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Autor Beitrag
Orko_aus_dem_zauberland
Youngster


Beiträge: 76

New PostErstellt: 25.05.06, 00:58     Betreff: Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

    Zitat: akira
    Nein, klagen nur dann, wenn es auch Aussicht auf Erfolg hat und von seiner Seite es auch belegen kann, Halt, da liegt eine Benachteiligung meiner Person vor!

    Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen, aber die Möglichkeit, klagen zu können, erleichtert doch schon so manche Entscheidung.

    *akira

Und hier liegt die Krux an der Sache. Klage ich, weil ich der Meinung bin, das ich den Job nicht bekommen habe weil ich schwul bin, muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und ganz abwegig ist das nicht, das ADG gilt ja auch für die Gleichberechtigung der Frau. Und hier sind solche Fälle bereits bekannt.



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