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Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten
PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 01.04.10, 10:53 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Zitat: Hopkins
Hier die Beantwortung der Fragen von RolfStern
Zitat:
Wieso kommt es bei so ziemlich jeder Festnahme während einer Demo zu polizeilichen Aktionen, die eine Dokumentation dieser verhindern (das in den Weg stellen andere Polizisten oder Wegdrängen von Menschen mit Kameras), gehen die Beamten in diesen Situationen davon aus, dass ihre eigene Arbeit aus dem Bereich der Pressefreiheit ausgenommen ist? |
Hier stoßen wir ein Themenfeld an, über dass es sich mehr als erklecklich diskutieren lässt. Die Intention der Polizeibeamten ist es jedenfalls nicht, die Festnahme als solche vor kritischen Augen zu verbergen. Es verhält sich vielmehr so, dass, auch als Amtsträger, der Beamte ein Recht am eigenen Bild hat. Dabei geht es nicht um die Übersichtsaufnahme als solche sondern das gezielte fotografieren von Gesichtern. |
Soso, es geht also angeblich nicht darum, Festnahmen auf Demos als solche zu verbergen! Schließlich habe der festnehmende Beamte ja ein Recht am eigenen Bild.
Fangen wir mal mit dem Recht auf das eigene Bild an, denn hier wird viel Unsinn geredet. Grundsätzlich hat zwar jede/r zunächst ein Recht auf das eigene Bild, das regelt der § 22 KUG, Ausnahmen davon sind in § 23 KUG geregelt. In § 23 KUG, heißt es: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden (...) Ziffer3) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben".
Das heißt im Klartext, alle Personenaufnahmen auf Demos, auch die von Polizisten, dürfen veröffentlicht werden. Bei Polizistenfotos ist allerdings unbedingt darauf zu achten, daß immer das Demo-Umfeld erkennbar sein sollte. Polizisten also immer zusammen mit DemonstrantInnen im Umfeld knipsen, ganz besonders auch beim Fotografieren von Festnahmen auf Demos! Von daher wird klar, warum bei solchen Festnahmen FotografInnen durch Ringbildung der Beamten um den Ort des Geschehens regelmäßig gehindert werden, direkte Aufnahmen von dem fast immer brutalen Vorgehen zu machen. Durch diese Ringbildung wird es schwierig bis unmöglich, Demo und Festnahme zusammen in's Bild zu bekommen, wenn die Beamten und ihr Opfer aus Beweisgründen fotografiert werden sollen. Fotoreporter, die Aufnahmen mit erkennbaren Beamten und ihrem Opfer aber ohne Demo-Umfeld veröffentlichen, laufen Gefahr, von der Bullerei ein Strafverfahren wegen Rechts am eigenen Bild angehängt zu bekommen, hier spreche ich aus Erfahrung. Ergo werden solche Festnahmen sofort von den HundertschaftsbeamtInnen abgedeckt. Manchmal wird auf Nachfragen die fadenscheinige Begründung vorgeschoben, es sollen so eventuelle Befreiungsversuche durch Mit-DemonstrantInnen verhindert werden.
Insofern bekommt Hopkins "Begründung" mit dem Recht auf's eigene Bild also ein ganz besonderes G'schmäckle! Es soll nämlich de facto eben doch jede Dokumentation von Demo-Festnahmen durch Fotografen möglichst verhindert werden, zumindest aber die beweisbare Erkennbarkeit von Beamten, die sich durch Brutalitäten "hervortun".
