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CAUSA:
ZUR NEUJAHRSANSPRACHE VON BK OLAF SCHOLZ VOM 31. 12. 2021 – EINE UNHALTBARKEIT NUR IN EINEM EINZIGEN ZENTRALPUNKT, DIE ES UNTER ALLEN UMSTÄNDEN ZU BEHEBEN GILT!
Wer, wie unser schon heute ganz und gar großartiger Bundeskanzler Olaf Scholz (und wie lange mußten wir warten auf einen solchen wirklichen Staatsmann seit vielen Jahrzehnten: seit H. Kohl und A. Merkel!), wer wie unser BK Olaf Scholz aktuell messerscharf und glasklar, schon heute geschichtsträchtig und befreiend erkennt: >>>Die Ergebnisse der Impfpflicht sind nicht anders durchzusetzen als eben durch eine Impfpflicht<<<, der wird auch in der immer noch offenen Deutschen Frage (die Deutsche Frage ist nicht erledigt nur weil das Brandenburger Tor offen ist!!), in der immer noch offenen Deutschen Frage einmal das Notwendige, das Brotnotwendige (gemäß einer unverzichtbaren historischen Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit auch für unser leidendes Deutsches Volk und Vaterland!!) unabdingbar erkennen, voll anwenden und voll durchsetzen! Daran kann kein Zweifel, nicht der geringste Zweifel sein!!
Keinerlei Grenzverletzungen, Grenzänderungen: DIE „UNVERLETZTLICHKEIT DER GRENZEN IST NICHT VERHANDELBAR“ hebt unser neuer Bundeskanzler (BK) hervor! Dies ist soooo absolut unakzeptabel, absolut falsch – weil völlig undifferenziert – besonders für uns Deutsche heute zu kurz gesprungen! Ein kleiner Lapsus Linguae am Rande, mehr sol les nicht sein, kann e nicht sein, darf es nicht sein! Nun – in diesem Punkt seiner Neujahrsbotschaft sehr defizitär, aber, Achtung: sonst nichts in seiner ersten Neujahrsansprache, dafür volle Zustimmung und großer Dank! Für mich bleibt Olaf Scholz nach wie vor der Beste den die Deutschen als Staatsmann im Bundeskanzleramt aktuell aufzubieten haben!
Dieses „Unverletztlichkeit der Grenzen ist nicht verhandelbar“ ist eine absolute Verkennug der Realität und ehernen Notwendigkeit um die immer noch offene deutsche Frage. Denn, indem durch die TEIL-Wiedervereinigung das Brandenburger Tor seit 1989 offen ist, ist die Deutsche Frage, auch zukunftsträchtig – im Interesse einer wirklich auch dauerhaften europäischen Friedensordnung, immer noch nicht abschließend geklärt und gelöst – ergo trotz allem zur Gänze und in Gänze noch offen. Gelöst? Was nicht möglich ist ohne die Rückkehr auch zur historischen Wahrheit, historischen Klarheit und historischen Gerechtigkeit auch für unser deutsches Volk und Vaterland. Ergo die Rückkehr zur nationalen Identität (dem WirSelbst), wie sie allen Völkern auf der Welt auch zusteht und zugestanden wird. Wenn die nationale Identität, das WirSelbst, verloren wurde, verspielt wurde, muß auch weiterhin darum gerungen werden sie einmal wieder herzustellen! Denn eine nationale Identität ist dort nicht mehr vorhanden, wo man auf einen jahrhundertelangen Lebensraum in der Größenordnung von sage und schreibe, von Halb Deutschland: u. a. von Ostdeutschland und das Sudetenland, ganz einfach und skrupellos verzichtete, einen Totalverzicht aussprach – der für mich ein, Sorry, bleibender Nationalverrat ist, alles letztlich angestachelt und verursacht und primär zu verantworten durch die hütere „C“-Religionsparteien-Reaktion – die Scholz und die SPD nach der letzten Bundestagswahl ENDLICH ABSERVIERTE!!, die Ergebnisse eines Vertreibungsholocaust hinnahm ohne sie bislang korrigiert zu haben und korrigieren zu wollen. Zu korrigieren allein durch einen historischen Ausgleich und Kompromiß! Solange bleibt die deutsche Frage offen. Und weil es vor allem auch Menschenrechtsfragen sind und bleiben. (Menshenrechtsfragen für alle anderen, nur nicht für unser deutsches Volk und Vaterland??) Weil es auf Dauer ganz einfach nicht hinzunehmen ist und niemals hingenommen werden wird: Völker mit Recht und Völker ohne Recht – mit Unrecht, Völkern denen man das Recht ganz einfach nahm und vorenthält. (Immer am Martepfahl der Geschichte gekettet, immer auf dem Gang nach Canotssa gezwungen??)Letztlich die Lebens- und Überlebensmöglichkeiten. Auch Deutschland wird sich in dieses Schicksal niemals fügen! Coute que coute!
