Seite 1 von 1 [7 Beiträge im Thema] | Anfang zurück weiter Ende |
Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Auskunftspflicht beim JA als "neue" Ehefrau"?
Hallo an alle,
gestern kam ein Schreiben vom JA an meinen Mann, er solle (mal wieder...)zur Berechnung des Unterhaltes jegliches Einkommen etc. darlegen. Natürlich soll auch ich mein Einkommen und meine Vermögenswerte darlegen. Ich habe sooo einen dicken Hals!...und bin nicht bereit dazu!
Ich habe ein bezahltes Haus und etwas Kapital, können die da ran? Wir haben einen Ehevertrag geschlossen, ohne Zugewinnausgleich, d.h., Haus und Kapital gehören mir.
Mein Mann hat keine Mietkosten, jedoch haben wir natürlich auch monatliche Nebenkosten für das Haus.
Jedoch ohne Mietkosten kürzen sie ihm doch sicherlich seinen Selbstbehalt?!
Was soll ich nur tun?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruss
Anja
Hallo Anja,
wenn Dein Mann weiß was Du verdienst, kann er gezwungen werden, sein Wissen (wenigstens
grob über den Daumen gepeilt) anzugeben. Bei Unterhalt ist das anders geregelt als bei
„normalen“ Verbindlichkeiten. Du hast das Recht die Auskunft zu verweigern. Würde ich
schriftlich in sachlicher und kurzer Form – mit dem Hinweis, dass Du ja nicht für das
Kind unterhaltspflichtig bist – machen.
Das mit dem drohenden Kürzen vom Selbstbehalt ist da schon schwieriger zu beantworten.
Nach welcher Stufe der DüTa zahlt er Unterhalt? Das ist, soweit ich mich an gelesenen
Urteilen erinnere, ein wichtiger Faktor. Bei Mangelfall droht die Selbstbehaltskürzung
tatsächlich stärker, als wenn er den Mindestunterhalt bezahlt.
Dann gibt es in der Düsseldorfer Tabelle und manchmal auch in den Unterhaltsleitlinien
der OLG’s einen Passus über die Zuwendungen Dritter. Ungefähr in diesem Inhalt, dass die
Zuwendung Dritter (also z. B. auch regelmässige finanzielle Unterstützung durch eine
Oma) nur dann in die Berechnung einfließen, wenn das dem Willen des Dritten nicht
gegenübersteht. Aber auch hier habe ich schon Urteile gefunden, wo die Richter im
Mangelfall den Willen des Dritten ignorierten.
Auch habe ich schon Urteile gelesen, in denen steht, dass der Selbstbehalt – wegen
geringer Wohnkosten – nicht automatisch gekürzt werden darf. Es liegt in der
Entscheidung des Unterhaltszahlers, ob er Abstriche in seiner Wohnqualität macht oder z.
B. ein teueres Hobby pflegt.
Wie sieht Deine persönliche regelmäßige Einkommenssituation aus? Gehst Du arbeiten und
verdienst Du mehr als Dein Mann?
Wann war die letzte Berechnung bzw. Auskunft Deines Mannes? Kürzer oder länger als zwei
Jahre her?
Gruß
Ingrid
Von: Anja B. [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 21. November 2008 10:22
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Auskunftspflicht beim JA als "neue" Ehefrau"?
Hallo an alle,
gestern kam ein Schreiben vom JA an meinen Mann, er solle (mal wieder...)zur Berechnung
des Unterhaltes jegliches Einkommen etc. darlegen. Natürlich soll auch ich mein
Einkommen und meine Vermögenswerte darlegen. Ich habe sooo einen dicken Hals!...und bin
nicht bereit dazu!
Ich habe ein bezahltes Haus und etwas Kapital, können die da ran? Wir haben einen
Ehevertrag geschlossen, ohne Zugewinnausgleich, d.h., Haus und Kapital gehören mir.
Mein Mann hat keine Mietkosten, jedoch haben wir natürlich auch monatliche Nebenkosten
für das Haus.
Jedoch ohne Mietkosten kürzen sie ihm doch sicherlich seinen Selbstbehalt?!
Was soll ich nur tun?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruss
Anja
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Ingrid!
Soweit ich weiß, kann auch der Mann nicht gezwungen werden, sein Wissen Preis zu geben. Da die Ehe das Schweigerecht beinhaltet, das ja im Grundgesetz verankert ist.