Bernd Kudanek alias bjk unter anderem Demo-Fotograf
... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen! von Yossi Wolfson
[editiert: 01.04.10, 11:05 von bjk]
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RolfStern
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Erstellt: 01.04.10, 11:28 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Zitat: Hopkins
Hier stoßen wir ein Themenfeld an, über dass es sich mehr als erklecklich diskutieren lässt. Die Intention der Polizeibeamten ist es jedenfalls nicht, die Festnahme als solche vor kritischen Augen zu verbergen. Es verhält sich vielmehr so, dass, auch als Amtsträger, der Beamte ein Recht am eigenen Bild hat. Dabei geht es nicht um die Übersichtsaufnahme als solche sondern das gezielte fotografieren von Gesichtern. Leider wurde die Erfahrung gemacht, dass diese Porträtaufnahmen wenig später als, ich darf sagen Fahndungsfotos im Internet, insbesondere einschlägigen Foren kursierten. [...] Wenn daher der Staat ein wie auch immer geartetes, berechtigtes Interesse an der Identität des Bürgers hat, gilt dies nicht im Umkehrschluss genauso für den Bürger. Es lässt sich also nach dem Grundgesetz kein Anspruch auf eine Vermummungsfreiheit ableiten, nur weil der Staat anonymisiert auftritt. Hier sitzt der Staat einfach am längeren Hebel, sorry. |
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Allerdings verstehe ich in Ihren Ausführungen einen Zusammenhang nicht. Sie weisen bei der Dokumentation polizeilicher Maßnahmen auf das Recht am eigenen Bild hin. Ich kann dies, auch mit Ihrer Begründung durchaus verstehen. Doch müsste in einem wirklichen Demokratiediskurs aus dieser Argumentation nicht unweigerlich auch – im Gegensatz zu Ihren Ausführungen – die Dimension des Bürgers einbezogen werden. Denn das Recht auf das eigne Bild wird doch in unsrer Gesellschaft zunehmend durch mittlerweile fast lückenlose Kameraüberwachung unterminiert. Und gerade diese immer weiterreichende bild- und tontechnische Totalüberwachung wird ja auch nicht unwesentlich gerade von der Polizei mit vorangetrieben – siehe die Dokumentationsteams der Polizei bei Demos, welche mittlerweile doch dazu übergegangen sind, Demos komplett per Videokameras zu dokumentieren. Hier könnte jetzt auch der Diskurs über das Vermummungsverbot einsetzten, so von wegen auch ich als Demoteilnehmer habe – quasi erst mal a priori – das Recht auf mein eigens Bild und der Staat – also in diesem Fall die Polizei – kann dieses Recht erst im Fall von begangenen Straftaten als nichtig betrachten. Also was ich eigentlich damit sagen will ist folgendes: Wenn die Polizei glaubt, mittels moderner Technik eine bessere Überwachung – und dann wohl in dieser Logik auch eine bessere Sicherheitsgewährleitung – erzielen zu können, müsste dann nicht im Sinne einer rechtsstaatlichen Demokratie der Einsatz dieser Technik zur Dokumentation polizeilicher Maßnahmen auf größeren Respekt stoßen. Denn mit allen Einschränkungen ist der Grundsatz eines Rechtsstaates doch, dass sich Staat (also hier die staatliche Exekutive in Form der Polizei – oder des einzelnen Polizisten) den gleichen Rechten und Pflichten unterliegt wie der Bürger. Sicherlich ist dies in der Praxis nicht immer möglich, doch sollte eine Demokratie zumindest eine angemessene Vergleichbarkeit gewährleisten. Diese würde dann aber bedeuten, entweder die technische Dokumentation hier sowohl von der Demonstration als auch den begleitenden polizeilichen Maßnahmen zu gewährleisten oder eben diese Dokumentation auf beiden Seiten starken Einschränkungen unterziehen. Ich denke, wenn die Polizei – durchaus nachvollziehbar – auf den Einsatz dieser technischen Dokumentationsmöglichkeiten besteht, ist es aus demokratietheoretischen Gesichtspunkten nicht wirklich überzeugend, bei der Verhinderung der Dokumentation polizeilicher Arbeit auf das Recht am eigenen Bild zu verweisen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
RolfStern
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161HH
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Erstellt: 01.04.10, 16:08 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Weiß nicht ob die Frage hier schon so gestellt wurde:
Ich befinde mich auf einer angemeldeten Demonstration, bei einem Fußballspiel oder trinke ein paar Bier mit meinen Freunden.
Einer meiner Freunde wird ohne ersichtlichen Grund von Polizeibeamten zusammengeschlagen, mit Pfefferspray attackiert und mit getretten.
Dies entspricht in keinem Falle unserem Gesetz und ist zu ahnden.
Da die staatlichen Organe ihre Polizisten aber beschützen ist eine Anzeige ziemlich sinnlos.
