Beitrag 1 von 1.340 (0%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo @ll
nachdem mein Sachbearbeiter bei der Unterhaltsvorschusskasse mich Jahre lang ignoriert hat, stellte ich im Dezember 2004 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter der UVK mit Androhung einer gerichtlichen Regelung.
Nun das Ergebniss: Sie stellen zurecht fest, dass Ihre Leistungsunfähigkeit im fraglichen Zeitraum von 01.10.2002 (Zahl falsch) bis zur Einstellung der Leistungen für MXXXX RXXXXX am 12.09.2004 ..................(Siehe Anhang)
BGB (Bürgerlichesgesetzbuch) § 1603
-Unterhaltsvorschussleistungen = Wie ein Kredit für den Unterhaltspflichtigen
-Ausfallleistungen = Bei Leistungsunfähigkeit tritt der Staat ein (BGB §1603)
Grüßle Thomas
[editiert: 04.06.05, 16:22 von Ingrid]
Dateianlagen:
uvk.pdf (73 kByte)
anzeigen - speichern
Datei wurde schon 408-mal heruntergeladen.