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Fortsetzung, Teil II:
.... Dieses Selbstbestimmungsrecht auch dereinst faktisch durchzusetzen, kann nur die Aufgabe des ganzen deutschen Volkes sein. Es ist nahezu die Pflicht des gesamten deutschen Volkes, den etwa 20 Millionen Heimatvertriebenen und ihren Nachkommen zu ihrem Selbstbestimmungsrecht, zu ihren Menschenrechten zu verhelfen. Solange auch nur noch ein einziger Heimatvertriebener auf sein ihm geraubtes Haus reflektiert, solange haben wir die verdammte Pflicht und Schuldigkeit ihn zu unterstützen, sein Recht auf Heimat, sein Menschenrecht realisieren zu können. Und ein zweites kommt dem in der Bedeutung absolut gleich: Nicht nur die Heimatvertriebenen, sondern das ganze deutsche Volk hat ein unverzichtbares Interesse und unverzichtbare Ansprüche an Ostdeutschland und Sudetendeutschland.
Wir alle sind demnach Ostpreußen, wir alle sind demnach Schlesier oder Sudetendeutsche. Es geht um die Selbstbehauptung und Selbstbewahrung des ganzen Deutschen Volkes. Verzicht ist Verrat!
X. Anmerkungen zum BHE:
Einschätzung und politische Konsequenzen
Um die Heimatvertriebenen unmittelbar nach Kriegsende niederzuhalten, erließen die Besatzungsmächte nicht nur ein „Koalititonsverbot“, was bis 1948 einen effektiven Zusammenschluß der Vertriebenen unmöglich machte, sondern sie kannten auch den „Lizenzierungszwang der Parteien“, worauf nur die sogenannten „Lizenzparteien“ von Besatzergnaden entstanden. Demnach war den deutschen Heimatvertriebenen in den ersten Nachkriegsjahren eine eigene Interessenvertretung auf parlamentarischer Ebene versagt. Bis 1950 war den Vertriebenen folglich die Gründung einer Vertriebenenpartei untersagt. Auch dies hatte die gewünschten Auswirkungen. Erst im Januar 1950, unmittelbar nach der Aufhebung des Lizenzierungszwanges, konnte in Schleswig-Holstein eine Vertriebenenpartei, der „Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)“ gegründet werden. Zwischenzeitlich, auf Grund der ersten Bundestagswahl im Jahre 1949, befanden sich aber schon 61 Vertriebene als Abgeordnete im Deutschen Bundestag; auf den Listen der „Lizenzparteien“. Linus Kather selbst, der später das Wort vom „Stimmviehmißbrauch“ prägen sollte, also den Mißbrauch der deutschen Heimatvertriebenen durch die „Lizenzparteien“ nun voll erkannte, hatte zu der Entwicklung im Jahre 1949 beigetragen. Er forderte dazu auf, indem er propagierte: „Es blieb uns ja nichts anderes übrig als in die Parteien zu gehen, es gab keinen anderen Weg, wenn wir irgendwie an unsere Schicksalsgefährten herankommen wollten. Ich selbst habe damals die Parole ausgegeben: Hinein in die Parteien!“ (Linus Kather, Die Entmachtung der Vertriebenen, Bd.1.) Dies kam nicht von ungefähr. Schon 1947 sagte er: „Ich bin ein Feind der Flüchtlingspartei und würde es für ein Unglück halten, wenn die politische Entwicklung einen Weg nehmen würde, der die Schaffung einer solchen Partei notwendig machen würde.