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Hallo Sonja,
sie kann aus Gutdünken nicht einfach bestimmen, die Kinder bis zum Jahresende nicht zu Euch zu lassen.
Ich kann mich Deiner Empörung nur kopfschüttelnd anschliessen und Dir denselben Tipp geben: Ab zum Anwalt aber subito!!
Wegen der * Soldatenschaft im persönlichen Kriegsführungsprozess* wird es wohl schwer aber die Besuchsregelung MUSS sie einhalten.
Du hast nicht Durcheinander geschrieben :-).
Gruss, Tina