Arzneimittel- und Impfstudien und bei Impfungen .................................. 113 5.3.1 Arzneimittelstudien ................................................................................................. 113 5.3.2 Impfungen ............................................................................................................ 115 5.3.3 Impfversuche in der Debatte der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung............................................................................................................... 117 5.4 Welche Rolle spielten Vater und Sohn Hans Heinze bei Arzneimittelstudien in Niedersachsen?............................................................................................................... 124 5.4.1 Verflechtungen von Psychiatrie, Heimaufsicht und Jugendfürsorge ......................................... 125 5.4.2 Die KJP Wunstorf als möglicher Ausgangspunkt für Arzneimittelstudien.................................... 128 5.4.3 Arzneimittelversuche als Psychiatriereferent? .................................................................. 129 6. Zusammenfassung ...................................................................................................... 133 6.1 Quellenrecherchen...................................................................................................... 133 6.2 Arzneimittelstudien, Impfversuche und Impfungen................................................................ 134 6.3 Psychochirurgie .........................................................................................................138 6.4 Einflussmöglichkeiten und Verantwortung des Landes Niedersachsen......................................... 139 Abkürzungsverzeichnis................................................................................................... 142 Tabellenverzeichnis...................................................................................................... 143 Bibliographie............................................................................................................... 144 Anhänge..................................................................................................................... 156 . |
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Martin MITCHELL
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Erstellt: 14.04.19, 06:28 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. Jetzt hier vorwiegend in Bezug auf das Bundesland Baden-Württhemberg.
SZ.de - Süddeutsche Zeitung
@ www.sueddeutsche.de/gesundheit/deutschland-kork-triebhemmer-medikamente-schering-1.4388763 SEITE 1 dieser Berichterstattung :
Zitat:
. Home > Gesundheit > Medizin > Medikamentenforschung: Was passierte in Kork?
1. April 2019, 12:52 Uhr
Illegale Studien [ d.h. illegale medizinische Eingriffe und Experimente mit nicht zugelassenen Medikamenten ]
Projekt SH 8.0714 - eine dunkle Episode der Medikamentenforschung
[ FOTO: Eine weiße Kapsel auf großem schwarzen rechteckigen Hintergrund, mit der darunter stehenden Frage: „Wurde an Heimkindern gezielt Cyproteronacetat getestet?“ (Foto: imago) ]
In den 1970er Jahren bekommen Heimkinder in Südbaden mysteriöse Tabletten verabreicht - wahrscheinlich Triebhemmer.
Von Charly Kowalczyk
[Der gerade mal 14-jährige Jugendliche] Schorsch sitzt neben dem Kassettenrekorder und ist ganz versunken in die Musik. Hin und wieder huscht ein Lächeln über sein Gesicht. Stundenlang hört er "Ernst Mosch und die Original Egerländer Musikanten". An diesen Moment kann sich der heute 66-jährige Gebhard Stein noch gut erinnern, auch nach fast 50 Jahren. Er lernt Schorsch im Januar 1972 bei seinem Ersatzdienst in den "Korker Anstalten" [in Baden-Württhemberg] kennen.
[ „Kork“ bezieht sich auf 77694 Kork (Kehl) im Hanauerland am Rhein, in der Nähe von Straßburg. Siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Kork_(Kehl) "Korker Anstalten" bezieht sich auf das „Epilepsiezentrum Kork“ in 77694 Kork (Kehl) Siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Epilepsiezentrum_Kork Bezüglich genau dieser Anstalt siehe auch alte Ansichtskarte aus den 1960er Jahren @ www.ak-ansichtskarten.de/ak/91-Alte-Ansichtskarte/4317-Cafe-s-Gaststaetten-Hotels/6880202-AK-Kork-Korker-Anstalten-Krankenhaus-Cafe-und-Kolonialwaren-V-Kautz ]
Viele Jahre hatte Stein nicht mehr an seine Zeit als Zivi und die Begegnung mit Schorsch [in den "Korker Anstalten"] gedacht. Bis er Anfang 2015 im Radio einen Beitrag zu Medikamententests an Schweizer Heimkindern hört. In der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen im Schweizer Kanton Thurgau wurden von 1950 bis Mitte der Siebzigerjahre an mindestens 1600 ahnungslosen Patienten Psychopharmaka getestet - auch an Heimkindern.
