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Hi Ingo,
danke für deinen Tipp, für ein erneutes Umgangsverfahren meines Mannes werden wir die Sorgerechtsentscheidung abwarten. Die Begründung der damaligen Entscheidung war der Wunsch der Kinder, keine so häufigen Besuche und feste Regelungen haben zu wollen und es wurde ihnen das Recht eingeräumt, jederzeit kommen zu können, wann sie wollen. Hat nur (natürlich) nicht funktioniert, dies hat wohl auch die Richterin in der SR-Verhandlung endlich gemerkt.
Wenn ich richtig informiert bin, gelten bei gem. Sorge beide Gerichte (Wohnsitz des Vaters u. Wohnsitz der Kinder) als zuständig, oder? Wäre vielleicht besser, wegen anderem Richter evtl. die Zuständigkeit zu wechseln. Dies würde, wenn es bei gem. Sorge bliebe, wohl auch für die Umgangsklage von Max gelten.
Für alle drei Kids einzeln Umgang einzuklagen geht glaub ich nicht, würde wohl eh zusammengefasst werden. Sollten alle drei gemeinsam befragt werden, was ich nicht glaube, hätte ich da eigentlich auch keine Angst. Ausser dass sie wie bereits zuvor befürchten und äussern könnten, nicht mehr im gewohnten Masse ihrem Sport nachgehen zu können oder ihre Freunde besuchen zu können, wird da an Argumenten nichts anderes oder neues kommen (können). Hier vertrau ich schon dem Gericht, dass eine Geschwisterbindung wohl höher wiegt. Zu befürchten ist aus meiner Sicht eher, dass eine Ferienregelung abgelehnt wird, aufgrund der Ablehnung von der mittleren Tochter auf ihren Vater, ich kann meinen Mann ja schlecht vor die Tür setzten während der Zeit!
Liebe Grüße
Biene1
Hallo, dein Mann sollte analysieren, warum das Verfahren schiefgegangen ist und dann den Umgang erneut einklagen. Man lernt ja dazu. Wenn er nicht klagt, werden die Kinder das nur als Desinteresse betrachten - später. Bei kleinen Kindern sollte der Umgang eigentlich häufiger stattfinden, damit sie die Bindung besser aufrechterhalten können. Aber es gibt ja noch keine Vergleichs-Fälle bei Stiefgeschwistern. Hmmm, was passiert eigentlich, wenn du für jedes der drei Kinder ein eigenes Umgangsverfahren einreichst. Dann dürften sie eigentlich nicht zusammen angehört werden.... Ohne Anwalt sind die Kosten nicht allzu hoch. Beantrage für das kleine Kind eine Ferienregelung und 14 tägigen Umgang mit den Geschwistern. I.Nawrath |