Oiiih, starke Worte von Lensi im CDU-Forum an seine Kumpane:"Da ich zufällig weiß, aus welcher Ecke das kommt, gehöre ich nicht dazu. Denn dazu müßte ich dem oder den Urheber(n) zumindest ein Restmaß an Intelligenz zugestehen. Dazu bin ich nicht bereit."
Aber aber, Lensi, ein ganz klitzekleines Restmaß an Intellenz - sagen wir mal auf dem Level der uns Menschen genverwandten Fruchtfliege - werden S@M und Deine anderen Kumpane doch gewiß noch haben - oder?
Aber wie sieht's bei Dir aus mit der Intellenz?
Darfst Du denn als grüne ORK überhaupt im Internet die "Sau" raus lassen, wie Du es immer wieder mal tust und dann auch noch mit solch einem Totenkopf-Avatar,
das bevorzugt in der Neo-Nazi-Szene gebräuchlich ist?
Daß Deine Kumpane nicht nur im oh(weh)-Forum völkisch-rassistisches Gedankengut "pflegen" ist die eine Sache aber Du als kasernierte (hoffentlich noch grüne?) ORK?
bjk der nicht erkennen kann, wie Du so auf einen grünen ORK, äh, Zweig kommen willst
Reife ist schärfer zu trennen und inniger zu verbinden
Dortmund (dpa) - Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Dortmund haben sich eine Prügelei mit der Polizei geliefert. Sieben Beamte wurden dabei leicht verletzt. Ein geistig verwirrter Bewohner war nur mit Unterwäsche bekleidet auf die Straße gegangen und hatte Passanten angepöbelt. Als die Polizei den 32-Jährigen in seinem Haus ruhig stellen wollte, stürmten aus den anderen Wohnungen 15 Bewohner dazu und schlugen auf die Polizisten ein. Fünf Personen in Alter zwischen 15 bis 54 Jahre wurden festgenommen.
Erstellt: 17.02.04, 02:34 Betreff: Fortsetzung: Polizei bekommt Prügel - von er falschen Seite!druckenweiterempfehlen
Für "Gast"
...und noch eine Prügelgeschichte:
Hamburger Abendblatt
Prozess: Polizisten von den Kollegen verprügelt?
Die Schläge gegen die Zivilfahnder kamen, so die Anklage, aus den eigenen Reihen: "Ein Polizist kam auf mich zu, schlug mit einem Schlagstock auf mich ein, ohne Grund, ohne etwas zu sagen. Ich war total schockiert, es war eine Hammeraktion", erinnert sich ein 25 Jahre alter Zivilfahnder vor Gericht. Sein Kollege (32) wurde auch von Polizisten verprügelt, als er ihm zu Hilfe kam: "Wir haben das Kennwort ,Mondlicht' genannt, immer wieder gesagt, dass wir Polizisten sind" - es nützte nichts. So geschehen am 16. November 2002, bei einer Demonstration gegen die Räumung des Bauwagenplatzes Bambule. Gestern wurde der Fall vor dem Hamburger Amtsgericht verhandelt. "Körperverletzung im Amt" lautet der Vorwurf gegen drei Thüringer Polizisten, die bei der Demonstration eingesetzt waren. Die Opfer hatten Prellungen und Hämatome, waren jeweils eine Woche lang krankgeschrieben. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Der Prozess wird fortgesetzt. neh
Erstellt: 17.02.04, 02:49 Betreff: Fortsetzung: Urteil wegen Kollegen-Prügeldruckenweiterempfehlen
Hier nun das Urteil vom 15.7.03 zur Kollegen-Prügelei:
Kein Grundrecht auf Schlagstock
Corpsgeist statt Schutz der Versammlungsfreiheit: Amtsgericht verurteilt drei Polizisten zu zwölf Monaten auf Bewährung, weil sie auf einer Bambule-Demo Zivilkollegen verprügelten. Staatsanwalt spricht von "handfestem Polizeiskandal"
von ELKE SPANNER
Wären ihre Opfer keine Polizisten gewesen, sagte der Staatsanwalt, wären die Täter nie auf der Anklagebank gelandet. Dann hätten dort nicht drei Polizisten Platz nehmen müssen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, begangen im November auf einer Bambule-Demonstration. Dann säßen die verprügelten Demonstranten selbst dort, vermutete der Staatsanwalt, in einem Prozess wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.
Auch Amtsrichter Thomas Semprich ist überzeugt, dass es bei der Misshandlung normaler Demonstranten nicht einmal gelungen wäre, die Prügel-Polizisten zu identifizieren. In diesem Fall aber waren es zwei Kollegen in Zivil, die von Erfurter Beamten verprügelt worden waren. Die verurteilte das Hamburger Gericht gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es mit deren Laufbahn im Staatsdienst vorbei.
"Wenn Polizisten Straftaten begehen, ist man als Bürger hilflos", sagte der Richter und warf den drei Polizisten den Missbrauch ihres Gewaltmonopols vor. Sie hätten das grundrechtlich geschützte Demonstrationsrecht ausgehöhlt. Das würde leer laufen, wenn Teilnehmer einer Kundgebung Angst davor haben müssten, von gestressten Polizisten verprügelt zu werden. In dem Fall könne man sich nicht einmal an andere Polizisten wenden, aus Angst, "vom Regen in die Traufe zu kommen". Die drei Angeklagten, warf auch der Staatsanwalt ihnen vor, hätten "das Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit dem Schlagstock geschlagen".
Dabei seien die zwei Zivilbeamten aus Schleswig-Holstein durch ihre Ausbildung sogar noch in gewissem Umfang in der Lage gewesen, sich gegen die Schläge zur Wehr zu setzen. Dennoch waren die Verletzungen so schwerwiegend, dass die Opfer eine Woche dienstunfähig waren.
Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Ein konkreter Tatbeitrag habe den einzelnen Angeklagten nicht nachgewiesen werden können. Gleichzeitig aber behaupteten sie, ihre Mandanten wären zwischenzeitlich zu Geständnissen bereit gewesen - und daran von der Erfurter Polizeiführung gehindert worden. Man könne nicht von ihnen erwarten, sich gegenseitig zu belasten und sich zudem noch gegen ihren Dienstherren zu stellen.
Doch, konterte der Staatsanwalt: "Polizeibeamte, die dermaßen in Corpsgeist verhaftet sind und da auch nicht mehr ausbrechen wollen, haben bei der Polizei nichts mehr zu suchen." Dass die drei trotz der schweren Vorwürfe bedingungslos von der Thüringer Polizeiführung gedeckt worden waren, mache die Sache zum "handfesten Polizeiskandal".
Um eine Fortentwicklung des "Corpsgeistes" zu verhindern, verhängte der Richter mit zwölf Monaten eine Freiheitsstrafe, wegen der die Polizisten aus dem Dienst entfernt werden müssen. Denn es sei nicht zu erwarten, dass in Thürigen disziplinarrechtliche Schritte gegen die drei eingeleitet würden. Amtsärzte hätten das Trio zwischenzeitlich mit falschen Attesten krankgeschrieben. Die gegen sie verhängten Haftbefehle seien im Freistaat nicht vollstreckt worden. Ein Thüringer Staatssekretär habe den Richter brieflich aufgefordert, die Haftbefehle wieder aufzuheben, und der Thüringer Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) habe gar vom Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) das Gleiche verlangt.
Dessen Reaktion bestätigte die richterliche Begründung nachträglich: Das Berufsverbot für die drei Prügel-Polizisten, schimpfte Trautvetter, halte er für "zu hart".
taz Hamburg Nr. 7104 vom 15.7.2003, Seite 21, 120 Zeilen (TAZ-Bericht), ELKE SPANNER
Noch Fragen Gast? Wo stand eigentlich Ihre Geschichte der Polizistenprügelei mit den Dortmunder Mietshausbewohnern? Wann war denn das? Gibt´s schon ein Urteil oder andere juristische Konsequenzen?
Erstellt: 17.02.04, 03:18 Betreff: ...und noch eine Polizisten-Prügeleidruckenweiterempfehlen
Hier eine weitere Polizistenprügelei, ...dieses Mal mit rassistischem Hintergrund!
22.09.2000 taz
Rassismus im Amt Startseite
Von Pascal Beucker
Drei betrunkene Polizisten verprügeln in Köln tunesischen Taxifahrer, weil der nicht fünf Leute auf einmal mitnehmen will. Sofortige Suspendierung.
Der Taxifahrer bestand darauf: Nein, fünf Personen könne er beim besten Willen nicht mitnehmen. Das sei einer zu viel und nicht erlaubt. Das war sein Pech.