Ich sehe dieses unrecht und sehe mich als Demokrat gezwungen zu handeln. Heißt ich greife die Polizisten körperlich an, da diese nicht nach dem Gesetz handeln.
Meine Frage jetzt an Sie:
Wie handeln Sie wenn Sie solche unbegründeten Übergriffe sehen? Ich schätze als erstes unterstützen Sie ihre Kollegen, aber sagen Sie im nachhinein auch gegen Sie aus? Die Polizeibeamten, die so handeln können dies ja nur tun, da sie von ihren Kollegen geschützt werden. Wenn man die Demokratie wahren will, oder das was davon noch übrig ist, muss jeder Polizist der an solchen Übergriffen beteiligt ist aus dem Polizeidienst entlassen werden.
Mit freundlichem Gruß
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Hopkins
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Erstellt: 01.04.10, 20:05 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Aus Zeitgründen hier nur die Schnelle Beantwortung der Fragen von 161HH, der Rest folgt dann hoffentlich morgen.
Der Polizist würde, sofern ich die Aktion in dieser Form von Anfang an mitkriegen würde sofort aus dem Einsatz und dem aktiven Dienst entfernt und ein Disziplinar- sowie Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Personalien Ihres Freundes würden festgehalten um ihn später zur Zeugenanhörung vorzuladen. Ich will nicht behaupten, es gäbe bei der Polizei keinen in Ausnahmefällen falsch verstandenen Korpsgeist. Umso wichtiger ist es, auch gegen das gezielte Decken von Straftaten (Strafvereitelung im Amt) seitens der Kollegen konsequent vorzugehen. Wir wollen keine versteckten Straftäter in unseren Reihen und dies soll auch jeder, egal ob Bürger oder neueingestellter Kollege wissen. Und da stimme ich mit Ihnen überein, solche Leute verdienen es weder diesen verantwortungsvollen Beruf auszuüben noch von den Vorzüge des Beamtenstatuses zu profitieren.
[editiert: 01.04.10, 20:07 von Hopkins]
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war ja klar
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Erstellt: 02.04.10, 01:35 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Merkt ihr langsam, das es nix bringt mit dem bullen zureden? Jedesmal wenn es gute argumentationen gibt, verweist er auf später und hat nur zeit für einfachere fragen. Höchstwahrscheinlich sitzt er mit rechtsgelehrten und psychologen zusammen um das hier alles auszuwerten (was auch immer damit bezweckt werden soll). Mittlerweile hat er schon so oft auf später verwiesen, das es auffällt. Wenn er ehrlich diskutiert, würde er auch aus dem bauch heraus schreiben und nicht auf einen dozenten hinweisen.
Seid wachsam und denkt an U.Meinhofs Worte: Wir sagen natürlich, die Bullen sind ...
Erst wenn die bullen sich ernsthaft und ehrlich gegen ungerechtigkeiten und machtmissbrauch in diesem staate wenden, dann und nur dann kann mensch darüber nachdenken mit ihnen zu reden. Solange muss mensch ihn als feind der freiheit sehen!!!
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 02.04.10, 08:25 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Zitat: war ja klar
Merkt ihr langsam, das es nix bringt mit dem bullen zureden?
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... es bringt immer was, miteinander zu reden! Ausgenommen mit Faschisten.
Zitat: war ja klar
Jedesmal wenn es gute argumentationen gibt, verweist er auf später und hat nur zeit für einfachere fragen.
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... genau das ist doch der Punkt! Um das deutlich herauszustellen, muß aber erst miteinander "geredet" werden.
... es kann nämlich nun in aller Ruhe abgewartet werden, wie Hopkins auf die noch ausstehenden Fragen und Stellungnahmen reagiert
Zitat: war ja klar
Höchstwahrscheinlich sitzt er mit rechtsgelehrten und psychologen zusammen um das hier alles auszuwerten (was auch immer damit bezweckt werden soll).
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... daran ist doch zu sehen, daß fundierte Fragen in Sachen Fehlverhalten beim blinden Befolgen von Befehlen, Anordnungen und angebliche Vorschriften auf Demos ihm ziemlich zu schaffen machen und er Unterstützung suchen muß
Zitat: war ja klar
Wenn er ehrlich diskutiert, würde er auch aus dem bauch heraus schreiben und nicht auf einen dozenten hinweisen.
