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Erstellt: 21.09.07, 10:54 Betreff: Genpatente sind die Kanonenkugeln von heute
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Genpatente sind die Kanonenkugeln von heute
Saatgutunternehmen und Pharmaindustrie eignen sich Erbinformationen der Tier- und Pflanzenwelt aus »Entwicklungsländern« an
Von BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie
Mais dient in Deutschland in erster Linie als Futtermittel. Ganz anders in Mexiko, dort ist Mais ein Grundnahrungsmittel mit einer unüberschaubaren Vielzahl von Sorten und hat – vor allem für die indigene Bevölkerung – eine hohe kulturelle Bedeutung. Daß sich mit Mais auf dem internationalen Agrarmarkt aber auch viel Geld verdienen läßt, hat beispielsweise DuPont erkannt, einer der weltweit größten Saatgutkonzerne mit Sitz in Wilmington (USA). DuPont erhielt im Jahr 2000 vom Europäischen Patentamt (EPA) ein Schutzrecht auf Maispflanzen, deren Körner einen besonders hohen Ölgehalt aufweisen. Die patentierten Pflanzen waren von DuPont durch Kreuzungen gezüchtet worden. Allerdings gibt es Maissorten mit einem derart hohen Ölgehalt schon seit langem, gezüchtet über Jahrtausende und Jahrhunderte von der Landbevölkerung. DuPont hätte seine Eigentumsrechte auch an diesen traditionellen Maissorten geltend machen können. Beim Patentamt wurde jedoch mit Erfolg Einspruch gegen das Schutzrecht eingelegt: Die Beschwerdekammer dieser Behörde erklärte es für ungültig.
2003 erteilte das Patentamt dem mit Pflanzenschutzmitteln und Saatgut handelnden US-Konzern Monsanto ein Patent auf eine Weizensorte mit besonderer Backqualität, die ursprünglich in Indien gezüchtet wurde. Monsanto war es gelungen, Genabschnitte der Pflanze zu beschreiben, die für besondere Backeigenschaften verantwortlich sein sollen. Diese Entdeckung der natürlichen Genkombination ließ sich Monsanto als Erfindung patentieren. Das Patent umfaßt ein faktisches Monopol auf die Pflanzen selbst, Kreuzungen daraus und das aus ihnen gewonnene Mehl sowie alle Backprodukte. Es wurde für 13 europäische Staaten gleichzeitig erteilt und darüber hinaus auch in Japan, Australien und Kanada angemeldet; in den USA bestand es bereits seit 1999. Der Konzern kann in diesen Ländern jeglichen Handel mit entsprechendem Saatgut kontrollieren – andere Züchter und Landwirte dürfen mit dem patentierten Saatgut nicht mehr arbeiten.
Ähnliche Beispiele gibt es viele. Immer wieder werden Patente auf Pflanzenmerkmale erteilt, weil ein Konzern beansprucht, eine Erfindung gemacht zu haben. Eine ähnliche Entwicklung ist mittlerweile auch im Bereich der Nutztiere im Gange. So hat Monsanto ein Patent auf ein Schweinegen beantragt, das sich auch in Rassen findet, die nicht von Monsanto gezüchtet worden sind und schon seit langem existieren.
Kolonialismus des 21. Jahrhunderts
Ein weltweiter Wettlauf der großen Konzerne um die genetischen Ressourcen ist im Gange. Wurde im 18. und 19. Jahrhundert in Europa das Land eingehegt und privatisiert, so steht derzeit die Privatisierung der Pflanzenvielfalt – jedenfalls soweit sie kommerziell verwehrtbar ist – auf der Tagesordnung.
