Beitrag 25 von 784 (3%) | Antworten Beitrag schreiben | Anfang zurück weiter Ende |
|
Fortsetzung, Teil V:
..... 4. Die CSU anerkennt das Heimat- und Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen und sieht in der SL die legitime Vertretung der sudetendeutschen Volksgruppe in der Vertreibung. Sie tritt für die Erhaltung der sudetendeutschen Volksgruppe als ethnische Gruppe ein und wertet sie als vierten Stamm Bayerns. Sie wird sich in der Bundesregierung für die Rechte der Sudetendeutschen einsetzen... Sie wird sich weiterhin dafür verwenden, daß die Bundesrepublik über das Schicksal der Sudetendeutschen und ihrer Heimat stets nur im Einvernehmen mit ihnen verhandeln wird."
In der Erklärung der F.D.P. (FDP) vom 15. Oktober 1964 hieß es: "2. Die F.D.P. erneuert nachdrücklich ihre Stellungnahme, die sie im Bundestag anläßlich der gemeinsamen Verabschiedung der Erklärung zur sudetendeutschen Frage vom 14. Juli 1950 abgegeben hat. Unverändert lehnt die F.D.P. es ab, daß die völkerrechtswidrige und unmenschliche Austreibung der Sudetendeutschen als unabänderlich, gerecht und endgültig anerkannt wird, wie es das Sowjetzonenregime getan hat. Unverändert stellt die F.D.P. fest, daß eine solche Anerkennung `nicht vereinbar mit dem unveräußerlichen Anspruch des Menschen auf seine Heimat´ ist."
In der Erklärung der CDU vom 16. November 1964, an der u. a. auch ihr Vorsitzender, Bundeskanzler a. D. Konrad Adenauer, beteiligt war, hieß es: "2. Daher vertritt die CDU nach den Grundsätzen ihres Parteiprogramms das Recht der Sudetendeutschen auf ihre angestammte Heimat und das Selbstbestimmungsrecht der sudetendeutschen Volksgruppe in der Heimat. Dabei erinnert die CDU an die Erklärung des Deutschen Bundestages vom 14. 7. 1950, nach der die Sudetendeutschen insgesamt in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland genommen wurden. Die CDU ist der Auffassung, daß jede deutsche Bundesregierung die Pflicht hat, das Heimatrecht und das Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen zu vertreten, und wird sich dafür einsetzen und sich dafür verwenden, daß die Bundesrepublik Deutschland über das Schicksal der Sudetendeutschen und ihrer Heimat nur im Einvernehmen mit den Sudetendeutschen verhandeln wird. (...) 4. Die CDU stellt fest, daß mit der widerrechtlichen Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat die sudetendeutsche Frage nicht erledigt ist. 5. Die Auffassung des völker- und staatsrechtlichen Fortbestehens Deutschlands in den Grenzen von 1937 (also auch unter Einschluß der deutschen Ostgebiete wie Schlesien und Ostpreußen; RJE) schließt eine völker- und staatsrechtliche Lösung auf der Grundlage des Heimat- und Selbstbestimmungsrechts für die Sudetendeutschen nicht aus."
Am 16. Oktober 1964 fand zwischen dem damaligen Bundeskanzler Prof. Dr. Ludwig Erhard (CDU) sowie einigen Mitgliedern seiner Regierung und dem Präsidium des Sudetendeutschen Rates, dem Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft und dem Bundesvorsitzenden der Sudetendeutschen Landsmannschaft, eine eingehende Aussprache statt. Es wurde in einer gemeinsamen Erklärung festgestellt, daß das Fehlen territorialer Forderungen das Heimat- und Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen nicht ausschließe. Der letzte Absatz der gemeinsamen Erklärung lautete: "Die Gesprächsteilnehmer stimmten überein, auf dem Weg der Verständigung eine dauerhafte, gerechte und einem wahren Frieden dienende Ordnung zu schaffen. Sie stellten fest, daß die Lösung der aus der unrechtmäßigen Vertreibung entstandenen Probleme Sache des ganzen deutschen Volkes und seiner verfassungsmäßigen Organe ist."
Teilnehmer des Gespräches mit dem Bundeskanzler Prof. Dr. Ludwig Erhard waren von sudetendeutscher Seite: Dr. Johannes Strosche, Wenzel Jaksch, Hans Schütz, Dr.-Ing. Hans Christoph Seebohm, Siegfried Zoglmann, Dr. Franz Böhm.
Im Februar 1967 kam es im Bundeskanzleramt zu einer Aussprache des Präsidiums des Sudetendeutschen Rates mit der Bundesregierung, an der von Regierungsseite Bundeskanzler Dr. Kurt-Georg Kiesinger, Bundesaußenminister Willy Brandt, der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Herbert Wehner, und Bundespressechef von Hase teilnahmen. Von der sudetendeutschen Seite nahmen teil: Dr. Walter Becher, Dr. Franz Böhm, Hans Schütz und Dr.- Ing. Hans Christoph Seebohm.