Plötzlich wird Gebhard Stein klar, dass so etwas auch im südbadischen Kork passiert sein könnte. Kurzerhand entschließt er sich, den Autor des Radiofeatures zu treffen und ihm die Geschichte von Schorsch zu erzählen. Das Gespräch setzt eine über dreijährigen Recherche in Gang, sie wird zu einem Tauchgang in die dunklen Kapitel der Medikamentenforschung in der Nachkriegszeit.
Die Ärzte dort diagnostizierten bei ihm einen "frühkindlichen Hirnschaden"
Der erst 20 Jahre alte Zivildienstleistende Gebhard Stein wird in Kork in der Abteilung "Männer 2" im Nachtdienst eingeteilt, bei dem er allein für etwa 80 Heimbewohner zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, die Medikamente für den nächsten Tag zusammenzustellen. Dabei fällt ihm eine Arznei auf, die mit Buchstaben und Ziffern beschriftet ist, wobei er sich nach all den Jahren nicht mehr an die genaue Zeichenfolge erinnern kann, irgendetwas mit SH-08 ... Stein hakt damals bei den Assistenzärzten nach. Deren Antwort: Das sei eine Versuchspille gegen den Trieb. An mindestens drei Jugendlichen hat er die Substanz täglich verteilen müssen, erinnert sich Stein.
Einer dieser Jugendlichen ist Schorsch. Als Gebhard Stein ihm zum ersten Mal begegnet, ist er 14 Jahre alt, ein kräftiger Junge, aber mit auffallend großen Brüsten und einem breiten Becken. Der mittlerweile promovierte Sozialwissenschaftler Stein vermutet deshalb, dass der 14-Jährige das Versuchsmedikament schon längere Zeit vor seinem Dienstantritt im Januar 1972 bekommen hatte.
Schorsch hatte sein Heimatort auf der Schwäbischen Alb schon im Alter von elf Jahren verlassen. Der Hausarzt hatte empfohlen, ihn in den "Korker Anstalten" unterzubringen, einer evangelischen Behinderteneinrichtung in der Nähe von Straßburg. Schorsch lebt hier bis 1976 in der Abteilung "Männer 2". Die Ärzte dort diagnostizierten bei ihm einen "frühkindlichen Hirnschaden". Er bekommt häufig Krampfanfälle, leidet an einer "Epilepsie mit Grand-mal".
Seit 2010 ist Frank Stefan Vorstandsvorsitzender der "Diakonie Kork" mit heute etwa 1400 Beschäftigten. Der Pfarrer kann sich nicht vorstellen, dass hier Anfang der Siebzigerjahre Ärzte ein triebhemmendes Medikament an wehrlosen Menschen testeten. Aber aufklären könne man es auch nicht mehr, behauptet er, weil "es keine Akten mehr aus dieser Zeit gibt und die damals zuständigen Ärzte auch nicht mehr leben".
Der Wunsch nach Sex wurde tabuisiert
Frank Stefans Amtsvorgänger, der Theologe und Psychologie-Professor Joachim Walter, hält den Medikamentenversuch in Kork hingegen durchaus für möglich: "Ich weiß, dass die Schwestern triebhemmende Medikationen vor allem denjenigen gegeben haben, die einen größeren sexuellen Wunsch hatten." Als er 2002 seinen Dienst in Kork begann, sei das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen noch in weiter Ferne gewesen. Der Wunsch nach Sex störte in diesen Einrichtungen und wurde tabuisiert. Auch in der Vorstellung vieler Eltern waren behinderte Jugendliche wie Kinder, die sicher keine sexuellen Fantasien hätten - ein großer Irrtum.
Der Arzt Volker Blankenburg bestätigt den Einsatz zugelassener triebhemmender Medikamente in Kork: "Da gab es zugelassene Psychopharmaka, hauptsächlich Neurocil und Haldol, die man da mal eben verabreicht hat." Man habe die Menschen damals vor sich selbst und auch die Mitbewohnerinnen schützen wollen. 1967 begann Blankenburg als "Medizinalassistent" in Kork, später leitete er die Epilepsieklinik für Erwachsene. Es liegen schriftliche Informationen aus dem Umfeld von Kork vor, die belegen: Volker Blankenburg war im Jahr 1976 an der Überweisung von Schorsch in die Psychiatrie beteiligt.