Dabei haben über 90 Prozent der Patentinhaber ihren Sitz in den Industriestaaten. Die Patente befinden sich weitgehend in der Hand weniger dort ansässiger transnationaler Konzerne. Die größte biologische Vielfalt befindet sich allerdings in den nichtindustrialisierten Ländern. Die Wissenschaftstheoretikerin und Trägerin des alternativen Nobelpreises Vandana Shiva bringt die Kritik an der Patentierung von Lebewesen auf den Punkt: »Die Gentechnik und die Patentierung von Leben stellen jede Form des Kolonialismus, die wir bislang kannten, in den Schatten. Es werden heutzutage Räume kolonialisiert, von denen man früher nie zu träumen wagte. Lebensgrundlagen, Zellen, Tiere, Pflanzen. Alles aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten. Die Genpatente sind die Kanonenkugeln von heute.«
Biopiraterie bezeichnet die Aneignung von Pflanzen, Tieren oder Genen durch geistige Eigentumsrechte. Patente, Sortenschutzrechte und Markenrecht erlauben ihrem Inhaber, eine bestimmte Idee, Erfindung, Pflanzen oder einen Namen in einem Land ausschließlich zu nutzen. Andere Nutzungsinteressenten können allenfalls Lizenzen beim Rechteinhaber beantragen, für die sie dann Gebühren bezahlen müssen. Geistige Eigentumsrechte verleihen dem Inhaber also eine Art Monopol zur Kommerzialisierung bestimmter Ideen und daraus hergestellter Produkte.
Häufig ist bei der Patentanmeldung der konkrete kommerzielle Nutzen eines bestimmten Stoffs oder Genabschnitts noch nicht klar. Der Run auf die Patentierung von Genen mit ungewisser Ausbeute erinnert an das Abstecken von Claims in Zeiten eines Goldrausches. Wissen, DNA-Strukturen und biologische Prozesse werden zur privaten strategischen Zukunftsressource, die den Patentinhabern zukünftig Gewinne sichern und heute schon den Unternehmenswert steigern soll.
Neben den wichtigen Agrarpflanzen geht es den Biopiraten vor allem um die Verwertung traditioneller Heilpflanzen. Pharma- und Biotechkonzerne suchen nach pflanzlichen Ausgangsstoffen und dem dazugehörigen traditionellen Wissen, um »neue« gewinnbringende Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel zu entwickeln. Ein bekanntes Beispiel für patentierte Heilpflanzen ist die Ayahuasca-Liane aus dem Amazonasgebiet. Sie gilt vielen indigenen Gemeinschaften als heilig und wird u. a. als halluzinogene Arzneipflanze genutzt. 1986 ließ sich der US-amerikanische Pharmaunternehmer Loren Miller das Patent US5751P darauf erteilen. Nach einer großen internationalen Kampagne war das Patent 1999 zunächst außer Kraft gesetzt, doch 2001 wieder für gültig erklärt worden. In Indien ist es der Neembaum mit seinen heilenden und desinfizierenden Wirkungen, der mittlerweile mit über 1000 Patenten auf seine Einzelbestandteile belegt ist. Aus dem südlichen Afrika stammt der Hoodia-Kaktus, dessen Extrakt als natürlicher Appetithemmer patentiert wurde. Gelbwurzel, schwarzer Pfeffer, Basmatireis, Quinoa und Ingwer sind nur wenige weitere Beispiele in einer langen, zum Teil kaum bekannten Liste von Pflanzen, auf die Patente erteilt wurden.
Die Konzentrationsprozesse bei Pharma-, Agrochemie- und Saatgutkonzernen verlaufen atemberaubend schnell. Gab es vor 30 Jahren noch Tausende kleiner Saatgutfirmen, so kontrollierten 2003 die zehn größten Saatgutfirmen ein Drittel, die zehn größten Pharmakonzerne 53 Prozent und die zehn größten Agrochemieunternehmen sogar über 80 Prozent des jeweiligen Weltmarktes. Manche transnationalen Konzerne sind in den Bereichen Pharma, Saatgut und Agrochemie gleichermaßen aktiv, was die Machtkonzentration zusätzlich verschärft. Pharmacia/Monsanto, Syngenta, Aventis (Bayer), Dupont (Pioneer) und Dow etwa gehörten 2003 in allen drei Sparten zu den zehn größten Konzernen.
Durch zielstrebige Firmenaufkäufe in den letzten Jahren hat beispielsweise Monsanto seine Vormachtstellung im Saatgut- und Agrochemiebereich weiter ausgebaut. Das Unternehmen ist einer der führenden Herbizidhersteller, marktführend für Gemüsesaatgut, hält große Anteile des Saatgutmarktes für Mais und Baumwolle und ist außerdem der weltgrößte Anbieter von genetisch verändertem Saatgut. Diese Markt- und Machtkonzentration ermöglicht politische Einflußnahme auf allen Ebenen.
