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Hallo Majo,
erst mal Willkommen bei uns. Ob es in Kassel und Umgebung andere
Zweitfrauen gibt, kann ich leider nicht sagen. Wir haben eine Rubrik
„Kontakte“ frag einfach dort nach. Auch wenn in Deiner Nähe (noch) keine
Zweite vorhanden ist (geben wird es sie wohl – aber sie ist halt noch
nicht bei uns gelandet) Internet, Telefon und Auto machen so einiges
möglich. Du bist also nicht alleine.
Das Zweite: hat Dein Schatz das gemeinsame Sorgerecht und das gemeinsame
ABR??? Wenn ja hat er die gleichen Rechte und Pflichten als Elternteil
wie die Mutter auch.
Drittens: sie kann ihm nicht das Umgangsrecht entziehen – kann ganz
allein das Gericht machen.
Das waren erst mal die praktischen und einfach lösbaren Probleme. Die
anderen Probleme sind nicht so leicht lösbar. Beim Durchlesen kam mir
sofort hoch, dass er sofort klagen und evtl. gleichzeitig Zwangsgeld-
bzw. Zwangshaft beantragen soll. Dieses Vorgehen ist, wie jedes Andere
auch, oftmals ein zweischneidiges Schwert. Selbst wenn er einen Titel
gegen Madam hat, hat er noch nicht die Kinder.
Richter erlauben selten die von Dir angesprochenen polizeilichen
Maßnahmen und genauso selten setzen sie das wirksame Mittel der
Zwangshaft bzw. des Zwangsgeldes ein. Wenn Madam dann von der
„dickfelligen Sorte“ ist, passiert trotz des positiven Urteils für die
Kinder und den Vater wieder nichts.
Allerdings, wenn er gar nichts macht, macht sie erst recht was sie will
– sie tanzt ihm noch mehr auf der Nase herum. Also geht mein Bauchgefühl
wieder zu den gerichtlichen Maßnahmen.
Das mit dem Hintergrund, dass die Gerichte immer öfter für die Kinder
und Väter entscheiden. Soll sogar schon vorgekommen sein, dass Kinder
dann gänzlich in den Haushalt des anderen Elternteils, auf gerichtliche
Anordnung hin, wechseln durften, weil Mama durch ihren Umgangsboykott
aufzeigte, dass sie nicht Erziehungsfähig ist. Das ist allerdings die
ganz große Ausnahme – diese Urteile musst Du mit der Lupe suchen.
Hier ist es gut, wenn man weiß wie dieser oder jener Richter
normalerweise entscheidet. Ich wollte Dir jetzt die Adresse der
Ortsgruppe/Partnergruppe vom VafK in Kassel liefern – ich bekomme die
Seite leider nicht angezeigt. Bei deren Treffen könntet Ihr Euch über
die jeweiligen Richter und ihre Launen besser informieren.
Richtiges Verhalten kann es für Deinen Mann nicht geben. Was bei einem
von uns (in ähnlicher Situation) richtig war, kann ihn Euerem Fall
völlig falsch sein und umgekehrt.
Was ich auf alle Fälle machen würde, die Kinder nicht nur zu Anlässen in
der Schule bzw. im Kindergarten besuchen. Wenn er es zeitlich einrichten
kann, sollte er öfters dort auftauchen. Weder Schule noch Kindergarten
können die Kontaktaufnahmen verbieten, wenn er das gemeinsame Sorgerecht
hat. Das nur schon vorsorglich, da solche Mütter gern versuchen, über
diese Institutionen den Umgang verbieten zu lassen. Immer eine Kopie des
Sorgerechts dabei haben.
Wie ist das mit den Möbeln und dem Hausrat ausgegangen?
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Sonntag, 12. Dezember 2004 18:54
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfrauen-Forum] Anhörung wegen Umgang
Hallo, hab mich die letzten Tage mal bei Euch reingelesen. Bisher war
mir nur der Väteraufbruch bekannt. Die Seite der Zweitfrauen finde ich
klasse. Bin hier gelandet weil ich bei Väteraufbruch etwas zum Thema
Umgangsrecht gesucht habe. Was ich jetzt beschreibe kennt Ihr sicher
alle mehr oder weniger.
