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Hallo Siena,
es gibt in Bayern eine Richtlinie für betreuten Umgang, ich gehe in meinem PC auf Suche.
Betreuter Umgang hat einen besonderen meist unbeachteten zusätzlichen Nachteil. Das Kind muß sich nicht nur mit einer Person "anfreunden" - also dem inzwischen fremd gewordenen Vater, es muß auch noch mit dem Betreuer klar kommen.
Rest wenn ich die Richtlinie gefunden habe.
Gruß
Ingrid