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Hallöchen Twister,
ich kann aus zeitlichen Gründen nicht auf alles eingehen, bzw, nochmal
alles nachlesen.
Nur zum Auffrischen. Es ging um den Fall, in dem ein schuldenfreies Haus
überlassen und neben anderem auch noch freiwillig Ehegattenunterhalt
bezahlt wurde, richtig?
Sollte das so sein, können diese Zahlungen natürlich sofort eingestellt
werden, sofern es keinen Titel (kein Urteil, kein Beschluss, keine
Unterschrift etwa beim Jugendamt ...) gibt.
Gibt es aber einen solchen Titel, würde die Einstellung der Zahlungen
als Straftatbestand gewertet und der Gerichtsvollzieher stünde in
wenigen Tagen vor der Tür.
Also, erst mal nachprüfen, ob nicht ein Titel vorliegt.
Entschuldige, wenn ich mich so äußere, aber ich weiß im Moment nicht, wo
anfangen, von Aufhören kann ich nicht einmal träumen. Aber das ändert
sich ja bald :-)
LG
Hartmut
twister schrieb: