Terbeck
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Erstellt: 23.08.10, 21:44 Betreff: Wie kippe ich einen Beschluß des Familiengerichts zum Kindesumgang?
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Wie in anderem Thema erläutert, hat die Familienrichterin beim zust. Fam.Gericht Beschlüsse gefasst, die eindeutig dem anzustrebenden Kindeswohl zuwiderlaufen. Um diesem Bechluss die Rechtskraft zu nehmen, müsste ich dagegen Beschwerde einreichen, damit auch dieser Vorgang beim zuständigen OLG landet, Gerade lese ich, dass vom zuständigen OLG folgendes festgelegt wurde: "Das Gesetz schreibt in einem Gerichtsverfahrne über das Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind grundsätzlich die Anhärung des Kindes vor. Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der in erster Linie die REchte des von der Entscheidung betroffenen Kindes schützen soll."
Heisst dies nun, dass die zuständige Familienrichterin entweder auf den Termin unvollständig vorbereitet war oder in Unkenntnis der Rechtslage entschieden hat. Beides müsste doch dazu führen, dass man diese Richterin und ihre Beschlüsse insgesamt ablehnt und ihre Entscheidungen rügt, oder?
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