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Brief/Presseerklärung Martin Hohmann vom 16. 9. 2005 Zustände in einer Demokratie:
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"Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
in zwei Tagen ist Bundestagswahl. Ich hatte Ihnen schon einen Brief auf elektronischem Weg zukommen lassen.
Ich möchte Ihr Verständnis auch nicht überstrapazieren. Da sich allerdings zwei neue Aspekte kurz vor dem
Wahltermin ergeben haben, möchte ich Ihnen meine beiden heutigen Presseerklärungen nicht vorenthalten.
Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre bisherige Unterstützung
und verbleibe mit Gottes Segen
Ihr
Martin Hohmann, MdB
Reichstag
11011 Berlin
Mit dem CDU-Dienstauto auf Plakatzerstörungstour
Gestern noch warnte die Polizei in Fulda vor Plakatzerstörern. Heute kennen wir sie, jedenfalls einen Teil der Täter. Es handelt sich um CDU-Aktivisten aus dem Wahlkampfteam des CDU-Kandidaten Michael Brand. Einer ist ein langjähriger, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der CDU-Kreisgeschäftsstelle Fulda, der andere ist der Vorsitzende der Jungen Union der Stadt Fulda. Sie wurden heute morgen gegen 2.20 Uhr auf frischer Tat ertappt. Ein Augenzeuge rief die Polizei herbei. Mehrere Polizeiautos verhinderten in einem filmreifen Einsatz die Flucht der Täter mit dem Auto. Das Fahrzeug, ein blauer Renault Kangoo mit dem Kennzeichen FD-CU 14, wird seit Jahren von der CDU-Kreisgeschäftsstelle genutzt. Mehrere Plakate des unabhängigen Bewerbers Martin Hohmann waren von den Tätern heruntergerissen worden. Andere Plakatständer wurden umgeworfen nach Durchtrennen der Kabelbinder mit Hilfe einer Kneifzange.
Hohmann: „Ich hätte mir nicht vorstellen können, daß die Kampagne der CDU gegen mich einen solch traurigen Höhepunkt erreicht. Jedenfalls kann man angesichts des Alters, des Bildungsgrades und der Stellung der Täter keinesfalls von einem Dummejungenstreich sprechen. Daher habe ich einen Strafantrag gegen die beiden gestellt.“
(Presseerklärung Nr. 9-4-2005 vom 16. September 2005)
Staatsrechtler widerlegt CDU-Vorwurf der Wählertäuschung gegenüber Hohmann −
Hohmann führt weiter in Umfrage
Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Lehrstuhlinhaber an der Universität Erlangen und einer der profiliertesten Staatsrechtler in Deutschland, widerlegt in einer rechtlichen Stellungnahme vom 14. 9. 2005 Vorwürfe hessischer CDU-Politiker gegen Martin Hohmann. Offensichtlich weil Hohmann nach einer seriösen Umfrage klar in Führung liegt (www.osthessen-news.de/umfrage/umfrage.php, Stand 15.9.2005, 11.15 Uhr: Hohmann= 50,7 %, Brand = 22,4 %), hatten namhafte CDU-Politiker Hohmann den Versuch der Wählertäuschung vorgeworfen und erklärt, einer angeblichen Strategie Hohmanns entgegenzutreten, „die Wähler mit nachweislich falschen Aussagen zu betrügen“.
Dagegen wendet sich Professor Dr. Schachtschneider mit einer detaillierten juristischen Argumentation und folgendem Ergebnis: „Dem Wahlkreisbewerber Martin Hohmann Wahltäuschung anzulasten, ist rechtlich unhaltbar.“
Das Gutachten von Prof. Dr. Schachtschneider mit dem Titel „Zweitstimmen – nicht zu berücksichtigen“ wird in Kürze auf der Wahlsonderseite www.hohmanndirekt.de eingestellt.
(Presseerklärung Nr. 9-5-2005 vom 16. September 2005)"