Beitrag 2 von 784 (0%) | Antworten Beitrag schreiben | Anfang zurück weiter Ende |
|
CAUSA: NICHT DIE DEMOKRATIE, DIE VERFÄLSCHTE DEMOKRATIE IST DER FEHLER!! ODER ANDERS: DAS NATIONALE IST DAS EIGENTLICH HUMANE!
Glasklar auseinander zu halten ist Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit. Nicht die Demokratie ist der Fehler, die verfälschte Demokratie ist der Fehler!
(Mein Beitrag vom:) 23. Mai 2019
70 Jahre eine grundsolide Verfassung (GG) – und dennoch eine politische Unfreiheit und Unterdrückung, eine quasi Auslöschung des internalisiert strikt demokratischen und seriösen Nationalpatriotismus
Wir werden von Demokratieverfälschern, die mit der Verfassung und der Demokratie als Demokratur Schindluder treiben, regiert
"Es gilt, die Ordnung der Dinge zu erkennen
und sich selbst in Ordnung zu bringen."
Joseph Bernhart
"Ein freies Land ist doch etwas anderes
als das, was wir darstellen."
Prof. Dr. Arnulf Baring
"Weder der Begriff der Volkssouveränität noch der Text einer Verfassung reichen aus, um einen Staat als `demokratisch´ zu qualifizieren. Entscheidend ist vielmehr der freiheitliche Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung, der den formalen Anspruch der Demokratie erst mit materieller Substanz erfüllt."
Prof. Dr. Ernst Fraenkel
Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher
Dipl.-Pol. Peter Hübner
"Demokratie ist nur dort mehr
als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung,
wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben."
Prof. Dr. Carlo Schmid
(am 8. September 1948
vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates)
Die Demokratie als demokratischer Rechtsstaat, als sozialer Bundesstaat, die Realisierung einer auch wirklich funktionierenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO), wird, nach aller Voraussicht und nach dem Vorlauf von über 2000 Jahren abendländischer politischer Philosohpie und Ideengeschichte, auch im 21. Jahrhundert zum verfassungsrechtlichen Naturrecht gehören! Zu dieser Demokratie, für mich eine repräsentativ-parlamentarische Parteiendemokratie, gibt es fraglos keine denkbare und brauchbare, keine bislang erdachte Alternative.
Mögen auch die brachial-ideologisch mit dem Klammerbeutel gepuderten Fundamentalisten, DEMOKRATIEVERÄCHTERTUM UND POLITNARRENSAUM, noch so unbedarft danach trachten an der generellen Geltung des heute KEIN Provisorium mehr darstellenden Grundgesetzes herum zu fummeln. Es war eigentlich von Anfang an unsere deutsche Verfassung – aus deutscher Verfassungstradition; Grundgesetz ist nur ein anderer Name für Verfassung. Ändern werden sie es nicht. Weil es nicht wünschbar ist, weil wir es verhindern müssen – weil wir es uns nicht malen können. DIE DEMOKRATIE HAT KEINE FEHLER, DIE VERFÄLSCHTE DEMOKRATIE IST DER FEHLER! Aus der Verfälschung unserer grundsoliden Verfassung heraus. Unsere Verfassung ebnet an keiner Stelle dem real existierenden Regime der Mitte-Links-Demokratur den Weg. Der Skrupellosherrschaft einer Parteienoligarchie von nur zwei brutal herrschenden und unerdrückenden politischen Strömungen: der politischen Strömung der Wanderdünenmitte und der politischen Strömung der Linken. Der politische Freiheitskahlschlg von nur schwarz und rot.
Was wir durch Demokratieernerung und Demokratievervollkommnung zu erreichen haben und müssen, unabdringbar erreichen müssen – aus der Welt zu schaffen haben, ist eine Verfassungs- und eine Demokratieverfälschung, beides durch die Ausgrenzung bis quasi Auslöschung einer ganzen politischen Strömung zu einer Formaldemokratie, hin zu einer Mitte-Links-Parteienoligarchie, einer Mitte-Links-Demokratur, einem Regime der Mitte-Links-Demokratur (eine 3. Diktatur? Kaschiert durch MLD?) und mitte-links-extremistischen Herrschaftsideologie. (MLD-Gedöns?)
Dies ist der Fehler, dies ist der Bruchpunkt ins Unheil, dies sind die unglaublichen und verheerenden Demokratidefizite in diesem unserem Lande. Die, wenn nicht behoben, zwangsläufig zu einem revolutionären Akt führen müssen. Widerstand tun not. Diesen gibt auch unsere Verfassung durch ein Widerstandsrecht in Artikel 20 Absatz 4 vor:
"GEGEN JEDEN, DER ES UNTERNIMMT, DIESE ORDNUNG (DES GG; RJE) ZU BESEITIGEN, HABEN ALLE DEUTSCHEN DAS RECHT ZUM WIDERSTAND, WENN ANDERE ABHILFE NICHT MÖGLICH IST.“
Vor allem soll hier auch auf die aktuell merkwürdigen Kommentare, Einstellungen und politischen Positionierungen so mancher Brachial-Ideologen abgezielt werden, die nur einen unpolitischen und kontraproduktiven, nur einen erbaulichen Umgang mit der zentralen Grundkonstitution und der (außer durch einen revolutionären Akt) unumkehrbaren Zentralsäule unserer Republik, nämlich das Grundgesetz (GG) - unsere grundsolide Verfassung, sich befleißigen und alles was damit zusammenhängt. (Wir hätten keine Verfassung, wir seien nicht souverän.)
Nur das richtige Verhältnis zu den nicht beliebig austauschbaren fundamentalen Grundlagen unserer Republik kann die ansonsten authentische oder echten Rechten (die nur ein internalisiert demokratischer und seriöser Nationalpatriotismus sein kann) aus ihrer schon seit Jahrzehnten andauernden Sozialunwirksamkeit oder Nischenexistenz auf Bundesebene heraus führen - will sie nicht fortwährend in fundamentaloppositioneller Utopie der Erfolglosigkeit und letztlich in der Gosse der Sozialunwirksamkeit verharren.
Das besondere Vertrauen des Grundgesetzes (GG), und dieses Vertrauen hat es auf Grund seiner Verdienste nach 70 Jahren fraglos verdient!, welches ursprünglich vermeintlich als Provisorium ausgegeben wurde – für viele dies jedoch schon damals nicht war, heute aber die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes ist, dieses besondere Vertrauen des GG als eine der besten Verfassungen der Welt, ein Grundgesetz als einigende und als Einheitsverfassung, als eine Verfassung des Wiederaufbaus und eine Verfassung der Grundlage der (Teil-)Wiedervereinigung, soll in diesem Beitrag besonders und beispielhaft AN HAND DER ENTSTEHUNGSGESCHICHTE hervorgehoben und näher erhellt werden - was etwa die Form und die alternativlose Notwendigkeit des Entstehens und den hervorragenden verfassungsrechtlichen Inhalt, das tiefgreifende Bemühen der sogenannten Grundgesetzmütter und Grundgesetzväter, der Mütter und Väter unserer Verfassung anbetrifft. Sie leisteten dabei fast zur Gänze KEINE fremdbestimmte Verfassungsneuschöpfung; sie erkämpften unserem Volk und Vaterland das, was unter den Bedingungen eines verlorenen Krieges möglich war und zum Neuanfang möglich sein mußte. (Und sie taten dies im Hinblick auf deutsche Verfassungstradition!) Denn wir waren die Besiegten von 1945! Entscheidend und mehr noch: Was bei der Erarbeitung - natürlich im Rahmen des alliierten Besatzungsdruckes, und wir verloren doch leider den Krieg, oder? - auch bei seinen Schöpfern in Herrenchiemsee, beim diskussions-vorbereitenden HERRENCHIEMSEER VERFASSUNGSKONVENT, und dann entscheidend im PARLAMENTARISCHEN RAT (der Verfassunggebenden Versammlung) schon wieder nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung im Bereich des Möglichen durchaus betonte und auch in zentralen Punkten von den 11 Ministerpräsidenten auch betont wurde. (Dies alles wird unterhalb verdeutlicht werden.) Man muß dies nur alles kennen und wissen, um sich als Fundamentalist mit seiner Behauptung: "Wir haben keine Verfassung" korrigieren zu können.
Eine Entstehungsgeschichte, die in den verschiedensten Zentralbereichen so erhellend ist - und bedeutsam für unsere heutige Bewertung. Eine Entstehungsgeschichte, die bei genauerem Hinsehen, das Verfassungswerk als nahezu zur Gänze als ein deutsches Verfassungswerk ausweist! Auf das wir stolz sein können! Und Dr. Konrad Adenauer drohte sogar seinerzeit den Alliierten, in dem er von den Londoner Empfehlungen vom 7. Juni 1948 von einem "System der Ausbeutung Deutschlands" sprach. Und er legte den Besatzern dar, daß er „mit Sicherheit den Zeitpunkt kommen sehe, wo die Deutschen durch Verweigerung der Mitarbeit wenigsten ihre Ehre vor der Nachwelt retten müßten.“
Wir verfügen über eine Verfassung, über ein Grundgesetz – ein anderer Name für Verfassung selbst in anderen historischen Perioden, womit wir als internalisiert demokratische, seriöse und authentische Rechte oder Nationalpatrioten, alles erreichen können was wir erreichen wollen - wenn wir es nur besser verstünden; und eines Tages werden wir es besser verstehen. Es soll somit den Falschbehauptungen oder falschen politischen Positionierungen entgegengewirkt werden, daß das GG aufoktroyiert wurde und folglich uns zum Schaden im nationalpatriotischen Kampf um die Beseitigung der real existierenden Demokratur gereiche. Und eben gerade auch durch die Entstehungsgeschichte wird dies widerlegt! (audiator et altera pars und nicht nur das eigene Brevier), daß das GG "nur unter dem Genehmigungsvorbehalt der West-Alliierten verabschiedet wurde", was konkret hier viel zu verzogen brachial-ideologisch und formal, letztlich nicht weiterhelfend gesehen ist; oder ähnlicher nur oberflächlicher, kontraproduktiver und unpolitischer Behauptungen mehr. Die dahinter stehenden Intentionen sind abzulehnen! Brachial-ideologische Verblendungen, falsche Wege, fundamentaloppositionelle Sackgassen, weil sie vor allem das Große und Ganze der geschichtlichen Entwicklung verkennen. Für die Republik, oder synonym: für die Demokratie sind zu deren Durchsetzung gegen Absolutismus in den vergangenen Jahrhunderten Ströme von Blut geflossen, die Republik oder synonym Demokratie, kann nicht mehr preisgegeben werden!
