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Hallo süssstück,
er könnte Kontakt zum Vermieter aufnehmen, und ihm schriftlich
mitteilen, dass er seit 1 1/2 Jahren keinen Zugang zu rWohnung mehr hat.
Die Frau wohnt alleine dort.
Er ist bereit, nachdem die Frau die Schlüssel übergeben hat, falls noch
notwendig, die entsprechenden Renovierungsarbeiten durchzuführen und
zwar innerhalb angemessener Frist, z.B. innerhalb einer Woche.
Nach Abschluss der Arbeiten sei ihm die Kaution auszuzahlen ... sofern
er sie damals bezahlt hat ... und er bitte darum, dass der Vermieter mit
der Bewohnerin eine entsprechende Frist zur Wohnungsübergabe
vereinbahrt, da er ohne Schlüssel vom Vermieter keinen Zugang zur
Wohnung bekommt und auch nicht berechtigt sei, die Wohnung vor dem
Auszug seiner Exfrau zu betreten.
Für eventuelle Kosten für Handwerker oder Mietverlängerung zum Zweck der
Renovierung sei er nicht bereit aufzukommen, da er die Arbeiten ja
selbst durchführen könne und wolle.
Desweiteren benötige er die schriftliche Zusage, dass er seinen Anteil
an der Kaution nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt bekomme.
Dann auf die hoffentlich schriftliche Antwort des Vermieters warten
(Bitte um Rückantwort bis zum xx.xx. 2007 (zwei Wochenfrist) nicht
vergessen).
Vorsorglich mal beim Anwalt nachfragen oder in den Mieterschutzbund
eintreten.
Allerdings hätte er die Sache mit der Wohnung schon wesentlich früher
klären können und sollen.
Zum Beispiel durch Klage auf Zuweisung der Ehewohnung.
Ohne Anwalt vor Gericht aufgetreten, auf die Ehewohnung verzichtet und
durch das Urteil wäre er längst raus gewesen. Ggf hätte die Ex sogar die
ganze Kaution oder einen Teil davon zurüchzahlen müssen.
Nun gilt es mit dem Vermieter geschickt zu verhandeln mit dem Ziel einer
angemessenen friedlichen Lösung.
Wenn der Vermieter dann alle sinnvollen Lösungsvorschläge ablehnt und
die Ex auch auf stur schltet, kann er meineserachtens maximal seine
Kaution verlieren, ansonsten nicht in Regress genommen werden (meine
persönliche Einschätzung), da er seiner Mitwirkungspflicht ja zur genüge
Rechnung getragen hat.
Wenn er sich nicht umgehend beim Vermieter meldet, dann ist er der Alten
ausgeliefert und am Ende darf er dem Vermieter eine völlige
Neurenovierung zahlen (durch Firma etc.) weil der ja nix gewusst hat.
Ausserdem wäre der Vermieter unter bestimmten Umständen und Fristen
(Kenntnis vorausgesetzt) verpflichtet, ihn aus dem Vertrag zu entlassen.
(Anwalt / Mieterschutzbund fragen. Jetzt ist es halt wohl etwas spät,
aber immerhin noch etwas zu retten, bzw. der Schaden zu minimieren.
Gruß, Torsten
suessstueck schrieb: