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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Gast
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Erstellt: 08.04.08, 22:08 Betreff: Re: Eva Herman |
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8. April 2008, 17:51 Uhr Rechtsstreit Gütetermin von Eva Herman und NDR scheitert Eine viel diskutierte Buchveröffentlichung, Vergleiche mit dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte und ein legendärer Fernseh-Auftritt bei Johannes B. Kerner: Seit September 2007 gehen der NDR und Moderatorin Eva Herman getrennte Wege. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg scheiterte jetzt ein Gütetermin. zurück weiter Bild 1 von 13 Oktober 2007: Eva Herman zu Gast bei Johannes B. Kerner. Sie verschärfte den Konflikt um ihre Äußerungen und wurde schließlich vom Moderator nach Hause geschickt. Foto: DPA Oktober 2007: Eva Herman zu Gast bei Johannes B. Kerner. Sie verschärfte den Konflikt um ihre Äußerungen und wurde schließlich vom Moderator nach Hause geschickt. Click here to find out more! UMFRAGE . Umfrage Der NDR hat sich von Moderatorin Eva Herman wegen ihrer Äußerungen zur NS-Zeit getrennt. Halten Sie diese Maßnahme für gerechtfertigt? Ja, richtige Entscheidung Nein, der Rauswurf ist übertrieben abstimmen Ergebnis 41% Ja, richtige Entscheidung 59% Nein, der Rauswurf ist übertrieben Aktuell: 13616 Stimmen Der juristische Streit zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und seiner Ex-Moderatorin Eva Herman hält an. Im Prozess um deren Kündigung wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik ist am Dienstag auch ein zweiter Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht gescheitert.
Weiterführende links
* Die öffentliche Hinrichtung der Eva Herman * Eva Hermans Auftritt bei Kerner im Wortlaut (1) * Eva Hermans Auftritt bei Kerner im Wortlaut (2) * Das Jahr 2007 war für Eva Herman ein "Albtraum" * Schwedens Eva Herman heißt Anna Wahlgren * Viele Deutsche sehen Nazi-Zeit teils positiv * Eva Herman geht auf Johannes B. Kerner los * Simulation einer gesellschaftlichen Kontroverse * "Der einfältige Johannes traf die naive Eva" * Eva Herman schöpft Kraft aus Glauben
Bei dem Termin äußerte das Arbeitsgericht Zweifel, ob die umstrittene Autorin tatsächlich als Arbeitnehmerin beschäftigt war. Gegenüber dem Finanzamt und der Rentenversicherung habe sich Herman in der Vergangenheit als selbstständig tätige Fernsehjournalistin dargestellt, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsgerichts, die am Dienstag im Anschluss an einen Verhandlungstermin verbreitet wurde. Sollte Herman keine Arbeitnehmerin gewesen sein, wäre das Arbeitsgericht nicht zuständig.
Der Norddeutsche Rundfunk und Herman hatten sich trotz mehrfacher Versuche nicht außergerichtlich einigen können. Sie wollen nun erneut verhandeln. Das Gericht will am 29. April eine Entscheidung fällen, falls die Verhandlungen keinen Erfolg haben sollten. Der NDR hatte die Zusammenarbeit mit Herman im September 2007 fristlos beendet, nachdem sich die Moderatorin bei einer Buchpräsentation lobend über die Achtung familiärer Werte während der Zeit des Nationalsozialismus geäußert hatte.
Schlagworte Eva Herman NDR Buchveröffentlichung Johannes B. Kerner Tagesschau Hermans schriftstellerische Tätigkeit sei nicht länger mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin vereinbar, hieß es zur Begründung. Herman will gerichtlich feststellen lassen, dass zwei Kündigungen unwirksam sind, das Arbeitsverhältnis fortbesteht und der NDR zu Schadenersatz verpflichtet ist. ddp/fas Leserbrief schreiben LESERBRIEF SCHREIBEN Bitte füllen sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus. Gütetermin von Eva Herman und NDR scheitert
Eine viel diskutierte Buchveröffentlichung, Vergleiche mit dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte und ein legendärer Fernseh-Auftritt bei Johannes B. Kerner: Seit September 2007 gehen der NDR und Moderatorin Eva Herman getrennte Wege. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg scheiterte jetzt ein Gütetermin. Leserbrief * Ihr Name * Ihre E-Mail * Ihre Website
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dpa/regioline vom 08.04.2008 15:57 « Vorige| Nächste »
Arbeitsgericht zweifelt an Arbeitnehmer-Status von Eva Herman
Eva Herman Das Arbeitsgericht hat Zweifel bei der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Herman und dem NDR geäußert. (Archiv)
Hamburg (dpa) - In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Kündigung der Fernsehmoderatorin Eva Herman durch den NDR hat das Hamburger Arbeitsgericht Zweifel geäußert, ob die umstrittene Autorin tatsächlich als Arbeitnehmerin beschäftigt war. Gegenüber dem Finanzamt und der Rentenversicherung habe sich Herman in der Vergangenheit als selbstständig tätige Fernsehjournalistin dargestellt, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsgerichts, die am Dienstag im Anschluss an einen Verhandlungstermin verbreitet wurde. Sollte Herman keine Arbeitnehmerin gewesen sein, wäre das Arbeitsgericht nicht zuständig. Eine Entscheidung fiel noch nicht. http://www.ln-online.de/artikel/2337397/
dpa/regioline vom 08.04.2008 15:57 « Vorige| Nächste »
Arbeitsgericht zweifelt an Arbeitnehmer-Status von Eva Herman
Eva Herman Das Arbeitsgericht hat Zweifel bei der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Herman und dem NDR geäußert. (Archiv)
Hamburg (dpa) - In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Kündigung der Fernsehmoderatorin Eva Herman durch den NDR hat das Hamburger Arbeitsgericht Zweifel geäußert, ob die umstrittene Autorin tatsächlich als Arbeitnehmerin beschäftigt war. Gegenüber dem Finanzamt und der Rentenversicherung habe sich Herman in der Vergangenheit als selbstständig tätige Fernsehjournalistin dargestellt, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsgerichts, die am Dienstag im Anschluss an einen Verhandlungstermin verbreitet wurde. Sollte Herman keine Arbeitnehmerin gewesen sein, wäre das Arbeitsgericht nicht zuständig. Eine Entscheidung fiel noch nicht.
