Hallo ,
ich habe da vor einiger Zeit etwas über die Hexenprozesse gefunden.....
lieber Gruß
ceredwen
Basisbeitrag
Hexen und Hexenprozesse
Abb. 1: ,,Der Teufel reitet mit der Hexe auf dem Pferde“; Holzschnitt aus
„Olaus Magnus Historica de Gentibus Septentrionalibus“, Rom 1555 Foto: AKG
Ein historischer Überblick
Sönke Lorenz, H. C. Erik Midelfort
„Wolt ihr bey mir auff dem
wege zum Feur seyn, darin
bin ich... zufrieden; aber sagt
mir kein wort von zauberey,
dan ich bin kein Zauberer.
Die Richter und Scheffen
wie auch der Commissarius
haben bey mir gethan als
Schelmen und Diebe: dan sie
haben mich durch unerleid
liche Pein und Marter
gezwungen dinge zu sagen,
welche ich niemahlen
gedacht, ich geschweige zu
thun, und haben mich gezwungen
zu sagen, ich wäre
ein Zauberer; aber Gott... ist
mein Zeuge und mir ein festes
Gewissen, daß ich nicht
weiß, was zauberen ist.“
Brief des Bierbrauers Stefan aus Niederbergheim
an Pfarrer Michael Stappert, der ihn auf dem Weg
zum Schafott begleiten soll
Die Kirche Christi unterlag von Be-bensverfolgung bediente, verschwanden die Tier zu stiften. So enthält nicht nur das beginn
an enormen äußeren Einflüs-andersgläubigen Kulte und Religionen in sonders über die Kodifikation Justinians in
sen: Sie sah sich nicht nur Verfol-Randzonen, wo sie im Verlauf der Zeit zu-das Mittelalter hinübergelenkte Römische
gungen ausgesetzt, die ihre physische Ver-meist gänzlich ihres ursprünglichen Inhaltes Recht Bestimmungen, die Schadenszauber
nichtung zum Ziel hatten, sondern sie wurde entkleidet wurden. Sie degenerierten noch mit schweren Strafen belegen, sondern dies
auch mit anderen Religionen und Kulten im Späten Mittelalter und in der Frühen gilt ebenso für fast alle Stammesrechte der
konfrontiert, die nicht ohne Einfluß auf ihre Neuzeit zu einer anscheinend außerge-Germanen.
Glaubenslehre blieben. Im Verlauf der Chri-wöhnlich reichen Vielfalt von sogenannten Und wie im Frühmittelalter so verfügten
stianisierung trafen die Missionare schließ-abergläubischen Vorstellungen und Prakti-gleichermaßen die Rechtskodifikationen
lich auch auf die Glaubensvorstellungen der ken, von denen auch die Kirche - in einer Art und Rechtsbücher des Spätmittelalters die
keltischen, germanischen und slawischen Rückkopplung - nicht unbeeinflußt blieb. Bestrafung von Zauberern. Der weitverbrei-
Völker in West-, Mittel- und Osteuropa. Ge-Heidnische Gottheiten wie beispiels-tete und für die Rechtsentwicklung im spät-
mein war diesen Völkern der Glaube an ei-weise Wotan dürften spätestens seit dem mittelalterlichen Deutschland kaum zu unnige
Hauptgottheiten, begleitet von einer Hohen Mittelalter ihre Bedeutung verloren terschätzende "Sachsenspiegel" beispiels-
Vielzahl von Neben- und Lokalgöttern, an haben. Aber Vorstellungen wie die von den weise sieht für Schadenszauber die Todes-
die sich wiederum eine kaum überschaubare nächtlichen Fahrten von Wotans Heer und strafe vor, ausgeführt durch die Hinrichtung
Reihe von Kulten angliederte, die mit Quel-der Nachtfahrt der "Unholden", der Frau auf dem Scheiterhaufen (Abb. 6). Unter
len, Bäumen und Steinen in Verbindung Holle, der nachts Schüsseln mit Mahlzeiten kirchlichem Einfluß klassifiziert der Sachstanden
(vgl. Behringer 1988). auf den Tisch gestellt wurden, um sie gün-senspiegel Zauberei überdies als "Unglau-
Diese Glaubensvorstellungen bleiben stig zu stimmen, überdauerten die Jahrhun-ben", also als Abfall vom christlichen Glauuns
in aller Regel verborgen, da nur eine derte. ben, und läßt damit bereits eine Tendenz
spärliche Überlieferung existiert, die außer-durchscheinen, die schließlich das Delikt in
dem fast immer durch ihren christlichen einen kausalen Zusammenhang mit Aposta-
Standpunkt einer Diffamierung gleich-Von Unglauben, sie und Häresie stellte.
kommt. So kennzeichnen beispielsweise die Zauberei und Hexerei Wenn das Hamburger Stadtrecht von
Aussagen christlicher Schriftsteller die Ten-Ein gemeinsames Glied in den Glaubens-1270 in Anlehnung an die obige Bestimdenz,
den Volksglauben als Aberglauben vorstellungen der Kelten, Germanen und mung des Sachsenspiegels die Präzisierung
aufzufassen und zu beschreiben. Die frem-Slawen (sowie in der Hochkultur der Rö-anfügt, man solle alle diejenigen als Zaubeden
Götter werden als Dämonen identifi-mer) war die Überzeugung von der Kraft der rer verbrennen, die auf frischer Tat ertappt
ziert, ihr Kult als Teufelsanbetung verrufen. Zauberei. Damit war für die Zeitgenossen wurden, dann wird deutlich, daß es tatsäch-
Als die Kirche zur Staatskirche aufstieg auch die Möglichkeit selbstverständlich, lich Menschen gegeben haben muß, die
und sich dann selber des Mittels der Glau-mittels Zauberei Schaden an Mensch und nicht nur an die Kraft von Schadenszauber
Abb. 2: Der Hexen(aber)glaube fand auch in der Kunst seinen Ausdruck - eine mit Phantasiedetails versehene Darstellung
einer „Hexenversammlung“; Gemälde von Frans Francken d. J. aus dem Jahre 1607
glaubten, sondern auch mithilfe von als
"zauberisch" eingestufter Praktiken bereit
waren, Schaden anzurichten (vgl. Lorenz).
Als im Verlauf des Spätmittelalters in jenem
historischen Prozeß, den man als "Rezeption
der gelehrten Rechte" zu bezeichnen
pflegt, das römische und kanonische
Recht neben die heimischen Gewohnheitsrechte
traten, wurde die Strafbarkeit von
Schadenszauber zur allgemein verbindlichen
und unwidersprochenen Maxime im
Rechtsleben und in der Strafrechtspflege.
Dementsprechend verfügte die "Peinliche
Halsgerichtsordnung" Kaiser Karls V. von
1530 und 1532 in ihrem 109. Artikel "Straff
der zauberey" unter anderem, "so jemandt
den leuten durch zauberey schaden oder
nachtheyl zufügt, soll man straffen vom leben
zum todt, vnnd man soll solche straff mit
dem fewer thun".