Und dabei ist auch UNBEDINGT die politisch-historische Situation zu beachten, unter der das Ganze entstand: Wir waren leider nicht die Sieger in diesem Ringen um Sein oder Nichtsein verschiedener Welt- und Lebensauffassungen, sondern die Besiegten von 1945. Es mußte, ob so oder so, ein Neuanfang gemacht werden. Wir beabsichtigen nicht mehr, diesen republikanischen/demokratischen Neuanfang, 1A ausgeprägt und niedergelegt in unserer grundsoliden Verfassung, preiszugeben. Ansonsten wären wir ja von Sinnen, würden unsere politische Freiheit, wie sie jetzt zumindest schon einmal in unserer grundsoliden Verfassung angelegt ist, preisgeben. Artikel 20 unserer Verfassung (GG) weist auf einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat, und auf die Ausübung der Staatsgewalt hin. Artikel 20 unserer Verfassung lautet zur Gänze:
„Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßigen Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
II. Wie war das denn mit der Entstehung unserer Verfassung; haben wir nun eine Verfassung oder haben wir keine?
Schelten wir nicht den Weg des Parlamentarischen Rates und des Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, denn wir, die leider Besiegten von 1945, hätten es letztlich, AUS DEM EHERNEN ZWANG DER VERHÄLTNISSE HERAUS, auch nicht besser oder anders machen können – es orientierte sich an DEUTSCHER VERFASSUNGSTRADITION. Es entstand eine grundsolide Verfassung. Wie will man brauchbare Alternativen auch schon ernsthaft begründen. Lächerlich ist dieses ewige Polit-Sektierertum, Politnarrensaum, mit der leeren Behauptung: wir hätten keine Verfassung. Wir haben sie, wir dürfen sie unser eigen nennen, eine der besten Verfassungen in der Welt überhaupt. (Aber Obacht, Achtung: Relevant die Tatsache ob Unterschied zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit!)
Es soll dann weiterhin vor allem auf die Gefahren hingewiesen werden, die gerade in Bezug auf die Verfassung aus weitergehendem Macht-Kalkül aktuell von den Linken ausgehen. Einer politischen Linken, die unser Unglück ist! (Denn der politische Feind des deutschen Nationalpatriotismus steht als deutscher sogenannter politischer Feind mitten unter uns, er steht nicht außerhalb; und dies ist klar zu erkennen, weil ohne stimmiges sogenanntes politisches Feindbild gar nichts stimmen kann.
So wenn der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering jetzt anregt, einen Türken aufbauend und ein Trojanisches Pferd planend, eine neue Verfassung für Deutschland zu schaffen, und dies auch mit kritischen Stimmen aus Mitteldeutschland (die MLD-Roßtäuscher nennen es „Ostdeutschland“) begründet, wenn er den angeblichen dortigen Kritikern in den Mund legt: "Eigentlich war doch vorgesehen, daß es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber ihr habt uns euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen. Das muß man aufarbeiten." (Franz Müntefering in der "Bild am Sonntag" vom 12. April 2009) Daß auch hier in der Müntefering-Argumentation wiederum fast alles verquer weil links-motiviert abläuft, wird auch an Hand des vorliegen Beitrages deutlich. Angefangen damit, daß der TERMINUS "GRUNDGESETZ EIN ANDERER AUSDRUCK FÜR VERFASSUNG IST" (Dr. Gerhard Frey) und von einem "überstülpen" gar keine Rede sein kann.
Münteferings Initiativen werden letztlich fruchtlos sein und wie das Hornberger Schießen ausgehen, weil wir ohnehin schon eine solide Verfassung haben, wie Münte genau weiß: weil die Mitteldeutschen - mit ihren 1A revolutionären Schlachtrufen: "Wir sind das Volk!" und "Die Mauer muß weg!" - durch ihren Beitritt der bankrottösen DDR am 3. Oktober 1990 sich entschlossen hatten, der nach dem Grundgesetz verfaßten Bundesrepublik beizutreten und damit das Grundgesetz als Staatsverfassung wählten, und Münte das Ganze recht transparent und ungeschminkt jetzt vor allem von ihm als eine Art Wahlkampfgag für Mitteldeutschland positioniert, und sich das Ganze auch diesbezüglich schon etwas bezahlt gemacht hat; erstmals sind seit einigen Tagen (heute ist der 26.8.09) die Umfrageergebnisse für die Sozis zur kommenden Bundestagswahl Ende September 2009 in Mitteldeutschland höher als in den alten Bundesländern. Und weil Franz Müntefering ganz genau weiß, daß es heute keine generellen Spekulationen über den Artikel 146 GG, die Geltungsdauer des Grundgesetzes betreffend, mehr geben kann. Dieser Artikel nur noch eine Ergänzung des GG beinhaltet.
Was heißt dies? Der Artikel 146 GG in der alten Fassung sprach vom Vorläufigkeitscharakter des Grundgesetzes, dieser wurde jedoch durch den Beitritt der DDR überwunden. Der Artikel 146 in der neuen Fassung [also nach der Wiedervereinigung mit der DDR] steht erneut für die Geltung des Grundgesetzes für das gesamte deutsche Volk. Und um dies zum Ausdruck zu bringen wurde Artikel 146 in der neuen Fassung präsentiert. Und, und dies ist von zentraler Wichtigkeit, er wurde präsentiert um eine Ermächtigung zur Fortbildung der Verfassung, einer Ergänzung, Fortschreibung, Vervollkommnung, zu ermöglichen. Auch kann ein einzelner Artikel das GG nicht generell das Ganze in Frage stellen. Zudem ist immer auch Artikel 79 Abs. 3 zu beachten: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig." Wir können uns das Ganze nicht malen.
All dies müßte Indianer Müntefering eigentlichen wissen. Aber geblendet sieht er zur Zeit nur noch das immer weitere und weitere Absinken der SPD-Zustimmung in unserem Volk. Um auch Müntes leichtfertiger, weil mit linken Absichten versehener Umgang mit dem GG besser standzuhalten, empfiehlt sich auch der vorliegende Beitrag.
Etwas ganz anderes an der Müntefering-Absicht ist für die deutsche authentische Rechte von zentraler Bedeutung: Man sollte es unter allen Umständen vermeiden dazu beizutragen, daß sich jetzt Vorschläge auf Verfassungänderungen mehrheitlich im Volk verankern können: Verfassungsänderungen oder Verfassungabstimmungen UNTER DEN BEDINGUNGEN der real existierenden Mitte-Links-Demokratur (MLD), der Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung anzustreben, oder auf linke Vorschläge unter Ausschaltung des Gehirns aufzuspringen oder da hinter her zu laufen. Jetzt, unter den Bedingungen einer MLD-Demokratur Verfasungsänderungen zu fordern oder eine überflüssige Abstimmung über die Verfassung herbeiführen zu wollen, in diesen gegenwärtigen politischen Verhältnissen der Mitte-Links-Parteienoligarchie-Demokratur der Unterdrückung der nationalen Opposition (durch Zeitgeist fest am Nasenring), wo, wenn es wirklich so käme, die Mitte-Linksrepublik nur noch verhängnisvoller bekräftigt und ausgebaut und einen weiteren Sieg davontragen würde.
Eine erneute Abstimmung über die Verfassung, oder eine Verfassungs-Neukreation oder unabdingbare Verfassungsergänzung (durch soziale und nationale Grundrechte), kann nur nach einer vorherigen Beseitigung der politischen Verfolgung und Unterdrückung der strikt demokratischen deutschen Rechten sinnhaft angestrebt werden. Damit diese endlich auch den politischen Prozeß mitbestimmen kann! Hierauf, auf die Veränderung der politisch-demokratischen Verhältnisse in diesem unserem Lande, muß unser primärer Kampf als authentische, internalisiert demokratische und seriöse sowie echte Rechte abzielen. Ein Kampf um eine auch wirklich nach der Verfassung funktionierenden Demokratie als Voraussetzung für Verfassungsverändrungen und -ergänzungen. (Siehe hierzu weiter unten im Beitrag.) Die dann keine real existierende Mitte-Links-Parteienoligarchie durch Demokratieverfälschung, DIESER POLITISCHEN UND DARAUS FOLGENDEN AUCH SOZIALEN ZWEIDRITTELGESELLSCHAFT, mehr ist. Und was ist Demokratieverfälschung denn anderes als Verfassungsverfälschung?
