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Hallo Bienchen und hallo Belinea,
mein Mann hatte vor Jahren das gleiche Problem. Keinen Kontakt und keine Zeugnisse, damals aber noch das gemeinsame Sorgerecht, Ehe war noch nicht geschieden.
Der damalige Anwalt von ihm hat dann eine Klage beim VORMUNDSCHAFTSGERICHT, also nicht beim üblichen Familiengericht eingereicht. Dieser Richter hat dann, ohne mündliche Verhandlung folgenden (wörtlichen, aber anonymisierten) Beschluß gefaßt:
Aktenzeichen 53 X 23/97
Amtsgericht Köln
Beschluß
in dem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren betreffend Auskunft über die persönlichen Verhältnisse der Kinder
M. S. geb. am XX.XX.1980
S. S. geb. am XX.XX.1983
F. S. geb. am XX.XX.1986
wird der Kindesmutter aufgegeben, dem Kindesvater Zeugniskopien für die drei Kinder für die Jahre 1995, 1996 und 1997 zu überlassen.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 1634 Abs. 3 und 4 BGB. Ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Bestimmungen liegt gerade dann vor, wenn dem Auskunft Verlangendem ein Umgangsrecht, wie im vorliegenden Fall, nicht zusteht und die Kinder einen persönlichen oder brieflichen Kontakt ablehnen (s. Palandt, § 1634 Rnd. 16). Gründe, nach denen die Erteilung der verlangten Auskünfte dem Kindeswohl widersprechen, hat die Antragsgegnerin nicht vorgetragen.
Die Kinder werden keinen seelischen Schaden nehmen, wenn dem Vater durch Gerichtsbeschluß gestattet wird, sich gegen ihren Willen über ihre schulischen Leistungen zu informieren. Die Indentifikation der Kinder mit der Mutter wird dadurch nicht gestört. Vielmehr wird das gemeinsame Feindbild bestätigt und der Zusammenhalt der Restfamilie gefestigt.
Köln, den 10.09.1997
Amtsgericht, Abt. 53
S........
Richter am Amtsgericht
Seither kommen regelmässig die Zeugnisse, manchmal muß mein Mann anmahnen.
Der letzte Absatz des Beschlusses enthält nicht zu überbietenden Zynismus. PAS war damals allerdings noch nicht bekannt gewesen.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Biene1
Sent: Monday, May 10, 2004 2:40 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Re: Mutter PASt, Vater hat betreuten Umgang???
Hallo belinea,
mein Mann hat auch gemeinsames Sorgerecht und seit 2 Halbjahren keine Zeugnisse mehr gesehen, bis jetzt haben wir es hingenommen, mündliche Auskunft darüber von den Kindern selbst zu erhalten. Da nun seit einiger Zeit Funkstille herrscht und er im Hinblick auf seinen kurzfristig angesetzten Termin zum beantragten Sorgerechtsverfahren nun dringend Infos braucht, wäre es für uns sehr hilfreich zu wissen, wie man ein solches Schreiben mit der Bitte um Auskunft (sprich Zeugniskopie der letzten beiden Halbjahre) formuliert und welcher Paragraph hier greift. Insbesondere auch die Anzahl der Fehltage der Kinder (sagt mir meine Intuition) sind für ihn evtl. wertvoll.
Für deine/eure Hilfe wären wir sehr dankbar, der Termin ist bereits am 17. Mai, das ganze eilt also etwas, wenn wir es bis dahin überhaupt noch schaffen.
Herzlichen Dank
Biene1