“ (Kather, Bd.1.) Im Jahre 1950 errang der BHE in Schleswig-Holstein 23,4 Prozent, in einer Reihe von anderen Ländern wurde er an der Landesregierung beteiligt. Im November 1952 wurde der BHE Bundespartei und nannte sich: “Gesamtdeutscher Block/BHE(GB/BHE)“. Er erhielt bei den Wahlen zum zweiten Deutschen Bundestag 5,7% und zog mit 27 Abgeordneten ein, beteiligte sich am zweiten Kabinett Adenauers. Im Juni 1954 tratt Linus Kather dem GB/BHE bei. Bezüglich Gegensätze in der Haltung zum Saarstatut trat eine Spaltung der Fraktion ein, die Minister Kraft und Oberländer traten aus der Partei aus, sieben Abgeordnete traten überwiegend der CDU/CSU bei. Der Niedergang war eingeleitet. Im Oktober 1955 ging die Partei aus der Regierung in die Opposition. Bei der Bundestagswahl im Herbst 1957 scheiterte der GB/BHE mit 4,6% an der „Fünf-Prozent-Klausel“; in den sechziger Jahren war sie nur noch eine Splitterpartei, politisch bedeutungslos. Das Projekt war endgültig gescheitert, weil die Gründung um Jahre verzögert wurde. Frantzioch: „Der weitaus größte Teil der Vertriebenen hatte bereits in den bestehenden Parteien eine politische Heimat gefunden, war somit bereits politisch integriert, noch bevor der GB/BHE gegründet war und sich für die wirtschaftliche Integration der Vertriebenen einsetzen konnte.“ Hans-Josef Brües stellt in seinem Werk „Artikulation und Repräsentation politischer Verbandsinteressen, dargestellt am Beispiel der Vertriebenenorganisationen (Köln 1972)“ treffend fest: „In Abhängigkeit von der sozialen Schichtung und der von ihr in hohem Maße abhängigen politischen Grundeinstellung vor der Vertreibung tendierte der weitaus überwiegende Teil der Vertriebenen ...zur CDU/CSU. Auch die SPD konnte auf einen großen Teil fester Anhänger vor allem aus den sudetendeutschen Gebieten, aber auch aus Schlesien rechnen." Nach Hans-Peter Schwarz (Die Ära Adenauer, Gründerjahre der Republik 1949 – 1957; Stuttgart, Wiesbaden 1981) haben sich die Vertriebenen „innerhalb der bestehenden demokratischen Parteien engagiert und dabei in erster Linie das politisch konservative Lager in der Bundesrepublik gestärkt.“ Das Gründungsmitglied des BHE, Hans Adolf Asbach, brachte im Spiegel Nr. 6 vom 4. Februar 1985 folgendes zum Ausdruck: „Das Unglück unserer Partei ist allein das eine, daß wir zwar Tausenden wieder Hoffnung, Beschäftigung und Verdienst geschaffen haben, daß diese aber sich nach ihrer Eingliederung den saturierten Kreisen zuwandten."
XI. Wie soll es politisch weitergehen?
Trotz des jahrzehntelangen Ringens um eine bessere und wirkliche Interessendurchsetzung der deutschen Heimatvertriebenen, konnte ihr Selbstbestimmungsrecht, ihr Recht auf Heimat und auf Wiedergutmachung, bis auf den heutigen Tag nicht durchgesetzt werden. Dies ist Resultat der verlorenen nationalen Identität unseres Volkes, Deutschland immer noch als Wintermärchen und >>Krummland<< ohne Rückgrat am Tiefpunkt seines nationalen Elends; hierzu soll weiter unten noch die Rede sein. Suchen wir weniger nach den Schuldigen, suchen wir vielmehr nach Wegen dies endlich vorzubereiten und zu erreichen, die Interessen der deutschen Heimatvertriebenen so effektiv wie möglich durchzusetzen. Die deutschen Heimatvertriebenen fanden zu keiner politischen Formation einer Vertriebenenpartei, die ihre Interessen im Parlament wirklich vertreten hätte und vertritt. Obschon es sich um ureigenste gesamtdeutsche Intereressen, um Interessen des gesamten Volkes und der gesamten Nation handelte und handelt. Wir alle sind auch Ostpreußen, wir alle sind auch Schlesier und Sudetendeutsche. Japan wird nie auf die Kurilen verzichten, wir werden das nämliche in Wahrheit nicht auf unsere