So war der Gesellschaft des Mittelalters
schon früh der Glaube gemein, daß es Zauberei
gibt und mit ihrer Hilfe auch Schaden
verübt werden kann. Diese Auffassung war
nicht nur Bestandteil der Volkskultur, sondern
wurde auch von den Gelehrten geteilt.
Es waren vornehmlich die theologischen
Autoritäten der Scholastik, die dieser
Vorstellung eine besondere Richtung gaben,
nach der der Schadenszauber, das Maleficium,
nur mittels eines Paktes mit dem Teufel
praktiziert werden konnte. Diese wissen
schaftliche Lehrmeinung brachte Zauberei
grundsätzlich mit dem Teufelspakt in Zusammenhang.
So mußte der von der Kirche
konstatierte apostatische Charakter von
Zauberei die Betroffenen stets auch in die
Nähe von Ketzern rücken bzw. - im Verlauf
der Ketzerverfolgungen - die Häretiker als
Zauberer verdächtigen.
Diese Affinität von Zauberei und Häresie
wurde noch verstärkt durch den Kampf
der sich im frühen 13. Jh. formenden Inquisition
besonders gegen die Katharer und deren
Lehren über das Walten eines bösen
Prinzips in der Welt als einer selbständig neben
Gott bestehenden Grundkraft.
Gerade den Katharern, die durch die
Verfolgungen gezwungen waren, ihre Zusammenkünfte
heimlich und in der Dunkelheit
der Nacht stattfinden zu lassen, wurde
bereits im 11. Jh. unterstellt, daß sie auf ihren
als Sabbat denunzierten Versammlungen
Christus verleugneten und sich in Gegenwart
des Teufels allgemeiner Unzucht
hingaben. Diese Vorwürfe wurden später
auch auf andere häretische Bewegungen
übertragen und im 13. Jh. von der Inquisition
übernommen.
Es lag nahe, die Vorstellungen vom Sabbat
und den damit verbundenen Orgien auch
auf die Zauberer, die ja ohnehin mit dem
Teufel paktierten, zu übertragen, wie es Joseph
Hansen in seiner noch immer grundle-
Foto: bpk
genden Untersuchung über die Genese des
Hexereibegriffs einmal formuliert hat. Aber
auch die Vorstellung vom Flug des Menschen
durch die Lüfte entstand zuerst in der
Auseinandersetzung der Kirche mit den
Katharern aus der Frage, in welcher Weise
der Weg vom Sabbat, wenn er weit vom
Wohnort stattfand, zurückgelegt worden
sein konnte. Und gerade diese Vorstellung
verbindet sich schließlich mit ihrem im
Volksglauben wurzelnden, aber durch die
Kirche bis ins 15. Jh. abgelehnten entsprechenden
Gegenstück von den nachts durch
die Lüfte umherschweifenden Menschen,
den Hexen (vgl. hierzu ausführlich den Beitrag
von J. Freimann, S. 19ff. i.d.H. und die
dieser Ausgabe von Praxis Geschichte beiliegende
Folie "Der Hexenflug").
Im ausgehenden 14. Jh. werden auch die
ersten Spuren einer Vorstellung von großer
Tragweite sichtbar, die die Zauberer nicht
wie in älterer Zeit als isolierte Personen,
sondern als nach Ketzerart in einem sektenmäßigen
Zusammenhang untereinander stehende
Gruppen betrachtet. Hansen hat zu
Recht die besondere Bedeutung der Alpenregion
für die Entwicklung und Ausformung
des neuen Sammelbegriffs der Hexerei
betont, wo während des ganzen 14. Jhs.
von der Inquisition Ketzerprozesse geführt
wurden. Im Verlauf der Verfolgungen kam
es auch zu Zaubereiprozessen.
Abb. 3: Hexensabbat - Dieser Kupferstich von Michael Herr (um 1650) thematisiert Abfall vom Glauben, Teufelsbuhlschaft und allerlei
„zauberey“:„darinn vor Augen wird gestellt / der größte Jammer in der Welt“
Während der Waldenserverfolgung in
Savoyen in den Jahren 1387 und 1388 wurde
der Ketzersabbat in einer Form ermittelt,
die in ihrer grotesken Ausstattung alle älteren
Vorstellungen übertraf. Hier fand einbis
zweimal im Monat die Synagoga Satanae
statt unter Vorsitz des Teufels, der vielen
Anhängern der Sekte als der in dieser Welt
Gott überlegene Gegner galt, hier wurde der
christliche Glaube verhöhnt sowie Unzucht
geübt.
Nachweislich seit etwa 1440 hat die einsetzende
und durch das Konzil von Basel
geforderte Hexereidiskussion begonnen,
die Ketzer- und Zaubereiprozesse in der
Schweiz zu überlagern, umzuformen und
sie Zug um Zug in Hexenprozesse zu verwandeln.
Man kann sie als Ketzer- und Zaubereiprozesse
an der Schwelle zum Hexenprozeß
definieren (vgl. Blauert).
Der Hexenbegriff
Das "neue" Delikt der Hexerei umfaßte - bei,
allen Unterschieden - in der Konzeption,
wie sie die Vorstellungswelt der Frühen
Neuzeit beeinflussen oder prägen sollte,
fünf Hauptelemente:
Ê Teufelspakt,
Ë Teufelsbuhlschaft,
Ì Flug durch die Luft (Hexenflug) zum
Í Hexensabbat, auf dem Gott abgeschworen
und der Teufel angebetet wurde,
Î Schadenszauber.
An diese fünf Hauptelemente des neuen
Sammelbegriffs lagerten sich zahlreiche
weitere Vorstellungen an: Werwolfglaube,
Tierverwandlungen, Monstergeburten als
"Wechselbälger", Wettermacherei etc. Ein
großer Teil dieser Vorstellungen findet bereits
einen literarischen Niederschlag im
Malleus maleficarum, dem sogenannten
"Hexenhammer", der 1487 zum ersten Mal
in den Druck ging, um bis 1520 noch dreizehn
und zwischen 1574 und 1669 weitere
sechzehn Auflagen zu erfahren.
,,Alles geschieht aus fleischlicher
Begierde, die bei ihnen unersättlich ist..
Darum haben sie auch mit den Dämo
nen zu schaffen, um ihre Begierden zu
stillen... Es [ist] kein Wunder, wenn von
der Ketzerei der Hexer mehr Weiber als
Männer besudelt werden. Daher ist auch
folgerichtig die Ketzerei nicht zu nennen
die der Hexer, sondern der Hexen.“
Jacob Sprenger und Heinrich Institoris,
Der Hexenhammer (1487)
Der Malleus gehört einem durch die
theologisch-kanonistische Schule entwikkelten
Literaturzweig an, der in einer ganzen
Reihe von Traktaten die noch verbliebenen
Zweifel an dem neuen Sammelbegriff, insbesondere
an der Existenz der neuen Hexensekte
zu zerstreuen und die Realität des von
der Inquisition entwickelten Begriffs darzu-
Foto: Germanisches Nationalmuseum Nürnberg
legen sucht. Die Träger dieser Literatur, die
um das Jahr 1450 einsetzt und ihren Abschluß
gegen 1540 erreicht, sind zumeist wie
ihre deutschen Kollegen Heinrich Institoris
und Jacob Sprenger - Inquisitoren oder
sonstige Angehörige des Predigerordens.
Der Malleus verbleibt im allgemeinen
auf der bereits von seinen Vorgängern festgelegten
Linie und übernimmt das System
der neuen Hexensekte, wie es durch Scholastik
und Inquisition fest ausgebildet vorlag.
Lediglich in bezug auf die angebliche
Verwandlung von Menschen in Tiere gehen
seine Verfasser einen Schritt über ihre Vorgänger
hinaus. Offensichtlich in Weiterführung
der älteren Anschauung, die den Frau-
en seit jeher eine starke Affinität zur Zauberei
unterstellt, erfolgt im Malleus eine Zuspitzung
der Hexenprozesse auf das weibliche
Geschlecht; dessen angebliche Neigung
zu sexuellen Ausschweifungen wird zum
Ausgangspunkt der Erörterungen von Institoris
und Sprenger (Abb. 4).
Eine solche Frauenfeindlichkeit finden
wir in dieser ausgeprägten Form bei keinem
ihrer literarischen Vorgänger, hatte doch gerade
die Inquisition in Analogie zu den von
ihr geführten Ketzerprozessen festgestellt,
daß sich die Zauberer aus beiden Geschlechtern
rekrutieren.
Und noch in einer weiteren, entscheidenden
Richtung befinden sich die Verfasser
des Malleus in keiner Übereinstimmung
mit der Inquisition: in ihrer Tendenz, die He
Abb. 4: Der Molkenzauber - eine „Hexe“ melkt aus einer Axt Milch, die nach gängiger
Vorstellung von andernorts herbeigezaubert wird; Holzschnitt 1517 Foto: bpk
Abb. 5: Die Schrift des Hexenverfolgers Peter Binsfeld, Weihbischof von Trier, wurde
1591 auch in deutscher Übersetzung gedruckt. Das Titelblatt enthält alle wesentlichen
Elemente des Hexereibegriffs: Das Paar Zinks steht für den Glaubensabfall (gehörnter
Teufelspriester), in der Mitte steckt eine Hexe einen Säugling in einen Zaubertopf, im
Hintergrund verursachen reitende Hexen einen Wetterzauber
Foto: Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
xerei weniger als ein häretisches Vergehen
zu betrachten, sondern sie vielmehr unter
die von den weltlichen Gerichten zu ahndenden
Delikte einzureihen. Ihre Ausführungen
bedeuteten einen völligen Bruch mit
der bisherigen Entwicklung, die vordem zu
einer stetigen Kompetenzerweiterung der
geistlichen Gerichte geführt hatte. Sie fanden
bei Inquisitoren und Theologen Widerstand
und Ablehnung, die in Kreisen der Inquisition
auch in der Folgezeit die Oberhand
behielten.
Wie Sprenger und Institoris selbst gestehen,
ist es ihr eigentliches Bestreben, den
weltlichen Arm in erster Linie mit dem Hexenprozeß
zu beschäftigen, die geistliche
Jurisdiktion dagegen von diesem zu befreien.
Ihr Werk dient der Aufklärung der weltlichen
Richter über die ganze Schwere der
mit dem neuen Sammelbegriff verbundenen
Verbrechen und soll sie zur selbständigen
Aufspürung und Bestrafung veranlassen.
Aus dieser Tendenz ergibt sich auch ihre Bezeichnung
"maleficae" für Hexen - war doch
für den weltlichen Richter das maleficium,
der durch Zauberei angerichtete Schaden,
ausschlaggebend zur Eröffnung eines Verfahrens.
Damit ist die Gefährlichkeit des Hexenhammers
angedeutet, der eben nicht bloß eine
ganz von der Schlechtigkeit der Frau
überzeugte Deliktbeschreibung versuchte,
sondern den weltlichen Richtern ein Spezialverfahren
vorschlug, mit dem relativ
leicht "tatsächliche" Hexen zu überführen
waren. Es ist jedoch nicht zu übersehen, daß
zwischen seinem Erscheinen (1487) und
dem Beginn der großen Hexenverfolgung
(um 1560) eine relativ ausgedehnte Zeitspanne
liegt, die von der älteren Forschung
nicht sonderlich wahrgenommen wurde.
Man ging früher im wesentlichen davon
aus, daß sich Hexenprozesse und -verfolgungen
wie in einem breiten Strom seit dem
Spätmittelalter bis zum Beginn der Aufklärung
dahinzogen. Mittlerweile ist aber sichtbar
geworden, daß nach den Verfolgungen
der Jahre um 1500, die zu einem guten Teil
noch von der kirchlichen Inquisition durchgeführt
worden waren, die Zahl der Hexenhinrichtungen
über Jahrzehnte zurückging.
Dieses Phänomen ist auch den Zeitgenossen
nicht verborgen geblieben, wie beispielsweise
eine Bemerkung von Trithemius
(1508) offenbart, der feststellt, daß Hexen
fast niemals hingerichtet wurden. Und als
1563 Johannes Weyer, einer der energischsten
Gegner der Hexenverfolgung, den neu-
en Sammelbegriff zu widerlegen suchte, da
nannte er als Motiv für die Abfassung seiner
Kampfschrift nicht die Bekämpfung der Hexenprozesse
schlechthin, sondern den unerwarteten
Neubeginn der Prozesse, welche er
bereits für "abgeschafft und auffgehebet"
gehalten hatte (vgl. Behringer 1987).
Wir wissen heute, daß der Höhepunkt
der Hexenverfolgung zwischen 1560 und
1630 anzusetzen ist, wobei innerhalb dieses
Zeitraums von siebzig Jahren weitere starke
zeitliche Konzentrationen beobachtet werden
können. Auch nach 1630 hörten die Verfolgungen
nicht auf und fanden sogar in bestimmten
Regionen des Alten Reiches und
Europas erstmals ihre Opfer. In einigen Territorien
lassen sich noch in den sechziger
und siebziger Jahren eine große Zahl von
Hinrichtungen ermitteln.
Aber die Kraft und der Eifer der Verfolgung
und ihrer Befürworter waren doch,
insgesamt gesehen, gebrochen. Während in
protestantischen Gebieten Hexenhinrichtungen
zwischen 1690 und 1700 fast schlagartig
aufhörten, dauerten sie in den von der
Frühaufklärung abgeschirmten und gesellschaftlich
immer rückständiger werdenden
katholischen Gebieten Deutschlands noch
lange an. Letzte Hexenhinrichtungen fanden
1775 in der Fürstabtei Kempten und
1782 im deutschsprachigen, protestantischen
Schweizer Kanton Glarus statt. Sie lösten
einen Sturm der Entrüstung über die
"Justizmörder" aus, der in seinem Abscheu
auch belegt, daß mittlerweile die Gesellschaft
das Mittel der gerichtlichen Hexenverfolgung
zur Bekämpfung von Mißständen,
zur Ausschaltung von vermeintlichen
Störern der öffentlichen Ordnung und des
sozialen Friedens sowie überhaupt zur Konfliktregulierung
verworfen hatte.
