Beitrag 395 von 985 (40%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Tachchen Zweitfrau,
die zweite Lösung scheint auf den ersten Blick die vernünftigste, aber nur
aus Sicht eines Erwachsenen, der juristische Klarheit anstrebt.
Kinder legen - bis sie dann selber erwachsen sind - ganz andere Maßstäbe an
und die sollten gerade in solchen Fällen zählen.
Außerdem würde die Mami doch brühwarm dem Kind erzählen, was es den für
einen fürchterlichen Papi habe, der es nicht einmal sehen wolle.
Die liebe Exe will euch in die Zwickmühle bringen, euch provozieren und zu
"Fehlern" verleiten. Sie möchte euch in eine Situation manövrieren, in der
ihr eigentlich gar nichts richtig machen könnt.
In besagtem Brief würde ich auch diesen Fall anführen - streng sachlich -
als ein Beispiel für die Unsicherheit in der sich das Kind immer wieder
befindet. Deshalb wären klare Regelungen nötig. Zweischneidige Sache, ich
weiß.
Auf jeden Fall würde ich das Kind holen und fertig. Wenn der Papi dann für
ein, zwei Stunden weg muss, dann isser eben wech!
Ist schon erstaunlich, was manche Exen sich anmaßen und in die neue Familie
hineinregieren möchten. Ihr seid mit eurem Erleben keine Ausnahme.
Im nächsten Leben werde ich Richter und stelle solche Hexen gleich
reihenweise so in den Senkel, dass sie nicht mehr wissen ob sie Männlein
oder Weiblein sind! Und das mit wachsender Freude! Jawoll ja!
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
„Schuldig sind auch die, die Böses zulassen, obwohl sie es verhindern
könnten.“ (Thukydides, ca. 460 - 400 v. Chr.)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: secondwoman [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 18. April 2006 16:14
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: erneuter Umgangsboykott - jetzt doch vor
Gericht gehen???
Hallo zusammen,
vielen Dank schonmal für Eure hilfreichen Antworten, jetzt haben wir Mut
geschöpft, den Schritt vor Gericht tatasächlich zu gehen, den wir nun schon
so lange vor uns herschieben.
Heute hat sich aber die Situation schon wieder geändert und hierzu bräuchte
ich nochmal dringend Euren Rat, denn wir wissen nicht genau, wie wir uns nun
verhalten sollen: Heute früh bekam mein LG einen Anruf der Ex, bei dem sie
ihm zuckersüß auf die Mailbox flötete, er könne seinen Sohn am Wochenende
(Freitag bis Montag früh) zu sich nehmen, solle ihn ihr aber sofort zu ihr
bringen, sobald er abends wegmuss oder einen sonstigen beruflichen Termin
hat. (Ich möchte hier nicht näher auf das Berufsfels meines Freundes
eingehen, nur soviel zur Erklärung: Es kommt öfter vor, dass er einen
beruflichen Termin hat, der max. 2 Stunden dauert, und an dem ich bisher das
Kind bei uns zu Hause betreut habe, bis er wieder zurückkam)
Das Problem, vor dem wir jetzt akut stehen: Wie gehen wir nun damit um? Wir
sehen 3 Möglichkeiten:
1. Wir nehmen das Kind am WE und ignorieren die Forderung der Ex (bis
jetzt steht kein beruflicher Termin meines LGs am WE an), schicken ihr aber
trotzdem den Brief, so wie es Ingrid vorschlug (und bei Misachtung dann
Antrag beim FG)
2. Wir sagen der Ex für das WE ab mit der Begründung, dass der Umgang
zunächst ein für alle Mal geklärt werden muss (und gehen dann den Weg, den
Ingrid vorschlug mit Brief und als zweiten Schritt dann Antrag beim
Familiengericht)
3. Wir nehmen das Kind und bringen es ihr tatsächlich wieder, sobald
mein Freund kurzfristig einen beruflichen Termin reinbekommen sollte (und
parallel trotzdem Brief usw.)
Welche Lösung ist nun die Beste??? Punkt 3 fällt für meinen Freund komplett
aus, denn das wertet er als Zugeständnis an die absurde Forderung der Ex. Er
tendiert zu Punkt 2, weil den Umgang erstmal geklärt haben möchte. Denn auch
wenn wir den Jungen am WE nehmen, wissen wir momentan überhaupt nicht, ob
wir den Jungen denn dann nächste Woche (wie bisher üblich) Dienstag und
Mittwoch bekommen. Ich habe aber Sorge, dass Punkt 2 meinem Freund dann als
Desinteresse ausgelegt wird, denn grundsätzlich heisst es doch immer, man
soll das Kind nehmen, so oft man es bekommt. Oder???
@ Schildkröte: Du hast recht, wir sollten uns von dem Antrag bei Gericht
nicht allzu viel Hoffnungen machen, denn wie ich unsere Ex kenne, wird sie
trotz gerichtlich festgelegtem Umgang immer wieder den Umgang verweigern.
Aber trotzdem besser, als gar nichts in der Hand zu haben, oder? Uns geht es
v.a. darum, eine Regelung dafür zu finden, wenn mein Freund an "seinen"
Umgangstagen arbeiten muss (bisher haben wir es so gehandhabt, dass wir an
unseren Tagen selbst für Betreuung gesorgt haben, wenn mein Freund beruflich
weg musste, wobei sich das auch immer nur auf mich, die Eltern meines
Freundes oder max. noch meine Schwester beschränkt hat, wenn wir abends mal
zu zweit etwas unternehmen wollten)
@ Ingrid: Mein Freund hatte noch nie das SR, da die beiden nicht verheiratet
waren, und die Ex ihm wohl schon während der Schwangerschaft die Ohren
vollgeheult hat, er würde ihr dann irgendwann das Kind wegnehmen (weil er
wirtschaftlich besser dasteht als sie) - deshalb hat er bei der Geburt ihr
das alleinige SR überlassen, quasi als Vertrauensbeweis (hahahaha), damit
sie keine Sorge haben muss, dass er ihr den Jungen später mal "wegnimmt"
Ingrid, darf ich Dich mal privat anmailen, auch wegen dem Entwurf des
Briefes?
So, bin gespannt auf Eure Antworten wegen der o.g. Situation!
Vielen lieben Dank schonmal an Euch alle!!!
LG, secondwoman