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Baba Yaga


New PostErstellt: 26.09.03, 00:05     Betreff: Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

    Zitat: Lensman
    Hallo Baba Yaga,

    es ist freundlich von Ihnen, mir diese Details einzustellen. Die M?he jedoch h?tten Sie sich nicht machen brauchen, da ich mich wirklich gut im f?r mich relevanten Teil des Steuerrechtes auskenne. Seis drum, jetzt ist es zu sp?t.
OK! Bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob Sie mir folgen k?nnen, wenn ich Ihnen meine Sicht entwickle!


    Zitat: Lensman
    Das will ich tun. Meines Wissens ist doch 1% der Anschaffungspreises zu versteuern, und zwar monatlich. Gab es da nicht mal eine hei?e Debatte, als rot-gr?n das verdoppeln wollte?
Ich wei? nicht, wo 1% mtl. von Anschaffungspreisen zu versteuern sind.
Wir reden hier ?ber Einkommensversteuerung.
Sie scheinen hier vielleicht Diskussionen zur Gewerbesteuer , der l?ngst abgeschafften Verm?genssteuer, oder MWSt im Sinn zu haben,
das hat aber mit den Entfernungspauschalen oder den Betriebskosten der Unternehmer nix zutun!
(JessiKa mischt anscheinend ?pfel mit Birnen und Sie ?bernehmen das unreflektiert, - nehme ich mal an, wenn ich im "ohnesinn" nachlese und Ihre Argumentation vergleiche )

    Zitat: Lensman
    Das ist in meinen Augen Haarspalterei. Ich war, bevor ich bei Vater Staat anheuerte, knapp drei Jahre lang freiberuflich t?tig. Nach meiner ersten Gewinn- und Verlustrechnung hatte ich Vorsteuern zu zahlen. Ich ging davon aus, da? es bei Unternehmen auch so ist. Aber selbst wenn nicht: unter dem Strich bleibt es gleich.
Der Begriff "Vorsteuern" ist nicht im Einkommensteuerrecht verankert, sondern im Umsatz-(Mehrwert)steuerrecht zuhause.
Sie meinen sicherlich "Vorauszahlungen" auf die ESt?
Diese Vorauszahlungen werden nach " p x Daumen" berechnet und haben f?r den Staat nur die Relevanz, da? er nicht auf seine Einnahmen zu warten hat, bis das Jahr um ist, - es sind Abschlagszahlungen auf eine prognostizierte Einnahme aus ESt.
Es hat mit der eigentlichen steuerlichen Rechtssetzung nichts zu tun!

    Zitat: Lensman
    Was die Steuerprogression angeht machen Sie m. E. einen Fehler. Sie verwechseln hier den Steuersatz, den man in der Spitze zahlt mit dem durchschnittlichen Steuersatz. Tatsächlich ist es so, daß ich bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% von jedem Euro, den ich absetze, über 30 Cent zurückerhalte
Auch hier irren Sie, Lensman!
Natürlich ist mir bekannt, daß es sich bei der Diskussion um Progressionen immer um den "Spitensteuersatz" der letzten 1000 € des zu versteuernden Einkommen handelt.
Ich wollte aber die Sache nicht noch mehr verkomplizieren, als sie ohnehin schon ist und habe mich der üblichen argumentativen Darlegung angeschlossen.
Daß es verwirrend ist, zeigt dann ja auch Ihre unrichtige Folgerung.
Wenn nur die Spitze mit 25 % besteuert wird, erspare ich mir mit allem was unter dem Wert der "Spitze" liegt weniger als 25% oder 25 Cent!!!

    Zitat: Lensman
    In der Tat ein schwieriges Feld, das ohne Bruch der Steuersystematik nicht zu beackern zu sein scheint. Wie wäre es, wenn man die Spritkosten aus der Kostenrechnung nimmt und gesondert behandelt?
Die Einkommensteuersystematik(seit weiti sein "Arbeitsbeschaffungsprogramm" Systematik nennt, habe ich Schwierigkeiten mit dem Begriff ) wurde von der rotgrünen Regierung insofern gebrochen, als die Betriebskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Arbeitnehmer zur freien Verfügungsmasse für Eichel wurden, ohne Rücksicht darauf, daß auch dies "Gesteheungskosten" des jeweiligen, produzierten Produktes oder der jeweiligen, gelieferten Dienstleistung sind!

