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Zitat: AUH
Habe ich dies nun richtig verstanden:
- Auf dem Rhein darf gekesselt werden, wenn 's nicht in die Schweiz geht, bzw. links und rechts vom Rhein nicht die Schweiz ist?
- In Frankrech ist das Fahren auf Fluessen und Seen groesstenteils verboten, aber der Rhein kann genutzt werden wenn Deutschland auch gleichzeitig am Rhein liegt?
- Wie sieht es aus mit Wakeboarden und dem Jetski? Erlaubt auf dem "normalen" Rhein oder nicht?
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zu 1.
ja, der Rhein ist eine Bundeswasserstraße, sofern also keine lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen existieren, kannst du völlig legal deinen jet ausfahren (wenn du das machst, hältst du automatisch den erforderlichen "Geradeauskurs" ein
)
zu 2. wenn du in anderen Ländern fährst, gelten dort natürlich die entsprechenden Regeln, (die ich nicht kenne).
zu 3. wie bereits ausgeführt, benötigst du (theoretisch
) einen der Skis aus der zitierten Liste des BschA, eine 2. Person als Beobachter und kannst dann innerhalb der gekennzeichneten Wasserski-Strecken mit Deinem Jet Wasserski/Wakeboard usw. ziehen
Abschließend würde ich sagen, der Führerschein lohnt sich für Dich ganz sicher,
der gilt ja schließlich für immer (und wird z.B. auch beim Bootsverleih in vielen Ländern verlangt)