Die Forschung:
Fragen und Methoden
In den letzten Jahren hat sich die Hexenforschung
als ein neuer Zweig der Geschichtswissenschaft
etabliert, deren Bemühen auch
bereits ein sehr kompliziertes Geflecht von
frischen Forschungsergebnissen, allgemei
nen Theorien und interdisziplinären Hinweisen
erkennen läßt, z.B. aus der Psychoanalyse,
der Volkskunde, der Medizingeschichte
und der Frauenemanzipation.
Fast jeder Hexenhistoriker hat seine eigene
Erklärung entwickelt, warum die europäische
Gesellschaft so hartnäckig versucht
hat, die Zauberei (und die Zauberinnen) auszurotten.
Bereits 1980 kam Hartmut Lehmann
auf wenigstens sechs verschiedene
methodische Ansätze zu einer Interpretation
der Hexenprozesse. Es sind Ansätze, die
entweder die Bedeutung des dörflichen
Konflikts oder der sozialen Spannungen im
allgemeinen, die soziale Disziplinierung
und die damit zusammenhängende Kriminalisierung
volkstümlicher Praktiken oder
die Politik der im Aufbau begriffenen Territorialstaaten,
das gespannte geistige Klima
der Gegenreformation oder die verschärften
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse
der Hunger- und Seuchenjahre betonen.
Im folgenden sollen einige nunmehr bereits
alte und allgemeine Fragen gestellt
werden, um herauszufinden, inwieweit die
neuesten Arbeiten und Forschungsansätze
etwas Neues oder Wichtiges beigebracht haben.
Folgende Fragen sollen Berücksichtigung
finden: Wo hat man eigentlich Hexen
verfolgt? Wann (und in welchen Phasen)?
Wer sind die Hexen gewesen? Und letztendlich:
Warum? Wie kann man die großen Hexenprozesse
erklären und verstehen?
Wo?
Vor rund zwanzig Jahren hätte man wahrscheinlich
diese Frage ungefähr genauso beantwortet
wie vor hundert Jahren. Jeder
Fachmann "wußte", daß die großen Hexenprozesse
im frühen 14. Jh. in Südfrankreich
aufgekommen waren, daß sie danach in der
Schweiz und in Norditalien gewütet hatten,
bevor der Hexenwahn ganz allgemein nach
Tirol und in die anderen deutschen Länder,
nach England, Schottland und Skandinavien
eindringen konnte.
Jeder wußte auch, daß Spanien und Ir-
land eine besonders gemäßigte Rolle gespielt
hatten -eine Tatsache, die einige
(evangelische) Historiker damit erklärten,
daß beispielsweise Spanien schon völlig mit
Juden- und Moriskenhaß beschäftigt war.
Seit fünfzehn Jahren weiß man aber, daß für
die vermuteten französischen Massenprozesse
des 14. Jhs. keine feste Quellenbasis
existiert, und daß sich sogar der vorsichtige
Hansen von Fälschungen täuschen ließ.
Das heißt, daß die Wo-Frage jetzt viel
entschiedener die Rolle des Heiligen Römischen
Reiches zu betrachten hat. Sieht man
sich eine Geschichtskarte Europas an, wird
man erkennen, daß das Kerngebiet des Hexenwahns
die Länder deutscher Zunge waren.
Mit einigen wichtigen Ausnahmen darf
man sagen, daß die größten und schlimmsten
Hexenprozesse entweder im Reich oder
in den anstoßenden Grenzgebieten von
Nachbarländern (wie etwa Polen, Ostfrankreich
und Norditalien) stattgefunden haben.
Wenn wir schätzen, daß es insgesamt in
ganz Europa zwischen den Jahren 1400 und
1800 etwa 70 000 Hexenhinrichtungen gab,
dann dürften wir wahrscheinlich mit der Annahme
nicht sehr weit fehlgehen, daß davon
40 000 auf Deutschland entfallen.
„Danach scheint es jedenfalls so und
wird es angenommen, daß sich in
Deutschland mehr Hexen finden als
woanders. Man weiß ja, daß es besonders
in Deutschland allerorts von Scheiterhaufen
raucht, die diese Pest vertilgen
sollen, und das ist doch gewiß einüberzeugender
Beweis dafür, wie sehr man
alles für verseucht hält. Das geht
soweit, daß der Ruf Deutschlands nicht
wenig an Glanz bei unsern Feinden eingebüßt
hat, und, wie die Heilige Schrift
(2. Mos. 5. v. 21) sagt, wir unsern
Geruch haben stinkend gemacht vor
Pharao und seinen Knechten.“
Friedrich Spee, Cautio Criminalis (1631)
Was haben nun die neueren Methoden
zu solchen Überlegungen beigetragen? Die
Forschungen von Norman Cohn und Richard
Kieckhefer stützen sich bei dieser Frage
auf die alte Methode der Philologie, aber
andere Historiker haben versucht, eine vergleichende
Geschichte zu entwickeln, deren
Ziel es ist, die wesentlichen Unterschiede
zwischen harten und gemäßigten Gebieten
herauszuarbeiten. Seit langem hat man z.B.
betont, daß in England verhältnismäßig wenig
Hexen verurteilt worden sind (insgesamt
etwa 600) - und diese Tatsache wurde mit
dem Fehlen von Inquisition und Folterprozeß
erklärt.
Sicherlich enthält diese Erklärung einen
wahren Kern, aber man darf nicht übersehen,
daß auch England eine Reihe von Massenprozessen
in den 1640er Jahren (unter
der Leitung von Jonathan Stearne und
Matthew Hopkins) erlebt hatte. Wichtig ist
auch, daß das traditionelle Bild von den
schottischen Hexenprozessen neuerdings
korrigiert worden ist, und zwar besonders
von Brian Levack.
Früher hat man betont, Schottland habe
eine Art Inquisitionsprozeß, habe auch eine
ausgearbeitete "kontinentale" Dämonologie
gehabt und deshalb seien hier etwa zehnmal
soviele Hexen pro Kopf hingerichtet worden
wie im südlichen Nachbarland. Levack
konnte aber nachweisen, daß der entscheidende
Unterschied wahrscheinlich die größere
Zentralkontrolle in England war, im
Gegensatz zu der weitgehend örtlichen
Kontrolle der Gerichtssachen in Schottland.
So wissen wir heute, daß man nicht aus vermutlich
klaren Gegensätzen wie Akkusations-
und Inquisitionsprozeß die großen
Unterschiede auf diesem Gebiet erklären
darf.
