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Hallo MontasarIna,
das ist nicht ganz richtig, das kommt auf das Alter der Kinder an. Normalerweise muß (eher soll) sie, wenn das jüngste Kind in die Grundschule geht einen Teilzeitjob annehmen (eben z.B. 400,-- Euro Basis), wenn dieses Kind dann die Grundschule verlässt ist ihr ein Halbtagsjob zuzumuten und wenn das Kind 16 ist ein Ganztagsjob.
Doch nun kommt das große ABER.
Aber wenn wie hier das Kind Sprachfehler hat und somit einer besonderen Betreuung bedarf, kann sich das zeitlich verschieben. Mal ganz abgesehen davon daß sie eben schon lange aus ihrem Beruf draußen ist und somit eine gute Ausrede hat. Wir haben dasselbe Problem und versuchen da auch Lösungen zu finden, aber das ist gar nicht so einfach, so lange von Gesetzes wegen und von Richterswegen (was ja noch viel schlimmer ist), da nichts getan wrid, um diese Damen zur Arbeit zu bewegen.
Gruß
euridike
----- Original Message -----
From: Montasar Ina
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Wednesday, August 31, 2005 12:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Rechtsstaat beschissen!
hallo melanie
also so weit ich weiß muss sie so bald beide kids in der schule sind halbtag arbeiten gehen
wenn ihr eurem RA
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