Weiter zur Darlegung des Konzeptes: Der vorliegende Beitrag soll auch die zu bedauernde Geringschätzigkeit des Geredes über das GG einiger Nationalpatrioten als nicht vertretbar erweisen und zu Einhalt und Umkehr auffordern. Die Zentralsäule unserer Republik, unsere Staatsräson (= GG), läßt sich nicht so ohne weiteres diskreditieren. Dabei wird den unproduktiven und unpolitischen Brachialideologen kein einziger Baum in den Himmel wachsen - weil sie niemals in ihrer Art und Weise das Vertrauen des Volkes zu gewinnen vermögen. Da beißt man sich nur die Zähne dabei aus, dieMaus keinen Faden ab, und versucht permanent vergebens mit dem Kopf durch die Wand zu gehen – wie ungespitzt durch die Decke. Aber seit Menschengedenken ist es noch niemandem gelungen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Sollte dies alles verkannt werden, so wird der deutschen Rechten auch weiterhin kein Erfolg auf Bundesebene beschieden sein! So sicher wie das Amen in der Kirche ist, der Tag auf die Nacht folgt. Denn es war noch immer so gewesen, daß auch die falschen Wege und die falschen politischen Positionierungen, solange man sie auch beschritt und befolgte, letztlich nichts gebracht haben; Irrwege, Holzwege waren und blieben. Weil sie ganz einfach nichts bringen können. Einen Erfolg im Kampf um die nationale Selbstbewahrung und Selbstbehauptung kann man sich nicht malen, weil die Politik letztlich immer noch primär ein geistiger Prozeß ist!
Nur das Grundsätzliche wiederholt sich in der Geschichte; das Grundsätzliche, das fähig ist auf die immer fortschreitenden politisch-historischen Bedingungen auch richtig zu reagieren und diese zu beachten. Wie etwa in der Frage des unumkehrbaren Systemtypus. ES GIBT DA KEIN VORWÄRTS IN EINE RÜCKGANGSGESELLSCHAFT. Es läßt sich fundamentaloppositionell nichts erzwingen. Es sei denn, man ist sein ganzes Leben lang nur mit Spielwiesen zufrieden. Und selbst ein Durchmarsch mit den falschen politischen Positionierungen in den Bundestag würde bald wieder zum todsicheren Verschwinden daselbst führen. Weil die politischen Maximen in den stets wandelnden politisch-historischen Situationen, einmal als richtig erkannt und dennoch nicht befolgt, immer den Mißerfolg nach sich ziehen. Denn die Sicherheit und Wohlfahrt des Souveräns, der immer nur das Volk sein kann!, hat die oberste Maxime zu sein. In aller Unbestechlichkeit. Unhaltbarer fundamentaloppositioneller politischer Extremismus würde unser Volk nur vom Regen in die Traufe führen. Die soziale Verantwortung allen politischen Handelns und Wollens ist oberstes Gebot. WEIL POLITIK DAS SCHICKSAL IST, UNSERER ALLER LEBENSQUALITÄT, LEBENSSINN UND LEBENSMÖGLICHKEIT PRÄGT. UM ÜBER DIE KUNST DES MÖGLICHEN AUCH EINMAL DORTHIN VORZUDRINGEN, DASS DIE POLITIK ES VERSTEHT, AUCH DAS NOTWENDIGE ZU REALISIEREN. ABER DAS NOTWENDIGE BEDARF IN JEDEM FALLE DER DEFINITION UND DER UNVERLETZBARKEIT IN DER EINHALTUNG DER IN ALLEM VERPFLICHTENDEN SOZIALEN VERANTWORTUNG: >>JEDER MENSCH HAT ANSPRUCH AUF EINEN BRAUCHBAREN UND GERECHTEN STAAT, DER DIE FREIHEIT DES EINZELNEN ALS AUCH DAS WOHL DER GESAMTHEIT SICHERT!<<
Und zudem, wir treffen sie nicht, diese Herren mit den feinen Instinkten für ideelle und materielle Werte aus der herrschenden politischen (und medialen, kulturellen und christlich-religiösen) Klasse oder Kaste, selbst mit Zielwasser nicht, wenn wir es auf die Verfassung beziehen und dann auch noch - horrible dictu - fehlende Souveränität behaupten. Vollkommen irrig und nicht stimmig, von allen guten Geistern verlassen! Weil wir uns dann permanent auf einer falschen, uns selbst schädigenden Baustelle befinden. Nein, wir nehmen die Verfassung als Bündnisgenossen um die Demokratieverfälscher – die Demokratur-Politpausenlowns, unsere Unterdrücker des Nationalpatriotismus – der demokratischen, weil authentischen deutschen Rechten, zu entlarven. Blank zu machen und blank zu sehen; bis auf die Fratze.
Unsere zentrale Maxime muß lauten: WIR HABEN EINE SOLIDE VERFASSUNG, ABER KEINE POLITISCHE FREIHEIT! Und daraus folgt: Wir werden, Sorry hoch 1.000, von Demokratieverfälschern regiert! (Die mit ihrem MLD-Gedöns.) Und Demokratieverfälschung entsteht aus der Verfassungsverfälschung heraus! Dies allein trifft und eröffnet ungeahnte Spielräume in der Öffentlichkeitswirksamkeit (wobei auch die Bewußtseinsinhalte daran angepaßt werden müssen), ermöglicht ungeahnten und absolut notwendigen Zulauf über die sonstigen Milieugrenzen und Netzwerke hinaus. Schafft Vertrauen und ein Verstehen und Verständnis für nationalpatriotische politische Positionierungen im Volk. Diffamierungen der Mitte-Links-Extremisten prallen ab. Alleine weil sie sich vor der Enttarnung sehen. Ein Zulauf der erst zum bundesweiten Erfolg führt.
DIE ERSTEN DREI HAUPTMAXIMEN DER STRIKT DEMOKRATISCH UND STRIKT RECHTSSTAATLICH ORIENTIERTEN DEUTSCHEN RECHTEN MÜSSEN DAHER LAUTEN:
1. NICHT DIE DEMOKRATIE IST DER FEHLER, SONDERN DIE VERFÄLSCHTE DEMOKRATIE IST DER FEHLER!
2, WIR HABEN EINE GRUNDSOLIDE VERFASSUNG, ABER KEINE POLITISCHE FREIHEIT FÜR AUCH ALLE VORHANDENEN POLITISCHEN STRÖMUNGEN IN DIESEM UNSEREM LANDE!
3. WIR WERDEN VON, SORRY, M. E. DEMOKRATIEVERFÄLSCHERN REGIERT – SOLANGE DIE MLD (= MITTE-LINKS-DEMOKRATUR) NICHT DURCH DEN WAHLSTIMMZETTEL ZUM MOND (MIT EFFET AUF DIE OPPOSTIONSBÄNKE) KATAPULTIERT WURDE!
Wir sind vorerst, auf Grund der uns vorenthaltenden politischen Freiheit (das „Gedöns“ braucht nichts: steht nur am Rand als dskrupellos diffamiert „rechts-außen“, wohlfeil stigmatisiert und verfemt, steht außerhalb unseres Nasenrings), auf die generelle demokratische Auseinandersetzung zurückgeworfen - auf das Verlangen nach Urfreiheit in der demokratischen Auseinandersetzung – Emanzipation und Partizipation außerhalb der MLD nur Pustekuchen. Und diesem Kampf, Freiheitskampf werden wir uns widmen, den Fedehandschuh aufgreifen, und dies unter allen Umständen. Komme, was da wolle – Coute que coute = notfalls um jeden Preis! Notfalls werden wir uns dann auf keinen Fall mehr zuerst eine Bahnsteigkarte lösen um einen Bahnsteig zu erstürmen! (Siehe die diesbezüglichen Andeutungen Lenins zu uns Deutschen, deren Charakter.) Auch auf die Gefahr hin, letztlich nur noch vor einer Frage zu stehen: Vielleicht ist überhaupt das eigene Leben mitunter der Preis der Freiheit - in Situationen der tiefsten Erniedrigung! Der tiefsten Erniedrigung für Volk und Vaterland vor allem. Weil eben ein Leben in Ketten, wo wir doch alle frei geboren sind!, ein Leben in politischer Unfreiheit ganz und gar unerträglich ist.
Teil II:
23. MAI 2019: 70 JAHRE SOLIDE VERFASSUNG (GG)
GLASKLAR AUSEINANDER ZU HALTEN IST VERFASSUNGSRECHT UND VERFASSUNGSWIRKLICHKEIT. NICHT DIE DEMOKRATIE IST DER FEHLER, DIE VERFÄLSCHTE DEMOKRATIE IST DER FEHLER!
Die Demokratie als demokratischer Rechtsstaat, als sozialer Bundesstaat, die Realisierung einer auch wirklich funktionierenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO), wird, nach aller Voraussicht und nach dem Vorlauf von über 2000 Jahren abendländischer politischer Philosophie und Ideengeschichte, auch im 21. Jahrhundert zum verfassungsrechtlichen Naturrecht gehören! Zu dieser Demokratie, für mich eine repräsentativ-parlamentarische Parteiendemokratie, gibt es fraglos keine denkbare und brauchbare, keine bislang erdachte Alternative.
