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Hallo Zweite,
wie die anderen schon geschrieben haben, ist die zweite Alternative die
vermutlich schlechteste. Nicht nur die Mutter wird den Kindern
verdolmetschen, dass der Vater sie nicht liebt, sonst hätte er sie geholt,
auch das Gericht könnte es negativ auslegen.
Die Mutter braucht dann nur zu behaupten, dass sie dem Vater das Kind dann
doch ohne „Vorschriften“ gegeben hätte. Der Richter kann ihr das dann
glauben und Ihr habt schlechtere Karten.
Ich würde einen modifizierten Weg eins nehmen. Diesen noch ein wenig
ausarbeiten. Vielleicht in dieser Art, dass der Vater in Begleitung eines
Freundes die Kinder abholt. Spricht ihn die Mutter auf ihre Bedingungen an,
macht der Freund die Angabe, dass dies nach § 1687 BGB und § 1687a BGB nicht
zulässig ist und der Freund drückt ihr entweder den ausgedruckten Paragrafen
und/oder den Brief in die Hand. Inzwischen sollten Papa und Kinder schon
weitergegangen sein – wenn möglich.
Vielleicht kann der Freund dann ja mit der Mutter ein paar RUHIGE Worte
reden, dass ein Gerichtsverfahren IHR unnötig Geld kosten wird, da sie, eben
wegen des Paragrafen, keine PKH bekommen wird. Der Vater auf jeden Fall,
sollte es weiter bei den Bevormundungen bleiben, zum Gericht gehen wird.
Wenn es nicht hilft, kann der Freund dann eine schriftliche eidesstattliche
Versicherung machen und diese kann dann gleich mit bei Gericht eingereicht
werden.
Wegen Sorgerecht bzw. ABR: Da Dein LG ein so genannter unehelicher Vater
ist, kommt es darauf an, ob das Kind vor der Kindschaftsrechtreform oder
danach geboren wurde. Mit dem ABR wird’s wohl aus dieser Konstellation
heraus generell nichts werden. Davor wäre es ein „Altfall“ und es bestehen
geringe Chancen, dass er das Sorgerecht bekommt.
Anschreiben kann man mich immer – meine e-mail-Adresse ist ja eh kein
Geheimnis.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: secondwoman [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 18. April 2006 22:14
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: erneuter Umgangsboykott - jetzt doch vor
Gericht gehen???
Hallo zusammen,
vielen Dank schonmal für Eure hilfreichen Antworten, jetzt haben wir Mut
geschöpft, den Schritt vor Gericht tatasächlich zu gehen, den wir nun schon
so lange vor uns herschieben.
Heute hat sich aber die Situation schon wieder geändert und hierzu bräuchte
ich nochmal dringend Euren Rat, denn wir wissen nicht genau, wie wir uns nun
verhalten sollen: Heute früh bekam mein LG einen Anruf der Ex, bei dem sie
ihm zuckersüß auf die Mailbox flötete, er könne seinen Sohn am Wochenende
(Freitag bis Montag früh) zu sich nehmen, solle ihn ihr aber sofort zu ihr
bringen, sobald er abends wegmuss oder einen sonstigen beruflichen Termin
hat. (Ich möchte hier nicht näher auf das Berufsfels meines Freundes
eingehen, nur soviel zur Erklärung: Es kommt öfter vor, dass er einen
beruflichen Termin hat, der max. 2 Stunden dauert, und an dem ich bisher das
Kind bei uns zu Hause betreut habe, bis er wieder zurückkam)
Das Problem, vor dem wir jetzt akut stehen: Wie gehen wir nun damit um? Wir
sehen 3 Möglichkeiten:
1. Wir nehmen das Kind am WE und ignorieren die Forderung der Ex (bis
jetzt steht kein beruflicher Termin meines LGs am WE an), schicken ihr aber
trotzdem den Brief, so wie es Ingrid vorschlug (und bei Misachtung dann
Antrag beim FG)
2. Wir sagen der Ex für das WE ab mit der Begründung, dass der Umgang
zunächst ein für alle Mal geklärt werden muss (und gehen dann den Weg, den
Ingrid vorschlug mit Brief und als zweiten Schritt dann Antrag beim
Familiengericht)
3. Wir nehmen das Kind und bringen es ihr tatsächlich wieder, sobald
mein Freund kurzfristig einen beruflichen Termin reinbekommen sollte (und
parallel trotzdem Brief usw.)
Welche Lösung ist nun die Beste??? Punkt 3 fällt für meinen Freund komplett
aus, denn das wertet er als Zugeständnis an die absurde Forderung der Ex. Er
tendiert zu Punkt 2, weil den Umgang erstmal geklärt haben möchte. Denn auch
wenn wir den Jungen am WE nehmen, wissen wir momentan überhaupt nicht, ob
wir den Jungen denn dann nächste Woche (wie bisher üblich) Dienstag und
Mittwoch bekommen. Ich habe aber Sorge, dass Punkt 2 meinem Freund dann als
Desinteresse ausgelegt wird, denn grundsätzlich heisst es doch immer, man
soll das Kind nehmen, so oft man es bekommt. Oder???
@ Schildkröte: Du hast recht, wir sollten uns von dem Antrag bei Gericht
nicht allzu viel Hoffnungen machen, denn wie ich unsere Ex kenne, wird sie
trotz gerichtlich festgelegtem Umgang immer wieder den Umgang verweigern.
Aber trotzdem besser, als gar nichts in der Hand zu haben, oder? Uns geht es
v.a. darum, eine Regelung dafür zu finden, wenn mein Freund an "seinen"
Umgangstagen arbeiten muss (bisher haben wir es so gehandhabt, dass wir an
unseren Tagen selbst für Betreuung gesorgt haben, wenn mein Freund beruflich
weg musste, wobei sich das auch immer nur auf mich, die Eltern meines
Freundes oder max. noch meine Schwester beschränkt hat, wenn wir abends mal
zu zweit etwas unternehmen wollten)
@ Ingrid: Mein Freund hatte noch nie das SR, da die beiden nicht verheiratet
waren, und die Ex ihm wohl schon während der Schwangerschaft die Ohren
vollgeheult hat, er würde ihr dann irgendwann das Kind wegnehmen (weil er
wirtschaftlich besser dasteht als sie) - deshalb hat er bei der Geburt ihr
das alleinige SR überlassen, quasi als Vertrauensbeweis (hahahaha), damit
sie keine Sorge haben muss, dass er ihr den Jungen später mal "wegnimmt"
Ingrid, darf ich Dich mal privat anmailen, auch wegen dem Entwurf des
Briefes?
So, bin gespannt auf Eure Antworten wegen der o.g. Situation!
Vielen lieben Dank schonmal an Euch alle!!!
LG, secondwoman
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Schumacher @ zweitfrauen.de