Aber keinerlei Grenzänderungen (expressis verbis: „UNVERLETZTLICHKEIT DER GRENZEN IST NICHT VERHANDELBAR“) – und ohne jede Differenzierung – ist ganz einfach hier in diesem Punkt unhaltbar, weil so völlig undifferenziert – heißt den Totalverzicht und vollkommene Demütigung, die eiskalte Eliminierung von historischer Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit auch für unser leidendes Deutsches Volk und Vaterland, satanisch für alle Zeiten bestehen zu lassen. Denn: Wo ist da die Berücksichtigung der zentralen, verbrieften Erkenntnis der KSZE-Sicherheitskonferenz: DIE ERGO SEHR WOHL GRENZÄNDERUNG IN BEIDERSEITIGEM EINVERNEHMEN ANERKENNT, ERMÖGLICHT!!
(„Die der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) beigetretenen Staaten haben vereinbart, die volle Anerkennung und den Schutz aller Arten von Eigentum sowie den Schutz des Rechts auf unverzügliche, gerechte und effektive Entschädigung im Falle einer widerrechtlichen Enteignung von Privateigentum zur Nutzung für öffentliche Zwecke zu erzielen und zu wahren.“ = USA-Repräsentantenhaus-Resolution.
Und wo liegt eine notwendige Grenzveränderung vor, wenn man es unter dem Gesichtspunkt der WIENER VERTRAGSRECHTSKONVENTION bewerten muß?? (= Dort nicht zu akzeptierende vorheriger Grenzänderungen unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes; völlig unakzeptabele Abmachungen zu Grenzänderungen, etwa durch den 2+4-„Vertrag“, = den von der Sowjetunion, den USA, England und Frankreich im "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12.9.1990, dem sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag“, (= DER FORMELLEN VERZICHT AUF DIE DEUTSCHEN OSTGEBIETE) in Bezug auf Deutschland als Ganzes?)
ANDERS: DIE WIENER VERTRAGSRECHTSKONVENTION, DIE WIENER KONVENTION ÜBER DAS RECHT DER VERTRÄGE VOM 22. MAI 1969, legte erstmalig im Auftrag der UNO ein für alle Unterzeichnerstaaten verbindliches und einheitliches internationales Vertragsrecht fest. Es heißt dort unter anderem: „Ein Vertrag ist nichtig, wenn er zur Zeit seines Abschlusses mit einer peremptorischen Norm des allgemeinen Völkerrechts in Konflikt steht. Für die Zwecke der vorliegenden Konvention ist es eine peremptorische Norm des allgemeinen Völkerrechts, eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt als Norm angenommen und anerkannt ist, von der keine Abweichung gestattet ist und lediglich durch eine nachfolgende Norm des allgemeinen Völkerrechts vom gleichen Charakter modifiziert werden kann.“ Unumstößlich gehören zu diesen Normen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Annexions- und Deportationsverbot, das Verbot der Beraubung und Vertreibung der Bevölkerung in besetzten Gebieten.
Bedeutend ist auch die „KSZE-SCHLUSSAKTE“. In der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 1. 8. 1975, sie fand in Helsinki statt, sind friedliche Grenzänderungen in Europa durch „PEACEFUL CHANGE“ (sic. !!!) als zulässig vorgesehen. So heißt es unter „1. Souveräne Gleichheit, Achtung der Souveränität innewohnenden Rechte“ u.a.: Die Staaten „sind der Auffassung, daß ihre Grenzen, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, durch friedliche Mittel und durch Vereinbarung verändert werden können.“
In Artikel VII der Schlußakte heißt es: „Die Teilnehmerstaaten anerkennen die universelle Bedeutung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ... Sie werden diese Rechte und Freiheiten ... stets achten. ... Auf dem Gebiet der Menschenrechte und Grundfreiheiten werden die Teilnehmerstaaten in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handeln. Sie werden ferner ihre Verpflichtungen erfüllen, wie diese festgelegt sind in den internationalen Erklärungen und Abkommen auf diesem Gebiet, soweit sie an sie gebunden sind, darunter auch in den internationalen Konventionen über die Menschenrechte.“
Die KSZE beschloß auf einer ihrer Folgekonferenzen mit den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten am 21. 11. 1990 in Paris die „Charta von Paris über ein neues Europa“. Es heißt dort u.a.: „Menschenrechte und Grundrechte sind allen Menschen von Geburt an eigen: sie sind unveräußerlich und werden durch das Recht gewährleistet. Sie zu schützen und zu fördern ist vornehmste Pflicht jeder Regierung.“
Nun, es steht ein historischer Ausgleich und Kompromiß in Bezug auf das okkupierte, annektierte, ohne einen historischen Fetzen von einer Berechtigung durch einen VERTREIBUNGSHOLOCAUST an sich gerissen habende Ostdeutschland durch Polen und das Sudetenland durch die Tschechei das spätere Tschechien (im Übrigen auch Nord-Ostpreußen durch die UdSSR, ergo Rußland), noch aus; weil es eine Frage von Recht und Gerechtigkeit ist; mehr noch: eine Frage der Menschenrechte. Von einer auch wirklich dauerhaften, einer wirklich auch dauerhaften und tragfähigen Friedensordnung in Europa. Und diese Vertreiberländer zahlten bislang noch nicht einmal einen Pfennig an Wiedergutmachung! Was für eine verrückte Welt!
Die Deutschen Heimatvertriebenen sind mit ihrem Recht auf Heimat, mit ihrem Heimatrecht, jahrzehntelang von der CDU/CSU-Religionsparteien-Reaktion mit dem hüteren „C“ im Parteinamen, jahrzehntelang unbeschreiblich skrupellos als Wahlstimmvieh zur eigenen Machtbehauptung skrupellose mißbraucht worden um schlußendlich durch einen Totalverzicht abserviert zu werden. Dies kann nicht so bleiben wie es ist! Ein historischer Ausgleich und Kompromiß ist anzustreben und unabdingbar! Im Sinne der KSZE-Erkenntnisse, im Sinne der Wiener Vertragsrechts Konvention.
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ZU OSTDEUTSCHLAND UND DAS SUDETENLAND:
Ostdeutschland = Oder-Neiße-Gebiete (= Schlesien, Pommern, Ostpreußen, die östlichen Teile Brandenburgs und das Gebiet der ehemals Freien Stadt Danzig); Sudetenland/Sudetendeutschland = die Randgebiete Böhmens, Mährens und Sudetenschlesien = Deutsch-Böhmen, Deutsch-Mähren und Deutsch-Schlesien (Sudetenschlesien).
Was, als wir 1945 am Boden lagen, was von den Polen okkupiert und annektiert wurde, war niemals zuvor polnisch; das was von den Tschechen okkupiert und annektiert wurde, war niemals zuvor tschechisch. Okkupiert und annektiert durch einen Vertreibungsholocaust an unserem Deutschen Volk und Vaterland!! Dies ist die nackte Praxis, dies ist die nackte Wahrheit. Die wahre Geschichte der Vertreibervölker und Vertreibernationen – durch Vertreibungsholocaust an unserem geliebten Deutschen Volk und Vaterland.
ZUM SUDETENLAND: „Wir Sudetendeutschen haben ebenso wie die Tschechen Heimatrecht in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien. ... Die Welt soll wissen, daß wir zu Ausgleich und Versöhnung bereit sind.“
FRANZ NEUBAUER
Staatsminister a. D., Präsident des Sudetendeutschen Rates (SR)
und Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe
(zudem auch gleichzeitig ein bayerischer CSU-Staatsminister)
auf dem 42. Sudetendeutschen Tag am 19. Mai 1991 in Nürnberg.
Franz Neubauer ist heute Ehrenvorsitzender der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL)
[Quelle: Rolf-Josef Eibicht: Die Sudetendeutschen und ihre Heimat, Erbe-Auftrag-Ziel, Zur Diskussion um Rückkehr und Wiedergutmachung, Gesamtdeutscher Verlag Wesseling, 1. Auflage 1991, ISBN 3-928415-00-X.]
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Franz Neubauer, auch mein früherer Chef im Sudetendeutschen Rat:
„Trotz einer demokratischen Verfassung war die CSR ein `Völkerkerker´ nicht nur für Deutsche, auch für Polen, Ungarn und Slowaken. München 1938 war die Bankrotterklärung der gegen den Willen dieser Völker errichteten Tschechoslowakei. ... München 1938 war die Folge einer verfehlten Politik der Siegermächte nach dem 1. Weltkrieg, wie es Potsdam 1945 nach dem 2. Weltkrieg war. Heute ist München ein erfüllter Vertrag, der vor aller Welt klargestellt hat, daß rund 3,5 Millionen Sudetendeutsche in einem mehrheitlich geschlossenen Siedlungsgebiet in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien Jahrhunderte hindurch siedelten.“
„In Ost und West überwiegt bis in Kreise hinein, die mit Sympathie unserem fundamentalen Bestreben gegenüberstehen, in Europa eine Friedensordnung auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts aller Völker und Volksgruppen zu errichten, eine schier unausrottbare Klischeevorstellung: Das Münchner Abkommen von 1938 hätte über die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete entschieden, es sei auf dem Rücken einer ohnmächtigen tschechoslowakischen Demokratie und ohne deren Mitwirkung von den vier Mächten geschlossen worden und unter der Androhung von Gewalt zustandegekommen. Neuere historische Forschungen, die jedoch noch nicht hinreichend publiziert wurden, ergeben ein weit differenzierteres Bild. Die ohne Mitbestimmung der betroffenen sudetendeutschen Bevölkerung und gegen deren erklärten Willen aus der Konkursmasse der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie zusammengezimmerte erste Tschechoslowakische Republik hatte zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Münchner Vertrages ein Stadium des inneren Zerfalls erreicht, das eine Lösung der sudetendeutschen, aber auch slowakischen Frage durch Intervention der damaligen europäischen Großmächte geradezu unvermeidlich machte.“
Staatsminister a. D. FRANZ NEUBAUER
Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe
im Jahre 1988
[Quelle: Oskar Böse/Rolf Josef Eibicht, Die Sudetendeutschen – Eine Volksgruppe im Herzen Europas, Von der Frankfurter Paulskirche zur Bundesrepublik Deutschland, Langen Müller Verlag (DR. HERBERT FLEISSNER) München 1989, 160 Seiten, 41 farbige, 150 Schwarzweiß-Abbildungen, darunter 29 Karten, 12 Textdokumente und 4 Grafiken, Efalineinband, ISBN 3-7844-2270-5. Das Werk von Böse/Eibicht ist das historische Standardwerk über Leistung und Schicksal der sudetendeutschen Volksgruppe. Auch ein Standardwerk über ihre heimatpolitische Selbstbewahrung und Selbstbehauptung!!