Wenn man versucht, die Verhältnisse in
Spanien oder Dänemark zu verstehen, stößt
Abb. 6: Schon der Sachsenspiegel (um 1350) sah für den „Schadenszauber“
die Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen vor Foto: AKG
Abb. 7: Tod einer „Hexe“ auf dem Scheiterhaufen in Schiltach (1533) Foto: bpk
Abb. 8: Das „Zwicken mit glühender Zange“ und die Hinrichtung in den Flammen,
Miniatur aus einer Handschrift um 1514
man auch hier sofort auf rechtliche Unterschiede,
die ganz wichtig scheinen. Seit den
1520er Jahren hat sich beispielsweise die
spanische Inquisition sehr vorsichtig zu Hexenprozessen
geäußert. Das Zaubereidelikt
sei sehr schwer zu beweisen, zumal die Anklagen
von schon verurteilten oder verdächtigen
Hexen nicht viel Wert besäßen. Es
stimmt einfach nicht, daß die verschiedenen
Tribunale der spanischen Inquisition so von
Conversoprozessen überfordert waren, daß
sie keine Zeit für Hexenprozesse hatten.
Aber die Agenten der Inquisition besaßen
einen scharfen Sinn für die Schwächen
von erfolterten Bekenntnissen und Anklagen.
Außerdem war die Inquisition als
kirchliche Instanz öfter bereit, verurteilten
Hexen die Gelegenheit zu geben, ihr Leben
durch Reue und Bußakte zu retten. Genau
wie unter dem puritanischen Regime in Salem
(Massachusetts) waren es nur die Unbußfertigen,
die hingerichtet wurden.
Auch Dänemark hat in Sachen Hexerei
eine glücklichere Geschichte als das Alte
Reich erlebt. Ursache dafür mögen zwei Bestimmungen
des Jahres 1547 sein; die eine
besagte, daß schon beklagte oder verurteilte
Verbrecher kein Zeugnis gegen andere abgeben
dürfen, d. h. daß Kettenprozesse - die
Kettenreaktion von der einen Hexe zu einer
großen Zahl von Hexen - kaum möglich waren.
Die zweite Regelung sah vor, daß bei
den Verhören die Folter erst nach der Verurteilung
der Beklagten eingesetzt werden
Foto: bpk
durfte, was gleichzeitig ein starkes Hemmnis
für die Kettenprozesse beinhaltete.
„Häufig sind die Richter, denen die
Hexenprozesse unvertraut werden,
schamlose, niederträchtige Menschen;
die Folter wird oft übermäßig und
grausam angewandt; viele Indizien sind
unzuverlässig und gefährlich und das
Verfahren nicht selten gegen Gesetz und
Vernunft.“
Friedrich Spee, Cautio Criminalis (1631)
Diese Beispiele aus Schottland, Spanien
und Dänemark sind die wissenschaftlichen
Ergebnisse der vergleichenden Rechtsgeschichte
auf nationaler Ebene. Die vergleichende
Geschichtsmethode kennt aber auch
eine religiöse Variante. Die meisten neueren
Arbeiten über die Hexenprozesse in Rußland
und Osteuropa konzentrieren sich auf
die Tatsache, daß der Begriff von Hexenpakt,
Hexentanz und Hexenbuhlschaft mit
dem Teufel eine sehr begrenzte, auf Westeuropa
- also das Abendland - zugespitzte Idee
war. Zwar hat man auch in Rußland Hexen
verfolgt, aber die Angst vor solchen Unmenschen
war sehr wahrscheinlich geringer. Historiker
aus diesen Gebieten haben aber die
sozialen und religiösen Unterschiede so
stark betont, daß man Gefahr läuft, rechtliche
oder andere, vielleicht ebenso wichtige
Unterschiede zu unterschätzen.
Wenn wir versuchen, diese ziemlich
groben Unterschiede zu verfeinern, dann
lassen sich zwei andere Vergleichsmöglichkeiten
hervorheben. Die eine betrifft den
Versuch, die unterschiedliche Dichte von
Hexenprozessen von Gegend zu Gegend
dadurch zu erklären, daß man nicht nur andersartige
Vorstellungen von Zauberei und
Hexerei besaß, sondern auch ganz verschiedene
Ängste. Aus der volkstümlichen Literatur
und aus den Flugschriften und Einblattdrucken
Englands und Deutschlands
kann man erkennen, daß das "böse Weib"
zwar in beiden Ländern ein bekanntes Thema
war, daß man aber gleichwohl scharf differenzieren
muß zwischen einem englischen
Frauenbild auf der einen Seite, das die
individuelle Frau und ihre geschlechtlichen
Leistungskräfte betont (mit fast heldenartigen
Beschreibungen bestimmter starker,
wenn auch böser Weiber), und einem deutschen
Frauenbild auf der anderen Seite, das
die Frau stärker in ein Familiengeflecht oder
Gesellschaftssystem einordnet und mehr ihre
List sowie ihren Sinn nach Unordnung
hervorhebt.
Die zweite Vergleichsmöglichkeit ist eine
regionale, d. h. man versucht in möglichst
kleinen Einzelschritten herauszufinden,
warum es in einem Territorium zu größeren
Prozessen als in anderen gekommen ist.
Diese Methode wurde in einer Untersuchung
über die Hexenverfolgung im deutschen
Südwesten angewandt. Dabei stellte
sich heraus, daß die heftigsten Verfolgungen
in kleineren, unabhängigen und exemten
Territorien stattfanden. Dieses Ergebnis
wurde durch andere Arbeiten bestätigt, wenigstens
dergestalt, daß die gemäßigte Position
gegenüber Hexenprozessen häufig in
den größeren, geschlossenen Flächenstaaten
(und auch öfters in den großen Reichsstädten)
zu beobachten ist wie z.B. in Bayern,
Württemberg und Kurpfalz. - Doch
bleibt, das ein Forschungsergebnis, das erst
noch streng geprüft werden muß, bevor wir
es verallgemeinern dürfen.
Wann?
Gerhard Schormann hat betont, daß man
das Zeitalter der Hexenverfolgung in bestimmte
Perioden einteilen und von Prozeßwellen
sprechen kann. Für weite Teile Norddeutschlands
behauptet er, die größten Hexenverfolgungen
seien während der 1590er
Jahre, der Jahre 1627-1633 und der 1660er
Jahre erfolgt. Daran ist vielleicht auch bemerkenswert,
daß diese Wellen in Zeitabständen
von ungefähr einer Generation auftraten
- eine Tatsache, die etwas mit gesellschaftlichem
Gedächtnis und gesellschaftlicher
Erfahrung zu tun haben mag. Annehmbar
ist, daß eine Stadt oder eine Regierung
mit dem Hexenwahn ein so schlimmes Erlebnis
hatte, daß man die Verfolgung aufgab,
bis die nächste heranwachsende - und
noch unerfahrene - Generation die Zügel der
Macht übernommen hatte. Das aber könnte
ein weiteres Forschungsthema sein.
Wir dürfen jedoch auf keinen Fall annehmen,
daß die Periodisierung in ganz Europa
genau der von Deutschland entsprach.
