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Bin ja erstmal für Info, bevor ich alle jeck mache....was ist denn eigentlich sooo
schlimm für Euch an diesem Entwurf? Oder hab ich da falsch gesucht/geguckt?
Was ICH daran wiederum furchtbar finde, ist dass der Expartner finanziell gerade stehen
soll für ungenügende Kinderbetreuungsmöglichkeiten am Wohnort von Exe und Kids. Das liegt
aber daran, daß ich eh zunehmend wütender werde, über die Verknüpfung von Kindergarten-
platz und Arbeitsplatz der Mutter.
Ich meine ALLE Kinder sollten einen Kitaplatz für mindestens 6 Stunden zur Verfügung haben - unabhängig davon, ob Muttern arbeitet.
Nicht, weil ich meine Kids loswerden will, sondern weil sie nur dort (jedenfalls in einer
Großstadt) die sichere Möglichkeit für soziales Lernen haben (meine bescheidene Meinung).
Nichts ist schlimmer für ein Kind, als wenn es seinen Platz innerhalb einer sozialen Gruppe verliert, weil seine Mutter arbeitslos geworden ist und den Anspruch auf diesen besch...
Gutschein verliert. Man straft damit DAS KIND!
Ich bin zwar nicht arbeitslos, aber DAS wäre mein größter Horror: dem Kind erklären zu müssen,
warum zwar seine Freunde, aber nicht es selbst weiter im Kindergarten spielen dürfen.
http://www.bmj.bund.de/enid/1c91d0d96e4fa7ee1d7f07faf2fb3231,f046e170726573736561727
4696b656c5f6964092d0932323337093a096d795f79656172092d0932303035093a096d795f6d6f6e746
8092d093039/Presse/Pressemitteilungen_58.html
...ach herrje
"Der Gesetzentwurf sieht deshalb folgende Änderungen vor:
Der Grundsatz der Eigenverantwortung wird ausdrücklich im Gesetz verankert.
Bei der Frage, ab welchem Alter der Kinder der betreuende Ehegatte wieder
eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, spielen die tatsächlich bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort eine größere Rolle als bisher.
Die Gerichte werden künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen
Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.
Der in der Ehe erreichte Lebensstandard ist nicht mehr der entscheidende,
sondern nur noch einer von mehreren Maßstäben dafür , ob eine Erwerbstätigkeit
- und wenn ja, welche - nach der Scheidung wieder aufgenommen werden muss.
Ein vertraglicher Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist nur noch wirksam, wenn
sichergestellt ist, dass beide Parteien über die im Einzelfall weitreichenden
Folgen umfassend aufgeklärt worden sind. Unterhaltsvereinbarungen vor der
Scheidung müssen deshalb notariell beurkundet werden."
Gruß,
inanna