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Howdy Bianca,
in einer Sorgerechtsverhandlung wird kein Umgang geregelt!!!
Natürlich kann dein Mann für die Kinder einzelne Umgangsklagen einreichen.
Z.B. sofort ein Umgangsverfahren für den Jüngsten. Wenn nur für ihn ein Verfahren läuft, dann wird auch nur er angehört. Sollten die älteren Kinder den Umgang verweigern, vielleicht bekommt ihr dann wenigstens den noch wieder in den Griff.
Auf das Gericht vertrauen ist generell eine schlechte Strategie. Oft geht dabei nur Zeit verloren, wenn du keinen "Plan B" in der Tasche hast.
Ihr habt "gemeinsame Sorge" beantragt?
Die bringt euch nicht automatisch Umgang.
Es sind nie zwei Gerichte für ein Verfahren zuständig, das wäre ja auch chaotisch. Bei gemeinsamer Sorge ist das Gericht am Wohnort der Kinder zuständig.
I.Nawrath