Es wurde schon bemerkt, daß die spanischen
Kettenprozesse ziemlich früh im Sande
verliefen, und die Niederlande bereits im
16. Jh. die letzte Hexenhinrichtung erfuhren.
Schweden und Polen hingegen erlebten
die Höhepunkte der Verfolgung später als
die deutschen Territorien, und zwar erst in
der zweiten Hälfte des 17. Jhs.
Das ist alles bekannt. Neu aber sind die
Ergebnisse des amerikanischen Forschers
Alfred Soman, der die Hexenprozesse
Frankreichs untersucht hat; vornehmlich
aus dem Blickwinkel der Appelationen an
das Pariser Parlament. Soman konnte fest
stellen, daß im Pariser Gerichtsbezirk (etwa
die Hälfte des Königreichs) 1625 die letzte
Verurteilung einer Hexe erfolgte. Der we
sentliche Grund dafür war eine rechtliche
Skepsis, die sich schon in einer Ordonnance
von 1588 äußert, die anordnet, in allen He
xenprozessen nach Paris zu appellieren.
Mitten in den Religionskriegen bestand
kaum Aussicht, eine solche Reform durchzusetzen;
aber in den 1620er Jahren fand das
Appellationsverfahren endlich regelmäßig
statt, wie Soman feststellen konnte. Mehr als
zwei Drittel der örtlich verurteilten Hexen
wurden von nun an vor dem Obergericht
freigesprochen. Die Juristen am Parlement
von Paris entwickelten nicht nur eine große
Skepsis gegenüber der Folter, sondern auch
bedeutende Überlegenheitsgefühle gegenüber
den niederen Gerichtsbehörden. Gerne
stürzten sie die Urteile der unwissenden und
abergläubischen Amtsrichter um.
Soman hat überdies eine Liste der Hexenprozesse
im Pariser "Ressort" erstellt
und dabei die Zahl der bekannten Hexenfalle
zwischen 1540 und 1670 verzehnfacht:
von 156 auf 1842. Die weitreichende Bedeutung
seiner Arbeit besteht auch darin,
daß man jetzt die große Welle der erfolgreichen
Hexenjagden in den Jahren vor 1625
anerkennen muß, d. h. daß das Ende solcher
Prozesse kaum in Verbindung mit den erst
später bemerkbaren aufgeklärten Bedenken
der Pariser Juristen gegenüber Zauberei und
Hexerei oder Teufelsbesessenheit gestellt
werden kann. Diese Bedenken werden erst
in den Jahren nach 1630 oder gar 1640 wirk
sam.
Solche Forschungsergebnisse sind ein
gutes Beispiel für die immerwährende Kraft
der Zeitfolge in der Geschichtswissenschaft,
einer nicht ganz neuen Methode also.
Aber wie ist es möglich, daß ein Amerikaner
auf solch erstaunliche Weise die bisher anerkannten
Arbeiten eines Robert Mandrou
umstoßen konnte? Wie sah seine neue Methode
aus? - Er verstand schlicht und einfach
die schwer lesbare Juristenschrift zu entziffern!
Noch einmal ist also zu betonen, daß wir
uns hier eher mit neuen Fragen aus alten
Methoden befassen, da Somans Arbeiten einige
ganz wesentliche Fragen aufwerfen.
Wie sollen wir beispielsweise jetzt die to
benden Hexenprozesse in anderen Gerichtsbezirken
Frankreichs verstehen, die Prozesse
eines Boguets oder eines de Lancre? Soll
man vermuten, daß Hexenprozesse nicht
nur bei der dörflichen Bevölkerung (und vor
allem bei den Frauen eines Dorfes) große
Angst hervorriefen, sondern auch bei den
Amtsleuten und dem niederen Gerichtspersonal?
Es kann sein, daß die anscheinend größere
Billigkeit der Zentralbehörden eines
Flächenstaates dadurch zu erklären ist, daß
die Oberratsleute und oberen Richter in keinem
intimen Kontakt zu der in Frage kommenden
dörflichen (oder auch städtischen)
Bevölkerung standen. Sie fühlten sich nicht
bedroht oder befleckt, vielmehr konnten sie
zeigen, daß sie die Dinge weitaus objektiver
betrachteten als die örtlichen Obrigkeiten.
Es gab aber auch Fälle, in denen die weit
vom Dorf entfernten Juristen einen mechanischen,
automatischen und fast makabren
Ordnungssinn besaßen, den wir nicht unbedingt
mit Billigkeit verwechseln sollten.
Wer?
Wahrscheinlich haben die neueren Forschungen
dieser Frage mehr Aufmerksamkeit
und Mühe gewidmet als jeder anderen.
Unter Anregung von Anthropologen und
Politologen hat man heftig diskutiert, ob die
Hexenprozesse eine Unterdrückungspolitik
verschleiert haben.
Vor hundert Jahren hat diese Frage eine
religiöse Fassung erhalten, als man überlegte,
ob die Gegenreformation versucht habe,
evangelische Frauen als Hexen zu verurteilen;
eine interessante Frage, die aber fast
überall mit "Nein!" beantwortet werden
muß. Seit der Jahrhundertwende haben andere
Historiker behauptet, daß die Hexen eigentlich
Mitglieder einer immer noch existierenden,
ureuropäischen Religion waren,
oder daß sie aus den armen, bettelnden Unterschichten
der Dorfbevölkerung kamen
und sich auf die hergebrachten Nächstenliebe-
und Almosentraditionen der Gemeinde
berufen haben, gerade zu einer Zeit in der
sich jeder - nach den neuen Lehren der protestantischen
Ethik - nur um sich selber
kümmern sollte (als ob die Hexenprozesse
eine Art Unterdrückung des alten Gemeindesinns
darstellten).
Wieder andere Forscher behaupten, die
Hexenprozesse richteten sich besonders gegen
die "weisen Frauen", Hebammen und
weiblichen Heilpraktiker, um die männliche,
professionalisierte Medizin zu unterstützen;
oder sie griffen die traditionellen
Geburtenbeschränkungen und weiblichen
Verhütungspraktiken an, um die Frauen mit
zahllosen Kindern zu belasten, und sie so
besser kontrollieren und unterdrücken zu
können.
Auch diese Vorschläge und Thesen lassen
sich nur teilweise beweisen oder besitzen
sogar von vornherein nur eine geringfügige
Wahrscheinlichkeit. Die Arbeit von
Heinsohn und Steiger über die "Vernichtung
der weisen Frauen", vom SPIEGEL (1984,
Nr. 43, S. 117-128) als der Weisheit letzter
Schluß gefeiert, mißachtet in ihrer monokausalen
Ausrichtung fast alle Regeln einer
wissenschaftlichen Vorgehensweise. Ist dieses
Buch vielleicht nur deshalb geschrieben
worden, um aus finanziellen Erwägungen
eine leichtgläubige Kundschaft in ihren von
einem mehr oder weniger oberflächlichen
Feminismus geprägten Vorurteilen zu bestätigen?