Das Werk erschien auch in der Reihe „Mitteleuropäische Quellen und Dokumente“, Band 23, herausgegeben vom Sudetendeutschen Rat e.V. München 1989ff und als Ausstellungskatalog mit großer Auflage zur großformatigen und international präsentierten Wanderausstellung (Konzeption und Realisation: Oskar Böse/Rolf-Josef Eibicht, MA) mit dem Titel: Die Sudetendeutschen – Eine Volksgruppe im Herzen Europas. Von der Frankfurter Paulskirche zur Bundesrepublik Deutschland.]
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„WIR HABEN VIELES ÜBERSTANDEN, NEUES UNRECHT WIRD UNS NICHT BRECHEN. DAS URTEIL DER GESCHICHTE ÜBER DIE URHEBER WIRD BITTER SEIN.“
BDV-VORSITZENDER DR. HERBERT CZAJA
am 19. Juli 1991 im Deutschen Ostdienst (DOD)
[Bezogen auf den letztlich nicht hinnehmbaren Totalverzicht der deutschen Regierung.]
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"Unser Heimatrecht ist weit mehr als nur Niederlassungsfreiheit."
FRANZ NEUBAUER
Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe,
1993 auf dem Sudetendeutschen Tag in Nürnberg
„Ohne Geschichtsbewußtsein gibt es
weder eine soziokulturelle noch eine
politische Selbstbehauptung.“
Hellmut Diwald
Heute muß man Geschichte
mit dem Bleistift schreiben,
es läßt sich leichter radieren.“
Pierre Gaseotte
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„FÜR VIELE VÖLKER UNSERES KONTINENTS BILDET DIE NATION DEN KERN IHRER IDENTITÄT, DEN ORGANISMUS IHRER FREIHEIT. NUR LANGSAM, WIDERWILLIG UND VORSICHTIG BEWEGEN SIE SICH IN DIE RICHTUNG DER SUPRANATIONALITÄT. GERADE DIEJENIGEN IN UNSEREM LAND, DIE SICH VOR SINGULARISIERUNG FÜRCHTEN, MÜSSTEN SICH IN DIE RICHTUNG DER NATIONALITÄT BEWEGEN. WER SICH GEGEN DIE NATIONALITÄT STRÄUBT, WÄHLT DIE EINZIGARTIGKEIT. NATIONALBEWUSSTSEIN IST DIE EUROPÄISCHE NORMALITÄT. EIN ÄHNLICH NORMALES VERHÄLTNIS ZUR NATION ZU ENTWICKELN IST FAST EINE BRINGSCHULD DER DEUTSCHEN.“
EGON BAHR
[Dem ist nichts, absolut nichts hinzuzufügen, außer daß wir wissen, das eben dieser Egon Bahr, im satanischen Horror der Brandt/Scheel-„Ostpolitik“, eine pure Verrats- und Erfüllungspolitik, ein politisch-krimineller Akt schlechthin, die nationale Identität der Deutschen primär schwer angeschlagen hat. Doch der eigentliche Verzicht und, Sorry, Nationalverrat, geschah erst durch die CDU/CSU-Religionsparteien-Reaktion mit dem hüteren „C“ im Parteinamen – für mich Deutschlands größtes Unglück SEIT BK Dr. Helmut Kohl und BKin Dr. Agela Merkel in unserer bisherigen Nachkriegsrepublik!!! Siehe 2+4-„Vertrag“ unter Bundeskanzler Helmut Kohl. (Achtung, Obacht: Heute haben wir, Gott sei Dank – Gott sei gelobt und gepfiffen, seit kurzem, BK OLAF SCHOLZ – ein großer Silberstreif am Horizont!! Ein großer Hoffnungsfunke. Ein großer Lichtblick. Vielleicht auch für die, Krethi und Plethi, die gewohnt sind, mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu schauen. Die gewohnt sind, sich NICHT von einem Elch knutschen oder von einem Pferd treten zu lassen. Oder gar der reeducation, der Umerziehung, der MLD = Mitte-Links-Demokratur und läppischen Zeitgeist, mit viel Kettung am Marterpfahl der Geschichte und ewiger Gang nach Canossa, anheim fallen zu lassen. Per Nasenring. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir haben ja immer noch unsere Vorgärten mit den Vorgartenzwergen, unsere Zipfelmützen.)
