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Hallo Ihr Beiden,
in diesen „Kinderangelegenheiten“ wie Sorge- und Umgangsrecht kann man ohne
Anwalt agieren. Ist aber nicht immer empfehlenswert. Mit Hilfe von wirklich
„alten Hasen“ in diesem Bereich mag das gehen.
Aber selbst mein Mann, hat solche Verfahren immer mit Anwalt gemacht.
Wichtig ist hier, dass man dem Anwalt gut zuarbeitet. Der Streitwert in
diesen Verfahren ist nicht allzu hoch – er liegt in der ersten Instanz bei
3.000 Euro. Nach diesem Streitwert kann der Anwalt sein Honorar berechnen.
Er bekommt, wenn mich ein Prozesskostenrechner im Internet nicht beschummelt
hat, insgesamt etwa 740 Euro. Die setzen sich zusammen aus etwa 310 Euro für
das außergerichtliche Verfahren und der Rest für die Vertretung im
gerichtlichen Verfahren.
Diese „Kinderverfahren“ sind aber schnell für ihn so arbeitsintensiv, dass
die 310 Euro eigentlich schon nach seinem zweiten oder dritten Brief voll
verbraucht sind und der Rest an Schreiberei, Aktenlesen, Telefonieren schon
in die negative Seite seiner Bilanz rutscht.
Hierzu sollte man sich noch folgendes vor Augen halten: Anwälte haben mehr
als einen Mandanten. Viele Fälle ähneln sich. Eben telefonieren sie mit Frau
Meyer, dann sprechen sie mit Herrn Breiter und lesen den Brief der
gegnerischen Anwältin Frau Knuckel.
Es erfordert eine Wahnsinnsgedächtnisleistung alle Details und
Informationen, die im Laufe des Tages und vor allen Dingen der vielen Tage,
auf ihn einstürmen immer sortiert und vollständig in der Gedächtnisschublade
parat zu haben. Das Funktioniert fast nie.
Wenn also der Mandant in Erinnerung hat, dass der gegnerische Anwalt vor
drei Monaten genau das Gegenteil behauptet hat, als wie jetzt in seinem
aktuellen Schreiben, ist es dem Anwalt kaum möglich, das auch noch zu
wissen. Als Mandant kennt man seinen Fall, die eigenen Schreiben und die der
Gegenseite immer besser als der eigene Anwalt. Der hat halt nur mal ein
Gedächtnis und keine Computerdatei mit Google-Such-Maschine im Kopf.
Mein Mann hat das dann meist so gehandhabt: Wenn ein Schreiben, Vorwurf,
Ereignis der Gegenseite, oder Anfrage des Gerichtes beantwortet werden
musste, hat er alle Fakten zusammengeschrieben. Dass im Schreiben der
Gegenseite im parallelen Verfahren vom soundsovielten es auf der Seite 00 im
dritten Absatz aber so stand, genau entgegengesetzt zum jetzigen Vortrag.
Dass der eigene Anwalt selber am Tage X mit Schreiben ans Gericht auf der
x-ten Seite im fünften Absatz so geantwortet hatte.
Bei jeder Vorbereitung eines Antwortschreiben oder Reaktion des eigenen
Anwaltes hat er ihm genauestens zugearbeitet. Dies ersparte ihm, in der
eigenen, oft umfangreichen Akte unzählige Schriftsätze nachzulesen und seine
Zeit mit diesen Recherchen zu verbraten. Er musste ja nur die von meinem Mann genau
bezeichnete Stelle aufsuchen und konnte sich so schnell informieren. Die
gewonnene Zeit konnte er dann in einem wirklich individuellen und guten
Schriftsatz investieren. Das verhinderte auch Schriftsätze, die nach Schema F
angefertigt wurden.
Oft bekommt man Anwaltsschriftsätze in die Hände, die aus pauschalen
Floskeln bestehen, ohne dass wirklich das persönliche Problem effektiv
behandelt wird. Ein Anwalt dem so zugearbeitet wurde, ergänzt dann die
Informationen mit seinen Erfahrungen, Gerichtsurteilen und Paragrafen und es
erspart ihm die pauschalen Floskeln. Er spart Zeit und arbeitet schnell und
effektiv.