Überall stehen gleichwohl einige Verallgemeinerungen
fest. Die Hexen waren zumeist
Frauen. In den Ländern deutscher
Zunge, aber auch in England, Schottland
und Skandinavien betrug das Verhältnis von
Frauen zu Männern etwa 4 : 1, d. h., daß etwa
80 % der verurteilten und hingerichteten
Hexen Frauen waren. Mehr noch, diese
Frauen waren oft Witwen oder unverheiratet;
aber es ist eine komplizierte Frage, ob
diese Schichten überrepräsentiert waren;
kompliziert deswegen, weil wir nur für bestimmte,
vielleicht nicht typische Gegenden
Auskünfte über die Alterspyramide besitzen.
„,Es ist gütlich zu glauben, daß solche
böse Weiber zuletzt, wenn sie alt werden,
eitel Unholde werden. Denn da sie in der
Bosheit geübt und getrieben sind, kann
sie Gott nicht höher strafen, denn daß
er sie zuletzt, dieweil sie sich je nicht
bekehren wollen, dem Satan übergibt,
daß er volle Gewalt über sie hat.
Der macht sie vollends zur höllischen
teuflischen Braut...“
Kaspar Huberinus, Im "Spiegel der Haußzucht"
(Nürnberg 1.565)
Nur mit Hilfe solcher Pyramiden könnte
man aber feststellen, ob John Demos beizustimmen
wäre, wenn er behauptet, daß die
Hexen von Massachusetts (und vielleicht
von woanders) gar nicht hauptsächlich ältere
Frauen gewesen seien, sondern Frauen im
Alter von 35 bis 55 Jahren; also Frauen, die
in der Lebensphase der Menopause standen.
Das ist für Demos eine wichtige Beobachtung,
da sie seine psychologischen Schlüsse
über die psychoanalytische Bedeutung von
Hexenphantasien unterstutzt.
Vermutlich werden wir verschiedene
Antworten zu dieser Altersfrage geben müssen,
aber die Frage selbst birgt ein neues
Forschungsprogramm in sich. Die älteren
Arbeiten über die Hexenprozesse haben
sich zumeist mit den Vorstellungen der
Dämonologen und mit Hexenprozeßakten
beschäftigt. Die neueren Fragen und die
neueren Methoden fordern dagegen mehr,
nämlich die Hexenprozesse und Hexenideen
in Verbindung mit anderen geistigen
und gesellschaftlichen Entwicklungen zu
stellen.
Das kann man schon an der Frage nach
dem Alter der Hexen und ihrem sozialen
Umfeld bemerken. Sind es nur Ausnahmen,
wenn Frauen aus höheren Schichten der
bemerken, den Hexenwahn
Und stammte die Mehrzahl
Verfolgung zum Opfer fielen?
als Nebenprodukt des wach-
der Hexen wirklich aus den
senden Kapitalismus zu inter-
Unterschichten? Eine schwie
pretieren. Vor siebzehn Jahren
rige Frage, gehörte doch ein
haben zum Beispiel Paul Boy-
Großteil der Bevölkerung in
er und Stephen Nissenbaum
den Städten und auf dem Lan
festgestellt, daß die verurteil-
de den Unterschichten an.
ten Hexen von Salem in Mas-
Auch hier benötigen wir eine
sachusetts nicht aus der ärmeschärfere
Methode, um an die
ren Bevölkerung stammten,
geschichtlichen Verhältnisse
sondern aus den wohlhabennäher
heranzukommen.
deren, mit dem Handelskapi-
Selbst wenn wir nicht wei
talismus vertrauten Kaufter
gehen als die allgemein an
mannsschichten. Die Kläger
erkannte Feststellung von der
dagegen entstammten dem
Zuspitzung der Hexenlehre
dörflichen Lebenskreis des
und der Konzentration der
Salem Village und betrachte-
Hexenprozesse auf das weib
ten das ausgedehnte Wirtliche
Geschlecht, so haben wir
schaftsgebiet der Stadt und die
dennoch eine offene Frage,
immer größer werdende
die dringend nach Antworten
Marktbezogenheit mit Mißsucht.
In der heutigen For
trauen.
schung wird kaum ein anderes
Die Untersuchung der bei-
Problem so heftig diskutiert
den amerikanischen Historiund
mit Recht.
ker ist aber auch ein Muster-
In einem gewissen Sinne
beispiel für diejenigen, die die
waren die Hexenprozesse ein
Hexenprozesse im Gewebe
Krieg gegen die Frauen, aber
der Gesellschaft, im Kontext
man muß sofort hinzufügen,
der größeren Geschichte se-
daß viele Ankläger Frauen
hen möchten.
waren. Es ist einfach nicht so,
Auch die Rechtsgeschichdaß
das Patriarchat das weib
te muß sich einen wichtigen
liche Geschlecht durch die
Teil der Warum-Frage aneig-
Hexenverfolgung unterdruckt
nen, da die Prozesse doch anhat,
auch wenn sehr viel dafür
derer Art waren als die Zaubespricht,
daß das Hexenwesen
reiprozesse des Mittelalters.
wesentlich zu dem sich fort-
Wir wissen, daß die Folter als
entwickelnden frühneuzeitli-
Instrument der Wahrheitserchen
Bild der Frau beigetra
forschung schon im Hochmitgen
hat. Wir benötigen ein
telalter Anwendung fand, und
sehr viel nuancierteres Bild,
daß die Unterschiede zwibesonders
deshalb, weil in ei-Abb. 9: „Frau Alraune“ - Symbol des Hexen- und Zauberkrautes;
sehen Akkusations- und In
nigen großen Räumen die quisitionsprozeß nicht verein-
Mehrzahl der Hexen Männer
Holzschnitt 1485 facht werden dürfen, aber eine
waren. Quelle: Der Hexenhammer; hrsg. v. Stadtarchiv Kelheim, o. J., S. 50 Wirkung der berühmten Re-
So stellte beispielsweise zeption des römischen Rechts
Soman fest, daß der Anteil der Frauen in den ropas im 16. Jh. betrachten, oder als Aus-ist sicher die "Verschriftlichung" des rechtetwa
2000 Hexenprozessen des Pariser Ge-druck der Gegenreformation sehen. Bevor lichen Verfahrens, die Aktenversendung
richtsbezirks nur etwa 40 bis 50% betrug, man solche Hypothesen schlechthin über-und Nachfrage nach gelehrten Konsilien.
