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Fakt ist: Die ARGE kann zwar ein Berechnung anstellen, wieviel dein Mann zahlen müsste, die ARGE selber kann diesen Betrag aber nicht titulieren. Es müsste also eine Abänderung über das JA oder das Gericht erfolgen. So und da auch erst ab Antragstellung. Lies mal im Gesetzestext des SGB II, dort steht, das die ARGE nur titulierte Ansprüche berücksichtigen darf/muss. Und dieser Titel lautet nun mal über 191 €. |