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Hi Sanne,
bei uns gibts jedesmal ähnliche Probleme, wenn wir einen KinderSa. verschieben wollen, trotz dass der Richter in der ersten Umgangsverhandlung ganz klar zur Ex gesagt hat das diese Samstage in sich trotzdem flexibel zu handhaben sind, weil ja niemand über die nächsten 15 Jahre im Voraus seine WE's planen kann. Ex nickte damals brav.
Da wir durch die Meinung des Richters einen Rückhalt haben verschieben wir natürlich auch wenns sein muss. Ich persönlich sehe es überhaupt nicht, sein Leben komplett nach den Launen der Ex zu richten, denn dem Kind ist es agal am welchem der Samstage Papa kommt, vorausgesetzt natürlich, die Samstage werden auch nachgeholt. Einer Achtjährigen kann man sicherlich schon erklären dass Papa nicht in zwei, sondern erst in drei Wochen wiederkommt wegen "Grund". Sollte die Befürchtung bestehen, die Ex schießt dagegen ("Papa lügt und hat ja nur keine Lust dich schon wieder/so oft zu holen"), fotografiert auf der Feier (Torten, Gäste, Geschenke, Deko, halt alles, was eine Achtjärige mit einem Geburtstag in Verbindung bringt). Die Fotos könnt Ihr dann beim nächsten Aufenthalt der Kleinen bei Euch dezent halb offen liegen lassen, mit ziemlicher Sicherheit wird sie sie finden und ansehen. So habt ihr ihr dann auch gleich indirekt gesteckt (dadurch dass sie ihre eigene Erfahrung gemacht hat!) das Mama gelogen hat und Papa + LG ja wirklich auf einem Geburtstag waren. Vielleicht bietet sich über die Fotos noch ein kleines Gespäch, a la "der hatte Geburtstag, der wohnt ganz weit weg, schau mal" (dabei zeigen von Eurem Wohnort und dem des Geburtstagskindes). Die Kleine wird jetzt wahrscheinlich noch nichts mit der paar Zentimeter Unterschied auf einer Straßenkarte anfangen können. Wenn es dann das erste Mal mit Mama (oder Euch) in den Urlaub geht und sie die Dauer so einer Fahrt mit der gezeigten Entfernung auf der Karte in Verbindung bringt, wird ihr auch klar dass man nicht mal eben so nebenbei 500 km fahren kann.
Bei uns sieht es heute so aus, das jede Verschiebung unsererseits mit einem blöden Spruch von Ex gekoppelt ist. Samstage fallen weg weil sie entweder sagt "ich weiß nicht wanns mir passt, ruf nochmal an" und dann komischerweise nicht mehr telefonisch erreichbar ist, oder mein Mann holt die Kinder an dem vereinbarten verschobenen Sa. und verabschiedet sich dann "bis nächste Woche" und die Ex antwortet dummdreist "wieso??? Wir haben doch alle 14 Tage vereinbart! Du hast die Kids doch erst wieder in zwei Wochen!!!!" Natürlich ist sie dann auch am nächsten Sa (eigentlich ein regulärer) den ganzen Tag nicht zu Hause anzutreffen.
Wir haben aufgehört, uns darüber zu ärgern. Wir haben alles in einem Tagebuch festgehalten und bereiten uns jetzt grade auf eine Umgangserweiterungsklage vor (weil in der ersten außerdem vereinbart wurde dass die Kids seit letztem Sommer bei uns übernachten, wird seitens der Ex auch bis heute verhindert). Wir freuen uns sogar fast über die Aktionen der Ex, denn jeder Keulenschlag von ihr hat vielleicht die geringe Chance, vor dem Richter ein Pluspunkt für uns zu werden....
Noch mal eine Sache zu Eurem Umgang. Für ne Achtjährige sind 6 Std. alle 14 Tage ziemlich wenig. Zu wenig, um 'ne geregelte Bindung zwischen Vater und Tochter zu halten.
