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Behinderte Urlauber im Hotel sind Abreisegrund

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Autor Beitrag
Ralf.


New PostErstellt: 04.09.03, 11:08  Betreff:  Behinderte Urlauber im Hotel sind Abreisegrund  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Behinderte Urlauber im Hotel sind auch im Jahr 2003 immer noch ein Grund, eine Reise zu stornieren. Dieses skandalöse Urteil hat das *********** Eutin im Namen des Volkes gefällt.

Bitte hier weiterlesen:
http://www.carookee.com/forum/m-wie-mensch/36/670268-0-01105

*********** Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
Tel: 04521 / 7056
Fax: 04521 / 705700



Auch, wenn die obige E-Mail-Adresse ist "nur für Verwaltungsangelegenheiten" gültig ist: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !

"Ich vertraue auf den Keim des Guten (wer mag: des Göttlichen) im Menschen - wie hart auch immer ihn die Verhältnisse gemacht haben mögen !"

www.rhellbart.de

www.carookee.com/forum/m-wie-mensch


[editiert: 31.01.07, 09:06 von bjk]
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Baba Yaga


New PostErstellt: 04.09.03, 12:31  Betreff: Re: Behinderte Urlauber im Hotel sind Abreisegrund  drucken  weiterempfehlen

Ich muß nicht bestätigen, wie menschenverachtend das zitierte Urteil ist
(könnte aus der Feder eines Nazi-Richters kommen - unwertes Leben -)!!


Für mich bedeutet diese Entscheidung eine gerichtlich unterstützte Diskriminierung von Behinderten und sie ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes!

Nicht nur die beiden Damen, welche ihre Buchungen kostenlos storniert haben wollten, weil sie zwei Rollstühle im Eingangsbereich entdeckten, sondern auch der Richter und seine Beisitzer im Eutiner Amtsgerichtes, die das diskriminierende Verhalten gegenüber Behinderten mit dem skandalösen Urteil unterstützen, verletzen die Gebote des Art. 3 (3) GG!
Damit wäre die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen die Entscheidung für die beiden Rollstuhlbesitzer eröffnet!

Des Weiteren ist das Verhalten der beiden Damen(Gäste) und des Richters eine Beleidigung für die konkret betroffenen Behinderten, denen die Rollstühe zuzuordnen sind.
Eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Verletzung der persönlichen Würde, sollte in jedem Falle an die Staatsanwaltschaft Eutin gestellt von den Betroffenen gestellt werden´.

Die Verletzung des Art. 3 (3) GG durch das Eutiner Gericht kann deshalb Grundlage von Aufsichtsbeschwerden Nichtbetroffener an den Justizminister des Landes oder des Bundes sein!

Baba Yaga

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Ralf.


New PostErstellt: 04.09.03, 15:53  Betreff: Re: Behinderte Urlauber im Hotel sind Abreisegrund  drucken  weiterempfehlen

"Hamburger Abendblatt"-Artikel dazu:

http://www.abendblatt.de/daten/2003/06/20/178404.html

"Ich vertraue auf den Keim des Guten (wer mag: des Göttlichen) im Menschen - wie hart auch immer ihn die Verhältnisse gemacht haben mögen !"

www.rhellbart.de

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