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Richtig Lally,
kleine Ergänzung noch, auch zu meinem eMail.
Es ist irgendwo geregelt, dass für die Dauer des Aufenthaltes des Kindes der
"Besuchte" (in der Regel der Vater), das Sorgerecht ausübt. Kommissarisch,
gewissermaßen.
Frage mich nicht, wo das geregelt ist. Aber so muss es sein, da eine tage-
oder in den Ferien gar wochenlanger Aufenthalt des Kindes beim
Nichtsorgeberechtigten anders gar nicht möglich wäre.
Vielleicht kann jemand mit besseren juristischen Kenntnissen als ich hier
weiterhelfen.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
„Schuldig sind auch die, die Böses zulassen, obwohl sie es verhindern
könnten.“ (Thukydides, ca. 460 - 400 v. Chr.)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Lallybroch [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 18. April 2006 20:15
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: erneuter Umgangsboykott - jetzt doch vor
Gericht gehen???
Hallo Secondwoman!
Ich würde einfach das Kind holen und fertig.Es geht die KM nichts an,was ihr
in der Zeit des Besuches mit dem Jungen macht.Und wenn der KV zur Arbeit
muß,dann ist es eben so.Du gehörst zu ihm und somit auch das Recht auf ihn
aufzupassen.Wenn ihr auf die Forderungen eingeht,gibt ihr der KM den Triumpf
und Sieg.Glaubt Ihr wirklich,dass sie dann ruhe gibt???Niemals.
Wenn Ihr auf den Kontakt verzichtet verunsichert Ihr nur das Kind und ist
somit leichter von der KM manipulierbar.Die Anträge könnt Ihr doch paralell
einreichen.spart Zeit.Was vielleicht ein kleiner Tipp ist:Laßt durch Euren
Anwalt anregen,dass das Kind einen eigenen Anwalt bekommt.Auch wenn es sich
bei meiner Geschichte nicht so anhörte,hat es doch einige Vorteile gehabt.
Gruß
Lally