Im Januar stand bei uns das Gleiche Problem vor Gericht zur Debatte. Da hat der Richter gesagt, dass wenn ich oder mein Mann die Angaben nicht freiwillig machen, gegen mich eine extra Klage angestrengt werden müsse, was sehr aufwändig sei.
Da der Termin in einem Vergleich geendet ist, war mein Gehalt dann kein Thema mehr.
Natürlich kann das Jugendamt fragen, wieviel Miete er zahlt. Dann muß er natürlich sagen, er wohnt mietfrei. Er muß aber auch nicht sagen, wem das Haus gehört.
Er kann aber Nebenkosten geltend machen und wenn er sich an der Instandhaltung beteiligt und das nachweisen kann, auch das - als Mietersatzleistung.
Aber es wäre ja noch schöner, wenn ich vor Gericht ein Schweigerecht als Ehegatte habe - selbst bei Mordprozessen - und bei Unterhaltsprozessen das Ganze einfach so außer Kraft gesetzt würde!
KU muß natürlich von jedem Unterhaltspflichtigen freiwillig und ohne "Spielchen" gezahlt werden. Aber doch bitte schön, nur von seinem Gahalt! Was ich an Kapital und Gehalt habe, geht das JA oder den Richter nichts an!
Übrigens darf man z.B. im Steuerbescheid alle Zahlen schwärzen, die ausschließlich den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen betreffen!
LG gaggien
Hallo!
Erstmal danke für Eure Antworten!
Das lässt mich erstmal durchatmen!
Kurz zu mir: Ich habe mich im Jan. 08 selbständig gemacht und verdiene seither im Schnitt ca. 700,00 €. Muss davon natürlich noch alle Abgaben zahlen.
Mein Mann ist jetzt im 3. Jahr selbständig, hat eine 50 Std. Woche als Selbständiger, zusätzlich noch Hausbesuche- also, er arbeitet sich `nen Wolf. ....Und ihm bleibt nach wie vor - das Existenzminimum...!
Er muss jedes Jahr beim JA neu einreichen, da der Gewinn/ Ertrag von Jahr zu Jahr unterschiedlich ist. Es wird jedes Jahr neu berechnet. Und die JÄ haben Zeit... Das bedeutet jedesmal- monatelange Nachzahlungen!
Aber mir geht es nochmal um Kürzungen der Miete, die mein Mann ja nicht hat...
Wir zahlen für das Haus ja auch Nebenkosten: Heizkosten, Wasser, Grundsteuer und Versicherungen- monatlich. Das müsste doch zur Hälfte wenigstens anerkannt werden?
Das kann doch nicht alles auf mir sitzen bleiben?!
Hoffe auf Antworten!
Liebe Grüße
Anja
Hallo Anja!
Das JA wird sich mit den Nebenkosten querstellen, wenn er nicht nachweisen kann, dass er auch welche davon trägt. Also falls noch nicht geschehen, soll er einen Dauerauftrag machen mit ca. der Hälfte der Kosten mit eindeutigem Verwendungszweck.
Und laß ihn über's Konto Handwerker-Rechnungen bezahlen. Oder einen 2. Dauerauftrag mit einer Instandhaltungsrücklage.
Er muß schon seine Kosten nachweisen, wenn er sie mindernd geltend machen will.
Und warum wird jährlich neu berechnet? Ich dachte bei Selbständigen wird der Umsatz der letzten 3 Jahre genommen und dann gibt es für die Neuberechnung einen 2-Jahresrythmus wie für alle anderen auch?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird denn jährlich berechnet?
LG gaggien
Hallo Gaggien,
mein Mann ist IM dritten Jahr selbständig, daher wollen die wohl jährlich alle Unterlagen von ihm?!
Rechtsgrundlage? Kann ich leider nichts zu sagen.
Aber danke für den Tip mit den Nebenkosten. Müssen wir schnellstens ändern.
Aber für vergangene Zeiten habe ich wohl die ...karte gezogen?!
Oh manno, kommt man aus diesem finanziellen Schlamassel denn nie raus?
Liebe Grüße
Anja
Hallo Anja!
Gib die Hoffnung nie auf!!!!
Wir hätten Anfang des Jahres auch nicht gedacht, dass sich für uns alles so schnell erledigt - nach 6,5 Jahren BU-Zahlung!
LG gaggien