Im Paragraphendschungel
Patente und andere geistige Eigentumsrechte werden auf nationaler Ebene rechtlich geregelt. Sie gelten zunächst nur in dem Land, in dem sie erteilt worden sind. So hat beispielsweise ein Patent des »US Patent and Trademark Office« in Europa keine Gültigkeit.
Patentgesetze schreiben vor, daß nur geschützt werden kann, was neu ist, einen erfinderischen Schritt enthält, gewerblich anwendbar und ausreichend beschrieben ist. Als neu gilt in manchen Patentgesetzen alles, was noch nicht schriftlich festgehalten ist. Anerkannt wird damit nur das Wissen, das im westlichen wissenschaftlichen System verschriftlicht wurde. Mündliches traditionelles Wissen und Kulturüberlieferungen, etwa die Rezepte der Jahrtausende alten ayurvedischen Medizin aus Indien, sind damit – solange sie nicht aufgeschrieben werden – zur Ausbeutung freigegeben.
Die nationalstaatliche Souveränität zur Ausgestaltung des Patentrechtes wurde mit der Errichtung der Welthandelsorganisation WTO Anfang 1995 eingeschränkt. Jedes WTO-Mitglied muß den Vertrag über »handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte« (TRIPS, Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) unterzeichnen und verpflichtet sich damit auf bestimmte Mindestnormen seines Patentrechtes und anderer Schutzrechte für immaterielle Güter. Damit gelang es nach jahrelanger harter Lobbyarbeit vor allem der Pharma-, Biotech- und Softwarekonzerne, das Patentrecht in den Industrieländern zu erweitern und in den Entwicklungsländern überhaupt neu einzuführen.
Durchsetzung und Verschärfung geistiger Eigentumsrechte sind fester Bestandteil der Agenda der G-8-Staaten. So verhandelt die EU derzeit mit Staaten aus Afrika, aus der Karibik und dem pazifischen Raum über »Economic Partnership Agreements« (EPA, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen). Diese sollen bis Ende des Jahres unterzeichnet werden und Klauseln über verschärfte geistige Eigentumsrechte enthalten.
Neben dem Patentrecht ermöglichen auch Sortenschutzrechte die private Aneignung von Pflanzen. Dieses geistige Eigentumsrecht besteht seit gut einem halben Jahrhundert und unterschied sich anfangs deutlich vom Patentrecht. Die herkömmliche Praxis der Landwirte, einen Teil ihrer Ernte im folgenden Jahr als Saatgut wieder auszubringen, der sogenannte Nachbau, war im Sortenschutzrecht verbrieft, genauso wie die Selbstverständlichkeit, Saatgut zu tauschen und zu züchten.
Doch auch dieses Sortenschutzrecht wurde über die Gründung internationaler Organisationen verschärft. Nachdem in den 60er Jahren Deutschland, die Niederlande und Großbritannien die »International Union for the Protection of New Varieties of Plants« (UPOV, Internationale Union zum Schutz neuer Pflanzensorten) für die Vereinheitlichung und Verstärkung der Rechte an Pflanzenzüchtungen gegründet hatten, traten im Laufe der 70er und 80er Jahre weitere EU-Länder und andere Industriestaaten bei. Nach 1991 wurde die UPOV auch auf Osteuropa und auf »Entwicklungsländer« ausgedehnt. Besonders jedoch die Revision des UPOV-Vertrags von 1991– und nur dieser Version können Neumitglieder beitreten – näherte das Sortenschutz- dem Patentrecht an und degradierte alte bäuerliche Rechte auf Nachbau und Weiterzüchtung zu (noch) geduldeten Ausnahmeerscheinungen. Eine weitere Verschärfung droht in den nächsten Jahren mit der völligen Annullierung der alten Rechte als »UPOV 2011« durchgesetzt zu werden.
Von dieser Situation im internationalen Sortenschutzrecht profitieren weltweit agierende Saatgutkonzerne, die immer größere Mengen an Saatgut verkaufen. Der Anbau von sortenschutzrechtlich abgesichertem und patentiertem Saatgut hat sich vor allem in der industrialisierten Landwirtschaft durchgesetzt. Global betrachtet verwenden allerdings noch zwischen 70 und 80 Prozent der Landwirte traditionelle, lokale, freie Sorten. Das erklärt das große Interesse der Agrarkonzerne, zur Zeit vor allem in Afrika, an der »Entwicklung« der Landwirtschaft, einer »zweiten grünen Revolution«. Gelingt es dort, unter dem Vorwand der Modernisierung einer rückständige Agrarwirtschaft, Landwirte zum Kauf von Hybrid- und Gentechsorten zu verpflichten, gewinnen die Saatgut- und Agrarkonzerne einen großen Markt hinzu. Die Landwirte verlieren damit die Kontrolle über ihr Produktionsmittel Saatgut und einen Teil ihrer Autonomie.
