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Hallo Erdbeere,
Thomas hat doch eine so schöne Seite eingestellt. Dort steht doch eindeutig drin, dass die ARGe erst geld verlangen kann, ab dem Zeitpunkt, als sie die forderung euch mitteilte. Wenn ich richtig gelesen habe, dann hat sie dies doche erst in den letzen Wochen getan, Somit kann sie gar nicht rückwirkend den Unterhalt von deinem Mann verlangen.
Ausserdem kann sie nach eigenem Gesetzeswortlaut auch nur das verlangen, was sie tatsächlich an das Kind als Sozialgeld gezahlt hat, da er aber nur einen Bedarf hat, welcher sein "Einkommen" (291 € Unterhalt und 154 Kindergeld) nicht übersteigt, wollen die sich noch das Geld für die Mutter von euch holen. Lasst euch von denen nicht über den Tisch ziehen, die wollen von euch viel mehr Geld als die an Sozialleistungen an das Kind bezahlt haben! Mit anderen worten: die Verar... euch und benutzen euch als Geldquelle.
Grüsse Andrea