Detailreich erinnert er sich an den Klinikalltag. Schon frühmorgens, erzählt der Arzt, habe er an seinem Bürofenster fürchterliche Schreie gehört. "Einmal kam mir ein Betreuer entgegen, blutend, ihm wurde ein Stück Muskel von einem Heimbewohner rausgebissen. Manchmal musste ich die Patienten dann ans Bett fixieren und medikamentös beruhigen." Wenn es aber um die Versuchssubstanz geht, sagt Blankenburg: "Ich kenne dieses Medikament nicht."
Auf der Suche nach der Herkunft des Medikaments entsteht die Vermutung, dass das Kürzel SH für das Berliner Pharmaunternehmen Schering stehen könnte, das seit 2006 zur Bayer AG gehört. Die teilt auf Nachfrage allerdings mit, dass sich "nach umfangreicher interner Recherche in den Archiven der Schering AG ergeben hat, dass es nach derzeitigem Wissensstand keine Substanz oder Formulierung einer Substanz mit der Nummer SH-08714 gibt".
Doch stimmt das? Im internen Schriftverkehr unter Bayer-Mitarbeitern, der der SZ vorliegt, heißt es: "Ich habe die SH-Nr. von Cyproteronacetat gefunden". Am Ende entscheidet sich Bayer dennoch, die Information zurückzuhalten und schreibt an die beteiligten Mitarbeiter: "Die angefragte Substanz gibt es nicht und wir sollten die Antwort an den Journalisten zum jetzigen Zeitpunkt darauf beschränken". . |
. Jetzt hier vorwiegend in Bezug auf das Bundesland Baden-Württhemberg.
SZ.de - Süddeutsche Zeitung
@ www.sueddeutsche.de/gesundheit/deutschland-kork-triebhemmer-medikamente-schering-1.4388763-2 SEITE 2 dieser Berichterstattung :
Zitat:
. Home > Gesundheit > Medizin > Medikamentenforschung: Was passierte in Kork?
1. April 2019, 12:52 Uhr
Illegale Studien [ d.h. illegale medizinische Eingriffe und Experimente mit nicht zugelassenen Medikamenten ]
"Ein unglaublicher Akt der Gewalt"
Währenddessen geht die Recherche voran. Gebhard Stein sieht seinen Verdacht bestätigt. In seine Erinnerung hatte sich lediglich ein Zahlendreher eingeschlichen, alles andere passt: Die gesuchte Substanz heißt SH 8.0714, es handelt sich um Cyproteronacetat. Sie wurde unter dem Namen "Androcur" 1973 von Schering in den Markt eingeführt.
Rückblick, New York, 1966. Ein Vorstandsmitglied von Schering landet in der US-Metropole. Im Gepäck die Hoffnung auf ein lukratives neues Medikament. Er sucht nach einem Mediziner, der die Substanz in den USA klinisch testen kann. Im "Mount Sinai Hospital" wird er fündig: Ein deutscher Arzt, der damals 35-jährige Martin Friedrichs, übernimmt die Betreuung der Studie.
"Cyproteronacetat" soll Prostatakrebs heilen helfen, aber die klinische Prüfung verläuft nicht wirklich erfolgreich. "Wir hatten ungefähr 360 Patienten, alle vorbehandelt und dann umgestellt auf Cyproteronacetat. Wir konnten sagen, der Tumor ist nicht weitergewachsen, aber das wäre vielleicht auch so nicht passiert", sagt Martin Friedrichs heute. Schering habe daraufhin auf eine Zulassung in den USA verzichtet. Für den Pharmakonzern sei das eine Katastrophe gewesen, er hatte viel Geld in die Entwicklung der Substanz gesteckt.