Der Text wird lang :o)
Mein liebster war 7 Jahre verheiratet, aus der Ehe sind 2 süße Mädels
hervorgegangen, jetzt 5 und bald 8 Jahre alt. Nachdem seine beiden
Eltern im Jahr 2000 kurz hintereinander gestorben sind und er ein wenig
Bargeld und 2 Häuschen geerbt hatte, eröffnete Madame ihm dass sie nicht
mehr mit ihm leben kann. Damit er die Kinder bei sich hat schlug sie ihm
sogar eine Ehe zu dritt vor, d.h. er sorgt für sie und die Kinder, sie
kann kommen und gehen und ihre Lover mitbringen wann sie will. Darauf
ist er nicht eingegangen, warum nur?
Nun das vorweg.
Am 1.August 2001 ist sie mit den Kindern ausgezogen, davor hat sie
natürlich erstmal Möbel usw. gekauft, er hatte ja bargeld geerbt. Was
sie nicht neu gekauft hat, hat sie mitgenommen, so ziemlich das
komplette neue Mobiliar.
Wir haben uns im Oktober 2001 kennengelernt. Solange er den
Unterhalt(1850DM), welchen sie gewünscht hatte, treu und brav jeden
Monat zahlte, sah er auch seine Kinder fast regelmässig. Diesen Betrag
nahm er jeden Monat vom ererbten, restlichen Festgeld, er ist
Freiberufler und arbeitet als solcher nach Aufträgen, um also diesen
Betrag und seinen eigenen Lebensunterhalt aufzubringen, hätte er einiges
im Monat verdienen müssen.
Hat er aber definitiv nicht. Madame hatte ihm vorgerechnet was sie im
Monat braucht, da kamen halt 1850DM zusammen, dazu hatte sie das volle
Kindergeld und Wohngeld (sie hatte seine Bilanz vorgelegt und daraufhin
Wohngeld bekommen). Irgendwann (Herbst 2002) reichten ihr auch insgesant
knapp 3000DM im Monat nicht mehr. Sie wollte also für sich extra nochmal
800DM, also insgesamt 2600DM plus Wohngeld und Kindergeld.
Dazu war und ist er nicht in der Lage. Seine Rechtsanwältin rechnete
alles durch und es kam nur noch der Kindesunterhalt raus. Seit Dezember
2002 zahlt er nur noch diesen. Madame lebt schon seit der Trennung mit
einem neuen LG zusammen. Spätestens seit er nur noch für die Zwerge
zahlt, sieht er sie nur noch wenn Madame gute Laune hat. Und die hat sie
nicht oft.
Im Frühjahr 2003 hat er sich an das zuständige Jugendamt gewendet, es
gab ein Gespräch bei ihr zu Hause, seitdem lief es einigermassen, weil
die Dame vom Jugendamt ihr ein paar Zähne gezogen hat. Sie fragte z.B.
was sie eigentlich verlange, Antwort war er solle mit den Kindern tolle
Ausflüge machen wenn er sie hat, er soll ihnen Geschenke machen usw.
wurde von der Jugendamtdame abgewunken.
Ich war selbst nicht bei diesem Termin anwesend, es kamen hier teilweise
Mails an, mit denen ich nicht sonderlich gut klar kam, da ich ein sehr
emotionaler mensch bin, hätte ich ihr an diesem Termin wahrscheinlich
meine Meinung gegeigt(harmlos ausgedrückt*g*)und das wollte ich
vermeiden.
Nach diesem Gespräch lief es wieder einigermassen, erst waren die Kinder
alle 2 Wochen hier, dann mal in Abständen von mehreren Wochen. Wenn er
sie nicht bekommen hat dann mit Ausreden wie: die grosse ist eingeladen,
die kleine ist krank, ich bekomme Besuch usw., hat er wie immer alles
hingenommen nur damit er sie nicht erzürnt und die Zwerge garnicht mehr
sieht.