Gebiete tun. Ostdeutschland und Sudetendeutschland gehören unverzichtbar zu einer achthundertjährigen bis tausendjährigen deutschen Geschichte, sie gehören unverzichtbar zur deutschen Nation und zum deutschen Volk, sind ein unverzichtbarer und untrennbarer Bestandteil des Deutschtums und des deutschen Wesens, auch sie formten deutsche Art und deutsches Wesen, sie können ganz einfach nicht, ohne einen historischen Kompromiß und Ausgleich, aufgegeben, preisgegeben werden. Diesen Preis bezahlen wir nicht! Komme, was da wolle. Und vor allem haben wir, die Deutsche Rechte, auch eine nationale Ehre und wissen, daß man unserem Volk nun wirklich nicht alles zumuten kann, es sei denn, in Zeiten der Schwäche. Aber wann waren Völker ewig schwach und niedergedrückt? Es gibt ein Auf und Ab in der Geschichte, sie kennt keinen Schlußstrich. Der polnische und tschechische Imperialismus sollte auch dies bedenken, er wäre klug beraten, sich mit den Deutschen ehestens zu arrangieren. Ein Totalverzicht auf Ostdeutschland und das Sudetenland kann für das Deutsche Volk, auch wenn es sich zur Zeit in tiefer nationaler Würdelosigkeit und Nationalmasochismus nahezu endlos verloren hat, sich auch in der Heimatvertriebenenfrage am Tiefpunkt seines nationalen Elends befindet, für alle Zeiten nicht in Frage kommen. Eine wirklich dauerhafte und tragfähige Friedensordnung in Europa ist somit auf keinen Fall zu errichten, sondern nur auf Sand gebaut, nämlich basierend auf dem polnischen und tschechischen Landraub, diesem singulären und einzigartigen Verbrechen an der deutschen Nation und am Deutschen Volk, dem unverjährbaren Völkerrechtsverbrechen der Massenaustreibung, die Völkermord ist, die nahezu drei Millionen getöteten deutschen Massenaustreibungsopfer, von insgesamt über 20 Millionen Ausgetriebenen, Ausgeplünderten, Ausgeraubten, Entrechteten, von Haus und Hof Verjagten, die Millionen von vergewaltigten deutschen Frauen. Die polnischen und tschechischen Vertreiberstaaten triumphieren nach wie vor, ihrer anhaltenden Raubsicherungspolitik wurde zu keinem Zeitpunkt entsprechend entgegengetreten. Und es gäbe da die vielfältigsten Möglichkeiten. Jedoch, die herrschende politische, kulturelle und mediale Klasse in unserer Republik, hier bar jeder Verantwortung vor Volk und Nation, tritt nach wie vor die Menschenrechte von heute über 20 Millionen Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen mit Füßen. Glasklar ist, die herrschende politische Klasse in Berlin (vormals Bonn) wird kommen und gehen, das Deutsche Volk aber wird bleiben. Ihre unabdingbaren Rechte auf nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung, nationale Würde und Ehre, historische Klarheit, Wahrheit und Gerechtigkeit, wird bleiben. Sie, >diese Art von< politischer, kultureller und medialer Klasse, hat Ostdeutschland und das Sudetenland praktisch abgeschrieben. Dieser ganze Verzicht und Verrat auf ein Viertel des Deutschen Reiches, auf Ostdeutschland und das Sudetenland, begann ganz entscheidend mit der Brandt/Scheel-„Ostpolitik“. Eine Ausverkaufs-, Erfüllungs- und Verzichtspolitik die beispiellos in der deutschen Geschichte ist. Dieser ganze Verrat und Verzicht setzte sich dann fort mit dem „2+4-Vertrag“, ein Super-Versailles, und den folgenden Verträgen und Abmachungen mit Polen und Tschechien (Tschechei).
