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Hallo Hauptnebenfrau,
unsere Ex hatte uns gegenüber einmal eine altersbedingte Erhöhung des KU mündlich abgelehnt, wir haben aufgrund des Titels trotzdem gezahlt (wir vermuteten damals einen Hinterhalt mit Lohnpfändung). Ziemlich zeitgleich kam dann heraus dass Ex auf die Zahlung verzichten wollte um unter einen bestimmten Bedürftigskeitssatz zu fallen und somit Sozialhilfe beziehen zu können. Ihre Rechnung (57,- KU gegen runde 200,- SozHi) wäre fast aufgegangen, allerdings hatte die Gutste nicht bedacht dass das Sozi sich natürlich erst einmal an meinen Mann und ihre Eltern gemeldet hat um dort die Möglichkeiten eines Unterhaltes auszuschöpfen. Durch unsere Stellungnahme und die gerade zwei Monate zuvor geklärten Unterhalte für die Kids und die Ex flog diese dann auf und verlor ihren Sozi- Anspruch.
Kann es vielleicht sein dass "Eure" Ex die Mehrzahlung vorgenommen hat und sich beim Sozi / für AlHi2 hinstellt von wegen die Schule hat das Schulgeld erhöht, das muss ich nun monatl. zahlen und durch genau diesen Mehrbetrag fällt sie dann z.B. in einen höheren AlHi- Satz rein!?!?!
Viele liebe Grüße,
Jenny