„Wenn der Geruch der Verwesung durch die Gesellschaft geht und der Übermut keine Grenzen mehr kennt, so tun die Brunnen des Abgrunds sich auf und die Fluten brechen über sie herein. In der Sprache der Menschenkinder wird es eine Revolution genannt, wenn sie die alte Ordnung umgekippt, in der Sprache der Überirdischen ist es ein Umschwung, nach dem Richtmaß ewiger Ordnung von der Vorsehung zugelassen.“
Joseph Görres, 1842
„Wir Deutschen fürchten Gott,
sonst nichts auf der Welt.
Und die Gottesliebe ist es, die uns
den Frieden so lieben läßt.“
Reichskanzler Bismarck im Deutschen Reichstag
„DIE VERBINDLICHKEITEN VON WERTEN UND RECHTEN HÄNGT AUCH VON DER ENERGIE AB, MIT DER WIR FÜR SIE EINSTEHEN.“
PROF. DR. HELLMUT DIWALD
„GESCHICHTE IST [...] GEISTIGER UND SEELISCHER LEBENSGRUND,
AUS DEM DIE VÖLKER KRÄFTE ZIEHEN AUCH FÜR DIE GESTALTUNG
IHRER GEGENWART UND ZUKUNFT.
PROF. DR. WALTHER HOFER
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"Kein Genre ist so
Kern der Meinungsfreiheit
wie die Literatur."
Bundeskanzlerin Dr. h.c. Angela Merkel
Frankfurter Buchmesse 13. 10. 2009
..... etc.pp
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RESOLUTION DES US-REPRÄSENTANTENHAUSES VOM 13. OKTOBER 1998 BEZÜGLICH RÜCKGABE ODER ENTSCHÄDIGUNG
Am 13. Oktober 1998 verabschiedete das US-Repräsentantenhaus in Washington die unten dokumentierte Resolution. Es wird die Rückgabe jeglichen von totalitären Regimen im ehemaligen Ostblock enteigneten Besitzes an die ehemaligen Eigentümer oder eine Entschädigung gefordert. Alle einschlägigen Internationalen Konventionen werden dabei berücksichtigt, wie etwa die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, die "Internationale Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" der Vereinten Nationen vom 9. 12. 1948, der "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" der Vereinten Nationen vom 19. 12. 1966, die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" der Vereinten Nationen vom 4. 11. 1950, in der Fassung der Zusatzprotokolle von 1963, 1966 und 1985, die "Grundrechtserklärung der EG", verabschiedet vom Europäischen Parlament, der Rat und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 5. 4. 1977, die "Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten des Europäischen Parlamentes", verabschiedet vom Europäischen Parlament am 12. 4. 1989, die "Charta von Paris für ein neues Europa", beschlossen von der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Paris am 21. 11. 1990.
DIE RESOLUTION DES US-REPRÄSENTANTENHAUSES LAUTET:
- "Totalitäre Regime, einschließlich kommunistischer und faschistischer Diktaturen, haben unermeßliches menschliches Leid und unvorstellbare Verluste verursacht. Sie haben nicht nur alle denkbaren Menschenrechte mißachtet, sondern die seelische Kraft der Menschen selbst zerstört.