Über die Rechte der deutschen Heimatvertriebenen wurde sich ganz einfach hinweggesetzt, hinweggegangen, sie wurden ganz einfach nicht zur Kenntnis genommen. Im Grunde glaubt man, die Ostdeutschen und die Sudetendeutschen erfolgreich in den deutschen „Rumpfstaat“ („BRDDR“) eingegliedert, integriert zu haben. Die >>Integration der Heimatvertriebenen<<, die >>Eingliederung>>, die „Neuorientierung im Aufnahmeland“, und somit auch die Propagierung des „Rechts auf Heimat“, wurden zum großen Zauberwort, und waren eigentlich eine Betrugsformel, weil man Ostdeutschland und Sudetendeutschland längst abgeschrieben hatte. Die Integration der Vertriebenen, das Ansässigwerden, wurde der Bundesrepublik von den Alliierten, den Basatzungsmächten zudiktiert, auferlegt, zur Pflicht gemacht. Integration gesehen als Zusammenfügung oder Einfügung von Teilen zu einem Ganzen, als Oberbegriff für Akkulturation (Aufnahme von Elementen einer fremden Kultur in den eigenen Kulturbereich) und Assimilation (Angleichung einer Gruppe an eine andere). Integration oder Eingliederung wurde auch mit folgenden Ausdrücken beschrieben: Fußfassen, Einschachtelung, Einordnung, Einleben, Einfugung, Einfügung, Verwurzelung, Wiederverwurzelung, Einwurzelung, „Prozeß der Umheimatung (Josef Hanika)“ und des Heimaterwerbs, mit rechtlicher und gesellschaftlicher Gleichstellung, in Ebenbürtigkeit, Gleichheit und Zusammengehörigkeit, einheitsschaffend und gemeinschaftsbildend, den Zugang zum Aufnahmeland erreichend und in ihm organisch hineinwachsend, sich gegenseitig verändernd und wandelnd. In Art. 116 GG wurde die rechtliche bzw. staatsbürgerliche Gleichstellung der Vertriebenen bestimmt, zu „Deutschen im Sinne des Grundgesetzes“ erklärt. Die soziale Gleichstellung, die wirtschaftlich-soziale Integration der Vertriebenen wurde durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG), d.h. das „Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge“ (vom 19. Mai 1953), sozusagen das „Grundgesetz der Vertriebenen“, dem vorherigen „Soforthilfegesetz (SHG)“, vom 8. August 1949, dem „Flüchtlingssiedlungsgesetz (FlüSG)“, vom 10. August 1949, dem „Lastenausgleichsgesetz (LAG)“, vom 14. August.1952, durchgesetzt. Diese umfangreichen Gesetze zur wirtschaftlich-sozialen Integration der Vertriebenen kamen in den Jahren von 1950 bis 1961 voll zum Tragen. Die Vertriebenen sicherten ihre Existenz ab, vollzogen die berufliche (als wesentlichstes und wichtigstes Eingliederungsmoment) und wohnungsmäßige Integration, legten sich Eigentum zu, wurden mehr und mehr verwurzelt. Wie die Ergebnisse von Untersuchungen 1974 zeigten, „glichen sich die Vertriebenen fast vollständig an die Sozialstruktur der Einheimischen an. (...) Während der Phase der beruflichen Integration, jener Elementarform der gesellschaftlichen Integration, setzten die Vertriebenen alle Kräfte daran, den sozialen Wiederaufstieg zu erreichen und wurden so zu Leistungsträgern der westdeutschen Wirtschaft.“ (M. Fantzioch) Weiteres sei nun nicht mehr erforderlich, so die Vorstellungen der Herren mit ihren feinen Instinkten für ideelle und materielle Werte.
Wie muß der Widerspruch zwischen „Integration“ oder „Eingliederung“ mit dem „Heimatanspruch“ bei den Vertriebenen selbst erklärt werden? Eugen Lemberg schreibt diesbezüglich in seinem Werk „Der Wandel des politischen Denkens“ (Kiel 1959): „Die Heimatfähigkeit zu erhalten, war Sinn und Rechtfertigung auch der auf die Eingliederung in die neue Umwelt gerichteten Bestrebungen; die Eingliederung konnte als notwendige Voraussetzung für eine echte Wiedergewinnung der verlorenen Heimat gerechtfertigt werden. Daß eine Schar enttäuschter Menschen nicht imstande sein würden, das von Jahr zu Jahr schwierigere Werk der Wiederbesiedlung und der neuerlichen geistigen Anverwandlung der verlorenen Heimat zu leisten, diese Erkenntnis zeigt den gleichen Weg zur Bewältigung jenes tragischen Dualismus: Eingliederung war nicht Widerspruch, sondern Voraussetzung für die angestrebte Wiedergewinnung der verlorenen Heimat.“ Die Faktizität der Verhältnisse ließen aber mehr und mehr den Willen zur Integration als den Willen zur Rückkehr in die Heimat sich stärken und stabilisieren.