Die fundamentaloppositionelle Falschaussage: "Wir haben keine Verfassung" ist vollkommen deplaziert. Voll unpolitisch, voll kontraproduktiv und nur voll beschaulich. Begründet wird diese Falschaussage mit nur oberflächlichen und somit unstimmigen und leerlaufenden Betrachtungen, Bewertungen und Behauptungen. Wie: 1. "Es heißt ja schon Grundgesetz und nicht Verfassung" oder: 2. "Es gab zum Grundgesetz keine Volksabstimmung" oder: 3. "Es gab keine Verfassunggebende Nationalversammlung nur einen Parlamentarischen Rat" oder 4. "Das Grundgesetz gilt nicht weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist."
Zu 1.: "Es heißt ja schon Grundgesetz und nicht Verfassung."
Nun, generell muß klar sein, nicht die Firmierung, das Etikett oder die Verpackung machen eine Verfassung, sondern der Inhalt! Warum die Mütter und Väter des Grundgesetzes ihre Verfassungsausarbeitungen nicht >Verfassung< genannt haben, sondern >Grundgesetz<, nämlich weil sie zukünftig die Wiedervereinigung nicht verhindern oder verbauen wollten, wird weiter unten noch im einzelnen dargelegt. Und weiterhin: IN DER DEUTSCHEN GESCHICHTE GAB ES EINE REIHE VON STAATEN, DEREN VERFASSUNGEN AUCH GRUNDGESETZ BENANNT WURDEN. Etwa das Grundgesetz des Deutschen Bundes oder der Bundesakte von 1815.
DR. GERHARD FREY: "DAS GRUNDGESETZ GILT. (...) DASS GRUNDGESETZ EIN ANDERER AUSDRUCK FÜR VERFASSUNG IST, WURDE OFT GENUG NACHGEWIESEN." (Quelle des Zitates siehe Punkt 4)
Zu 2.: "Es gab zum Grundgesetz keine Volksabstimmung."
Nun, wie wohlfeil und erbaulich und dennoch falsch. Verfassungen haben primär wegen ihrer Inhalte zu gelten. So stellt der Staatsrechtler und Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof fest: "Im Ergebnis zeigt sich somit, daß eine Verfassung wegen ihrer Inhalte, nicht wegen eines formalen Zustimmungsaktes Geltung beanspruchen kann. Eine Verfassung ist legitim, weil die Richtigkeit ihrer Kerninhalte in der Gegenwart überzeugt, nicht weil eine Mehrheit ihr zustimmt. Auch jede Mehrheitsentscheidung kann einen bestimmten Rechtsinhalt nur rechtfertigen, wenn das Demokratieprinzip vorausgesetzt werden darf und deshalb der Grundsatz der Mehrheitsentscheidung schon in Geltung ist. Umgekehrt mag ein Gewaltherrscher die Beachtung einer Ordnung auch gegen die Einsicht des Richtigen erzwingen und sogar eine formale Zustimmung der Unterworfenen erreichen; der bloße Gehorsam begründet jedoch nur eine Ordnung auf Unterwerfung, letztlich jedoch nicht die Legitimation und Autorität des Rechts." (Quelle siehe unterhalb.)
Im übrigen: Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde auch ohne ein Plebiszit in Kraft gesetzt. Zahlreiche andere Verfassungen wurden weltweit ohne Volksabstimmungen in Kraft gesetzt: So etwa die englische, die französische, die US-amerikanische Verfassung.
Das Grundgesetz hat sehr wohl eine hinreichende demokratische Legitimation! Und nach der (Teil-)Wiedervereinigung erst recht. Aber auch vorher schon. Warum? Eine Verfassung kann keine Legitimation durch einen einmaligen Zustimmungsakt erhalten - dies entspräche nicht dem Kerngehalt des Demokratieprinzips. Prof. Dr. Paul Kirchhof stellt treffend fest: "Dennoch leidet das Grundgesetz nicht an einem demokratischen `Geburtsfehler´. Der Kerngehalt des Demokratieprinzips würde nämlich verkannt, wollte man aus ihm die Forderung ableiten, die demokratische Legitimation könne aus einem einmaligen Entscheidungsakt des Staatsvolkes hergeleitet werden, sei es eine Abstimmung über die Verfassung oder eine Wahl eines Organs, dem im Wahlakt ausdrücklich die Aufgabe und Befugnis der Verfassunggebung zugesprochen wird. Nach diesem Demokratieverständnis wäre eine Verfassung, die in einem punktuellen Abstimmungsakt vor hundert Jahren vom Volke bestätigt worden ist, für die gegenwärtige - an diesem Abstimmungsakt unbeteiligte - Generation des Staatsvolkes demokratisch fundiert, während einer Verfassung, die durch 40jährige (heute müßte es heißen: durch 70-jährige;RJE) gestaltende Mitwirkung des Staatsvolkes in tägliche Verfassungswirklichkeit umgesetzt worden ist, die demokratische Legitimation fehlte. Dieser formal-demokratische Denkansatz verkennt das Postulat, daß alle Staatsgewalt jeweils in der Gegenwart vom Staatsvolk ausgehen müsse. Das Demokratieprinzip sagt nicht, daß der Wille der vorausgehenden Generation der nachfolgenden ihre Staatsverfassung vorschreiben dürfe. Vielmehr beansprucht das Demokratieprinzip unabhängig von der historischen oder aktuellen Zustimmung der jeweils Beteiligten Verbindlichkeit; deswegen könnte das Staatsvolk der Gegenwart nicht durch Mehrheitsentscheid seinen Nachkommen die Demokratie vorenthalten. Wenn das Demokratieprinzip der jeweiligen Mehrheit des Staatsvolkes politische Bestimmungsmacht zuweist, kann es sich nicht selbst zur Disposition der Mehrheit stellen. DAS DEMOKRATIEPRINZIP GILT NICHT, WEIL DIE MEHRHEIT ES SO WÜNSCHT, SONDERN WEIL DER GEDANKE DER VOLKSSOUVERÄNITÄT RICHTIG IST. (...) Das Demokratieprinzip beansprucht also eine vom Mehrheitswillen unabhängige Geltung, die eine Legitimation und Verantwortlichkeit der jeweiligen Staatsgewalt gegenüber dem Staatsvolk der Gegenwart fordert. Das Grundgesetz, das nicht in einem förmlichen Akt vom Staatsvolk vorbereitet oder beschlossen worden ist, gewinnt demokratische Legitimation, sobald es im Zuge des Wiederaufbaus deutscher Staatlichkeit und der Schaffung eines demokratischen Rechtsstaates vom Staatsvolk - insbesondere in der ersten Bundestagswahl 1949 - als verbindliche Staatsordnung gehandhabt und in die Rechtswirklichkeit umgesetzt worden ist.
Das Demokratieprinzip fordert nicht die Zustimmung des Staatsvolkes in einem einmaligen historischen Zustimmungsakt, sondern erwartet eine kontinuierliche Mitwirkung dieses Volkes in dem demokratisch verfaßten Gemeinwesen."
(Quelle: PROF. DR. PAUL KIRCHHOF: Brauchen wir ein erneuertes Grundgesetz?, München 1993 - 2., unveränderte Auflage, Seite 17, 18, 19f)
Zu 3.: "Es gab keine Verfassunggebende Nationalversammlung sondern nur einen Parlamentarischen Rat".
Zunächst wiederum grundsätzlich: Prof. Dr. Paul Kirchhof hat bewiesen, daß der Prozeß der Verfassungsbildung, der Verfassunggebung, nicht auf einen einmaligen verfassunggebenden Akt zurückgeführt werden kann und daran gemessen werden kann. Die Verfassunggebung muß als kontinuierlicher Prozeß verstanden werden. Paul Kirchhof schreibt:
"b) Der Prozeß der Verfassungsbildung
... Sodann weist es (das Willensdogma; RJE) dem Demokratieprinzip den - begrenzten - Entscheidungsspielraum zu, in dem das Staatsvolk mehrheitlich Recht begründen und verändern, Staatsorgane wählen und abberufen kann. Das Vernunftrecht schließlich stellt diesen Freiheitsrechten und Mehrheitsbefugnissen, die grundsätzlich eigennützig ausgeübt werden dürfen, die Prinzipien des Gemeinwohls, des Amtsethos, der Unbefangenheit, der Friedlichkeit und des schonenden Umgangs mit den vorgefundenen Güter dieser Welt entgegen. Aus dem Zusammenwirken dieser Rechtsentstehens- und Rechtserkenntnisquellen gewinnt eine Verfassung ihren Geltungsgrund und ihre Überzeugungskraft. SIE IST LEGITIM, WEIL SIE NATURGERECHT, WILLENSORIENTIERT-FREIHEITLICH UND VERNÜNFTIG IST. Das Entstehen von Verfassungen ist deshalb nicht ein Augenblicksereignis ähnlich einem juristischen Urknall, sondern ein lang währender Prozeß der Suche und Erprobung, die schließlich bei der Formulierung einer Verfassungsurkunde zu einer stets verbesserungsbedürftigen Staatsordnung führt.
Nicht die Herstellung eines Verfassungstextes, nicht die formale Bestätigung diese Textes in einem Abstimmungsakt, sondern der Prozeß des Hervorbringens, Erprobens und Formens der Verfassung und des Verfassungstextes sind Ausübung der verfassunggebenden Gewalt."