- Die Verbrechen des Kommunismus umfaßten insbesondere die organisierte und systematische Vernichtung von Privateigentum, einschließlich Grundeigentum, persönlichem Vermögen, Geschäftsvermögen und Geldvermögen im Besitz von Einzelpersonen und Gemeinden.
- Die Enteignung von Eigentum ohne Entschädigung seitens totalitärer Regime machte Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft oder ihrer Opposition gegenüber diesem Regime zu den Leidtragenden. ...
- Flüchtlinge aus kommunistischen Ländern wurden häufig zusätzlich zu ihrer unrechtmäßigen Enteignung gezwungen, auf ihre Staatsangehörigkeit zu verzichten, um sich selbst und ihre Familie vor den Repressalien der Kommunisten, die in ihren Ländern regierten, zu schützen.
- Die der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) beigetretenen Staaten haben vereinbart, die volle Anerkennung und den Schutz aller Arten von Eigentum sowie den Schutz des Rechts auf unverzügliche, gerechte und effektive Entschädigung im Falle einer widerrechtlichen Enteignung von Privateigentum zur Nutzung für öffentliche Zwecke zu erzielen und zu wahren.
- Die Länder von Zentral- und Osteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien sind nach dem Kommunismus im Übergang zur Demokratie begriffen. Viele Länder begannen bereits mit dem schwierigen und schmerzlichen Versuch, das Unrecht der früheren totalitären Staaten wiedergutzumachen.
- Zahlreiche Länder in Zentral- und Osteuropa haben Gesetze erlassen, die eine Rückgabe von illegal und unrechtmäßig in Besitz genommenen, nationalisierten, beschlagnahmten oder auf sonstige Weise enteigneten Besitztümern vorsehen.
- Juristische oder administrative Einschränkungen, die vorschreiben, daß Antragsteller Einwohner oder Staatsangehörige des Landes sein müssen, von dem sie die Herausgabe von oder die Entscheidung für unrechtmäßig enteigneten Besitz fordern, sind willkürlich, diskriminierend und ein Verstoß gegen das internationale Recht.
- Die rechtsstaatlichen Verordnungen und die demokratischen Normen schreiben vor, daß die Maßnahmen von Regierungen ihren administrativen Behörden nach Maßgabe der von den Parlamenten oder gesetzgebenden Körperschaften erlassenen Gesetze ausgeübt werden, wobei diese Gesetze den internationalen Menschenrechtsnormen Rechnung tragen müssen.
- Es wurde deshalb beschlossen, daß das Repräsentantenhaus
(1) die Bemühungen zahlreicher zuvor totalitärer Staaten, sich mit der vielschichtigen und schwierigen Frage des Status von widerrechtlich enteigneten Besitztümern zu befassen, begrüßt;
(2) Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, auffordert, widerrechtlich enteigneten Besitz den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben oder, wenn eine Rückgabe nicht möglich ist, unverzüglich eine rechtmäßige und rechtswirksame Entschädigung zu bezahlen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und in einer Weise, die gerecht, allgemeinverständlich und fair ist;
(3) zur Rückgabe von unrechtmäßig enteigneten Besitztümern an Religionsgemeinschaften auffordert;
(4) Kroatien, die Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und sonstige Nationen (wie etwa selbstverständlich auch Polen in bezug auf die Oder-Neiße-Gebiete und Rußland in bezug auf Nordostpreußen; RJE), deren Gesetze oder Verordnungen die Rückgabe von oder die Entschädigung für unrechtmäßig enteignetes Vermögen auf Personen beschränkt, die im Land wohnen oder Staatsangehörige des Landes sind, von dem die Rückgabe oder Entschädigung verlangt wird, auffordert, diese Einschränkung aufzuheben und
(5) frühere totalitäre Staaten auffordert, Gesetze die eine Rückgabe von oder Entschädigung für widerrechtlich enteignetes Vermögen vorsehen, zu erlassen und wirkungsvoll in Kraft zu setzen. Das Repräsentantenhaus wird eine Kopie dieses Beschlusses an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika weiterleiten."
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