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Hallo,
es gibt keinen feststehenden Betrag. Die Richter orientieren sich meist
nach dem Arbeitsaufwand und ob die Ex die Haushaltsführung beim Neuen in
Vollzeit, Teilzeit oder nach Feierabend macht. Wenn sie bei einem Mann
mit Kindern lebt wird anders gerechnet als wenn sie ihm Abends nach
ihrer eigenen Berufstätigkeit noch schnell die Socken wäscht.
In den meisten Urteilen variieren deswegen die möglichen Abzugsbeträge.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Silbertango Juventa
[mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 7. Dezember 2004 21:42
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfrauen-Forum] Re: Unterhalt an die expartner-wie lange?
danke liebe(r)schumacher, das wusste ich schon . aber gibt es nicht zum
beispiel einen betrag den man als unterhaltspflichter dem berechtigten
abziehen kann, wenn dieser einen gemeinsamen haushalt mit einem neuen
partner hat und diesem den haushalt führt. im spiegel artikel letzte
woche kam auch ein mann zu wort, der bewiesen hatte dass seine EX eienn
neuen partner hatte, der ein und aus ging und mann konnte was vom
ehegattinnenunterhalt abziehen, was leider nicht im artikel
weiterausgeführt war wissen sie eine antwort für mich liebe grüsse
tangoelly
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