Weiterhin: Die drei westlichen alliierten Besatzungsmächte verlangten in den "Frankfurter Dokumenten" (1. Juli 1948) von den 11 deutschen Ministerpräsidenten die Einberufung einer Nationalversammlung zur Ausarbeitung einer Verfassung. Es waren die 11 deutschen Ministerpräsidenten, die dies entschieden ablehnten und sich durchsetzten; das Ansinnen der Alliierten verhinderten; sich weigerten diesem nachzukommen. Es sollte keine Nationalversammlung sein, sondern ein Gremium welches durch die Landtage legitimiert werden sollte. Und dieses Verfassunggebende Gremium wurde der Parlamentarische Rat genannt. Die verfassungsrechtlichen Ausarbeitungen sollten auch nicht Verfassung sondern Grundgesetz benannt werden. (Näheres weiter unten im Text.)
Zudem: Die obigen Darlegungen (in Punkt 2) von Prof. Dr. Paul Kirchhof treffen auch klar hier für den Punkt 3 zu. Sie beziehen sich sowohl auf die Frage der Art und Weise der Vorbereitung als auch der Legitimierung einer Verfassung. Also auch in dem Fall, wo es nicht eine Nationalversammlung (was natürlich ein Idealzustand ist und bleibt!) sondern ein Parlamentarischer Rat, oder in der Legitimation es kein Plebiszit sondern eine Abstimmung in den 11 Landtagen gab. Wie jeweils bei der Entstehung und Annahme des Grundgesetzes geschehen. (Warum dies?? Etwa: weil eben die Schöpferinnen und Schöpfer des Grundgesetzes glaubten, so weniger der zukünftigen Wiedervereinigung im Wege zu stehen; nichts zu präjudizieren.) Im weiteren Verlauf des Beitrages unterhalb wird genau dargelegt, wie und warum in der politisch-historischen Ausnahmesituation der Verfassungsberatungen von 1948/1949, weil wir nämlich, Sorry, >>>leider (WIR WURDEN BESIEGT UND EBEN NICHT „BEFREIT“ – EIN GANZES VOLK KANN MAN IMMER NUR BESIEGEN!!!), leider die Besiegten von 1945 waren!, die deutschen Verfassungsgeber es nicht >Nationalversammlung< nennen wollten sondern >Parlamentarischer Rat< (im übrigen die Legitimierung auch nicht durch ein Plebiszit sondern durch die 11 Landtage vornehmen wollten). DER DEUTSCHE POLITISCHE WILLE VERWEIGERTE SICH AUCH HIER DEN ALLIIERTEN BESATZERN. Dies hatte seine Begründung die mit dem nicht aufgebbaren Ziel einer Wiedervereinigung zusammenhängen.
Auch hier trifft die weiter oberhalb zitierte Feststellung von Prof. Dr. Paul Kirchhof zu, sie ist zentral, und muß deshalb für Punkt 3 wiederholt werden: "Der Kerngehalt des Demokratieprinzips würde nämlich verkannt, wollte man aus ihm die Forderung ableiten, die demokratische Legitimation könne aus einem einmaligen Entscheidungsakt des Staatsvolkes hergeleitet werden, sei es eine Abstimmung über die Verfassung oder eine Wahl eines Organs, dem im Wahlakt ausdrücklich die Aufgabe und Befugnis der Verfassunggebung zugesprochen wird. (...)."
Zudem und zur weiteren Argumentation: Es lag sehr wohl eine Legitimation des Parlamentarischen Rates, dem Organ der Verfassunggebung 1948/1949, vor. Unter den Verhältnissen der Besatzungsherrschaft kam es dennoch zu Wahlen in den 11 Ländern der westlichen Besatzungszonen. Es kam zu 11 demokratisch legitimierten Ländervertretungen oder Länderparlamenten, zu 11
Landesverfassungen und 11 gewählten Ministerpräsidenten. Dies war Legitimation und Verkörperung des Volkswillens. Und es waren ja dann die 11 Ministerpräsidenten, die den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee als Vorbereitung für den Parlamentarischen Rat, und dann den Parlamentarischen Rat (das Verfassunggebende Gremium mit Verfassunggebender Gewalt) beauftragten, dem die ausschließliche Aufgabe zukam, ein Grundgesetz zu beraten, zu beschließen und den Ministerpräsidenten und den Landtagen zur Abstimmung vorzulegen.
Der Vorsitzende des Hauptausschußes des Parlamentarischen Rates, der großartige Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD), legte im genannten Zusammenhang vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates, in der 2. Sitzung am 8. September 1948, dar:
"Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem weiteren grundsätzlichen Kapitel: Wo liegen die Hoheitsbefugnisse, auf Grund derer wir dieses Grundgesetz beraten und beschließen? Wer wird dabei durch uns tätig? Wird durch uns tätig das deutsche Volk? Oder werden durch uns tätig die Länder als in sich geschlossene Gebietskörperschaften? Diese Frage zu beantworten ist nicht müßig. Ich glaube vielmehr, daß der Umstand, wie wir sie beantworten, entscheidend für das ganze Werk ist. DEUTSCHLAND IST, DAS GLAUBE ICH BEWIESEN ZU HABEN, ALS STAATLICHES GEBILDE NICHT UNTERGEGANGEN. DAMIT, DASS DEUTSCHLAND WEITERBESTEHT, GIBT ES AUCH HEUTE NOCH EIN DEUTSCHES STAATSVOLK. Es ist also auf dem Gebiet, das heute durch die drei Westzonen umschrieben wird, ein Gesamtakt dieses deutschen Staatsvolkes noch möglich. Ein solcher Gesamtakt kann auch durch Länderverfassungen nicht verboten werden.
Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in Ländern gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in Länder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, ALS DEUTSCHES GESAMTVOLK. ... in dem Gebiet, für das das Grundgesetz gilt, wird nicht eine separate `westdeutsche´ Gebietshoheit ausgeübt, sondern GESAMTDEUTSCHE HOHEITSGEWALT IN WESTDEUTSCHLAND." (aus: Parlamentarischer Rat. Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, Bonn 1948/49, 2. Sitzung, 8. 9. 1948, S. 8ff)
Zu 4.: "Das Grundgesetz gilt nicht weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist."
Auch diese Behauptung ist deplaciert. Nochmals: VERFASSUNGEN GELTEN WEGEN IHRER INHALTE (siehe oben die Aussagen von Prof. Dr. Paul Kirchhof)!
Zur Kritik "Das Grundgesetz gilt nicht, weil es nicht mit einem Friedensvertrag verbunden ist", stellt Dr. Gerhard Frey sehr treffend fest: "Dem ist entgegenzuhalten, dass Friedensverträge häufig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für den schwächeren Partner verbunden sind und davon die Gültigkeit einer Verfassung nicht abhängig sein kann. In den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war die Bundesrepublik für den Westen im Allgemeinen und die USA im Besonderen ein begehrtes `Bollwerk gegen den Bolschewismus´, so dass damals für uns günstige Friedensverträge mit einer ganzen Reihe von Staaten hilfreich gewesen wären. HEUTE, DA JEDER ZWERG UNS SCHMÄHEN UND TRETEN KANN, LIEGEN DIE DINGE ANDERS."
Im übrigen stellte Dr. Gerhard Frey im nämlichen Beitrag ebenfalls treffend fest: "DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT HAT IN MEHREREN ENTSCHEIDUNGEN ENTGEGEN MANCHEN HOFFNUNGEN VON DEUTSCHFEINDEN FESTGESTELLT: DURCH DIE KAPITULATION DER DEUTSCHEN WEHRMACHT IST DEUTSCHLAND ALS STAATS- UND VÖLKERRECHTSSUBJEKT NICHT UNTERGEGANGEN. VIELMEHR EXISTIERT DAS DEUTSCHE REICH IN DER MIT IHM IDENTISCHEN BUNDESREPUBLIK WEITER."
Diese Feststellungen wurden auch schon im Parlamentarischen Rat (PR) von den profundesten Sachkennern daselbst festgestellt (siehe weiter unten). Etwa von Prof. Dr. Carlo Schmid, Vorsitzender des Hauptausschusses des PR.
(Quelle zu den Frey-Zitaten: Dr. Gerhard Frey, "Was ist das Grundgesetz wert? - Eine Analyse zum 60-jährigen Besten der Verfassung / 2. Folge", National-Zeitung Nr. 18 vom 24. April 2009, Seite 4. Die erste Folge des Beitrages wurde in der NZ Nr. 17 abgedruckt.)