Mir scheint es als würde Eure Ex langfristig den Umgang eher boykottieren, daher bringt es wohl eher wenig sich mit ihr direkt zu einigen (ich hatte erst drüber nachgedacht dass Dein LG die Tochter vielleicht fragt ob er sie mal Sonntags erst um 12 abholen und dann auch erst um 18 Uhr zurückbringen soll, aber dies würde wahrscheinlich von der KM auch unterbunden). Sucht Euch einen guten RA für Familienrecht (falls ihr noch keinen habt). Vielleicht gibts bei Euch in der Nähe sogar einen psychologisch geschulten RA, die kennen sich dann eher nochmal mit PAS, Borderline, ect. aus uns können in Schreiben und bei Gericht entsprechend argumentieren. Mit dem Anwalt zusammen eine Richtlinie ausarbeiten: erst einmal Gespräch mit der Ex (optional gleich ein Schreiben Eures RA an die Ex wenn Ihr belegen könnt dass Dein LG Ey schonmal auf Umgangserweiterung / Übernachtung angesprochen hat) dass Ihr das Kind jetzt lange genug stundenweise zur Einwöhnung hattet und da sich der Umgang nun positiv entwickelt, diesen erweitern wollt. Deshalb möchtet ihr dier Kleine zukünftig von Fr. nachmittag bis So. abend abholen, alle 14 Tage. Diese WE's sollen in jedem Fall flexibel von beiden Seiten gesehen werden (falls mal wieder ein Geburtstag o.ä. ist). (Optional: erst einmal nur eine Übernachtung pro WE von Sa. auf So., auf ein halbes Jahr befristet, bei positiver Entwicklung des Kontaktes dann ausweiten auf zwei Übernachtungen.). Wenn Ihr von Ex dann das "Nein" habt (was sicherlich kommen wird), ab zum zuständigen JA. Die machen zwar nix, aber werden trotzdem bei der späteren Verhandlung vom Gericht gehört und leider hört das Gericht auch immer gern was die sagen bzw. sehen es nicht gern wenn jemand direkt klagt ohne vorher den Weg übers JA gegangen zu sein. Beim JA darf Dein LG nicht über die Ex herziehen, er muss"zum Wohle des Kindes" argumentieren und um Hilfe bitten bei einer Einigung zwischen der KM und ihm bezüglich der Umgangserweiterung. Meist wird dann zu einem gemeinsamen (oder wenn Ex sich weigert, zu einem getrennten Gespräch gerufen) in welchem sich Ex wahrscheinlich auch mit wirren Gründen und Behauptungen weigern wird einer Übernachtung zuzustimmen (erschreckt nicht welche blühenden Phantasien manche Exen dabei entwickelt!) In den meisten Fällen reicht das dem JA schon in seiner Untätigkeit und es gibt Euch den Rat "...dann müssen sie halt klagen...", In seltenen Fällen folgt noch eine Kindesanhörung. Hier wird die KM wahrscheinlich Vorarbeit leisten und ihm genau vorschreiben welche Argumente es bei "den Leuten, die immer so viel fragen" bringen soll. DIe Tochter wird dann wahrscheinlich auch wirre Gründe und Behauptungen erstellen, dadurch nicht verrückt machen lassen, auf keinen Fall die KM beschuldigen "die ist doch Schuld, die beeinflusst doch das Kind und schreibt genau vor was es sagen soll!!!". Beim JA weiter um Hilfe bitten (ich weiß nicht warum meine Tochter sowas behauptet, wir hatten sonst immer guten Kontakt und haben viel unternommen, bla bla (auch Negatives von Euch aus erzählen, beispielsweise einen Streit um ein Spielzeug welches ihr nicht gekauft habt o.ä., denn wenn das Kind von der KM instrumentalisiert wurde wird es wahrscheinlich genau solch eine Situation beim JA vorbringen. Das JA wird natürlich einen Teufel tun Euch darauf anzusprechen, sondern wird sich sein eigenes, negatives Bild von Euch machen, a la "der erzählt uns hier ne Scheingeschichte und will uns weismachen dass alles i.O. ist.) Weiter das JA bitten, fragen was Ihr tun könnt, ihr habt Angst das Kind zu verlieren....
Erst dann eine Umgangserweiteungsklage einreichen, so bald wie möglich.
Falls noch Fragen aufkommen, melde Dich einfach wieder.
Viele liebe Grüße,
Jenny