Nachdem den deutschen Heimatvertriebenen eine eigene Vertriebenenpartei nach dem Krieg, in den entscheidenden Aufbaujahren von 1945 bis 1948, durch „Koalitionsverbot“ und „Lizenzierungspflicht“ von den Besatzungsmächten verwehrt wurde, unter Hinzutun auch deutscher politischer Kräfte, elende vaterlandslose Gesellen, und sie auch später eine eigene Interessenvertretung nicht mehr zustande bringen konnten, sah man das Heil in der Mitwirkung in den vorhandenen Lizenzparteien, und dies bis auf den heutigen Tag. Das Resultat: Ihre Anliegen und Interessen wurden Stück für Stück abgebaut und zum Verschwinden gebracht. Einer der ganz großen unbestechlichen Vertriebenenpolitiker, Linus Kather, 1969 Bundestagskandidat der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), erkannte dies später in aller Deutlichkeit, als er davon sprach und schrieb, weil er auch erkannte wie er sich selbst getäuscht hatte und getäuscht wurde, die deutschen Heimatvertriebenen seien von den Parteien nur als bloßes >>Stimmvieh>> mißbraucht worden. So war es in der Tat, so ist es noch immer. Nur eines wissen wir klar: Es kann nicht für immer so bleiben. Nichts ist endgültig geregelt, solange es nicht gerecht geregelt ist. Polen und Tschechen werden dies einsehen müßen.
Wir wollen jedenfalls nichts, was uns nicht gehört; andere sollten dies auch nicht wollen. Alle Welt weiß um die angeblichen oder tatsächlichen Verbrechen der Deutschen, also um alle möglichen Verbrechen der Deutschen, die Welt weiß nichts von den Verbrechen, die den Deutschen, in einem gigantischen Völkermord von ca. mindestens sechs bis zehn Millionen nach dem Zweiten Weltkrieg, also als Völkermord im Frieden, zugefügt wurden. Wir leisteten Wiedergutmachung über Gebühr, noch und noch; und wo steht geschrieben, daß nur wir Deutsche hierzu verpflichtet sein sollten. Das unverjährbare Massenverbrechen des >>Vertreibungsholocausts<< mit annähernd drei Millionen toten Opfern gehört dazu. Dies können und wollen wir Polen und Tschechen nicht ersparen; sie können es sich auf Dauer auch nicht selbst ersparen. Niemand kann aus der Geschichte aussteigen wie am nächsten Bahnhof aus einem D-Zug. Und auch keine herrschende politische, kulturelle und mediale Klasse kann das eigene Volk auf ewig im Zustand tiefster nationaler Würdelosigkeit niederhalten, quasi in die Gosse niederdrücken. Und nur weil sie, diese Herren, über keine nationale Ehre und Würde mehr verfügen, sich zu bloßen Handlangern degradieren ließen und lassen. Es ist also höchste Zeit für einen historischen Ausgleich und Kompromiß mit Polen und Tschechen, die dies einsehen sollten. Schwache Völker können zeitweilig am Boden liegen, starke Völker werden dereinst wieder sprechen.
XII. Weg in die politische Ohnmacht und Bedeutungslosigkeit
Mit zunehmender Integration der Heimatvertriebenen in den deutschen „Rumpfstaat“ trat mehr und mehr die eigentliche Ohnmacht der Heimatvertriebenen ein, die Interessenverbände verloren rapide an politischer Macht und Bedeutung. Weiterhin wurden folgende außenpolitische Konzeptionen und Zielvorstellungen vertreten:
Zunächst die Forderung auf das „Recht auf die Heimat“, Aufrechterhaltung des Rechtsanspruches auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße, Nichtanerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze, Wiedervereinigung Deutschlands. Es war ein großer Fehler, sich nicht primär auf den Oberbegriff des Selbstbestimmungsrechtes zu berufen. Das Heimatrecht ist nur ein Unterfall des Selbstbestimmungsrechtes. Treffend stellt Eugen Lemberg zu den Wirkungen dieser Forderungen auf die Politik in seinem Beitrag „Der Wandel des politischen Denkens (Kiel 1959)“ fest: „Sie (die Vertriebenen) belasteten die Politik Westdeutschlands mit einer Reihe von Tabus und moralischen wie politischen Forderungen, die preiszugeben oder als Tauschobjekt zu benützen sich keine Regierung erlauben darf." Nach Wilfried Schlau (Politik und Bewußtsein. Voraussetzungen und Strukturen politischer Bildung in ländlichen Gebieten, Köln 1971) besaßen die Vertriebenen im politischen Prozeß eine „Sperrminorität“.