http://www.kn-online.de/artikel/2337397
08.04.2008 19:33 Uhr Drucken Versenden Juristischer Streit zwischen Eva Herman und dem NDR hält an
Der juristische Streit zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und seiner Ex-Moderatorin Eva Herman hält an. Im Prozess um deren Kündigung wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik ist auch ein zweiter Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht gescheitert. In der anschließenden Kammerverhandlung ging es nach Gerichtsangaben vor allem darum, ob die frühere "Tagesschau"-Sprecherin überhaupt als Arbeitnehmerin oder vielmehr als freie Mitarbeiterin beim NDR tätig war. Der Sender argumentiert, es gehe um freie Mitarbeit, und damit sei das Arbeitsgericht gar nicht zuständig.
Der Vorsitzende Richter Gunnar Rath deutete in der Verhandlung zumindest Zweifel an der Argumentation Hermans an. So habe sie ihrer Tätigkeit gegenüber Rentenversicherung und Finanzamt in der Vergangenheit als diejenige einer selbstständig tätigen Fernsehjournalistin dargestellt. Dies stehe im Widerspruch zu einem Arbeitsverhältnis in abhängiger Beschäftigung.
Eine Entscheidung fällte die Kammer auf übereinstimmenden Wunsch beider Seiten noch nicht. Bis zum Verkündungstermin am 29. April haben sie so noch Zeit, weiter über einen außergerichtlichen Vergleich zu verhandeln.
(AFP) http://www.n24.de/news/newsitem_651480.html
Nazi-Vergleich Ex-"Tagesschau"-Sprecherin klagt gegen NDR Herman: Prozess um Rausschmiss Vor dem Hamburger Arbeitsgericht wird heute der Rechtsstreit zwischen Moderatorin Eva Herman (49) und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) verhandelt. Die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin klagt, weil der NDR sie im September 2007 fristlos entlassen hatte.
Streitet vor Gericht mit dem NDR: TV-Moderatorin Eva Herman (49).
Streitet vor Gericht mit dem NDR: TV-Moderatorin Eva Herman (49). Foto: AP
Der Hintergrund: Bei der Präsentation ihres zweiten Buches ("Das Prinzip Arche Noah - Warum wir die Familien retten müssen") soll sich Herman vermeintlich lobend über die familiären Werte während der Nazi-Zeit geäußert haben. Sie selbst bestätigte ein Zitat, wonach sie gesagt haben soll, dass "Werte wie Familie, Kinder und das Mutterdasein, die auch im Dritten Reich gefördert wurden, anschließend durch die 68er abgeschafft wurden." Daraufhin trennte sich der NDR umgehend von Herman, die unter anderem das TV-Quiz "Wer hat's gesehen" und gemeinsam mit Bettina Tietjen die Talkshow "Herman und Tietjen" moderiert hatte. Schon mit ihrem emanzipationskritischen Bestseller "Das Eva-Prinzip" hatte Herman eine öffentliche Debatte über die Rolle der Frau in der Gesellschaft ausgelöst.
Der NDR hatte die Zusammenarbeit beendet, weil "Hermans schriftstellerische Tätigkeit nicht länger mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin vereinbar" sei. Eva Herman könne ihren"Mutterkreuzzug" fortsetzen, hieß es beim NDR. Als Moderatorin sei sie jedoch wegen ihrer umstrittenen Thesen nicht länger tragbar. Viele prominente Gäste hätten ihre Auftritte bei "Herman und Tietjen" abgesagt.
Herman und der NDR hatten sich ursprünglich außergerichtlich einigen wollen - ohne Erfolg. Auch mit einer schnellen Einigung vor Gericht wird offensichtlich nicht gerechnet: Im Anschluss an den Gütetermin ist ein Kammertermin anberaumt. Für den NDR ist strittig, ob das Arbeitsgericht überhaupt zuständig ist. "Eva Herman war freie Mitarbeiterin, ein Angestelltenverhältnis hat nie bestanden", so Sprecher Martin Gartzke. "Wir warten ab, wie es ausgeht." vas
erschienen am 8. April 2008 http://www.abendblatt.de/daten/2008/04/08/866647.html
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