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Hallo,
dein Mann sollte analysieren, warum das Verfahren schiefgegangen ist und dann den Umgang erneut einklagen. Man lernt ja dazu. Wenn er nicht klagt, werden die Kinder das nur als Desinteresse betrachten - später.
Bei kleinen Kindern sollte der Umgang eigentlich häufiger stattfinden, damit sie die Bindung besser aufrechterhalten können. Aber es gibt ja noch keine Vergleichs-Fälle bei Stiefgeschwistern.
Hmmm, was passiert eigentlich, wenn du für jedes der drei Kinder ein eigenes Umgangsverfahren einreichst. Dann dürften sie eigentlich nicht zusammen angehört werden....
Ohne Anwalt sind die Kosten nicht allzu hoch.
Beantrage für das kleine Kind eine Ferienregelung und 14 tägigen Umgang mit den Geschwistern.
I.Nawrath