Diese Methode ist bei weitem dem meist üblichen persönlichen Gespräch
vorzuziehen. Bei diesem sitzt der Anwalt vor einem Blatt Papier an seinen
Schreibtisch und macht sich stichpunktartig kurze Notizen. Nach diesen
diktiert er dann später – oft erst nach Tagen – seinen Schriftsatz.
Inzwischen hat er mit vielen anderen Mandanten Kontakt, die oft ähnliche
Probleme haben. So kommt es, dass er beim Diktat sich nicht mehr an alle
Details des Gespräches erinnern kann. Diesem Manko weicht er dann mit
pauschalen, fast immer passenden Sätzen aus. Nur kann es leicht passieren,
dass genau diese pauschalen Sätze eben nicht passen und zusätzlich böses
Blut in einen Streit bringen.
Mit dem guten Zuarbeiten kann man auch weite Distanzen gut überbrücken.
Viele Anwälte haben Mail, alle haben Fax und die Post kommt sowieso. Der
Anwalt nimmt sich das Schreiben dann vor, wann er Zeit hat und nicht, wenn
ein von der Sekretärin ausgemachter Termin ansteht, der ihm eigentlich gar
nicht in den Kram passt.
Übrigens, sollte man mit dem Anwalt auch ausmachen, dass alle Schreiben vom
Mandanten gegengelesen werden, BEVOR sie an den Adressaten geschickt werden.
So kann der Mandant um Korrektur von eingeschlichenen Fehlern bitten. Und
Fälle, wo sich dann die Mutter aufregt, dass der Vater nicht mal das Alter
seiner Kinder genau kennt, gehören so der Vergangenheit an.
Hier sei noch vor etwas gewarnt: oft wollen Anwälte solche Verfahren nach
Zeitaufwand abrechnen. Pro Stunde berechnen sie Betrag X. Zum Zeitaufwand
zählen auch das Lesen der gegnerischen Schreiben, Recherchen in der Akte,
Akteneinsicht, persönliches Gespräch, Diktat, Telefonate usw. Ein Verfahren
kann dann, auch für Gutverdiener schnell zu einem nicht mehr finanzierbaren
„Ereignis“ werden. Der Mandant wagt gar nicht mehr eine Frage zu stellen,
weil sie sich auf der Rechnung gleich bemerkbar macht.
Klar der Anwalt muss auch leben und seine Kosten in der Kanzlei decken.
Diese entstehen auch bei gutem Zuarbeiten. Wer nicht auf Prozesskostenhilfe
(PKH) angewiesen ist, kann als Alternative zur Berechnung nach Zeitaufwand,
mit dem Mandanten eine Erhöhung des Streitwertes ausmachen. Der Anwalt kann
dann kostendeckend arbeiten und beim Mandanten bleiben eben diese Kosten in
einem überschaubaren Rahmen.
Wichtig für Mandanten mit Prozesskostenhilfe: Ein Anwalt darf, auch bei
zeitaufwendigen Verfahren, keine zusätzlichen Kosten verlangen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Lallybroch [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 26. April 2006 00:54
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: erneuter Umgangsboykott - jetzt doch vor
Gericht gehen???
Hallo Secondwoman!
Tut mir echt leid,dass Euer Osterfest so verlaufen ist.Aber das kommt mir
alles sehr bekannt vor.Es ist bei uns genau 3 Jahre her,ebenfalls
Ostersonntag.Wir sollten die Kleine abholen und die Mutter war mit Kind
ausgeflogen.Unser Versuch übers JA ist genauso gescheitert wie bei Euch.
Wie ich Dir ja schonmal sagte,geht es nur mit Gericht.Erst wenn Ihr
gerichtlich geregelten Umgang habt und die Ex ihn wieder beukotiert,könnt
Ihr was machen.Unsere Madame hat 3x Zwangsgeld aufgebrummt bekommen.war bei
1500€.beim nächsten Mal wäre sie in Beugehaft gegangen.aber dazu ist es zum
Glück fürs Kind(schade für uns) nicht gekommen.
Ob Ihr direkt einen Antag stellen könnt weiß ich leider nicht.Letztes Jahr
hat allerdings bei uns die KM direkt bei Gericht einen Antrag auf das
alleinige Sorgerecht gestellt.Warum sollte es dann nicht auch mit dem
Umgangsrecht es dürfen!ßWürde dort einfach mal nachfragen.
Gruß
Lally
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Schumacher @ zweitfrauen.de
[editiert: 06.11.07, 22:27 von Ingrid]