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Hallo,
ja, ich würde es erst noch einmal direkt versuchen. Ohne Anwalt, ohne
Jugendamt und ohne Gericht. Das zeigt dem Richter auf, dass man sachlich
bemüht ist, die Probleme zu lösen. Einschreibebelege und Kopie des
Schreibens gut aufheben. Es ist ja davon auszugehen, dass das Schreiben
nichts fruchtet. Evtl. wird gar die Annahme verweigert – dann die
zurückgegangene Post NICHT öffnen.
Das kann parallel zum Jugendamt laufen.
Trotzdem hier ins offene Internet nicht den Entwurf stellen. Er kann dann
leicht gefunden werden und würde u. U. einen etwas negativen Eindruck
machen. Besser jemanden direkt anschreiben. Viele sind ja auch außerhalb des
Internets erreichbar.
Wenn der Brief keinen Erfolg zeigt – davon ist ja auszugehen – dann kann man
mit Anwalt zu Gericht gehen. Aber einen nehmen, der sachlich argumentiert
und der nicht noch weiteres Öl ins Feuer schüttet.
Die Familienberatungsstelle (auch wenn sie städtisch ist) hat erst mal
direkt nichts mit dem Jugendamt zu tun. Jugendamt selber ist auch hilflos.
Wenn es dann soweit ist, dass ihr zum Gericht geht, ruhig beide Stellen
zitieren. Wenn es der Dame von der Familienberatung nicht gefällt (falls sie
überhaupt davon erfährt), dass sie zitiert wird, wird sie sich schon selber
äußern.
Als Zeugen könnt Ihr sie auf jeden Fall benennen. Es kommt halt darauf an,
ob die Dame meint, dass sie eine Art Schweigepflicht hat, weil sie sich ja
als neutraler Vermittler auf keine Seite stellen darf.
Lasst nicht zuviel Zeit vergehen – sonst ist es schwierig an den vorherigen
Umgangsrhythmen anzuknüpfen – es besteht dann die Gefahr, dass es auf die
übliche Einheitssuppe hinausläuft. Also wenn die Frist an dem Brief an die
Ex verstrichen ist, sofort zum Gericht und auch gleich eine einstweilige
Anordnung beantragen. Macht Eueren Anwalt darauf aufmerksam, dass er dem
PKH-Antrag der Mutter widersprechen soll.
Hat die Ex wirklich das alleinige Sorgerecht vom Gericht zugesprochen
bekommen oder ist Dein LG ein unehelicher Vater? Oft meinen die beteiligten,
weil das Kind bei ihnen lebt, haben sie die alleinige rechtliche Macht.
Wenn er unehelicher Vater ist, hat er evtl. Probleme mit dem alleinigen ABR
und dem alleinigen Sorgerecht. Er müsste dann wohl eine Klage nach der
Altfallregelung machen, wenn es nach der Kindschaftsrechtsreform geboren
wurde.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: secondwoman [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 18. April 2006 15:53
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: erneuter Umgangsboykott - jetzt doch vor
Gericht gehen???
Hallo Ingrid,
vielen Dank für Deine Hilfe! V.a. der Paragraph hat uns sehr beruhigt, denn
in diesem Punkt erzählt einem jeder was anderes, das JA hatte uns dasselbe
mitgeteilt wie Du, die Frau von der Familienberatung wiederum der Ex Recht
gegeben, so nach dem Motto: "Herr XY, was wäre denn so schlimm daran, wenn
sie ihre Ex jedesmal davon unterrichten, sobald das Kind fremdbetreut wird?
Immerhin hat sie ja das alleinige SR!" Echt zum Haare raufen!!! Das JA hatte
meinem LG übrigens nach dem Fiasko bei eben diesem Gespräch bei der
Familienberatungsstelle dazu geraten, nun die Gespräche bei einer anderen,
staatlichen Trägerschaft fortzuführen, wo das Gespräch dann von einem
psychologisch geschulten Beraterpaar moderiert wird.... naja, da hält mein
LG nun gar nichts davon, weil er einfach nicht glaubt, dass sich dadurch
irgendwas verbessern könnte. Zumal das Gespräch der letzten Woche ja nun zu
einem Umgangsbykott geführt hat. Was hältst Du von dieser Option? Wobei das
natürlich völlig unabhängig ist von der Klage, die wir nun wohl oder übel
doch einreichen müssen...
Eine Frage habe ich noch: Mein LG hatte nach dem katastophalen Gespräch bei
dieser Familienberatungsstelle nochmal mit der Beraterin telefoniert, die
ihm durch die Blume bestätigt hat, dass seine Ex nach wie vor ihre Macht
ausspielt, zudem die Trennung auch nach 4 Jahren nicht verarbeitet hat und
offensichtlich extrem neidisch ist auf seinen beruflichen Erfolg. Auch sie
hat ihm zum Gang vor Gericht geraten. Gleichzeitig hat sie aber meinem LG
gegenüber betont, dass sie vor Gericht auf keinen Fall aussagen dürfe
(??!?). Warum bitte nicht??? Wird denn das JA nicht von Gericht befragt über
die Vorkommnisse in der Vergangenheit? Und wir wissen, dass die Beraterin
das JA über den Verlauf des Gesprächs unterrichtet hat, woraufhin ja das JA
kurz vor Ostern meinem Freund nahegelegt hat, die Gespräche an anderer
Stelle fortzuführen, weil nur so das Wohl des Kindes gewährleistet werden
könne...
Also, warum betonen die immer alle, dass sie auf keinen Fall vor Gericht
gegen die Mutter aussagen dürfen? Es würde ja schon reichen, wenn sie sagen
würden, dass die KM ziemlich schwierig sein, immerhin hat die Ex die
Beraterin in dem Gespräch mehr als einmal angeschrien und persönlich
beleidigt. Warum zählt so etwas nicht???
Wir werden Deinen Rat befolgen und nun so vorgehen, wie Du beschrieben hast.
Wir warten zwar noch die Reaktion des JA ab, aber da machen wir uns auch
keine großen Hoffnungen mehr... :-(
Vielleicht komme ich wirklich darauf zurück und stelle unseren Briefentwurf
an die Ex hier rein, dann könnt Ihr nochmal drüberschauen! Du meinst also,
wir sollten diese Aufforderung zunächst ohne Anwalt persönlich an die Ex
schicken?
Vielen Dank nochmal und eine schöne Woche
secondwoman
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de