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danke liebe(r)schumacher, das wusste ich schon . aber gibt es nicht zum beispiel einen betrag den man als unterhaltspflichter dem berechtigten abziehen kann, wenn dieser einen gemeinsamen haushalt mit einem neuen partner hat und diesem den haushalt führt. im spiegel artikel letzte woche kam auch ein mann zu wort, der bewiesen hatte dass seine EX eienn neuen partner hatte, der ein und aus ging und mann konnte was vom ehegattinnenunterhalt abziehen, was leider nicht im artikel weiterausgeführt war wissen sie eine antwort für mich liebe grüsse tangoelly