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... also ich finde nicht, daß Hopkins unehrlich diskutiert, wenn er Hilfe sucht. Vielmehr ist es ein Punktgewinn und ein Fakt, daß wir mit unseren Fragen, mit denen er so in dieser Form und Massivität vielleicht gar nicht gerechnet hat, genau richtig liegen!
Zitat: war ja klar
Erst wenn die bullen sich ernsthaft und ehrlich gegen ungerechtigkeiten und machtmissbrauch in diesem staate wenden,
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... ich hatte das am Dienstag so formuliert: "Druck auf die Legislative (Politik) kann nämlich nur dann wirkungsvoll und mit Erfolg gemeinsam aufgebaut werden, wenn die machthabenden PolitikerInnen nicht mehr sicher sein können, daß die Polizei bedenkenlos friedliche DemonstrantInnen auf mißliebigen linken Demos verprügelt"
... auch in Sachen "mündiger Staatsbürger" ist Hopkins bislang ausgewichen. Diese Metapher mit dem Zusatz "in Uniform" hatten übrigens einst Militärs geprägt, um damit Leimruten bezüglich Akzeptanz der BW auszulegen, was aber derzeit offensichtlich "vergessen" ist oder für nicht mehr nötig befunden wird, siehe Unterstützung der BW mit "archaischen High-Tec-Kämpfern" bei Aggressionskriegen etc. pp
Zitat: war ja klar
dann und nur dann kann mensch darüber nachdenken mit ihnen zu reden.
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... das wäre ziemlich armselig, siehe oben
Zitat: war ja klar
Solange muss mensch ihn als feind der freiheit sehen!!!
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... Zustimmung! Wobei ich aber den unversöhnlichen Begriff "Feind" hier nur im Sinne von Gegnerschaft verstanden wissen möchte, denn nicht wir Linken schlagen die Demokratietüre zu, der Klassenfeind tut's.
Bernd Kudanek alias bjk
... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen! von Yossi Wolfson
[editiert: 02.04.10, 08:29 von bjk]
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Gaardenpunk
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Erstellt: 02.04.10, 09:06 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Also ich muss "war ja klar" irgendwie ein bischen recht geben.
Hopkins ist in seiner Argumentation sowas von fernab der Realität, er tut so als wäre es die ausnahme das Bullen sich gegenseitig decken, jeder hier (auch Hopkins) weiss dass das gegenteil der Fall ist.
Würde gerne mal wissen was er zu dem von "1234" reingestellten Youtubelink sagt?
Hier wird die Bullenseite sowas beschönigt dargestellt was soll es bringen zu diskutieren wenn die Gegenseite enweder zu Blind ist zu sehen, nicht sehen will oder sich rausredet.
Oder sitzt du schon jahrzehnte nur noch am Schreibtisch Hopkins und kriegst die Realität nur noch auf dem Papier mit?
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Hopkins
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Erstellt: 02.04.10, 09:29 Betreff: Re: Frag den Bullen
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Zitat: war ja klar
Jedesmal wenn es gute argumentationen gibt, verweist er auf später und hat nur zeit für einfachere fragen. Höchstwahrscheinlich sitzt er mit rechtsgelehrten und psychologen zusammen um das hier alles auszuwerten |
Als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, bestand meine Familie nicht aus Rechtswissenschaftlern und Psychologen. Ich mache das hier wie gesagt in meiner sehr begrenzten Freizeit. Vieler Ihre Fragen sind gut und berechtigt, daher nimmt eine angemessene Beantwortung auch sehr viel Zeit in Anspruch, weswegen es leider nicht ausbleibt, dass ich manche erst hintenan stellen muss. Sie haben darüber hinaus kein Anrecht darauf, dass ich Ihnen hier 24/7 zur Verfügung stehe.
bjk, meinen Dozenten habe ich nicht mehr erreicht, was schade ist, da ich gerne auf ein bestimmtes Urteil des Verfassungsgerichts verwiesen hätte. Ich schreibe jetzt parallel an der Antwort einiger Ihrer Einwände und schaffe es hoffentlich, bevor ich um 12 wieder zum Dienst muss.