Teil III:
LEIDER UND VÖLLIG DURCHGEKNALLT (IMMER UNPOLITISCH UND KONTRAPRODUKTIV LOCKER VOM HOCKER!!) hört man öfters auch von sonst bewährten „Nationalpatrioten“: "Wir haben keine Verfassung." Nun, ich kann mir gut vorstellen und nachempfinden, was da bei dieser Aussage so alles mitschwingt oder impliziert wird - immerhin sind wir Jahrzehnte lang als nationale Opposition immer nur in die Gosse der Sozialunwirksamkeit getreten worden (aber viele sind, wie auch ich, völlig ungebeugt, bis zum letzten Atemzug – man nennt dies völlig unbestechlich – bis zum letzten Atemzug: Mögen sie nur kommen!). Auch haben wir uns zu sehr aus eigener Unbedarftheit dorthin befördern lassen, was wir nun langsam, wenn es sein muß: unter allen Umständen, nicht mehr hinnehmen werden. Aber ich warne dennoch davor, mit zu viel purer fundamentaloppositioneller Negation und brachial-ideologischer Verirrung und Verwirrung (Pseudorebellentum), kontraproduktiv und unpolitisch, SCHADEN WIR DEM AUFBAU EINER AUCH ERFOLGREICHEN STRIKT DEMOKRATISCHEN UND GG-ERGEBENEN DEUTSCHEN RECHTEN, DIE INTERNALISIERT DEMOKRATISCH UND SERIÖS SEIN MUSS, MEHR ALS DAS WIR DIESER NÜTZEN. ABER HIERAUF KÄME ES IN UNSERER LAGE ENTSCHEIDEND AN: POLITISCH UND NICHT UNPOLITISCH, PRODUKTIV UND NICHT KONTRAPRODUKTIV DER DEUTSCHEN RECHTEN, DER NATIONALEN OPPOSITION UND DEM NATIONALEN WIDERSTAND ENDLICH ZUM ERFOLG UND DURCHBRUCH ZU VERHELFEN; >>>>> DEN SIEG DAVONTRAGEN!! - EMANZIPATION UND PARTIZIPATION IN EINER AUCH WIRKLICH FUNKTIONIERENDEN und AUCH BRAUCHBAREN DEMOKRATIE. Und es sollte uns nicht kalt lassen, in die vom politischen Gegner immer wieder aufgeklappten offenen Messer zu rennen um fortgesetzt in der Sozialunwirksamkeit zu verharren. (Freundinnen und Freunde, Kameradinnen und Kameraden, siegen müßen wir, SIEGEN! WARUM? WEIL WIR NICHT DARAN GLAUBEN MÖGEN, DASS DIE DEMOKRATIE LETZTLICH NUR EINE ILLUSION ODER EINE FATA MORGANA SEIN WIRD – Nur, sorry, ein MLD-Polit-Scheiß einer skrupellosen Parteienoligarchie oder Scheindemokratie (also zu viel demokratische Defizite!) mit durchgesetztem und völlig durchgeknalltem Zeitgeist einer wohlfeil konstruierten Vergangenheitsbewältigung – abseits jeder historischen Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit auch für unser geliebtes deutsches Volk und Vaterland. Gespickt, gespickt voll mit Schuld-Kult, Kult mit der Schuld!! MLD-Herrschaftsideologie eines, Sorry, eines unerträglichen Nationalmasochismus.
Und weil wir die folgende internationale Analyse und Rüge an unsere herrschende politische Klasse endlich überwinden wollen und müssen:
"ES IST OFFENSICHTLICH, DASS DEUTSCHLANDS AKTIONSKURS DEN ENTSCHLUSS WIDERSPIEGELT, GRUPPEN AN DEN RAND ZU DRÄNGEN ODER AUSZULÖSCHEN, DIE ALS EXTREMISTISCH ODER ALS BEDROHUNG FÜR DIE BESTEHENDE ORDNUNG EMPFUNDEN WERDEN."
So treffend das Washingtoner Büro der KSZE (OSZE)-Menschenrechtskommission, 1993 in seiner Rüge an die damalige Bundesregierung Kohl.
(In: Implementation of the Helsinki Accords Human Rights and Democratization in unified Germany; 1993)
WEIL WIR GANZ EINFACH DIESEN "EMPFINDUNGEN" EINER REAL EXISTIERENDEN MITTE-LINKS-PARTEIENOLIGARCHIE DURCH DEMOKRATIEVERFÄLSCHUNG - DIE EINE REAL EXISTIERENDE SKRUPELLOSE DEMOKRATUR (= MLD) IST - SO SEHR MISSTRAUEN. WEIL DIES DIE POLITISCHE UNFREIHEIT AD HOC MINDESTENS EINES DRITTELS UNSERES VOLKES BEDEUTET! EINER GANZEN (!) POLITISCHEN STRÖMUNG. WEIL WIR NICHT VON DEMOKRATIEVERFÄLSCHERN REGIERT WERDEN WOLLEN!! WEIL EINE REAL EXISTIERENDE POLITISCHE UND SOZIALE ZWEIDRITTELGESELLSCHAFT NUR DER AUSDRUCK EINER DEMOKRATUR, EINER VERFÄLSCHTEN DEMOKRATIE (MLD) SEIN KANN! WEIL WIR EINE SOLIDE VERFASSUNG HABEN, ABER KEINE POLITISCHE FREIHEIT. WEIL NICHT DIE DEMOKRATIE DER FEHLER IST, SONDERN DIE VERFÄLSCHTE DEMOKRATIE DER FEHLER IST!
Weil eine auch wirklich funktionierende Demokratie sogar mehr ist als nur eine Verfassung zu haben; weil die Demokratie sich durch einen auch wirklich freiheitlichen demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß überhaupt ERST KONSTITUIERT.
Die Falschbehauptung "Wir haben keine Verfassung", wird damit begründet, schon der Name Grundgesetz manifestiere das Gegenteil.
Und sie wird damit begründet, es hätte weder eine Verfassunggebende Versammlung noch eine Volksabstimmung über die Verfassung gegeben. Es fehle also die Rechtsgültigkeit. Was es damit auf sich hat, wurde bereits oberhalb dargelegt und wird weiter unten noch etwas vertiefter dargelegt.
Jedoch ist zunächst schon hier zur abzulehnenden generellen Fragwürdigkeitserklärung gegenüber dem Grundgesetz festzustellen, daß dieses sowohl bei der Wiedervereinigung mit dem Saarland als auch bei der Wiedervereinigung mit der DDR (Mitteldeutschland und nicht Ostdeutschland!) hervorragend funktionierte. So hervorragend funktionierte, daß 1. die Mitteldeutschen im Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 für die Übernahme des Grundgesetzes als Staatsverfassung plädierten und mit uns, den Schwestern und Brüdern aus dem Westen, in Übereinstimmung gerieten, und das 2. trotz der vielen Widerstände im In- und Ausland das Grundgesetz stets den Wiedervereinigungsanspruch aufrecht erhalten konnte, und dies solange "bis die innerdeutsche und die weltpolitische Lage die Wiedervereinigung mit friedlichen Mitteln zugelassen hat". Was alles exakt dem letztlich in Erfüllung gegangenen Konzept Dr. Konrad Adenauers entsprach (und ich komme darauf zurück). Aber vielfach ist ein derartiges, uns alle immer wieder tief diskreditierendes Gerede: wir hätten keine Verfassung, nur Ausdruck einer puren Unbedarftheit und Kenntnislosigkeit – Quark und Käse des Politnarrensaums; einer brachial-ideologischen Verbohrtheit und Verranntheit. Und was wichtiger und zentral ist: Der Ausgangspunkt zu falschen politischen Positionierungen: notwendige erfolgreiche politische Positionierungen werden erst gar nicht erkannt. Was aber ganz entscheidend für unseren Kampf wäre. Energie wird auf falschen und unbedeutenden Kriegsschauplätzen regelrecht verschleudert. In Gefechten, die ganz einfach nicht zu gewinnen sind.
Wer nach einer Verfassungsreform (im Sinne einer anderen Verfassung und eines anderen Staates) genereller Art ruft, der will eine Staatsreform erreichen – hat aber vom Tuten und Blasen keine Ahnung!! Aber die politische Unfreiheit der internalisiert demokratischen und seriösen deutschen Rechten überwinden wir nicht in einer Staatsreform (WEIL DIE DEUTSCHE RECHTE GENERELL STAATSTREU UND VERFASSUNGSTREU IST UND FÜR DAS GROSSE UND GANZE STEHT! - Dafür ist sie, die deutsche Rechte, allen anderen überlegen), sondern nur in einer Demokratiereform; nicht im Kampf gegen das Verfassungsrecht, SONDERN ALLEIN IM KAMPF GEGEN DIE VERFÄLSCHUNG DIESES VERFASSUNGSRECHTES DURCH EINE REAL EXISTIERENDE DEMOKRATUR (MLD). Ihm, diesem Kritiker, eignet mitunter auch das vollkommen kontraproduktive und unpolitische Gerede vom "System"; und dies gerade aus dem Lager kommend, was ohnehin bezüglich der Zeitgeschichte stets wie mit Argusaugen beobachtet und angeprangert wird. Dies nicht zu wissen ist so unpolitisch wie kaum etwas unpolitisch und somit kontraproduktiv sein kann. Auch der vermeintliche Effekt der Provokation im Ringen um Öffentlichkeitswirksamkeit ist letztlich irrig und fehlspekulativ, wie er vor allem verräterisch unsolidarisch ist; es bringt eindeutig mehr Schaden als Nutzen. Mit der schier unglaublichen und schier verwerflichen und unerträglichen Spitze: "DAS SYSTEM HAT KEINE FEHLER, DAS SYSTEM IST DER FEHLER." (Wahnsinnig pervers, da könnte man ungespitzt durch die Decke gehen!!) Wo es einzig und allein nur richtigerweise und sozial verantwortbar lauten kann: DIE DEMOKRATIE HAT KEINE FEHLER, DIE VERFÄLSCHTE DEMOKRATIE IST DER FEHLER! (Und dies sind Unterschiede von eminenter strategischer Bedeutung; eine Frage von Erfolg und Mißerfolg. (Wie gesagt: Um den Sieg geht es.) Wer also derart unverantwortlich vom, für zahllose Leute und Beobachter derart in Verruf gebrachten Terminus "System" (mit einem eindeutigen Bezug) und den damit verbundenen negativen, und auf die nationale politische Strömung bezogen verheerenden Konnotationen mit sofort auf dem Fuße folgenden schwer treffenden öffentlichkeitswirksamen Diskreditierungen, Stigmatisierungen, Verfemungen, Verhetzungen, in Acht und Bannsetzungen, redet oder schwadroniert, bekloppt herumspeit, der birgt die Gefahr in sich und ruft diese eminent hervor, daß bei einem entsprechenden Handeln auf der Basis solcher bekloppten, brachial-ideologischen, fundamentaloppostionellen „Vorstellungen“, UNSER VOLK VOM REGEN IN DIE TRAUFE KOMMT. Dies darf nie geschehen: daß dieses unser Volk auch noch vom Regen in die Traufe kommt! Dem ist unter allen Umständen und mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Solange eine überzeugende Begründung für eine bessere und brauchbarere Ordnung, wie der heutige im Grundgesetz vorliegende generell alternativlose demokratische Systemtypus, der über 2500 Jahre lang in der abendländischen Geistesgeschichte und Praxis herangereift ist (wir kommen darauf zurück), der sowohl als brauchbarer Staat mit einer auch wirklich funktionierenden Verfassung sowohl im Individualinteresse als auch im Allgemeininteresse liegt (von der Ergänzungsnotwendigkeit war schon die Rede!), nicht geboten werden kann, solange sollte man schweigen. Will man nicht fortgesetzt Elefant im Porzellanladen sein und die brotnotwenige Anhängerschaft verschrecken und verscheuchen. (Um letztlich nur ein Spatzengehirn zu bieten.) Und dies ist der Punkt. Denn was ist eine Partei ohne Anhängerschaft? Eine Splittergruppierung. Ferner liefen.