Aus Schutz wird Verwertung
Ein weiteres internationales Abkommen, das für biologische Vielfalt, ihre Verwertung und Kommodifizierung eine zentrale Rolle spielt, ist die 1993 in Kraft getretene »Konvention über biologische Vielfalt« (CBD, Convention on Biological Diversity). Mit ihr verknüpften ursprünglich viele Naturschutzorganisationen, viele Regierungen sogenannter Entwicklungsländer und indigene Gemeinschaften große Erwartungen. Erstere erhofften sich den Schutz der Biodiversität, und die Regierungen sahen einer zusätzlichen Einnahmequelle durch diese »neue« Ressource entgegen. Die indigenen Gemeinschaften erwarteten die Anerkennung ihrer Rechte an der biologischen Vielfalt und dem damit verbundenen traditionellen Wissen. Sie spielen in dieser Diskussion eine spezielle Rolle, da die größte biologische Vielfalt sich häufig in jenen Regionen befindet, in denen Menschengruppen seit Jahrtausenden nach ihren traditionellen Mustern leben, die Pflanzenvielfalt gefördert und enormes Wissen über sie gesammelt haben.
Ursprünglich stand der Gedanke, Biodiversität insgesamt zu schützen – der Arten, der Ökosysteme und der genetischen Vielfalt –, im Mittelpunkt. Allerdings wurde von Anfang an der Schutzgedanke mit der Nutzung verbunden: Nur wenn Vielfalt ökonomisch verwertbar werde, seien Menschen auch bereit, sie zu bewahren. Ignoriert wird dabei, daß lokale und indigene Gemeinschaften schon immer die zu schützende Vielfalt genutzt haben, wenn auch nicht im kapitalistischen Sinne. Gerade durch ihre nichtkapitalistische Lebensweise haben sie in ihren Regionen die hohe biologische Vielfalt entwickelt und erhalten.
Eine der Hauptstreitfragen zur Konvention dreht sich um das »Access and Benefit Sharing« (ABS), um den Zugriff auf und den Vorteilsausgleich für die Nutzung von genetischen Ressourcen. Forschungsinstitutionen und Konzerne, in der Regel aus den industrialisierten Ländern, sind am Zugang zu genetischen Ressourcen interessiert, während das jeweilige Land, in dem sich das biologische Material befindet, Ausgleichszahlungen für die Nutzung einfordert. Indigene Beobachter der CBD-Verhandlungen sind in ihrer Position zu ABS-Regelungen gespalten. Einig sind sie sich in der Ablehnung von Patenten auf Leben, die in der Konvention nicht behandelt werden. Für einige indigene Vertreter bedeutet daher die Zustimmung zu ABS-Verhandlungen und zu ABS eine Legitimierung von Patenten auf Leben. Wenn man einmal Ausgleichszahlungen für die Fortgabe von biologischem Material und Wissen akzeptiert habe, könne man nicht mehr kritisieren, was damit passiert, argumentieren sie. In ihrer Ablehnung von ABS finden sie sich jedoch an der Seite von Vertretern aus Forschung und Wirtschaft, die aus Gewinninteresse gegen eine verbindliche Einführung von ABS-Regeln sind. Deshalb wollen sich wiederum andere indigene Vertreter auf Verhandlungen einlassen und für eine Beteiligung an den Profiten kämpfen, um wenigstens ein paar Krümel vom Kuchen abzubekommen.
Obwohl die Konvention ursprünglich ökologische und soziale Aspekte in bezug auf den Schutz von Biodiversität aufgegriffen hatte, stehen zunehmend und fast ausschließlich der Zugang und die Handhabung von genetischen Ressourcen im Vordergrund. Die deutsche Regierung ist Anfang Mai 2008 Gastgeberin der COP 9 in Bonn. Die »Conference of the Parties« ist eine Zusammenkunft jener Interessengruppen, deren Beschlüsse die Bestimmungen der »Konvention über biologische Vielfalt« konkretisieren. Die Regierung will sich in umweltpolitischen Fragen profilieren, nennt die Konferenz einfach Naturschutzkonferenz und verschleiert damit die im Zentrum stehenden politischen Machtfragen um die Nutzung biologischer Ressourcen. Sie blendet die Rolle indigener und lokaler Gemeinschaften aus, läßt die Verletzung ihrer Rechte und ihre Ausbeutung unsichtbar werden.