Zur richtigen Einordnung der vertriebenenpolitischen Forderungen schreibt Marion Frantzioch: „Das Festhalten aller Parteien an den ostpolitischen Grundsätzen war nicht allein das Verdienst der Vertriebenen, denn das eigentliche politische Gewicht der Heimatpolitik war darauf zurückzuführen, daß die großen Parteien im Kampf um die politische Vormachtstellung Rücksicht auf die vertriebene Wählerschaft nahmen. Dies hatte zur Konsequenz, wie Brües hervorhebt, daß >> diese Rechtsformeln mehr oder weniger unreflektiert und gewohnheitsmäßig von Parteien und Regierung wiederholt wurden<<. Mit dem Wandel der weltpolitischen Lage und dem Übergang zur Entspannungspolitik setzte eine Aufweichung alter Rechtspositionen ein, womit die >>Forderung nach dem Heimatrecht ihren platonischen und weitgehend deklamatorischen Charakter<< verlor >>und zu einer konkreten politischen Forderung>> wurde." Es trat ein Wandel in des ostpolitischen Grundsätzen ein. Frantzioch weiter: „Der politische Bewußtseinswandel in der Ostpolitik wurde eingeleitet durch die im Oktober 1965 veröffentlichte Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur >>Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn<<. Hier trat man offen für eine Anerkennung der politischen Realitäten als Voraussetzung der Versöhnung ein. Damit wurde ein Tabu gebrochen, das die politische Isolierung der Vertriebenen zur Folge hatte.“ Nun folgte der Machtverfall der Vertriebenen, der Schwund ihrer Mitglieder. Treffend beschreibt Dietrich Strothmann in seinem Beitrag „Die Vertriebenen (München 1970)“ den letzten Akt in die Bedeutungslosigkeit, den fast vollständigen Machtverlust: "Der Bruch erfolgte 1966 mit der Bildung der großen Koalition: der erste Riß zeigte sich, als im Frühjahr desselben Jahres der bald darauf gestürzte CDU-Kanzler Ludwig Erhard seine Friedensnote bekanntgab (>die das Angebot des Austausches von Gewaltverzichtserklärungen an den Warschauer Pakt enthielt<). Damals fühlten sich die Vertriebenen zum erstenmal im Stich gelassen. Seitdem verlieren sie immer mehr an Boden unter den Füßen, erschöpfen sie sich nur noch im ständigen Wiederholen ihrer noch verbliebenen Forderungen: Hinter ihrem Rücken dürfte keine Anerkennungspolitik betrieben werden.“ Frantzioch: „Der fast vollständige Machtverlust der Vertriebenenverbände wurde während der sozialliberalen Koalition der Regierung Brandt/Scheel herbeigeführt. So wurde den Verbänden die Möglichkeit genommen, direkt auf außenpolitische Entscheidungsprozesse Einfluß zu nehmen, indem im Oktober 1969 die Auflösung des Bundesvertriebenenministeriums und seine Angliederung an das Bundesministerium des Innern verfügt wurde. Damit dokumentierte man gleichzeitig, daß den Vertriebenenverbänden politisch keine Bedeutung mehr beigemessen wurde. Der endgültige Machtverfall der Vertriebenenverbände offenbarte sich schließlich mit der Ratifizierung der Ostverträge“. Patrick von zur Mühlen sprach in seinem Beitrag treffend vom „unheilbaren Siechtum“ und von der „völligen numerischen und verbandspolitischen Bedeutungslosigkeit“. Die deutschen Heimatvertriebenen waren der Parteienoligarchie, „dem politischen Oligopol der Parteien nicht gewachsen“ (M.M.Wambach). Dennoch setzten die Vertriebenen auf die CDU/CSU, einer elenden Illusion, permanenten Selbstbefriedigung und Selbstbetrug, träumten von einer „Renaissance“ unter einer „schwarzen“ Regierung, und wurden nach deren Machtübernahme 1982 ebenso enttäuscht wie zuvor. Sie fielen herein auf das elende Gequatsche von einer „Politik der Wende“, dem elenden Gequatsche von einer „Politik der geistigen Erneuerung“; >>Stimmviehmißbrauch<< ohne Ende! Franz Josef Strauß Worte blieben hohles Wortgeklingel, Lüge und Täuschung: „Ich habe nicht dreizehn Jahre gegen diese Ostpolitik gekämpft, um im 14. Jahr ihre Kontinuität zu verkünden.“ Die Interessen der Heimatvertriebenen blieben verraten und verkauft. Die Heimatvertriebenen hatten zuvor wieder einmal „Stimmvieh“-Potential geliefert, an den Herren Kohl, den langjährigen Super-Bismarck in Bonn und Historiker aus Oggersheim.