[editiert: 02.04.10, 09:31 von Hopkins]
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Hopkins
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Erstellt: 02.04.10, 11:01 Betreff: Re: Frag den Bullen
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bjk, ich bin weder als Klette noch sonst irgendwas polizeiliches bei diesen Demos mitgelaufen, sondern als einfacher, politisierter Bürger. Das letzte Mal übrigens bei der Demo gegen Rechts am 1. Mai 2009 in Berlin-Köpenick.
Einer Ihrer Vorwürfe war, wenn ich ihn recht verstanden habe, als Beamter würde ich mich auf ein stumpfes Befolgen von Befehlen beschränken, während ich als mündiger Staatsbürger diese Befehle und die dahinter stehenden Gesetze zur Disposition stellen müsste. Es ist grob gesagt eine der Beamtenpflichten, erhaltene Anordnungen auf ihre Rechtsmäßigkeit zu prüfen, da letztenendes ich für meine Maßnahme einstehen muss. Diese Rechtsmäßigkeit beruht immer auf einer Prüfung der verfassungsrechtlichen und polizeirechtlichen Gesetzesmäßigkeiten. Ist ein Befehl verfassungswidrig, darf er nicht befolgt werden und der Vorgesetzte muss darauf hingewiesen werden. Hier mag der Vorwurf kommen, dass meine Entscheidung aber immer noch auf einem Gesetz an sich beruht, welches auch nicht in Frage gestellt wird. Dies ist richtig. Das Bayrische Polizeiaufgabengesetz ist auf Basis des Grundgesetzes entstanden und erfüllt alle seine Anforderungen – d.h. Eine Maßnahme, bei der alle Voraussetzungen vor den Rechtseingriff erfüllt sind, ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Deshalb gibt es hier auch nichts zu hinterfragen als das Grundgesetz selbst. Und das überlasse ich ganz ehrlich den Verfassungsrichtern.
Gesetze sind auch nicht, wie von Ihnen behauptet „Richtlinien“. Man hält sich an sie oder man tut es nicht. Insofern ist der vielgebrachte Vorwurf, ich würde mich hinter Gesetzen „verstecken“ auch bizarr, denn woran soll ich mich als Beamter denn sonst orientieren wenn nicht am demokratisch entstandenen Gesetz? Es wäre im Gegenteil bedenklich, wenn ich meine Maßnahmen (also meine Eingriffe in Ihr Recht) nach Gefühl treffen würde und nicht auf einem Gesetz, dass vor diesen Eingriff feste Bedingungen stellt. Das Gesetz schützt ja Ihre Rechte vor staatlicher Willkür. Ein grundloses Einprügeln auf Demonstranten (sofern es wirklich stattgefunden hat) hat wie bereits gesagt keine Rechtsgrundlage und stellt eine Straftat dar, die verfolgt werden muss. Aber das hatten wir schon.
Zitat:
... erkläre mir doch bitte mal, wieso nach deiner Meinung Sitzblockaden und/oder friedliche Menschketten eine Bedrohung darstellen, die nur mittels Inhaftierung abgewendet werden kann |
Verzeihen Sie, das war Juristendeutsch. Ich sprach von einer Bedrohung für die Rechtsordnung, das bedeutet, Sie hindern die Faschisten daran, ihr demokratisch zugesichertes, höherwertiges Recht wahrzunehmen, die A-Straße entlangzulaufen. Und in diesem Fall habe ich i.d.R. Kein milderes Mittel als die Ingewahrsamnahme, wenn ein zuvor vorangegangener Platzverweis erfolglos geblieben ist. Ich sehe hier kein rechtliches Problem und allerhöchstens ein moralisches.
Zitat:
Sitzblockaden sollen ja behindern um in Notwehrhandlung gemäß Artikel 20, Absatz 4 GG , weil/wenn Legislative und Exekutive versagen, die Demokratie schützen! |
Art. 20 IV GG wurde für den Fall eingeführt, dass bei offensichtlichem Aushebeln der Verfassung durch die Staatsorgane der Widerstand gerechtfertigt ist. Inwiefern aber eine genehmigte Nazidemo, so moralisch verwerflich sie auch sein mag, aber ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist, leuchtet mir nicht ganz ein. Sie ist im Gegenteil ein Zeugnis funktionierender Demokratie, in denen auch solchen, ich darf sagen Subjekten, eine Stimme zugestanden wird. D.h. Im Umkehrschluss, wer Parteien wie Pro NRW die Teilhabe am demokratischen Prozess verwehren möchte, hat Demokratie noch nicht verstanden.
