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Messer-Attacke an Heilig Abend

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Jasmine
Experte


Beiträge: 382

Bezug zum Kosovo: verheiratet mit Kosovare/in


New PostErstellt: 18.04.08, 16:15  Betreff: Messer-Attacke an Heilig Abend  drucken  weiterempfehlen

ZÜRICH – Ausgerechnet an Weihnachten dreht ein 20-jähriger Kosovo-Albaner durch und verletzt drei Junge schwer. Jetzt wurde er der versuchten Tötung für schuldig befunden.

Ein 20-jähriger Kosovo-Albaner ist am Donnerstag vom Bezirksgericht Zürich des mehrfachen Tötungsversuchs für schuldig befunden worden. Er hatte an Heiligabend 2005 drei Jugendliche mit einem Messer erheblich verletzt.

Der 20-Jährige wird in ein Massnahmezentrum für junge Erwachsene eingewiesen. Er und andere Jugendliche waren sich in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2005 vor einem Klub in Zürich in die Haare geraten.

Neben dem Angeklagten waren auch drei damals 17, 19 und 23 Jahre alte Jugendliche aus dem Kosovo in die Schlägerei verwickelt gewesen. Im Verlauf der Auseinandersetzung griff der Täter plötzlich zu einem Klappmesser und stach die drei Kontrahenten nieder. Diese erlitten ernste Bauchverletzungen und mussten notfallmässig operiert werden.
Notwehr geltend gemacht

Vor dem Bezirksgericht gab der 20-Jährige am Donnerstag seine Tat zu. Er machte jedoch geltend, sich in Notwehr gegen eine Übermacht gewehrt zu haben.

Die Staatsanwältin teilte diese Einschätzung. Allerdings habe der Angeklagte die Grenzen der erlaubten Selbstverteidigung weit überschritten, sagte sie. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Mit dem Aufschub des Vollzugs zugunsten einer Einweisung in ein Massnahmezentrum für junge Erwachsene erklärte sich die Staatsanwältin einverstanden. Dem Angeklagten kam dabei zugute, dass er diese Massnahme bereits Ende 2006 angetreten hatte.
Verteidigung blitzt ab

Kein Gehör fand die Verteidigung mit ihrem Hauptantrag auf Freispruch und sofortige Entlassung. In einem Eventualantrag verlangte auch der Verteidiger die Fortführung der Massnahme.

Das Gericht verurteilte den 20-Jährigen schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Vollzug wurde zugunsten der Arbeitserziehung aufgeschoben. Damit kann der Angeklagte seine begonnene Malerlehre fortsetzen. (SDA/gux)

Quelle:

http://www.blick.ch/news/schweiz/messerattacke-am-heilig-abend-88835




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