Klar ist im übrigen auch, daß die Demokratie kein Selbstmordvertrag ist noch sein kann! Freiheit und Wohl des Großen und Ganzen (was eigentlich die Kurzdefinition für Rechts ist: stets und unbestechlich im Dienst am Großen und Ganzen zu stehen und der Sache des Volkes, des Souveräns zu dienen!) kann nicht X-beliebig zur Disposition gestellt werden. Was sich auch als demokratischer Nationalpatriot per se verbietet: außerhalb des Allgemeininteresses zu handeln - was auch innerparteilich zu gelten hat. Aber eine Demokratie hat auch die Kraft, genau zu erkennen, daß es Leute gibt, die die Freiheiten der Demokratie solange gebrauchen möchten, bis sie stark genug sind die Freiheiten der Demokratie abzuschaffen. DAFÜR KANN ES KEIN PARDON GEBEN!
Zur hier vorliegenden Problematik hat der Vorsitzende des Hauptausschußes des Parlamentarischen Rates, DER GROSSARTIGE PROF. DR. CARLO SCHMID (SPD), in seiner Rede vom 8. September 1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates folgendes ausgeführt:
"Nun erhebt sich die Frage: Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf ausgeht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik zum Beispiel den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Auch diese Frage wird in diesem Hohen Hause beraten und entschieden werden müssen. Ich für meinen Teil bin der Meinung, DASS ES NICHT ZUM BEGRIFF DER DEMOKRATIE GEHÖRT, DASS SIE SELBER DIE VORAUSSETZUNG FÜR IHRE BESEITIGUNG SCHAFFT.
JA, ICH MÖCHTE WEITER GEHEN. ICH MÖCHTE SAGEN: DEMOKRATIE IST NUR DORT MEHR ALS EIN PRODUKT EINER BLOSSEN ZWECKMÄSSIGKEITSENTSCHEIDUNG, WO MAN DEN MUT HAT, AN SIE ALS ETWAS FÜR DIE WÜRDE DES MENSCHEN NOTWENDIGES ZU GLAUBEN. WENN MAN ABER DIESEN MUT HAT, DANN MUSS MAN AUCH DEN MUT ZUR INTOLERANZ DENEN GEGENÜBER AUFBRINGEN, DIE DIE DEMOKRATIE GEBRAUCHEN WOLLEN, UM SIE UMZUBRINGEN."
(aus: Parlamentarischer Rat. Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, Bonn 1948/49, 2. Sitzung, 8. 9. 1948, S. 8 ff.)
Die sogenannten (4) Grundgesetzmütter und (61) Grundgesetzväter haben auch folglich unsere Demokratie als eine wehrhafte Demokratie begriffen und ausgestattet. Als eine kämpferische Demokratie gegen die Feinde der Freiheit. Und dies auch in der Verfassung verankert. Dies gilt!
Als Kritiker hat man sozial verantwortbare und brauchbare Alternativen zu bieten. Aber nicht mit der puren Methode der brachial-ideologischen fundamentaloppositionellen Negation daher zu kommen. Wer eine andere Staatsreform will, der hat aber auch zu begründen, warum er eine andere Staatsform will. Wer die Legitimation und den Inhalt des Grundgesetzes prinzipiell in Frage stellt, hat auch dies zu begründen. Brauchbar zu begründen: Inhaltlich, sachlich und sozial verantwortbar. Weil er dies dem Allgemeininteresse, dem Wohl von Volk und Vaterland ganz einfach schuldig ist! Wo da die besseren Alternativen liegen sollen ist mir jedoch völlig schleierhaft! Man hat genau zu trennen zwischen einer nicht funktionierenden Verfassung und einer nicht funktionierenden Demokratie. Weil die Verfassung nicht zu verantworten hat, wenn das Verfassungsrecht durch eine skrupellos herrschende politische (mediale und kulturelle) Klasse in der Verfassungswirklichkeit, in der Verfassungspraxis verfälscht wird. Man hat genau einerseits das Verfassungsrecht und andererseits die Verfassungspraxis, die Umsetzung der Verfassung, klar auseinander zu halten. DIE VERFASSUNG SELBST UND DIE VERFASSUNGSWIRKLICHKEIT. DENN DAFÜR HABEN DIE VÖLKER FÜR DIE GRUNDSÄTZLICHE DEMOKRATISCHE FREIHEIT ZU LANGE UND BLUTIG GEKÄMPFT; ÜBER JAHRHUNDERTE HINWEG!
Und wenn Demokratieverfälschung feststellbar ist, UND SIE IST ZWEIFELLOS IN DER REAL EXISTIERENDEN MITTE-LINKS-BRD-DEMOKRATUR = MLD, in einer MITTE-LINKS-PARTEIENOLIGARCHIE GLASKLAR FESTSTELLBAR UND NACHWEISBAR!, und hieraus resultiert auch politische Unfreiheit und Unterdrückung gegen die strikt demokratische und GG-treue DEUTSCHE RECHTE (die, Sorry, die Unterdrückung einer kompletten politischen Strömung im Interesse einer nie enden wollenden MLD!! – ABER NICHT NUR HIER, sondern generell im Umgang mit unserer Vergangenheit, mit der historischen Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit auch für unser Volk und Vaterland, und etc.pp ..., wie etwa die, Sorry, Pervertierung Deutschtschlands in ein Einwanderungsland, etc.pp ..., bis zu einem Europa des ebenso Multi-Kulti-TuttiFrutti-Vielvölkergulaschs, STATT eines Europas der Vaterländer, der Nationalstaaten, etc.pp..., dann hat man aber dennoch immer sozial verantwortbar zu fragen: liegt das wirklich an der Verfassung. Oder woran liegt es sonst? Es liegt eindeutig nicht an der Verfassung! GLASKLAR AUSEINANDER ZU HALTEN IST VERFASSUNGSRECHT UND VERFASSUNGSWIRKLICHKEIT. NICHT DIE DEMOKRATIE IST DER FEHLER, DIE VERFÄLSCHTE DEMOKRATIE IST DER FEHLER!
Oder anders zum Ausdruck gebracht: Nun, die Verfehlungen, die großen Verfehlungen und Unannehmlichkeiten, Demokratiefragwürdigkeiten, als MLD-Phänomen eine ganze politische Strömung in der skandalösen Unterdrückung als Rechtspopulisten UND VIEL SCHLIMMER NOCH, satanisch dauerdiffamiert verfemt, ausgegrenzt, stigmtisiert, in Acht und Bann zu halten, in die Gosse der Sozialunwirksamkeit zu treten: die demokratische deutsche Rechte, als gravierendes MLD-Mißbrauchsphänomen an der Demokratie als solche, zur Scheindemokratie hin, sind völlig unverkennbar und glasklar nachweisbar. (Selbst für einen Blinden mit dem Krückstock noch zu erkennen.) Dies kann einmal nicht mehr bestritten werden. Es sind nackte Tatsachen, Realitäten, unumstößliche Realitäten, unerträgliche Zumutungen, skrupellose Demokratieverfälschungen.
Wie beispielsmassig auch die größten, haarsträubensten, skrupellosesten Totalverfehlungen in der bisherigen Nachkriegsrepublik einmal nicht mehr bestritten (vertuscht und kaschiert) werden können, nämlich der skandalöse und voll entlarvende Umgang mit den Menschenrechten, dem Heimatrecht der Deutschen Heimatvertriebenen: Den Menschenrechten und Heimatrechten der Ostdeutschen und der Sudetendeutschen. Ostdeutschland = Oder-Neiße-Gebiete (= Schlesien, Pommern, Ostpreußen, die östlichen Teile Brandenburgs und das Gebiet der ehemals Freien Stadt Danzig); Sudetenland/Sudetendeutschland = die Randgebiete Böhmens, Mährens und Sudetenschlesien = Deutsch-Böhmen, Deutsch-Mähren und Deutsch-Schlesien (Sudetenschlesien).Ostdeutschland war zu keinen Zeitpunkt zuvor polnisch, das Sudetenland zuvor zu keinem Zeitpunkt tschechisch!
