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Hallo,
man kann ja „indirekt“ aber doch gleichzeitig direkt drohen. Ähnliche
Formulierungen wie: es wäre schade, wenn sehr teuer per Gericht geklärt
werden müsste, dass XXX nach § 1687 BGB und 1687a BGB doch von meiner
Freundin Yyyy kurzzeitig betreut werden darf, wenn ich aus wichtigen
Gründen, die Betreuung nicht selber durchführen kann.
Naja, der Satz ist jetzt ein wenig lang geworden. Man kann ihn ja noch
„zurechtschnippeln“. Aber Du verstehst auf was ich hinaus will. Klar kann
man ihr keine Frist setzen, wenn sie das Kind doch herausgibt. Aber man kann
ihr mitteilen, dass es das letzte Mal war, dass sie deswegen den Umgang
verhindert hat.
PKH bedeutet Prozesskostenhilfe und wurde früher auch Armenrecht genannt. Im
Klartext heißt das, wer ein Verfahren führt, kein oder wenig Geld hat, das
Verfahren aber Aussicht auf Erfolg hat (gewonnen werden könnte) bekommt vom
Staat die eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten bezahlt oder (bei etwas
mehr Geld) auf Raten vorfinanziert. Gegnerische Kosten muss man aber
trotzdem bezahlen, wenn man verliert. Bei Umgangssachen verliert aber selten
eine Partei – da werden meist die „Kosten gegeneinander aufgehoben“ was
bedeutet: jeder zahlt seinen Käse selber.
Ab welchem Datum genau das neue Kindschaftsrecht in Kraft trat, weiß ich
jetzt nicht – irgendwann im Sommer 1998 – geh einfach mal googeln. Wenn der
Junge vorher geboren wurde, kann Dein Freund nach der „Altfallregelung“ auf
das gemeinsame Sorgerecht klagen. Bis jetzt kenne ich aber noch nicht viele
Urteile, wo die Väter hier Erfolg gehabt hätten. Bringt meist nur unnötigen
Ärger mit der Ex – hier in diesem Fall erst mal auf einen funktionierenden
Umgang achten. Es gibt viele Väter die haben das gemeinsame Sorgerecht –
aber trotzdem keinen Umgang.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: secondwoman [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 19. April 2006 16:15
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: erneuter Umgangsboykott - jetzt doch vor
Gericht gehen???
Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure erneuten Antworten! Das ist so toll, dass es dieses
Forum gibt!
Wir haben jetzt auch beschlossen, den Jungen am WE zu uns zu holen, alles
andere bringt dem Kleinen wirklich nichts. Nur fängt sie jetzt schon wieder
an, meinen LG mit SMS zu bombardieren, ob er denn am WE auch wirklich nicht
arbeiten muss (er hatte sich in seiner SMS nur darauf beschränkt, dass er
dasn Kind am Freitag vom Hort abholt und hatte ihre Forderung, ihm das Kind
sofort zu bringen, sobald er einen beruflichen Termin hat, ignoriert).
Wir fragen uns jetzt bloß, was wir denn eigentlich nun in den Brief an sie
schreiben sollen, denn momentan siehts ja noch so aus, als würde der Umgang
nicht weiter boykottiert, wohl aber an ihre Forderung gekoppelt. Vielleicht
sollte der Brief dann wirklich nur darauf abzielen, ihr den von Ingrid
zitierten Paragraphen vorzuhalten. Aber wofür ist dann die Frist, die wir
ihr setzen sollen? Dafür, dass sie sich dazu äußern kann? Alles, was wir
schriftlich von ihr bekommen, ist ja eigentlich gut später vor Gericht
(allein schon die groben Grammatik-Fehler der Dame sind ein Genuss, hähähä).
Aber sollten wir denn in dem Brief auch mit dem Gang vor Gericht "drohen"?
Wir haben auch jeden, aber wirklich jeden Schnipsel mit Beschuldigungen, die
immer mal wieder im Ranzen des Kindes steckten, aufgehoben. Was die Dame da
teilweise vom Stapel läßt, müsste eigentlich die Ohren jedes Richters zum
Schlackern bringen...
@ Hartmut: Den juristischen Beitrag, den Du meinst, ist glaube ich der
Paragraph, den mir Ingrid bereits gestern zitiert hatte. Der ist echt Gold
wert! :-)
@ Ingrid: Das Kind wurde im Frühjahr 1998 geboren. Ich weiss nicht genau,
wann diese neue Regelung in Kraft trat? Ach ja, und was genau heisst
eigentlich PKH????
Also, dann mal auf in den Kampf!!! Wir rechnen in den nächsten Tagen noch
mit einigen Anrufen der Ex, in denen sie uns wieder darauf festnageln will,
dass das Kind am WE nicht von mir oder anderen Dritten betreut werden darf,
und es kann gut sein, dass wir ihn dann als Konsequenz für unsere "Sturheit"
dann doch nicht abholen dürfen... :-(
Aber den Brief möchte mein LG so schnell wie möglich abschicken, deshalb
bräuchte ich da nochmal ein paar Tips von Euch, was den genauen Inhalt
betrifft!!
Vielen Dank schonmal für Eure tatkräftige Unterstützung, das gibt uns enorm
viel Kraft!!! :-)
LG,
secondwoman
P.S. Die Tante von JA ist natürlich noch im Urlaub... aber auf die bauen wir
eh nicht mehr
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de