Die großen Naturschutzorganisationen freuen sich und fordern mehr Naturschutzgebiete, häufig ohne zu erwähnen, daß diese Gebiete bewohnt sind. Den Forschungsinstitutionen und Konzernen kommt die Einführung von Naturschutzgebieten gerade recht, dienen sie ihnen doch als große Freiluftlabore zur Erforschung von biologischer Vielfalt.
Für die betroffene Bevölkerung bedeutet die Einrichtung von Naturschutzgebieten letztlich die Zerstörung ihrer Lebensgrundlage. Oft dürfen die Menschen ihre ursprünglichen Territorien nicht mehr betreten, nicht mehr darin jagen oder Pflanzen sammeln. Nicht selten werden sie im Namen des Naturschutzes umgesiedelt oder vertrieben.
Dabei ist die wichtige Rolle von indigenen Gemeinschaften und kleinbäuerlichen Strukturen für die biologische Vielfalt längst klar. Subsistenzwirtschaft und kleinteilige ökologische Landwirtschaft erhalten und fördern die Vielfalt landwirtschaftlicher Sorten. Industrialisierte Landwirtschaft mit Monokulturanbau und großflächigem Pestizideinsatz zerstört sie dagegen. Es ist keine neue Erkenntnis, daß das herrschende kapitalistische Entwicklungsmodell, das auf Industrialisierung und ungebremsten Verbrauch von natürlichen Ressourcen mit Wachstumssteigerung und Globalisierung setzt, verantwortlich für den Verlust von biologischer Vielfalt ist. Die stattfindende Homogenisierung der Kulturen beschleunigt diese Zerstörung noch, denn letztlich ist biologische Vielfalt nur bei gelebter kultureller Vielfalt möglich.
Proteste gegen Biopiraterie
Weltweit regt sich Widerstand gegen die immer weitgehendere Monopolisierung der Kontrolle über biologisches Material. Ein Beispiel für erfolgreichen Protest ist die Cupuaçu-Frucht aus Brasilien. Ein japanisches Unternehmen hatte sich den Namen als Marke schützen lassen, so daß brasilianische Konfitüreproduzenten ihr Cupuaçu-Gelee nicht unter diesem Namen in Europa vertreiben durften. Durch gemeinsamen Protest in Deutschland und Brasilien gelang es, die Registrierung von »Cupuaçu« als Markennamen aufzuheben. Ein Patentantrag der gleichen Firma auf eine in Brasilien längst bekannte Verarbeitungsmethode der Fruchtkerne konnte verhindert werden.
Auch die Regierungen von Entwicklungsländern sind teilweise aktiv geworden: Die indische Staatsführung hat beispielsweise eine öffentlich zugängliche Datenbank mit traditionellen Ayurveda-Rezepten angelegt. Mit ihr soll verhindert werden, daß mündlich überlieferte Rezepte von Pharmakonzernen patentiert werden können.
In vielen Ländern arbeiten Menschen an der Erhaltung von Vielfalt von Nutzpflanzen und -tieren. Örtliche Saatguterhaltungsinitiativen erhalten und vermehren lokale Sorten (und Rassen), tauschen freies Saatgut untereinander und bemühen sich um das Wiedererlernen und Weiterentwickeln von traditionellen Anbau-, Züchtungs- und Verarbeitungsmethoden. Sie behaupten so ihre Unabhängigkeit und Kontrolle über ihre Produktionsmittel und widersetzen sich zudem den Monopolisierungsbestrebungen der profitorientierten Konzerne.
BUKO – Bundeskonferenz Internationalismus – ist ein unabhängiger Dachverband von Dritte-Welt-Gruppen, entwicklungspolitischen Organisationen, internationalistischen Initiativen, Solidaritätsgruppen, Läden und Zeitschriftenprojekten. Ihre »Kampagne gegen Biopiraterie« verbreitet seit fünf Jahren Informationen über Gentechnik etc. Mehr Informationen unter biopiraterie.de
Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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