ein überaus erstaunlicher Beweis, daß wir nimmt, braucht man einen sehr viel schärfe-Diese Änderung im Rechtsverfahren ist
wirklich nichts unbesehen glauben dürfen. ren Einblick in das religiöse Leben des Vol-für uns insofern wichtig, als sie die Möglich-
Viele Grundfragen sind im Prinzip noch völ-kes. Sonst besteht die Gefahr, volkstümliche keit geschaffen hat, die geistige Welt der Julig
offen. Prozesse vorauszusetzen, die sich kaum mit risten (mit ihren gelehrten Vorstellungen
der Wirklichkeit des 16. oder frühen 17. Jhs. von Teufelspakt, Hexenflug, Sabbat und
decken. Teufelsbuhlschaft) mit der der Bauern (mitWarum? Andere Historiker schlagen vor, den ihren Phantasien von Schadenszauber und
Früher hat man sich mit der These begnügt, Hexenwahn als Teil des politischen Prozes-geheimen Kräften) in ständigen Kontakt zu
die großen Hexenprozesse seien ein Aus-ses zu betrachten, in dem sich der National-bringen.
druck des finsteren Aberglaubens - eine staat ausgebildet hat. Das mag in Einzelfäl-Diese Beobachtung betrifft schon die
These, die unser Verständnis für die Ereig-len ins Schwarze treffen, aber verallgemei-heute häufig verwendete Erklärung der gronisse
und die Ideen der Vergangenheit nichtnern kann man auch diese These wohl ßen Hexenprozesse - d. h. die Vorstellung
vertiefte, sondern nur unser Überlegenheits-kaum, da die treibenden Kräfte bei der He-von einem Zusammenprall zweier Kultugefühl
verstärkte. Seit gut 25 Jahren ver-xenverfolgung oft nicht über die Unterstüt-ren, der gelehrten und der volkstümlichen.
sucht man deswegen die Hexenprozesse in zung von Seiten des Fürsten beziehungs-Mit ihren schärfsten und extremsten Vertre-
Verbindung mit den großen geschichtlichen weise des Staates verfügten, sondern viel-tern nimmt diese These an, daß das Volk Eu-
Entwicklungen der Frühen Neuzeit zu inter-mehr von dieser Seite Einschränkungen er-ropas im Jahre 1500 in seinen Grundanpretieren.
fuhren. schauungen noch heidnisch war, und daß
So gibt es heute eine Reihe von Erklä-Wirtschaftshistoriker haben nur selten der christlichen Lehre besonders auf dem
rungsversuchen, die die Hexenprozesse ent-über Hexenprozesse geschrieben. Gleich-Lande nur eine äußerst oberflächliche Wirweder
als Teil der Konfessionalisierung Eu-wohl kann man in letzter Zeit eine Tendenz kung zukam.
Von diesem Blickpunkt aus kann man
dann die Geschichte der Reformation und
der Gegenreformation als ein massives Bestreben
kennzeichnen, das Volk christianisieren
zu wollen. Als Kirchenvisitationen
eingeführt wurden, erfuhren die Verantwortlichen
der Kirche vielleicht zum ersten
Mal etwas über die "abergläubischen Vorstellungen"
des gemeinen Mannes. Aus Erschrecken
und wirklicher Angst hätten die
gelehrten und die die Verwaltung tragenden
Schichten die Volkskultur angegriffen, die
gröbsten Praktiken mit dem Brandzeichen
der Hexerei versehen und die verdächtigsten
Mitglieder der Dorfgesellschaft (z. B.
Hebammen) als Hexen verurteilen lassen.
Dies mag im Einzelfall vorgekommen sein,
aber die Historiker dieser Richtung gehen
sehr weit, wenn sie behaupten, daß in diesem
Kampf mit der Volkskultur die Hexenprozesse
ein Instrument der Sozialdisziplinierung
darstellen. Bei einigen Gelehrten
hat die Auseinandersetzung mit der Volkskultur
nämlich zum genauen Gegenteil geführt.
Die Schule von Martin Plantsch und Johannes
Brenz in Württemberg beispielsweise
hat Anstoß an der volkstümlichen Tendenz
genommen, Hexen als Unglücksstifter
zu fürchten und zu verfolgen (vgl. Midelfort
1972). Vielmehr wollten die Anhänger dieser
Schule - und das waren nicht nur ein paar
aufgeklärte Hochschullehrer, sondern fast
alle, die in der offiziellen Predigertradition
Württembergs standen, die Hexenbeschuldigung
selbst als Aberglauben unterdrückt
wissen. Gab es auch andere Territorien oder
Städte, wo eine solch gemäßigte Richtung
dominierte?
Zum Schluß bleibt noch auf einen
Aspekt hinzuweisen, der geeignet erscheint,
zur Erklärung der Hexenprozesse beizutragen.
Wir sollten nie die ungeheure Angst, die
schaudernde Furcht unterschätzen, die nicht
nur die Hexen sondern auch ihre Verfolger
durchlebten. In welch tiefe und zitternde
Ängste waren die herrschenden Klassen, die
Dorf- und Stadtobrigkeiten geraten, wenn
sie ihren Gerechtigkeitssinn und ihr
menschliches Mitleid aufgaben und sich
wie Unmenschen benahmen?
Die Erklärung des Hexenwahns als religiöse,
politische, wirtschaftliche, medizinische,
oder gelehrte Unterdrückungsmaßnahme
scheint insofern erweiterungsbedürftig,
als wir nicht nur die Mentalität des
gemeinen Mannes verstehen müssen, son-
dem auch diejenige der Mächtigen. Daher
sind solche Untersuchungen wichtig, die
versuchen, die Angst, die Besorgnis, die Beklemmung
zu beschreiben, die z. B. als Begleiterscheinung
der hochgetriebenen Erwartungen
des Weltendes entstanden sind.
Man wußte zwar, daß Gott versprochen hatte,
die Guten zu retten und das Reich Christi
zu errichten, doch manche frommen Christen
haben sich trotzdem nicht darauf gefreut.
Manche haben ihre Kämpfe mit den Hexen
gerade als einen wichtigen Teil der
Heilsgeschichte der Endzeit verstanden.
Wenn man sich sein eigenes Benehmen und
Agieren auf dieser großen Bühne vor Augen
gerufen hat, mag es vielleicht dazu geführt
haben, daß man gezittert und Angst bekommen
hat - Angst, daß das ausgelassene Teufelsheer
des Weltunterganges auch den Verlust
von allem Gewohnten und Vertrauten
bedeuten wurde.
Die Parallele zu den Schwierigkeiten
der Abrüstungspolitik unserer Tag scheint in
gewissem Sinne aufschlußreich. Wenn man
glaubt, daß die Welt vom endgültigen Untergang
bedroht ist, liegt es nahe, Feinde als
Erzfeinde und Untermenschen zu betrachten
und vor lauter Angst- und Rachegefühlen
sogar sämtliche menschlichen Grundwerte
außer acht zu lassen. Die Geschichte
des Hexenwahns vermag vielleicht auch zur
Beleuchtung unserer Ängste und Sorgen
beizutragen.
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im Deutschunterricht und Hinweisen zum Einsatz
in Klasse 7 in verschiedenen Schulformen).
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Die Wahrheit über das Leben im Universum
ist schwer faßbar,aufregend und rätselhaft,
und nur wenn wir deses Rätsel zu lösen
versuchen,finden wir alles,was zu haben sich lohnt,
auch uns selbst.