Denn die fünf stark alkoholisierten Fahrgäste, die Donnerstagnacht um 2.15 Uhr in der Lichtstraße in Köln-Ehrenfeld sein Taxi besteigen wollten, sahen das nicht ein. Nachdem auch ihre Hinweise auf ihre Berufstätigkeit den 48-jährigen Tunesier nicht zu der Tour bewegen konnten, kam es zum Streit. Zunächst beschimpften die verhinderten Fahrgäste den Taxifahrer: "Geh lieber in deine Heimat zurück!", "Sei froh, dass du hier leben darfst", brüllten sie laut Aussagen von Zeugen, die den Vorfall beobachteten und sofort die Polizei riefen. Und auch: "Ausländer, geh zurück, wo du herkommst!" Dann schlugen drei von ihnen zu. Sie verprügelten den wehrlosen Mann und traten auf ihn ein. Bis die Polizei eintraf, die Angreifer festnahm und Blutproben anordnete. Das Ende eines feuchtfröhlichen Abends in Köln.
Doch bei den rassistischen Schlägern handelt es sich mitnichten um "gewöhnliche" Rechtsradikale. Denn als die Beamten eintrafen, trauten die ihren Augen nicht: Die drei kannten sie. Denn es waren Kollegen, die in ihrer Freizeit unterwegs waren.
Die zwei Männer, 27 und 32 Jahre alt, und die 26-jährige Frau sind allesamt Angehörige des Kölner Polizeipräsidiums.
Unter den zwei weiteren Mitgliedern der Gruppe, die sich während der Auseinandersetzung vom Tatort entfernt hatten, war ebenfalls eine Polizistin. Derzeit werde geprüft, inwieweit auch diese beiden an dem Überfall beteiligt waren, teilte Polizeisprecher Wolfgang Beus mit.
Den drei Prügelpolizisten wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls die Führung ihrer Dienstgeschäfte verboten. Gegen sie wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verdacht der Volksverhetzung eingeleitet. Zudem läuft nun ein Disziplinarverfahren gegen sie. "Diese konsequenten Maßnahmen müssen ein deutliches Signal an alle sein, dass Gewalt und fremdenfeindliches Denken in den Reihen der Polizei nicht geduldet und durch eindeutige Maßnahmen geahndet werden", so Polizeipräsident Klaus Steffenhagen.
Der 48-jährige tunesische Taxifahrer erlitt Prellungen im Kopf- und Brustbereich.
Verwaltungsgericht erklärte Vorgehen der Dortmunder Polizei gegen Antifaschisten für rechtswidrig
Hans Schulze, Dortmunder Polizeipräsident, mußte der Öffentlichkeit Ende vergangener Woche mitteilen, daß von richterlicher Seite nun eine »für die Dortmunder Polizei überraschend ungünstige Bewertung der polizeilichen Maßnahmen« während zweier antifaschistischer Demonstrationen im Jahr 2000 vorliege. In einem sogenannten Richterbrief bezeichnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Einkesselung Hunderter jugendlicher Antifaschisten am 21. Oktober und am 16. Dezember 2000 als »fehlerhaft« und ohne »ausreichende rechtliche Grundlage«. Das Landgericht Dortmund und die Staatsanwaltschaften von Dortmund und Essen hatten die Einkesselungen zuvor für rechtens erklärt.
Über 500 meist jugendliche Demonstranten waren bei den Demonstrationen, die sich gegen Neonaziaufmärsche richteten, eingekesselt und in Gewahrsam genommen worden. Dabei war es Aussagen Betroffener zufolge in mehreren Dutzend Fällen zu Übergriffen und Rechtsverstößen der Beamten gekommen.
Nach dem Gelsenkirchener Richterspruch gab der Polizeipräsident nun klein bei: »Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und einen Schlußstrich unter das mehrjährige Verfahren zu ziehen«, erkenne man »die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen an«.
von fliegen.pilz.li -- posted by PigBrother.info - 19.02.2004 20:44
Anlässlich der G8-Proteste blockierten in Genf PolizistInnen den Zugang zum IWF-Gebäude -- laut einer Zeugenaussage sowie aufgrund des Plexi-Schildmodells mit grösster Wahrscheinlichkeit genfer BeamtInnen. Ein Fotograf schoss davon ein Bild, das in der CH-Zeitschrift "Beobachter" Nr. 22/03 vom 31.10.03 auf S. 26 unten abgebildet wurde.
Deutlich ist darauf ein Aufkleber hinten auf dem Helm eines/einer PolizistIn zu erkennen -- eine etwas krakelige, doch nichtsdestotrotz eindeutige Abbildung des berüchtigten Waffen-SS-Totenkopfes, wie ihn Angehörige dieser Nazi-Organisation u.a. als Metallrelief auf den Offiziersmützen oder als Aufnäher auf Stoffmützen trugen.