Erfüllungs- und Verzichtspolitik ohne Ende. Waren es nun allesamt „Kanzler der Alliierten“?? Erfolgreich wurde jedenfalls erreicht, daß die Vertriebenenorganisationen heute weit überwiegend nur noch „Vereine zur Pflege der allgemeinen Geselligkeit“ (so Hermann Bausinger in seinem Beitrag: >>Einige Ergebnisse aus Untersuchungen in neuen Siedlungen<<, Meisenheim am Glan 1963), Verbände zur „Pflege von Tradition und Brauchtum“ sind. Dies muß allerdings wieder Schritt für Schritt geändert werden.
XIII. Die Leistungen der deutschen Heimatvertriebenen
Die deutschen Heimatvertriebenen hatten einen entscheidenden Anteil am Wiederaufbau in der Bundesrepublik, in der DDR und in Österreich.
Auf ihren Beitrag bei der forcierten Industriealisierung, auch durch eigene Industrieverpflanzungen und Neuindustrialisierungen, als „Spätphase der Binnenkolonisation mit neuzeitlichen Wesenszügen (A. Karasek-Langer)“; auf die kulturellen Innovationen wurde bereits hingewiesen. Sie wurden zu Leistungsträgern der westdeutschen Wirtschaft. Durch die Heimatvertriebenen wandelten sich die klein- und mittelständisch sowie die großstädtisch bestimmten Kulturlandschaften. Eine weitere große Leistung der deutschen Heimatvertriebenen, eine der wesentlichen Impulse, war ihr Beitrag zu einer Verfestigung der demokratischen Aufbauleistungen und Tendenzen, eines neuen konstruktiven Demokratieverständnisses; sie trugen dazu bei, „einen echten Fundamentalkonsens der großen demokratischen Parteien über die Natur der zu gestaltenden politischen Ordnung“ (Richard Löwenthal) entstehen zu lassen. Eine sozialrevolutionäre Radikalisierung blieb aus, stattdessen Förderung des sozialen Friedens, jedoch auch Festhalten an einem gesamtdeutschen Bewußtsein und Offenhalten der deutschen Frage. Frantzioch: „Nahezu anderthalb Jahrzehnte stimmten die innen- und außenpolitischen Konzeptionen der Vertriebenenverbände mit denen der offiziellen Politik der Bundesregierung überein. Bis Mitte der fünfziger Jahre gingen vom BvD, dann auch vom GB/BHE starke Antriebe zur Lösung des innenpolitisch brisanten Problems zur wirtschaftlich-sozialen Integration der Vertriebenen aus.“ Von Anfang an, und zwar schon in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950, verzichteten sie, und dies erst kurze Zeit nach dem >Vertreibungshaulocaust<, feierlich auf „Rache und Gewalt“. Eine Haltung, die schon seinerzeit sofort den >Friedensnobelpreis< verdient hätte; statt dessen wurden sie von vielen Zeitgenossen immer wieder, und dies bis auf den heutigen Tag, als >Revanchisten< diffamiert, sie wurden somit ein Opfer eines entarteten Zeitgeistes, der keine Normen, Werte, historische Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit auch für das eigene Volk, keine nationale Würde und Ehre, keine Gerechtigkeit und Solidarität mehr kennt. Die deutschen Heimatvertriebenen waren für die deutsche Nachkriegsgemeinschaft somit in vielen Bereichen Antrieb, Träger von Wandlungen und Neuerungen, Stabilisatoren der demokratischen Entwicklung, Kräfte die den Patriotismus in Grundzügen zumindest aufrechterhielten.
Rolf Josef Eibicht, MA
München, den 15. August 2005
aktuelles Verfasserbild:
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