Arzneimittelhersteller raten zur Vorsicht
Doch eine Hoffnung blieb: Schering wusste bereits Anfang der Sechzigerjahre nach Tierversuchen, dass Cyproteronacetat die Wirkung der männlichen Sexualhormone unterdrückt. Diesen Effekt lässt Schering schließlich an Patienten testen. "Man hätte es aber nicht in so kleinen Einrichtungen wie in Kork machen dürfen", sagt Martin Friedrichs.
Dabei war Schering offenbar sogar bewusst, dass die Medikamente starke Nebenwirkungen haben. Offiziell warnt der Pharmakonzern 1973 in seinen "Medizinischen Mitteilungen Schering" davor, Cyproteronacetat an Jugendliche zu verabreichen. "Der Einfluss auf die Keimdrüsenentwicklung des jugendlichen Patienten vor Abschluss der Pubertät bedürfe noch weiterer Untersuchungen", heißt es darin. Auch der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) rät 1974 in der "Roten Liste" zur Vorsicht.
Der Triebhemmer solle nur verabreicht werden, wenn "die Betroffenen eingehend informiert und eingewilligt haben". Das Gegenteil passierte dann offenbar. Versuche mit Cyproteronacetat zur Triebhemmung gibt es nicht nur in den "Korker Anstalten". Auch in den "Rotenburger Anstalten" wird das Mittel ohne "Informierte Einwilligung" an Jugendlichen getestet, wie eine Expertenkommission Jahrzehnte später ermittelt.
Medikamentenversuche wie an KZ-Häftlingen sollten sich nicht wiederholen
Denn anders als in der "Diakonie Kork" hat der Vorstand der "Rotenburger Werke" die Geschichte der Einrichtung im Zeitraum 1945 bis 1975 aufarbeiten lassen - dazu zählen auch die Medikamententests an Heimbewohnern. 2018 veröffentlichte ein unabhängiges Forscherteam seinen Abschlussbericht. Darin ist zu lesen, dass der Triebhemmer ab 1969 in Rotenburg eingesetzt wurde - vier Jahre vor der Markteinführung. Als Mitglied des Teams hat die Pharmakologin Sylvia Wagner unter anderem einen Prüfbogen der Schering AG zu den Versuchen mit SH 8.0714 gefunden.
In den Patientenakten sei dokumentiert, dass an 13- und 14-jährigen Jungen täglich 300 Milligramm Cyproteronacetat verabreicht wurden. Dabei wäre bereits eine wöchentliche Dosierung von 300 Milligramm sogar bei Erwachsenen ausreichend für eine chemische Kastration gewesen. Bei einigen Jugendlichen wucherten daraufhin im Brustgewebe Tumore, sodass Teile davon amputiert wurden. Abgesetzt wurde das Medikament nicht. Ärzte hätten die Substanz letztlich nach Gutdünken verabreicht, sagt Sylvia Wagner. "Ein unglaublicher Akt der Gewalt".
Tatsächlich widersprachen diese Behandlungsschritte den schon damals geltenden Forschungsprinzipien. Bereits nach dem Ende der Naziherrschaft verständigten sich internationale Ärzteorganisationen auf ethische Grundlagen in der klinischen Forschung. Etwas Vergleichbares wie die Euthanasiemorde oder die Medikamentenversuche an KZ-Häftlingen sollte sich nicht wiederholen. Maßgeblich bei Testreihen solle der Nutzen für den Patienten sein, eine umfassende Aufklärung durch den Arzt müsse erfolgen und es dürfe keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.
Letztlich aber wurden Probanden in der Bundesrepublik erst durch ein Arzneimittelgesetz, das 1978 in Kraft trat, besser geschützt. "Davor erhielten Versuchsteilnehmer keinerlei speziellen gesetzlichen Schutz durch den Staat", sagt Klaus Schepker, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Ulm. Das Bundesgesundheitsministerium habe im "Arzneimittelgesetz" von 1961 und auch bei dessen Überarbeitung 1964 "auf jegliche Reglementierung für Pharmaunternehmen und Ärzte bei Medikamentenversuchen verzichtet".
Warum haben die Eltern von Schorsch nie geklagt?
