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Hallo,
erstmal, Eingewöhnungsbesuche sind Quatsch und Käse bei einem normalen achtjährigen Kind. Solche unsinnigen Eingewöhnungsphasen signalisieren dem Kind nur, dass der Vater kein vollwertiger Elternteil ist.
Zu deiner Frage. Wenn die Umgangstermine gerichtlich festgelegt sind, und ihr euch nicht mit der Kindesmutter einigen könnt, müßte das Gericht den Termin verlegen. Das wird wahrscheinlich nicht passieren.
Wenn ihr den Termin einfach ausfallen laßt, dann kann es passieren, dass die Kindesmutter weitere "Eingewöhnungsphasen" verlangt, weil ihr ja die "Eingewöhnung" unterbrochen habt.
Wenn euer Umgangsverfahren noch läuft, könnt ihr vor Gericht versuchen per Einstweiliger Anordnung den Termin zu verschieben. Aber das wird wohl nichts bringen.
Fazit: Lieber auf den 70jährigen verzichten als den Umgang gefährden.
Aufregen über die Spielchen der Kindesmutter bringt nichts. Mit solchen Urlaubstaktiken usw. hat meine Ehemalige auch lange den Umgang verzögert.
Ich bin gespannt, was meine Tochter davon halten wird, wenn sie mit 14 alle Unterlagen durchliest.
I.Nawrath