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fHallo Britta,
die Aussage der JA-Mitarbeiterin ist Oberquatsch. Da aber mündlich gemacht,
leider nicht gerichtsrelevant verwertbar.
Meine Idee wäre, folgendes zu machen: Ihr rechnet nach der Düsseldorfer
Tabelle den Unterhalt für BEIDE Kinder aus. Dann schickt er diese
Ausrechnung, zusammen mit den Kopien der Einkommensnachweise (auch eine
Kopie vom Arbeitsvertrag) per Einschreiben mit Rückantwort an das Jugendamt.
Zusammen mit der Ausrechnung fordert Ihr das Jugendamt auf, den Unterhalt
anzupassen. Darauf achten, dass er angepasst wird, OHNE dass für die
restliche Summe Schulden auflaufen.
Prüft mal nach, ob bei der früheren Unterhaltsaussetzung Schulden auflaufen.
Wenn schriftlich bestätigt dass er jetzt angesammelte Schulden hat – mit
Raketenantrieb zu einem guten Anwalt.
Bitte teile uns mit, in welchem OLG Bezirk dieses Kind und in welchem Dein
LG lebt. Dann rechnen wir den Unterhalt ganz schnell für Dich aus.
Allerdings auch in das Einkommen Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt,
Weihnachts- und Urlaubsgeld und ähnliches (laut Arbeitsvertrag) auf den
Monat umgelegt einrechnen.
Übrigens hättest sogar Du, einen Unterhaltsanspruch, da Euer Kind noch keine
drei Jahre alt ist.
Macht schnell, damit der März nicht so weit fortschreitet.
Wie es aussieht, will diese Jugendamtsmitarbeiterin Deinen LG bescheißen.
Das schreibe ich offen, ohne * und ohne Pünktchen. Für den Fall, dass die
schriftlich oder unter Zeugen ihre Aussage wiederholt, sollte man überlegen
ob man gegen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Britta [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 7. März 2006 00:29
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Dringende Frage
Hallo zusammen,
Unsere Geschichte ganz kurz zusammengefasst: Ich lebe seit zwei Jahren mit
meinem Lebensgefährten und unserem gemeinsamen Sohn (14 Monate) zusammen.
Aus finanziellen Gründen sind wir allerdings nicht zusammen gemeldet! Mein
LG hat einen 13jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Die Kindesmutter
trennte sich vor 7 Jahren wegen eines anderen Mannes von meinem LG. Mein LG
war über ein Jahr lang arbeitslos. Für diese Zeit wurden die
Unterhaltszahlungen ausgesetzt. Jetzt hat er glücklicherweise seit Februar
wieder einen Job. Er verdient jetzt 1042 EURO netto. Dies hat er auch sofort
dem zuständigen Jugendamt gemeldet und einen Gehaltnachweis geliefert. Nun
kam die schriftliche Aufforderung des Jugendamtes, dass er monatlich 312
EURO an die Kindesmutter zu zahlen hat. Heute hat mein LG nochmals das
Gespräch mit dem Jugendamt gesucht. Er hat ja schließlich noch ein Kind zu
versorgen, außerdem Miete zu zahlen, Aufwendungen für den Arbeitsweg
(einfacher Weg 23km!). Der Kommentar der Mitarbeiterin des Jugendamtes war
kurz und knapp : "Sie hätten die Arbeit ja nicht annehmen müssen. Sie hätten
sich einen besser bezahlten Job suchen müssen!" Suuuuuuuper Aussage, er
hätte zu gern einen besseren Job genommen. Aber nach über einem Jahr
Arbeitssuche und mehreren HUNDERT Bewerbungen nimmt man das, was man
bekommen kann. Wir sind echt frustriert.
Nun zu meiner Frage: Lohnt sich der Gang zu einem Anwalt (der ja auch wieder
Geld kostet), um die Möglichkeit einer geringeren Unterhaltszahlung zu
erörtern, oder können wir uns das sparen, da die KM einen gerichtlichen
Titel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss) besitzt???
Wir würden uns über Eure Ratschläge und Tips sehr freuen.
Lieben Dank
Britta
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