Zitat:
so kommt es dazu, daß z. B. anmeldungsfreie Spontandemos gemäß Artikel 8 GG durch angeblich übergeordnete Verwaltungsvorschriften nahezu verunmöglicht werden, was seinerzeit ganz gewiß nicht im Sinne der GG-Erfinder war! |
Inwiefern verunmöglicht? Durch die Auflage keine als Waffen benutzbare Gegenstände mitzuführen? Können Sie sich erklären, wie es dazu kommen konnte?
Zitat:
natürlich gibt es immer Idioten, die mit "Gegenständen" auf Kampfmilizen werfen, wenn deren "Demobegleitung" auf Provokation ausgerichtet ist. Ich habe solche Flaschenwürfe noch nie beobachtet, wenn die Polizei Abstand hielt bzw. nur im Hintergrund war, sodaß z. B. Front- und Seitentransparente als Demo-Botschaften für PassantInnen und AnwohnerInnen erkennbar und lesbar waren. |
Diese „Gegenstände“ waren unter anderem schon Molotovcocktails. Und selbst wenn ich als Polizist weniger als einen Zentimeter vor Ihnen stehen würde, hätten Sie nicht das Recht mich mit „Gegenständen“ zu bewerfen.
Zitat:
... dann ist dies doch erst recht ein plausibler Grund einer verantwortungsbewußten Einsatzleitung, die Nazidemo wegen "prekärer" Situation aufzulösen und nicht etwa nur die GegendemonstrantInnen wegzusperren
... typisch deutsche Beamtenmentalität, nicht die unbequeme Ursache der Störung wird behoben sondern der mißliebige Hinweis, die friedliche Gegenwehr, der Bote wird eingesperrt |
So leid es mir tut, aber die Störung sind im beschriebenen Fall Sie, denn Sie haben Demokratie nicht verstanden und verweigern den Rechten ihr demokratisch zugesichertes Recht die A-Straße entlangzulaufen. Und ich muss den Faschisten zu Ihrem vorrangigen Recht verhelfen, auch wenn es mir nicht gefällt.
Zitat:
In § 23 KUG, heißt es: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden (...) Ziffer3) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben". |
Der Einwand ist gut und berechtigt. Nach herrschender Rechtsmeinung (hier hätte ich gerne auf das Urteil des Verfassungsgericht verwiesen) ist im § 23 Kunsturhebergesetz von Übersichtsaufnahmen die Rede. Das heißt Großaufnahmen, in denen der einzelne als Person nicht mehr zu identifizieren ist. Es genügt daher nicht, einen Polizisten mit einem Demonstranten abzulichten um den Versammlungszusammenhang herzustellen. Ich darf hier auch auf den Absatz 2 des KunstUrhG verweisen:
Zitat:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder [...] verletzt wird |
Auf die Gefahr des Fahndungsfotos, dass im Internet weitergereicht wird, habe ich bereits hingewiesen. Ihren Vorwurf, die Polizei würde durch die Abschottung unrechtmäßige Aktionen verbergen kann ich damit freilich nicht entkräften.
[editiert: 02.04.10, 11:01 von Hopkins]
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passtzumthema
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Erstellt: 02.04.10, 12:10 Betreff: Re: Frag den Bullen
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in spiegel-online heißt es:
Steigende Burnout-Rate: Viele Polizisten "am Ende"
>Rund zwei Drittel der befragten Beamten gaben an, sie fühlten sich den Werten und Zielen der Behörde nur wenig verbunden. Die miese Stimmung wirkt sich zudem negativ auf die Einsatzfreude aus. 42 Prozent sind der Studie zufolge im Dienst nur "gering engagiert".<
Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/Viele-Polizisten-am-Ende-article805204.html
alles Hopkins oder was!
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