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Autor Beitrag
Donald
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 18.04.12, 16:28     Betreff: Re: Hartz 4 in Deutschland

Severin AT 2509 Automatik-Toaster
    Zitat: ATA
      Zitat: Donald
      Er wird deshalb keine Antwort erhalten, weil auf dem eingeschlagenen Weg keine Zugeständnisse zu erreichen sind.

    Einspruch!! Boes hat das Bundesverfassungsgericht ins Spiel gebracht, indem er klar erklärte, ...
Tja, das Bundesverfassungsgericht!!! Was soll ich dazu sagen? Einerseits erscheint es mir sehr oft die einzige Behörde zu sein, die gelegentlich mal ins Grundgesetzt schaut. Andererseits, wenn ich mir da wieder Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, z.B. zu den Abgeordnetenpauschalen ansehe, dann habe ich doch wieder so meine Zweifel.

Ohne Frage würde das Begehren des Herrn Boes ähnlich gravierende Auswirkungen haben wie das Begehren der Abgeordnetenpauschalen für den normalen Bürger. Aber solche Gerichte entscheiden auch häufig auf Grund der dann folgenden Konsequenzen, was im Falle des BFH leicht an der absurden Begründung seiner Ablehnung festzustellen war. Und wenn ich mir die Konsequenzen im Falle Boes ansehe, dann bekomme ich doch wieder so meine Zweifel, ob die ein Gericht mitverantworten wird. Schaun wir mal!!!
    Zitat: ATA
    Das ist doch heute auch schon möglich. Es kommt die Kündigung. Die bedeutet i.d.R. Gehaltseinbußen, sozialer Abstieg. Das bedingungslose Grundeinkommen wird wegen seiner relativen Geringheit grundsätzlich kein gewolltes Lebensziel sein. Jedenfalls nicht mehr, als der heutige Wunsch den Job zu schmeißen um stattdessen die ALGII Möglichkeiten nutzen zu wollen. Nebenbei würde ein freier Arbeitsplatz entstehen, der von einem anderen arbeitsuchenden Menschen ausgefüllt würde.
Ganz so sehe ich das nicht, denn auch dieses Grundeinkommen muss reichen, um überleben zu können, denn es würde ja auch heutige Programme, wie Bafög, Basisrenten und weitere soziale Leistungen ablösen. Gerade letzte Punkte sehe ich als wesentliche Vorteile eines solchen Grundeinkommens, denn die komplette Verwaltung würde mit den zugehörigen Kosten entfallen, denn es gäbe keine Anträge mehr und wem es dan trotzdem nicht reicht muss sehen wie er klar kommt. Und aus meiner Sicht trägt diese Verwaltung genau so wenig zur Produktion bei wie die von ihr verwalteten Bürger.

Was die Kündigungsmöglichkeiten angeht, so hat die natürlich heute jeder, was gegenüber den Zeiten von Sklaverei und Leibeigentum schon ein deutlicher Vorteil ist. Aber Du zeigst auch die sozialen Konsequenzen auf, die so eintreten würden, wenn die Grundsicherung wirklich niedrig angesetzt würde. Ich frage mich nur wie lange es dauern würde, bis sich die ersten "Interessenvertreter" finden, deren Ziel eine Gleichversorgung der Bevölkerung zum Ziel hätten und zwar mit dem gleichen Argument des Herr Boes, dass ja niemand benachteiligt werden solle. Zeit, um sich solchen Dingen hinzugeben hätten sie ja genug.

In Bezug auf das Thema "Arbeitsplatz" gehe ich da dann eher von Amerikanischen Verhältnissen aus, was folglich nicht bedeuten muss, dass es grundsätzlich nicht geht, aber sicherlich ein Umdenken erfordert.
    Zitat: ATA
    Doch Einzelfälle gibt es. Da gibt es einen Richter, gestern im NDR "DAS", der hatte seine Job gekündigt. Machte auf den Phillipinen seinen Flugschein und lebte dort von Ersparnissen und Buchschreibungen. Nach Jahren bewarb er sich wieder bei einem norddeutschen Gericht. Richtete und kündigte wieder. usw. Er ist stolz darauf, keinen Beurlaubung genommen zu haben und fühlt sich so als freier Mensch. Klar, ist nicht grundsätzlich reprodzierbar. Aber haben wir da nicht die "Elternauszeiten". Sie sind leider doch mehr für Beamte usw. parktikabel. Ein gewerblicher Malocher wüsste nicht, ob er jemals wieder Fuss fassen würde in seinem Betrieb.
Der Fall des Herrn Richters ist sicherlich spannend und interessant. Allerdings weicht er nur insofern von den üblichen Modellen ab, als dass er schon vor Erreichen der Pensionsgrenze seine Zeiten einnimmt und dafür bereits die passenden Rücklagen geschaffen hat. Derzeit frage ich mich nur welche Beschäftigungsgrundlage er nutzt, eine Verbeamtung kann es ja wohl nicht sein, denn da gibt es doch Altersgrenzen und die dürften auch bei Richtern nicht allzu hoch liegen. Außerdem frage ich mich, wie er sich fachlich auf dem Laufenden hält, oder ist er beim Amtsgericht? Nach meinen Erfahrungen ist das eh nur ein Vorfilter für die nachgelagerten Revisions-, bzw. Berufungsverfahren.

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