Die skrupellose Anerkennung und Verzichtspolitik (beginnend mit der Brandt/Scheel-Ostpolitik, der Anefkennungs- und Verzichtspolitik): Dies beinhaltete vor allem die Hinnahme eines verbrecherischen Vertreibungsholocaust an unserem Deutschen Volk. Ohne einen Fetzen an Wiedergutmachung die Hinnahme eines satanischen Vertreibungsholocaust an unserem Deutschen Volk und Vaterland. Mit Millionen von getöteten deutschen Heimatvertriebenen, sogenannten Vertreibugnsopfern. (Siehe auch hier, nur wenig weiter unterhalb, die Darlegungen aus dem Lexikon der Völkermorde!)
Ich habe dies unter anderem in meinen beiden Büchern zum Vertreibungsholocaust dargestellt.
Und dann: Vor allem der vorherige Mißbrauch der deutschen Heimatvertriebenen zum jahrzehntelangen Wahlstimmviehmißbrauch durch die Hüter-"C“-Religionsparteien-Reaktion durch die CDU/CSU-WanderdünenMitte. Ein jahrzehntelanger Mißbrauch, bis man sie, ihre Menschenrechte und ihr Heimatrechte, durch den sogenannten 2+4-„Vertrag“ vom 12. 9. 1990 ff eiskalt abservierte. Im Totalverzicht auf Ostdeutschland und das Sudetenland, ohne auch nur den Fetzen eines historisches Ausgleiches und historischen Kompromißes anzustreben. Und dies ist vor allem einmalig in der ganzen Weltgeschichte! Meine amerikanischen Freunde schlagen dazu immer alle Hände überm Kopf zusammen. Und dies vor allem gegen die KSZE-Abmachungen nach der Möglichkeit durch „peaceful change“ und die Bestimmungen der Wiener Vertragsrechtskonvention und vieler anderer bedeutender völkerrechtlicher Abmachungen und Verträge.
Der skrupellose Totalverzicht und vollkommene Demütigung, die eiskalte Eliminierung von historischer Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit auch für unser leidendes Deutsches Volk und Vaterland, satanisch für alle Zeiten, nochmals: weltweit in diesem Ausmaß bisher in der ganzen Geschichte völlig undenkbar. Denn: Wo ist da die Berücksichtigung der zentralen, verbrieften Erkenntnis der KSZE-Sicherheitskonferenz: DIE ERGO SEHR WOHL GRENZÄNDERUNG IN BEIDERSEITIGEM EINVERNEHMEN ANERKENNT, ERMÖGLICHT!
[„Die der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) beigetretenen Staaten haben vereinbart, die volle Anerkennung und den Schutz aller Arten von Eigentum sowie den Schutz des Rechts auf unverzügliche, gerechte und effektive Entschädigung im Falle einer widerrechtlichen Enteignung von Privateigentum zur Nutzung für öffentliche Zwecke zu erzielen und zu wahren.“ = u. a. USA-Repräsentantenhaus-Resolution 1998.
Und wo liegt eine notwendige Grenzveränderung vor, wenn man es unter dem Gesichtspunkt der WIENER VERTRAGSRECHTSKONVENTION bewerten muß?? (= Dort nicht zu akzeptierende vorheriger Grenzänderungen unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes; völlig unakzeptabele Abmachungen zu Grenzänderungen, etwa durch den 2+4-„Vertrag“, = den von der Sowjetunion, den USA, England und Frankreich im "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. 9. 1990, dem sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrag“, (= DER FORMELLEN VERZICHT AUF DIE DEUTSCHEN OSTGEBIETE) in Bezug auf Deutschland als Ganzes?)
ANDERS: DIE WIENER VERTRAGSRECHTSKONVENTION, DIE WIENER KONVENTION ÜBER DAS RECHT DER VERTRÄGE VOM 22. MAI 1969, legte erstmalig im Auftrag der UNO ein für alle Unterzeichnerstaaten verbindliches und einheitliches internationales Vertragsrecht fest. Es heißt dort unter anderem: „Ein Vertrag ist nichtig, wenn er zur Zeit seines Abschlusses mit einer peremptorischen Norm des allgemeinen Völkerrechts in Konflikt steht. Für die Zwecke der vorliegenden Konvention ist es eine peremptorische Norm des allgemeinen Völkerrechts, eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt als Norm angenommen und anerkannt ist, von der keine Abweichung gestattet ist und lediglich durch eine nachfolgende Norm des allgemeinen Völkerrechts vom gleichen Charakter modifiziert werden kann.“ Unumstößlich gehören zu diesen Normen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Annexions- und Deportationsverbot, DAS VERBOT DER BERAUBUNG UND VERTREIBUNG DER BEVÖLKERUNG IN BESETZTEN GEBIETEN.
Bedeutend ist auch die „KSZE-SCHLUSSAKTE“. In der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 1. 8. 1975, sie fand in Helsinki statt, sind friedliche Grenzänderungen in Europa durch „PEACEFUL CHANGE“ (sic. !!!) als zulässig vorgesehen. So heißt es unter „1. Souveräne Gleichheit, Achtung der Souveränität innewohnenden Rechte“ u.a.: DIE STAATEN „SIND DER AUFFASSUNG, DASS IHRE GRENZEN, IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VÖLKERRECHT, DURCH FRIEDLICHE MITTEL UND DURCH VEREINBARUNG VERÄNDERT WERDEN KÖNNEN.“
In Artikel VII der Schlußakte heißt es: „Die Teilnehmerstaaten anerkennen die universelle Bedeutung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ... Sie werden diese Rechte und Freiheiten ... stets achten. ... Auf dem Gebiet der Menschenrechte und Grundfreiheiten werden die Teilnehmerstaaten in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handeln. Sie werden ferner ihre Verpflichtungen erfüllen, wie diese festgelegt sind in den internationalen Erklärungen und Abkommen auf diesem Gebiet, soweit sie an sie gebunden sind, darunter auch in den internationalen Konventionen über die Menschenrechte.“
Die KSZE beschloß auf einer ihrer Folgekonferenzen mit den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten am 21. 11. 1990 in Paris die „Charta von Paris über ein neues Europa“. Es heißt dort u.a.: „Menschenrechte und Grundrechte sind allen Menschen von Geburt an eigen: sie sind unveräußerlich und werden durch das Recht gewährleistet. Sie zu schützen und zu fördern ist vornehmste Pflicht jeder Regierung.“
NOCHMALS ZUM ZENTRALEN: ES WAR EIN SCHIER UNGLAUBLICHER VERTREIBUNGSHOLOCAUST AN OSTDEUTSCHEN UND SUDETENDEUTSCHEN, ES WAR VÖLKERMORD. HIER EINIGES ZUR DEMENSION, ZU DEN ZAHLEN:
Zur Dimension des Völkermordes an den Ostdeutschen und Sudetendeutschen im Folgenden ein Auszug aus dem >LEXIKON DER VÖLKERMORDE< des international anerkannten und seriösen Wissenschaftlers GUNNAR HEINSOHN:
I.) Zum tschechischen Völkermord (Vertreibungsholocaust):
Im Lexikon der Völkermorde (Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, ro-ro-ro aktuell, Rowohlt-Verlag, Reinbek bei Hamburg, Hamburg 1998, ISBN 3 499 22338 4) werden auch die tschechischen und polnischen Vertreibungsmorde klar beziffert und benannt. Wissenschaftlich werden die Darlegungen unter anderem zurückgeführt auf:
A) die seinerzeitigen Angaben der Bundesregierung, veröffentlicht in der Arbeit von: T. Schieder et al., Hg. (1957), Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. Band I: Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, Bonn: Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und
B) auf das Statistische Bundesamt (1958), Die deutschen Vertreibungsverluste: Bevölkerungsbilanzen für die deutschen Vertreibungsgebiete 1939/50, Stuttgart: Kohlhammer und
C) auf R. Luza (1964), The Transfer of the Sudeten Germans: A Study of Czech-German Relations, 1933-1962, New York: New York University Press und D) auf Emil Franzel (1979), Die Vertreibung Sudetenland 1945 - 1946 nach Dokumenten des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte sowie Dokumenten aus dem Bundesarchiv in Koblenz nach Fragebogenberichten des Bundesarchivs und Erlebnis- und Kreisberichten (1967), Landshut: Aufstieg-Verlag zurückgeführt.
Der Text im Lexikon (Seite 116/117) lautet sodann:
- Deutsche (O) / Sudetendeutsche nach 1945 Siehe auch - Deutsche (O) / Ostdeutsche nach 1945; - Vertriebene Deutsche (O)
Im Mai 1945 leben 3.274.000 Sudetendeutsche und 144.000 Karpatendeutsche in der Tschechoslowakei. IM MAI 1945 BEGINNT EIN WEITGEHENDER ETHNOZID DER TSCHECHOSLOWAKEN AN DER ACHTHUNDERJÄHRIGEN DEUTSCHEN KULTUR IN IHREM MACHTBEREICH.
Im Jahre 1950 sind 2.921.000 Sudetendeutsche und Karpatendeutsche vertrieben. Etwa 250.000 verbleiben in der Heimat. 237.900 WERDEN AN ORT UND STELLE ODER AUF DER FLUCHT DEMOZIDAL (siehe Erklärung unten) UMGEBRACHT - DAVON 224.900 SUDETENDEUTSCHE UND 13.000 KARPATENDEUTSCHE.
(Demozid bzw. demozidal umfaßt neben genozidalen Megatötungen auch Politizide, vor allem jedoch solche wie Vernichtung durch Arbeit, Deportation, Entzug medizinischer Versorgung, usw.)
An anderer Stelle des Lexikons, bei einer Zusammenfassung, heißt es (Seite 347): "Dire