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Hallo ihr zwei,
vielen Dank für die vielen interessantan Infos.
Jetzt müssen wir dann mal abwarten, was vor Gericht raus kommt.
Der Sohn von meinem Mann wohnt ja nun schon über ein Jahr bei uns, und in der ganzen Zeit, hat die Ex sich vielleicht 10 mal beworben. Denkt ihr, dass da der Richter darauf eingehen wird? ???
Ich selber habe mir auch die Mühe gemacht und Arbeitsstellen,die sie auch machen könnte, gesucht und auch gefunden. Alles zusammen waren es bestimmt 40 Stück. Bei keinen hat sie sich beworben.
Ihr Anwalt hat in seinem ersten Schreiben an uns versichert, dass sie sich total viel beworben hat, und dies auch selbstverständlich nachweisen kann.
Als wir es dann ans Gericht weiter geleitet haben, hat ihr Anwalt einen Brief ans Gericht geschrieben, ob die Ex jetzt, da sie ja schwanger ist, überhaupt noch ihre Bewerbungen nachweisen muss, die sie geschrieben hat.
Da denke ich mir doch, wenn sie sich soooo viel beworben hätte, hätte sie das doch dann vorlegen können.
Warten wir mal, was da noch raus kommt.
Viele Grüsse
Tanja