Beitrag 319 von 985 (32%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallöchen Tanja,
was da abgeht ist ganz offensichtlich. Allein, auch wenn Andrea mir wieder
was auf die Mütze gibt, es nützt euch nichts.
Es würde an ein Wunder grenzen, würde irgendein Gericht auf der Welt,
besonders ein deutsches, von der Gegenpartei verlangen, die Bemühungen um
einen Arbeitsplatz vor der Schwangerschaft nachzuweisen. Es sei denn, es
hätte den Anwalt eh auf dem Kieker und wollte dem eins reinwürgen.
Nur würde euch das nichts nützen, denn Mami ist werdende Mami. Und davor
geht alles in die Knie.
Aber verlangt doch einfach mal eine ärztliche Bescheinigung über die
Schwangerschaft und deren vermutlichen Beginn. Oder habt ihr die schon? Es
ist extrem unwahrscheinlich, aber vielleicht lässt sich damit was anfangen.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Wer Kritik nicht ertragen kann, sollte sie nicht provozieren.
Hallo ihr zwei,
vielen Dank für die vielen interessantan Infos.
Jetzt müssen wir dann mal abwarten, was vor Gericht raus kommt.
Der Sohn von meinem Mann wohnt ja nun schon über ein Jahr bei uns, und in
der ganzen Zeit, hat die Ex sich vielleicht 10 mal beworben. Denkt ihr, dass
da der Richter darauf eingehen wird? ???
Ich selber habe mir auch die Mühe gemacht und Arbeitsstellen,die sie auch
machen könnte, gesucht und auch gefunden. Alles zusammen waren es bestimmt
40 Stück. Bei keinen hat sie sich beworben.
Ihr Anwalt hat in seinem ersten Schreiben an uns versichert, dass sie sich
total viel beworben hat, und dies auch selbstverständlich nachweisen kann.
Als wir es dann ans Gericht weiter geleitet haben, hat ihr Anwalt einen
Brief ans Gericht geschrieben, ob die Ex jetzt, da sie ja schwanger ist,
überhaupt noch ihre Bewerbungen nachweisen muss, die sie geschrieben hat.
Da denke ich mir doch, wenn sie sich soooo viel beworben hätte, hätte sie
das doch dann vorlegen können.
Warten wir mal, was da noch raus kommt.
Viele Grüsse
Tanja