Dennoch hätten die "Korker und Rotenburger Anstalten" von den Versuchsteilnehmern eine Einwilligung einholen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, meint Schepker. "Wären die Sorgeberechtigten vor Ablauf der Verjährungsfrist vor Gericht gegangen, um eine mögliche Körperverletzung und Schadenersatzforderung klären zu lassen, wären die Chancen für Kork und Rotenburg gering gewesen."
Warum aber haben die Eltern von Schorsch nie geklagt? Drei Jahre hat es gedauert, um seine Angehörigen zu finden. Sommer 2018, irgendwo auf der Schwäbischen Alb. Auf einer Terrasse sitzt Schorschs Mutter, sie wirkt angespannt. Minutenlang schweigt sie, bevor sie zu reden beginnt. Anfang der Siebzigerjahre, erinnert sich die Mutter, wurden sie und ihr Mann ins Büro der "Korker Anstalten" gebeten. Die diakonische Einrichtung will ihren Jungen sterilisieren lassen. Die Eltern lehnen vehement ab. Über die Medikamentenversuche mit dem Triebhemmer erfahren sie in dem Gespräch nichts.
"Niemals hätten wir eingewilligt", sagt Schorschs Mutter heute. Von der Direktion wurden die Eltern auch dann nicht informiert, als ihr damals 18 Jahre alter Sohn in das Psychiatrische Landeskrankenhaus Schussenried eingewiesen wird.
Schorsch hatte vermutlich jahrelang jede Woche 350 Milligramm des Triebhemmers bekommen. Seine Sexualität wurde komplett ausgeschaltet. Erst 1976 in der Psychiatrie wurde das Medikament abgesetzt. Welche langfristigen gesundheitlichen Folgen Schorsch und die anderen Jugendlichen davongetragen haben, bleibt im Dunkeln. Nun ist Schorsch tot. Er starb 2012 im Alter von 55 Jahren.
Schorschs Familie fordert eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch ein unabhängiges Forscherteam, um endlich mehr Licht in die Geschichte ihres Sohnes und seinen Leidensgenossen zu bringen. Es sei das Mindeste, was sie von der Diakonie Kork erwarten - wenn auch dadurch die Qualen der Jugendlichen nicht ungeschehen gemacht werden können. Immerhin: Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Kork, Frank Stefan, teilt mit, dass die Erinnerungen des Ersatzdienstleistenden Gebhard Stein für ihn inzwischen "plausibel" klingen.
ALLES AUF EINER SEITE @ www.sueddeutsche.de/gesundheit/deutschland-kork-triebhemmer-medikamente-schering-1.4388763
Die fünfteilige SWR-Radioserie "Auf der Suche nach Schorsch" berichtet ausführlich über den Fall. Abzurufen auf der SWR-Webseite [ als Hörspiel @ www.swr.de/swr2/hoerspiel-feature/suche-nach-schorsch/-/id=661194/did=22297354/nid=661194/jza7s2/index.html ] [ Ansonsten aber auch aufrufbar als Transkript / Niederschrift / Abschrift / Protokoll: SWR2 Feature Folge 4: Recherche nach Aktenlage Auf der Suche nach Schorsch - Fünfteilige Feature-Serie Von Charly Kowalczyk @ www.swr.de/-/id=23034708/property=download/nid=8986864/1yv25cn/swr2-tandem-20190128-1905.pdf (auf insgesamt 12 Seiten) ] . |
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
Gast
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Erstellt: 28.04.19, 03:16 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. CBG - Coordination gegen BAYER-Gefahren ( Siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Coordination_gegen_Bayer-Gefahren )
Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vom 11.04.2019
WEITERVERBREITUNG und WIEDERGABE über RADIO UTOPIE @ www.radio-utopie.de/2019/04/26/cbg-reicht-gegenantrag-zu-arznei-versuchen-ein/?fbclid=IwAR35BKhAJT6WD8pHaqXHaTprFLNdgucn-ckjqf3LZlwGHoZR5Dt-otvHLPo
( RADIO UTOPIE: Anschrift: Radio Utopie, c/o Neun, Postfach 510420, 13364 Berlin; 030/76743552 --- Redaktion: Info[at]radio-utopie.de | Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Daniel Neun, Postfach 510420, 13364 Berlin; Info[at]radio-utopie.de | Gerichtsort: Berlin ) :
ORIGINAL/QUELLE DER INFO: CBG - Coordination gegen BAYER-Gefahren @ www.cbgnetwork.org/7407.html :
Zitat:
. Presse-Information CBG 11.04.2019
CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein
Betroffene fordern Entschädigung
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen weiteren Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019 eingereicht. Er fordert die Nicht-Entlastung des Aufsichtsrats. In der Begründung konzentriert sich die CBG auf die unethischen Medikamenten-Versuche an Heimkindern, die BAYER vorgenommen hat. Auch wenn diese zurückliegen, so trägt der Aufsichtsrat Verantwortung für den skandlösen Umgang des Konzerns mit den Entschädigungsforderungen der Betroffenen.
BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.
Nicht zuletzt deshalb melden sich seit einiger Zeit die Betroffenen zu Wort. „Wir verlangen vom BAYER-Konzern, dass er uns Entschädigungen zahlt. Das Unternehmen hat Millionen-Profite gemacht mit den Medikamenten, die es ohne unsere Zustimmung an uns getestet hat. BAYER muss seiner moralischen Verantwortung uns gegenüber gerecht werden“ so Eckhard Kowalke, Vorsitzender des Vereins ehemaliger Heimkinder Schleswig-Holstein. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Leverkusener Multi überhaupt nicht. „Ich habe alle Pharma-Firmen, die Versuche angeordnet haben, kontaktiert – nur BAYER hat nicht geantwortet“, kritisiert der Geschädigte Franz Wagle.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bereits im Jahr 2017 eine Kampagne zu den Medikamenten-Versuchen initiiert und wird auch über die Hauptversammlung hinaus gemeinsam mit den Betroffenen weiter daran arbeiten, den BAYER-Konzern zu veranlassen, Verantwortung für dieses dunkle Kapital seiner Vergangenheit zu übernehmen.
Der Skandal um die unethischen Menschenversuche wird auch auf der aktuellen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns von den Kritischen AktionärInnen der CBG und anderen thematisiert werden. BAYER-AktionärInnen, die nicht zur Hauptversammlung kommen, fordert die CBG auf, ihre Stimmrechte an die Kritischen CBG-AktionärInnen zu übertragen. Bitte rasch melden unter 0211 – 26 11 210 (Roman Achmatow) oder info2[at]CBGnetwork.org. Je mehr (Klein)AktionärInnen ihrem Unmut Luft machen, umso besser für Mensch und Umwelt. . |
HINWEIS: Der letzte Absatz wird in dieser gedruckten RADIO UTOPIE-Wiedergabe von den Redakteuren weggelassen.
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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Martin MITCHELL
Gast
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Erstellt: 02.05.19, 09:26 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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. KOMISCH – ein wichtiger Beitrag ist aus dem Forum HILFERUF.DE spurlos verschwunden !
Die Internet-Suchmaschinen zeigen an, dass an dieser Stelle
@ www.hilferuf.de/forum/sonstiges/264832-humanexperimente-in-der-brd-nicht-nur-an-heimkindern-aber-der-gesamten-bev%C3%B6lkerung.html
ein Beitrag existiert (bzw. am Montag, 25.03.2019, um 03:32 Uhr, dort getätigt wurde), ein Beitrag, der
»Humanexperimente in der BRD nicht nur an Heimkindern aber der gesamten Bevölkerung«
»Alle noch lebenden OPFER VON MENSCHENVERSUCHEN IN WESTDEUTSCHLAND müssen, meines Erachtens, angemessen entschädigt werden.«
betitelt ist ( mit dem ich auch dort, an diesem Datum, einen diesbezüglichen Thread eröffnet hatte ! ).
Nur ist dieser Beitrag jetzt nicht mehr dort zu finden.
Der Beitrag ist doch nicht etwa gelöscht worden – oder ?
Warum würde jemand solch einen wichtigen Beitrag löschen wollen ? - frage ich mich.
Die Löschaktion seitens den Betreibern von HILFERUF.DE, soll wohl verhindern, dass die Bevölkerung an diese damaligen Fakten erinnert wird, oder ?
#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST) .
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