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hallo ellen
nächsten samstag wäre der 70jährige meiner oma , meine ganze familie lebt 500 km von mir entfernt.also wäre es nicht so mal eben hinzufahren und abends zurück,sonst hätten wir die kleine mitnehmen können.übernachten möchten sie ja nicht wie ich geschrieben habe.deswegen wollten wir den termin verschieben,was die km nicht wollte.sie antwortete halt nur das sie selber am 17.juli in urlaub wäre und die kleine halt mit.und da es unser besuchswochenende wäre meinte sie das wäre pech und sie würde ihr leben nicht nach dem unseren richten.daraufhin hat mein lg gesagt das sie in den urlaub fahren könne er wolle ja nur die kleine abholen,mit einem ausweichtermin will sie sich ja nicht zufrieden geben,sie will es einfach wegfallen lassen.
nun zu deiner frage mit der umgangsregelung:
bei der scheidung im januar wurde vom richter festgelegt das mein lg die kleine jeden zweiten samstag von 10 bis 16 uhr abholen könne,allerdings nur in begleitung eines anderen kindes.halt zum eingewöhnen.
da die km meinte sie wüsste keine freunde von der kleinen und die nachbarstochter dürfe von den eltern aus nicht hat die umgangsregelung auch ohne begleitung super stattgefunden.mit mir ist sie auch von anfang an klar gekommen,beim ersten besuch bei uns war sie wie eine verrückte mit mir am knuddeln und wenn jetzt irgendwas ist muss ich immer mitkommen oder mitspielen etc.
der richter legte damals fest das die regelung halt nach und nach anders verlaufen kann wenn km und kv dies angesprochen haben,natürlich auch mit der kleinen.
die ra meines lg sagte letztens noch wenn die km zicken machen würde dann sollten wir uns bei ihr melden.sie hätte ja erlebt wie die km sich beim gericht aufgeführt hat,selbst die gegnerische anwältin war erstaunt.
bei jeder kleinigkeit zum ra zu laufen ist auch nicht ganz einfach,da wir beide berufstätig sind.
so nun hast du ein wenig mehr durchblick hoffe ich und vielleicht auch boch einen rat.......
danke und liebe grüsse sanne