Es gibt auch Wochenenden, wo er die Kinder nicht holen kann, weil er an
diesen Wochenenden berufliche Termine (Veranstaltungen an denen er sich
oder die verschiedenen Verlage represäntieren muß)hat, diese hat er ihr
immer rechtzeitig mitgeteilt und versucht die Kinderwe´s zu verschieben.
Seit Anfang diesen Jahres geht es wieder los.
Sie schrieb ihm einen Brief, daß sie ihm das Umgangsrecht verbietet,
wenn er nicht dieses und jenes macht. In den Sommerferien waren wir mit
den Kindern eine Woche in Urlaub, die erste Ferienwoche, sie wollte dass
er die Kinder nur eine Woche hat und dann nochmal die letzte
Ferienwoche. Als er sie anrief wann er die Kinder für die letzte
Ferienwoche abholen kann, bekam er die Antwort er kriegt sie nicht weil
er kein Interesse für sie hat.
Kurz darauf kam ein Schreiben von ihr, dass sie ihm das Umgangsrecht
entzieht, aus dem obigen Grund und das nicht gut fürs Kindeswohl ist. Er
wieder beim Jugendamt angerufen, der Sachbearbeiter mußte sich erst in
die Akte lesen, stellte aber fest und wunderte sich!, daß sie bereits am
7.7. beim Jugendamt mit eben dieser Begründung vorgesprochen hat und ihm
eine Woche später dann trotzdem die Kinder mit in Urlaub gegeben hat.
Er sagte, das beißt sich, womit er nicht ganz unrecht hat. Er sagte, daß
mein liebster es mit einem weiteren Gespräch versuchen könnte,
allerdings wenn das nichts bringt trotzdem auf Umgang klagen muß. Wir
zur Anwältin, die Eilantrag auf Umgang, die Herbstferien standen bevor,
gestellt. Das war Anfang September. Gestern kam endlic ein Brief vom
Familiengericht, Termin am 23.12., bin mal gespannt.
Die kleine ist im Oktober 5 geworden, er haz Madame nach Rücksprache mit
der Anwältin eine mail geschrieben, wann er sie denn besuchen kann. Sie
hat in 3 Sätzen 5 Vorwürfe gepackt und "Du bist nicht eingeladen",
daraufhin ist er an diesem Tag morgens in den Kindergarten gefahren und
hat sie besucht, die maus hat sich gefreut wie ein Schneekönig. Hat
gefragt warum er mich und Paul (unser Hund) nicht mitgebracht hat und
dass er doch am nächsten Tag mit uns kommen soll. Sie vermisst uns so
sehr. Und wann er sie wieder mal abholt.
Die grosse hat kurz vor Weihnachten Geburtstag, sie wird 8, er wird sie
wohl auch in der Schule besuchen.
Sie ist immer sehr reserviert wenn er sie abholt, zumindest solange sie
sich noch im Sichtbereich der Mutter befindet. Spätestens auf der
Autobahn taut sie auf.
Hmmmmmm.....jetzt hab ich einen ganzen Roman geschrieben, hoffentlich
blickt Ihr da einigermassen durch. Es gäbe noch viel mehr zu erzählen.
Alles im Inhalt ähnlich dem, was hier in den Beiträgen steht.
Meine Fragen zum Abschluss: Wie verhält Mann sich richtig-macht er einen
Aufstand und holt die Zwerge mit (polizeilicher?)Gewalt, damit sie noch
einen grösseren Knacks kriegen, oder nimmt Mann sich zurück und läuft
Gefahr dass er dann vorgeworfen kriegt-wenn Du Interesse an den Kindern
hättest würdest Du Dein Recht (falls es ein solches gibt)notfalls mit
Gewalt durchsetzen.
Gibt es jemanden, der in der Nähe von Kassel wohnt? Wäre schön, man
könnte sich dann auch mal direkt austauschen.
Bis demnächst und einen schönen 3.Advent
Majo
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de