In dem Gespräch betonte Bundeskanzler Dr. Kurt-Georg Kiesinger nachdrücklich, daß er sich mit den Mitgliedern seiner Regierung darin einig sei, daß in einer kommenden europäischen Friedensordnung das Heimat- und Selbstbestimmungsrecht auch im Rahmen eines echten Volksgruppenrechtes seinen Platz finden müsse. Es bestand eine tiefe Übereinstimmung, daß das Verbrechen der Vertreibung nicht anerkannt werden könne. Wie in seiner Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 betonte der Kanzler: "Wir sind uns unserer Obhutspflicht gegenüber den sudetendeutschen Landsleuten wie gegenüber allen anderen Vertriebenen und Flüchtlingen bewußt und nehmen sie ernst."
Am 10. 6. 1984 führte Bundesinnenminister Dr. Friedrich Zimermann vor den Teilnehmern des XXXV. Sudetendeutschen Tages u. a. aus: "Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 1950 mit den Stimmen aller demokratischen Parteien die Sudetendeutschen in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland genommen. So wird es auch in Zukunft bleiben, weil alle Deutschen in einer Kette der Generationen stehen. Wir haben alle ein Erbe übernommen, das es zu bewahren und weiterzugeben gilt."
Und was kam bei all diesem Wortgeklingel dann letztendlich heraus - bei den BrandtScheel-"Ostverträgen" (in der Verantwortung der SPD - getarnt als Gewaltverzichtsverträge, die letztlich Grenzanerkenungsverträge mit politischer Bindewirkung waren) und bei dem "Zwei-plus-vier-Vertrag" (in der Verantwortung der Union, CDU und CSU, und des Herrn Kohl aus Oggersheim)? Der Totalverzicht auf die Menschenrechte der deutschen Heimatvertriebenen und die diesbezügliche verheerende Schädigung der deutschen nationalen Identität und Interessen! Und ohne einen historischen Ausgleich und Kompromiß, die Rückgabe zumindest dessen, was heute noch in polnischem und tschechischen Staatsbesitz ist, kann dies so nicht stehen bleiben. Die Wiedergutmachung des Vertreibungsholocaust ist unabdingbar. Die deutsche Frage ist nach wie vor offen!
Es ist schier unglaublich und unerträglich, wie den deutschen Heimatvertriebenen von der herrschenden politischen Klasse jahrzehntelang leere Versprechungen gemacht wurden, eine Seifenblase nach der anderen, um dann letztlich einen Totalverzicht zu präsentieren. Nur noch bunte Trümmer zu hinterlassen. Und dies alles trotz der großartigen Verdienste der deutschen Heimatvertriebenen beim demokratischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau unseres Landes nach der Totalniederlage von 1945. Einer Totalniederlage - wo dann die deutschen Heimatvertriebenen letztlich die Zeche zu zahlen hatten. Dies kann und wird niemals so bleiben noch stehen bleiben können.
Die herrschende politische Klasse der Mitte-Links-Parteienoligarchie-Demokratur wird dem deutschen Volk niemals unbegrenzt, für alle Zeit, eine solche nationale Ehrlosigkeit und Würdelosigkeit par excellence um des eigenen Machterhalts willen aufzuzwingen vermögen. Noch ist nicht aller Tage Abend. Der Krug geht nur so lange zu Wasser bis er bricht.
Totalverzicht und Demokratur: zwei diabolische Zustandbeschreibungen, die letztlich ein Bruchpunkt ins Unheil sind. Sollte Bonn/Berlin letztlich doch noch Weimar werden? Ohne einen historischen Ausgleich und Kompromiß in Hinsicht einer Korrektur des Totalverzichts, und ohne eine Demokratieerneuerung und Demokratievervollkommnung in Hinsicht auf eine auch wirklich funktionierende freiheitliche Demokratie, die eben keine Demokratur sein kann, wird dies so sein.
Rolf Josef Eibicht, MA
München, den 18. Mai 2010
aktuelles Verfasserbild unter:
http://www.wno.org/images/e090702b.jpg
Zudem: http://Eibicht.blog.de
PS
"Wie kommen die Erschöpften dazu,
die Gesetze und Werte zu machen?
Wie kommen die an die Macht, die die Letzten sind?“
Friedrich Nietzsche
"Wenn wir unter der Tyrannei einer Gesellschaft
von Banditen existieren wollen, dann verliert
jede Gesellschaft ihren Wert."
Reichskanzler Bismarck