"Beobachter" Nr. 22 / 2003 vom 31.10.03, S. 26-27
Ausschnitt Polizeihelm
Ausschnitt Aufkleber
Original Waffen-SS-Mützenaufnäher
Bezeichnenderweise wurde diese skandalöse Verzierung weder im -- ansonsten für Beobachter-Verhältnisse ungewohnt polizeikritischen -- Artikel zum Bild thematisiert, noch wurde sie in einem sonstigen kommerziellen Medium überhaupt als solche wahrgenommen.
--> Einmal mehr zeigt sich in diesem krassen Fall polizeilicher Selbstentlarvung die zunehmende Wichtigkeit nichtkommerzieller Online-Medien: Einzig die unabhängige Internet-Publikation fliegen.pilz.li machte diese Ungeheuerlichkeit unter http://fliegen.pilz.li/wssp/ nunmehr publik und warf zugleich einige ernste Fragen auf -- die so nebenbei nicht nur das genfer Polizeikorps betreffen:
- Wieso ziert ein genfer Polizist an einer Demo seinen Helm mit einem Totenkopf?
- Wieso trägt ein genfer Polizist ein Symbol der Waffen-SS, die bei uns allgemein als verbrecherische, rassistische und massenmörderische Organisation bekannt ist? (Persönliche Frage an den Polizisten. Bitte Antwort an )
- Woher hat dieser Polizist diesen Aufkleber?
- Da man diese sicher nicht am Kiosk kaufen kann, in welchen Kreisen verkehrt dieser Polizist?
- Was sagt die genfer Kantonspolizei dazu?
- Wie wurde dieser Polizist dafür bestraft?
- Verrichtet dieser Polizist immer noch seinen Dienst?
- Wenn ja: In der Öffentlichkeit?
- Wenn ja: Wie rechtfertigt sich die genfer Kantonspolizei dafür?
- Wenn nein: Wurde wenigstens eine Untersuchung bezüglich der Tauglichkeit des Polizisten für die Ausübung dieses Berufs durchgeführt (z.B. zum Thema "Dienst an der Waffe")? Mit welchem Ergebnis?
- Ein bekennender Linksextremist hat keine Chance, in ein Polizeikorps aufgenommen zu werden. Gibt es keine entsprechende Begrenzung auch für das rechte Ende des politischen Spektrums?
- Wird bei der genfer Kantonspolizei oder anderen schweizer Polizeien das Tragen von Nazi-Symbolen geduldet?
--> Einmal mehr wären hier nunmehr nebst den «offiziellen» Medien auch schweizweit sämtliche ParlamentarierInnen gefordert, die ansonsten immer gern scheinheilig «gegen jede Art von Extremismus» wettern -- hier wäre eine gute Gelegenheit, schönen Worten auch mal Taten folgen zu lassen.
>>> Dies umso mehr, als sich auch diverse andere Polizeikorps oft alles andere als von reichlich vorhandenen «schwarzen Schafen» in Form von (rechtsextremen) Gewalttätern in den eigenen Reihen distanzieren: So beschäftigt z.B. die zürcher Stapo seit Jahr und Tag einen Beamten, von dem es Fotos gibt, wie er an der Blocher-Demo 1995 in Gesellschaft notorisch bekannter Neonazis Steine gegen Menschen wirft (der Fall kam sogar vor Jahresfrist erneut vereinzelt in den Medien). Da er dies jedoch offensichtlich auf der «richtigen» Seite bzw. in die «richtige» Richtung tat, wurde der Steinewerfer jedoch keineswegs entlassen, sondern im Gegenteil gedeckt und von der Polizei sogar noch in den höchsten Tönen gelobt!!! (Schliesslich sei er ja -- Überraschung! -- «nicht vorbestraft» und habe zudem den Eignungstest zum «rechtsextremen Gewalttäter» -- Pardon: «Stadtpolizist» -- mit Bravour bestanden -- siehe auch http://ch.indymedia.org/demix/2003/01/3675.shtml )
Hmm, Lensman, also an Deiner Stelle würde ich schnellstens Dein Totenkopf-Avatar löschen! Denn anderenfalls würde es bedeuten, daß Du tatsächlich mit den aus dem CDU-Forum rübergeschwappten Bräunlingen des oh(weh)-Forums zumindest sympathisierst - - - daß Du als vorgeblicher Polizeibeamter so wenig Sensibilität bezüglich Deines Totenkopf-Avatars zeigst, ist eigentlich schon erschreckend genug.