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Hallo,
diese Urteile, bezüglich der Kosten bei Wegzug des Kindes mit dem
betreuenden Elternteil, gibt es schon länger. Trotzdem nicht leicht bei
Gericht durchsetzbar.
Zum Thema LG gibt es auch einige Urteile.
Einiges findest Du hier im Forum in unserer Urteilssammlung.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Silbertango Juventa
[mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 23. Januar 2007 19:40
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] neues Unterhaltsrecht ! super ! kaum zu
glauben!!!!!!!
ihr lieben,
ich kann es gar nicht so recht glauben, aber ich denke die Qual hat ein
Ende!!
Heute morgen war ich noch mit meinem LG bei der Paarberatung, sagte ich
fühle mich als Person und als Paar disqualifiziert, weil die Kinder nur 4
mal im jahr bei uns sind (in den Ferien meines Lgs) (wir wohnen in
Niedersachsen die Kinder in Nrw, da die ex 350 km weit weg gezogen ist )
seit 4 Jahren fährt mein Lg im 2 wochen Takt dorthin, verbringt die Zeit mit
den Kindern in der wohnung der Ex, oder sie unternehmen was alle
zusammen(die kinder, die Exe deren neuer Typ und mein Lg)die Ex läßt es so
gut wie gar nicht zu dass er zeit mit den Kindern allein verbringt) es ist
nicht mgl.für meinen Lg die Kinder zu holen am WE , weil er muss ja arbeiten
damit er der Exe 1000€ Ehegattenunterhalt zahlen kann und muss,er braucht 8
Stunden Bahnfahrt um sie zu holen, ein Wochenende würde ca 140€ kosten (mit
Bahncard) (Sie hat für sich und die Kinder 2000€ und wohnt in einer
Eigentumswohnung mietfrei die ihren Eltern gehört, und ihr glaubt es nicht
die verjuckelt dass, wir wissen auch jetzt wie, weil der neue Typ auch noch
von dem Geld meines Lgs mitisst und lebt) na ja sone Luxusschnecke war sie
wohl schon immer.
Sie musste auch schon ein Hochzeitskleid für 3000 DM haben (ich hab keine
Ahnung, ist das viel???Ich hab nur mal für ein auf den Leib geschneidertes
Bühnenkostum 300DM bezahlt) Nun jetzt haltet euch fest, es gibt ein Urteil
worin steht, dass derjenige der die Entfernung verursacht hat (in dem Falle
die Ex) finanziell und organisatorisch für den Umgang der ja auch eigentlich
beinhaltet dass die Kinder in dem Lebensumfeld sprich hier bei uns des
außerhalb lebenden Elternteils verbringen sollen.die andere sache die sich
ändert aus dem neuen Unterhaltsrecht ist, die Zeit die mit einem neuen
Partner gelebt wird nicht mehr 3 Jahre sondern, wenn sich zeigt dass es eine
gefestigte soziale Gemeinschaft ist, heißt Ferien miteinander verbringen
(haben sie schon 3 mal jeweils 6 Wochen pro Jahr gemacht, mein Lg konnte die
kinder nicht sehen.
Gemeinsam familien feste feiern. Alles der fall. als ihr mein Lg ihr dieses
beim letzten Besuch mitteilte dass er Unterhalt kürzen könnte, sagte sie im
Beisein ihres Typen, ja dann trenn ich mich von Dirk. Der wiederrum meinem
Lg ins Gesicht sagte warum er denn nicht öfter kommen würde, und länger
bleiben, und Dirk sagte er würde dass mit der arbeit entspannter sehen, das
ist ein witz, aber damit ist jetzt schluss. und die Exe müssen früher
arbeiten gehen, und Niveau darf auch dass vor der Ehe sein (finanziell und
qulifiziert,maßgeblich muss man jetzt die Betreungsmgl. wahrnehmen , die
Kinder sind in der schule Großeltern zählen auch ) in unserem Falle wohnen
sie um die ecke.Oh jetzt habe ich aber genug geschrieben,
übrigens die Paarberatung heute morgen hat gut getan, kostet auch Geld, aber
bevor wir beide an allem zerbrechen
Liebe grüsse von silbertango
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de