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Hallo Thomas, was ich nicht verstehe ist, dass doch ein Titel vorliegt. Wenn die ARGE jetzt eine eigene Berechnung macht und diese dann auch vollstreckt, kannste dir mit einem bestehenden Titel eigentlich doch den Popo abw.... Vielleicht sollte ich ja auch mal mit unserem Titel und den Gehaltsabrechnungen zur ARGE gehen, dann sollen die doch mal auch eine Unterhaltsberechnung machen (die sicherlich den jetzigen Unterhaltsbetrag unterschreiten würde, da die ja sowenig wie möglich zahlen wollen) und würde das neue Ergebniss dann der Exe präsentieren. Die wird sich freuen....und wir uns auch!!!! Von daher stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, ist die ARGE überhaupt in der Lage Titel nach dem BGB (Familienrecht) zu erstellen oder nur nach dem Sozialrecht? Ich meine rechnen können die da ja viel, aber kein Titel - also auch keine Vollstreckung möglich. grüsse Andrea |