Damit wurde das "Produkt" verbilligt, weil dem Arbeitnehmer ein Teil der Kosten zur Realisierung des Produktes nahezu ausgleichslos aufgebürdet wurden.
Ich beschreibe es mal an einem naheliegenden Beispiel, damit Sie verstehen, was ich meine:

Wenn ein Unternehmer eine Maschine benötigt, um ein Produkt herzustellen, dann schreibt er erst einmal die Maschine ab (der ratenweise Abschreibungszeitraum verteilt sich auf den Gesamtzeitraum der prognostizierten Nutzung der Maschine) und dann setzt er als Betriebsausgaben auch die Betriebskosten der Maschine ab, - als da z.B. sind:
Energieeinsatz, Wartung, Reparaturen und Schuldzinsen!

Ebenso müssen Sie es sich vorstellen mit der "Maschine" Arbeitnehmer!
Nur der Arbeitgeber berücksicht als Betriebsausgaben dafür nicht alle anfallenden Kosten, er setzt nur den Lohn und die versicherungsrelevanten Lohnnebenkosten ab.
Den Teil, der den Weg des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte betrifft, den bezahlte der Arbeitnehmer, bis auf die sich aus den Pauschalen errechnende Steuergutschrift, bisher selbst und wenn die Änderungen der Schröder-Regierung durchgehen, nahezu vollständig selbst.

Denken Sie mal nach, Lensman!

Das sind Geschenke des Gesetzgebers und der Gewerkschaften an die Unternehmer!
Damit verbilligen sich deren Produkte auf dem Weltmarkt und deshalb nimmt Deutschland eine vordere Position als Exporteur ein (soweit mir in Erinnerung ist 3. Position).
Das sind indirekte Subventionen der Arbeitnehmer, die nirgends bei der WTO thematisiert werden, die aber Deutschlands Konzernen und Industrie einen enormen Wettbewerbs-Vorteil bringen.

Haben Sie sich noch keine Gedanken darüber gemacht, daß die geforderte Mobilität der Arbeitnehmer, sowie die hohen Miet- und Infrastrukturkosten in den wirtschaftlichen Ballungsgebieten von den Unternehmen verursacht werden, aber von den Arbeitnehmern und zusätzlich aus deren Steuern finanziert werden (Straßen, Wohngeld, Schulen, Kindergärten, Erschließung für Infrastruktur usw.)?

Und jetzt kommen Eichel und Schröder und wollen dem Arbeitnehmer auch noch den kleinen Betrag streichen oder zur Marginalie kürzen, der die Pauschalen für die Entfernungskilometer betrifft (wobei den Löwenanteil ohnehin der Arbeitnehmer aus der eigenen Tasche bezahlt, s.o.)?

    Zitat: Lensman
    Das meiste ist wie gesagt bekannt. Auf den Vorschlag aber bin ich ernsthaft gespannt.
Tja, schon,
...aber nicht die Vernetzung der bekannten Einzeldaten, oder?

Denn dann hätten Sie mich nicht mehr nach meinem Vorschlag gefragt, dann wäre Ihnen selbst die Einsicht gekommen, daß eine ehemals relativ gut funktionierende, soziale Marktwirtschaft von gerade jenen in Grund und Boden "reformiert" wurde, die mit dem Argument, die sozialen Interessen der Bevölkerung zu vertreten, an die Macht gekommen sind!

    Zitat: Lensman
    Meine vorherige Antwort auf Ihre Frage:

    Warum fragen Sie das?
    Natürlich sind Beamte Arbeitnehmer!
    Leitende Angestellte sind auch Arbeitnehmer!
    Die unterschiedliche Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat doch keinen Einfluß darauf, ob man Arbeitnehmer ist oder nicht.
    Die Arbeitnehmermerkmale sind beim Arbeiter über den Angestellten, Beamten und leitenden Angestellten alle gleichermaßen vorhanden.
    Bezweifeln Sie das?


    Ihre Antwort darauf:
    Nein, ich bezweifel das nicht. Allerdings kenne ich reichlich Leute, die da Unterschiede machen, deshalb die Frage zur besseren Verständigung.
Ja, Lensman, es gibt Leute, die Unterschiede machen, aber die haben keine Argumente in der Sache, sondern deren Argumente diktiert alleine der Neid!

    Zitat: Lensman
    Der eine sieht nur Bäume -
    Probleme, dicht an dicht;
    der andere Zwischenräume -
    und das Licht !
Sie haben Ihre Signatur geändert?

Ich werde meine Sicht des Problems wie versprochen noch darlegen, denke aber, daß Sie bereits an unserem Disput erkennen kennen werden, wie meine "Vorschläge" aussehen werden.

Gute Nacht
Baba Yaga


[editiert: 26.09.03, 00:42 von Baba Yaga]
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